Verein Gegenwind e.V. – 25.11.2011 – H-J. Reglitzki
Pressemitteilung über die Veranstaltung vom 18.11.2011
zum Thema
„Das bedingungslose Grundeinkommen“
Der Einladung von Arbeit & Leben e.V., dem DGB und Gegenwind e.V., zu dem Vortrag mit anschließender Diskussion zum Thema „Bedingungsloses Grundeinkommen“ waren eine Vielzahl Cloppenburger Bürger gefolgt. Politische Cloppenburger Prominenz, Hartz-IV-Empfänger und weitere Neugierige folgten dem lebhaften und bildlichen Vortrag von Ronald Blaschke mit großem Interesse.
Grundsicherung, so Ronald Blaschke, ist das Eine, was wir jetzt haben! Was wir allerdings brauchen ist das „Bedingungslose Grundeinkommen“.
Ein Grundeinkommen ist ein Einkommen, das eine politische Gemeinschaft bedingungslos jedem ihrer Mitglied gewährt. Es soll
ñ die Existenz sichern und gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen,
ñ einen individuellen Rechtsanspruch darstellen sowie
ñ ohne Bedürftigkeitsprüfung und
ñ ohne Zwang zu Arbeit oder anderen Gegenleistungen garantiert werden.
Das Grundeinkommen stellt somit eine Form von Mindesteinkommenssicherung dar, die sich von den zur Zeit in fast allen Industrienationen existierenden Systemen der Grundsicherung wesentlich unterscheidet. Das Grundeinkommen wird erstens an Individuen anstelle von Haushalten gezahlt, zweitens steht es jedem Individuum unabhängig von sonstigen Einkommen zu, und drittens wird es gezahlt, ohne dass Arbeitsleistung oder Arbeitsbereitschaft verlangt wird.
Für ein Grundeinkommen werden viele Argumente angeführt: Die Autonomie der Bürgerinnen und Bürger (mehr Autonomie für Unternehmerinnen und Unternehmer durch deren Befreiung von der Verantwortung als „Arbeitgeber“, mehr Autonomie für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die grundsätzliche Verfügbarkeit der Möglichkeit der Nicht-Erwerbstätigkeit bzw. einer sinnvollen Tätigkeit außerhalb der Erwerbsarbeit, mehr Autonomie für Eltern durch die größere Einkommensunabhängigkeit usw.), die Verteilungsgerechtigkeit, der Anreiz zu größerer Wertschöpfung und Rationalisierung, die Flexibilität des Arbeitsmarktes, die Effizienz des Sozialstaates, die Wahrung der Würde aller Menschen und die Beseitigung von Stigmatisierungen vor allem bei den gegenwärtig Arbeitslosen und Sozialhilfeempfängern, die Humanisierung der Arbeit, die Förderung der Bildung, die Stärkung der Familien und die Steigerung der Geburtenrate, die Förderung von Existenzgründungen wie auch von ehrenamtlichen Tätigkeiten, die Förderung von Kreativitätspotenzialen durch die Möglichkeit der Muße und vieles anderes mehr.
Diese guten Gründe für ein Grundeinkommen gelten in jeder Gesellschaftsordnung und bei Vollbeschäftigung ebenso wie bei Arbeitslosigkeit. Aber es ist das Scheitern aller bisherigen Versuche zur Lösung des Problems der Massenarbeitslosigkeit, welches in den letzten Jahrzehnten dazu geführt hat, dass die Grundeinkommensidee quer durch Europa und die Welt von einer wachsenden Zahl von Bürgerinnen und Bürgern, in der Wissenschaft und in Organisationen ernst genommen wird.
Es gibt eine große Bandbreite von Modellvorschlägen. Sie unterscheiden sich in der konkreten Höhe des Grundeinkommens, in den Quellen seiner Finanzierung, in der Art und Größe der Einsparung anderer Transferzahlungen und in vielen weiteren Einzelheiten.
Viele namhafte europäische und außereuropäische Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler haben sich für ein Grundeinkommen ausgesprochen, unter ihnen zwei Nobelpreisträger der Wirtschaftswissenschaften. In einigen Ländern beginnen Spitzenpolitikerinnen und -politiker, auch von Regierungsparteien, die Grundeinkommensidee offen zu unterstützen. Gleichzeitig wächst die Literatur zu den ökonomischen, gesellschaftlichen, politischen und rechtlichen Aspekten des Grundeinkommens wie auch die Zahl derer, die ein Grundeinkommen befürworten oder sich dafür interessieren. In der ganzen Welt werden mehr und mehr Grundeinkommens-netzwerke gegründet.
In Deutschland nimmt seit der Verabschiedung der Hartz-IV-Gesetze Mitte 2004 das Interesse am Grundeinkommensvorschlag stark zu. Er wird als grundlegende Alternative zur Politik des Druckausübens auf Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger gesehen. 2004 wurde das deutsche Netzwerk Grundeinkommen gegründet. Es wurde auf dem 10. Kongress des Basic Income Earth Network (BIEN) im September 2004 als Mitglied anerkannt.
Aufgrund der heutigen Situation wird der Ruf nach einem Grundeinkommen immer lauter.
Die anschließende Diskussion zeigte ganz deutlich, dass auch im Kreis Cloppenburg der Ruf nach einem sozialen Grundeinkommen, und einem guten Leben mit Teilhabe am sozialen Umfeld immer lauter wird.
Die Veranstalter waren sich darüber einig dieses Thema in 2012 verstärkt anzugehen. Auch die Idee in Cloppenburg eine Initiative zum Thema „Bedingungsloses Grundein-kommen“ zu gründen soll im neuen Jahr umgesetzt werden.
Hans-Jürgen Reglitzki
Verein Gegenwind e.V. – 15.07.2011 – Andreas Pianski
Verhinderung von Beistand
Jobcenter Zwickau Stadt verhindert Beistand mit gewalttätigem Security-Mitarbeiter und mit Erpressung durch den Geschäftsführer.
Am 14.07.2011 gingen 2 Ehrenamtliche von Gegenwind mit einem Hilfebedürftigen in das Jobcenter Zwickau Stadt. Sie wollten eigentlich klären, wieso es ständig zu horrenden Nachforderungen des Jobcenters kommt und warum die letzte Nachforderung in Höhe von 160 Euro im Ganzen abgezogen wurde, anstatt wie im Anhörungsschreiben vom Betroffenen gefordert, in Raten. Durch diese Nachforderung war der Hilfebedürftige mittlerweile mittellos und brauchte aus diesem Grund eine Barauszahlung.
Die zuständige Sachbearbeiterin weigerte sich die Sache noch einmal zu prüfen. Daraufhin wurde bei der Teamleiterin um eine Prüfung gebeten, die schließlich auch stattfand. Da ein Beistand sich etwas verspätet hatte und im Nachhinein das Zimmer der Teamleiterin betreten wollte, wurde er mit körperlicher Gewalt vom Security-Mitarbeiter daran gehindert. In Folge dessen kam es zu einem Ringkampf, bei dem beide zu Boden gingen. Der herbeigeeilte Geschäftsführer äußerte sich überhaupt nicht zu dem Vorfall. In Folge der weiteren Bearbeitung des Falles stellte der Geschäftsführer des Jobcenters Zwickau, Herr Müller, den Hilfebedürftigen vor die Alternative, einen Beistand auszuschließen, oder die Bearbeitung abzubrechen, was für den Hilfebedürftigen bedeutet hätte ohne Geld nach Hause gehen zu müssen. Um dies nicht zu gefährden, ging dann ein Beistand nicht mit.
Nähere Informationen gibt es unter www.ali-gegenwind.de.
Verein Gegenwind e.V. – 09.04.2011 – Andreas Pianski
Sanktionierten alleinerziehenden Müttern im Landkreis Zwickau droht Kindesentzug
Mütter, die im ALG II-Bezug stehen und mindestens eine 30 %ige Sanktion bekommen, werden vom Jobcenter Zwickau und seinen Außenstellen dem Jugendamt gemeldet. So erfuhr Gegenwind e.V. bei einem Beistandsbesuch vom Arbeitsvermittler. Auf eine Nachfrage beim Jobcenter teilte die Teamleiterin des Servicebereiches mit, dass es eine Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis diesbezüglich gäbe.
Eine Anfrage hinsichtlich dieser Zusammenarbeit beim Landrat Herrn Scheurer ergab lediglich, dass der Landkreis die gesetzlich zugewiesene Aufgabe, die Sicherung des Kindeswohles, mit dieser Kooperation wahrnehme und diese Anfrage an das zuständige Jugendamt weitergeleitet hat.
Da der Landrat Herr Scheurer Kenntnis haben muß und die Anfrage dennoch weiterleitet, ohne eine befriedigende Antwort zu geben, läßt vermuten, dass mit der Zuständigkeitsverschieberei etwas vertuscht werden soll, oder von der Öffentlichkeit ferngehalten werden soll. Jedenfalls steigt bei den betroffenen Müttern der psychische Druck und die Angst zusätzlich enorm an.
Solche Maßnahmen sind aus unserer Sicht nicht hinnehmbar, auch wenn es mit dem vorgeschobenen Argument des Kindeswohles geschieht. Sorgt man sich wirklich um das Wohl des Kindes, schafft man diese unwürdigen Sanktionen ab und versucht nicht, Müttern mit dem Schlimmsten was ihnen passieren kann, nämlich den Verlust ihres Kindes, noch mehr in die Enge zu treiben.
Verein Gegenwind e.V. – 16.10.2010 – Andreas Pianski
ARGE Zwickau Land lehnt Beistände ab
Am 14.10.2010 begleiteten zwei Beistände eine „Kundin“ der ARGE Zwickau Land zu deren Termin bei der Arbeitsvermittlerin. Da die Beistände Hausverbot haben, in dem Hausverbot aber geregelt ist, dass bei vorheriger Anmeldung die ARGE betreten werden darf, meldeten sich die Beistände an der Information der ARGE selbstverständlich an.
Nach einem Telefongespräch durften die Beistände mit der „Kundin“ auch nach oben zu der Arbeitsvermittlerin gehen, die die stellvertretende Teamleiterin zum Gespräch hinzuzog. Als das Gespräch schon angefangen hatte, wurde die stellvertretende Teamleiterin nach draußen gerufen. Als sie das Zimmer wieder betrat, wurde den Beiständen bedeutet, dass sie nicht mehr am Gespräch teilnehmen dürften und man mit der „Kundin“ allein weitersprechen wolle. Als Grund wurde angegeben, dass man sich auf Grund des Hausverbotes schon ein paar Tage im Vorfeld hätte anmelden müssen.
Plötzlich ohne Beistand beendete die „Kundin“ ebenfalls das Gespräch und verließ mit den Beiständen die ARGE. Hier zeigt sich erneut willkürliches Verhalten der ARGE Zwickau Land, da nicht einmal eine schriftliche Begründung für dieses Vorgehen gegeben wurde, obwohl dies von Gesetzes wegen vorgeschrieben ist.
Nähere Informationen gibt es unter www.ali-gegenwind.de.
Verein Gegenwind e.V. – 10.09.2010 – Andreas Pianski
Stadt Zwickau verbietet Information von ALG II Empfängern
Wie dem Verein mit Schreiben vom 02.09.2010 durch das Liegenschafts-und Hochbauamt der Stadt Zwickau mitgeteilt wurde, ist es ab sofort untersagt, Flyer mit Tipps und Informationen vor der ARGE Zwickau Stadt an Hilfsbedürftige ALG II Empfänger zu verteilen.
Hintergrund der ganzen Geschichte dürfte sein, dass sich ALG II Empfänger immer erfolgreicher gegen die ARGE Zwickau Stadt wehren. Die jüngsten Informationen zur Eingliederungsvereinbarung haben bei vielen Hilfebedürftigen wohl dazu geführt, dass diese Knebelverträge nicht mehr so leicht an den Mann oder die Frau zu bringen sind. Da die Eingliederungsvereinbarung aber der Dreh- und Angelpunkt für die Gängelung und Bestrafung ist, dürfte die ARGE ein massives Problem haben.
Auf Anregung der ARGE Geschäftsleitung hat wohl dann der Amtsleiter des Liegenschafts-und Hochbauamtes den Entschluss gefasst, dem Verein Gegenwind e.V. Glauchau-Zwickau-Cloppenburg das Verteilen von Infomaterial an ALG II Empfänger vor der ARGE zu verbieten. Lediglich ein Platz am Eingang des Verwaltungszentrums würde uns zum Verteilen zur Verfügung stehen. Dort würden aber die speziellen Informationen für ALG II Empfänger nichts bringen, da das Publikum in dem Bereich meist nicht zu den ALG II Empfängern zählt.
Völlig undurchsichtig ist auch die Vorgehensweise des Liegenschafts- und Hochbauamtes. Mit einem ersten Schreiben verbieten sie dem Verein lediglich das Aufstellen von Infoständen. Erst das zweite Schreiben beinhaltet dann das Verbot Flyer zu verteilen. Ob das ganze rechtlich so haltbar ist, was der Verein stark bezweifelt, wird sicherlich eine intensive rechtliche Prüfung ergeben.
Weitergehende Informationen unter www.ali-gegenwind.de.
Verein Gegenwind e.V. – 22.04.2010 – Andreas Pianski
Argen im Zwickauer Land denunzieren Gegenwind e.V.
Die ARGE Zwickau Stadt, ARGE Zwickau Land und die ARGE Chemnitzer Land können sich anscheinend nicht mit Beiständen anfreunden, die gemäß § 13 Abs. 4 SGB X jedem Hilfebedürftigen zustehen. Da es
stets Schwierigkeiten mit den ARGEn gibt, wenn Beistände dabei sind, das geht vom zurückweisen, die Anzahl begrenzen, bis zum Hausverbot für Beistände, weil sie nicht wollen, dass man ihnen in
die Karten schaut und zudem noch das gute Recht der Hilfebedürftigen durchsetzt, werden keine Wege und Mittel gescheut, dies auch durchzusetzen.
So haben die drei ARGEn den Verein Gegenwind e.V. bei der Anwaltskammer Sachsen denunziert. Der Verein würde mit den Beistandsschaften und in einigen wenigen Fällen auch als Beistand vor Gericht,
wobei die Beistandsnehmer stets Vereinsmitglieder waren, Rechtsdienstleistungen erbringen.
Dabei hat der Verein gegenüber den ARGEn stets betont, wenn es zu Auseinandersetzungen kam, dass der Verein nur der Vermittler der Beistände ist und die Hilfebedürftigen sich die Beistände selbst
und frei aussuchen dürfen. Dabei muss es sich nicht zwingend um Vereinsmitglieder handeln. Dabei ist dieser Sachverhalt auch dem Geschäftsführer der ARGE Zwickau Stadt, Herrn Große, mit Schreiben
vom 17.08.2009 zur Kenntnis gegeben worden.
In dem Schreiben heißt es:
„Letztendlich ist es dann aber doch eine ganz private Angelegenheit der Personen, die als Beistände mit Betroffenen mitgehen. Nicht zuletzt hängt es auch nicht unwesentlich von dem
Betroffenen ab, welchen Personen er sein Vertrauen schenkt. Es muss nicht zwingend ein Mitglied unseres Vereins sein. Unserem Verein obliegt dabei nur die reine Vermittlung eines oder mehrerer
Personen, die dann als Beistände fungieren."
Beim SG waren es stets Vereinsmitglieder die um einen Beistand nachgesucht hatten und die Beistände wurden auch vom Vorsitzenden Richter zugelassen. Bei einer Verhandlung war sogar der
Vorsitzende Richter froh, wie er uns am Ende der Verhandlung bestätigte, dass Beistand mit anwesend war.
Hier soll offensichtlich der Feldzug gegen den Verein Gegenwind e.V. weitergeführt und eine neue Runde mit Denunziation und Verleumdung eingeläutet werden, da die bisherigen Anzeigen und andere
Maßnahmen nicht gefruchtet haben.
Derzeit wird vom Verein geprüft, inwieweit Strafanzeige wegen Verleumdung gegen die drei ARGEn gestellt wird.
Verein Gegenwind e.V. – 05.12.2009 – Andreas Pianski
Neben Zwei-Klassen-Medizin auch Zwei-Klassen-Recht
Hartz IV Bezieher können sich nicht anwaltlich vertreten lassen! Argen haben dadurch nahezu freie Hand!
Im Fall der Verweigerung der drei Beistände in der ARGE Hohenstein-Ernstthal wurde den Mitgliedern des Vereins Gegenwind e. V. durch das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal die nötige Beratungshilfe verwehrt.
Die ARGE Hohenstein-Ernstthal lehnte in zwei Fällen die Beistandschaft ab, obwohl im § 13 SGB X dazu klare gesetzliche Regelungen getroffen sind. Selbst die gesetzlich vorgeschriebene schriftliche Begründung wurde durch die ARGE verweigert. Hierin sieht der Verein Gegenwind e.V. einen klaren Verstoß gegen Recht und Gesetz durch die ARGE Hohenstein-Ernstthal und legte dagegen auch Widerspruch bei der ARGE ein. Im Zuge des Widerspruchsverfahrens sollte eine Anhörung stattfinden. Man entschloss sich, anwaltliche Hilfe in Anspruch zu nehmen, um der ARGE gegenüber rechtlich ebenbürtig gegenüberzutreten und nicht in deren Fallen zu tappen. Die ARGE beschäftigt in ihrer Widerspruchsabteilung schließlich ebenfalls Juristen.
Das Amtsgericht verweigert nun allerdings die Beratungshilfe. Dabei geht es nicht um die finanzielle Seite, hier gibt es keine Beanstandung. Das Amtsgericht ist der Meinung, dass der Gesetzgeber Beistandschaft nur im Bereich der Jugendämter vorsieht und in diesem Falle deshalb keine Beratungshilfe gewährt werden kann. Dabei hat ein Antragsteller die bearbeitende Rechtspflegerin persönlich auf den § 13 SGB X hingewiesen.
Mit dem entziehen demokratischer Grundrechte, die dann nur noch mittels gut gefülltem Portmonee durchsetzbar sind, kann die ARGE weiter gegen geltendes Recht verstoßen, ohne das sie großartig befürchten muss von Gerichten zurückgepfiffen zu werden und der Hartz IV Empfänger hat eine Möglichkeit weniger, seine Rechte bei der ARGE auch nur annähernd durzusetzen.
Verein Gegenwind e.V. – 11.10.2009 – Andreas Pianski
Beide Zwickauer ARGEn verstoßen gegen Datenschutz
Zum einen werden ohne Wissen der Betroffenen Vermieter kontaktiert und bei Vorsprachen Securitymitarbeiter von Fremdfirmen im Raum geduldet und zum anderen persönliche Daten dritter an die Öffentlichkeit weitergeleitet.
In der ARGE Zwickau Stadt wird schon seit längerer Zeit gegen den Datenschutz verstoßen. Dem Verein Gegenwind e.V. sind zwei Fälle namentlich bekannt und viele Kunden berichten in ähnlicher Weise, wo über die Köpfe und ohne Zustimmung der Betroffenen mit den Vermietern Kontakt aufgenommen wurde. In einem Fall wurde sogar mit dem Vermieter eine Hausbesichtigung durchgeführt. Als der Fall beim zuständigen Sachbearbeiter besprochen wurde ist ein Securitymitarbeiter einer Fremdfirma ca. eine Viertelstunde bei der Besprechung dabei gewesen. Er hat selbst nach Aufforderung den Raum nicht verlassen. Der Fall mit dem Vermieter ist derzeit beim Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen und der Fall des Securitymitarbeiters beim Datenschutzbeauftragten des Bundes anhängig.
In der ARGE Zwickau Land nimmt man es ebenfalls mit dem Datenschutz nicht so genau. In dem Rechtsstreit wegen des Hausverbotes der beiden Beistände des Vereins Gegenwind e.V. hat die ARGE sich einen eklatanten Verstoß gegen den Datenschutz geleistet. Ein Bürger, der derzeit nicht bei der ARGE Kunde ist, bat die beiden Mitglieder des Vereins Gegenwind e.V. um Beistand bei der Regelung seiner Angelegenheiten in der ARGE Zwickau Land. Daraufhin wurde beim Sozialgericht und später beim Verwaltungsgericht Antrag auf Aussetzung der sofortigen Vollziehung des Hausverbotes gestellt. Beidemal gab die ARGE Zwickau Land in ihrer Stellungnahme zu dem Antrag sehr persönliches des Bürgers preis, nur um ihn in einem schlechten Licht darzustellen und zu diffamieren. So führte die ARGE unter anderem an, das besagter Herr gegen 9 Mitarbeiter Strafanzeigen, unteranderem wegen Nötigung und Rechtsbeugung, Beschwerden und Petitionen, gestellt hat. Dem nicht genug, schreibt die ARGE noch, dass sie ebenfalls gegen den Herrn diverse Anzeigen laufen hat.
Hier sollten die Herren Leineweber und Große in ihren ARGEn sofort Maßnahmen ergreifen um solche Verstöße gegen den Datenschutz für die Zukunft auszuschließen.
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg