Verwaltungsvorschrift zu den Kosten der Unterkunft nicht rechtssprechungskonform

 

07.02.2010

 

Bei einer Kreistagssitzung im Frühjahr 2009 bestätigte der Landrat Herr Dr. Scheurer auf Anfrage von Gegenwind, dass sich selbstverständlich an die Vorgaben des BSG und deren Urteile zu den Kosten der Unterkunft gehalten werde. Der Wahrheitsgehalt dieser Aussage konnte schon damals bezweifelt werden, da die eingeführten Nichtprüfungsgrenzen bei Nebenkosten und Heizung befürchten ließen, dass die ARGEn diese Zahlen als Kappungsgrenzen missbrauchen würden. Außerdem gab es noch die ominöse Wasserpauschale. Wie die Höchstgrenze für die Kaltmiete entstanden ist, ist auch nirgends dokumentiert. Hierfür gibt es ebenfalls klare Richtlinien vom BSG.

Die Praxis bestätigte dann auch unsere Befürchtungen. Die ARGEn im Landkreis übernehmen keine höheren Nebenkosten und Heizkosten als die in der Verwaltungsvorschrift angegebenen Nichtprüfungsgrenzen. Die absolute Frechheit und Bundesweit einmalig, ist die Wasserpauschale von 27 m³ Wasserverbrauch pro Person und Jahr. Hier verstößt die VwV eindeutig gegen geltende Rechtssprechung.


Nun wurde die VwV in einigen Punkten geändert und ist in dieser Fassung ab 01.07.2009 in Kraft. Auch hier wurde anscheinend wissentlich versäumt, da die Problematik der Rechtssprechung durch das BSG ja bekannt ist, in den wesentlichen Punkten Abhilfe zu schaffen. Noch immer gibt es die Wasserpauschale und die Kappungsgrenze von 1,10 € für die Nebenkosten und 1,20 € für die Heizkosten.


Zur Überprüfung der Mietobergrenzen führen wir seit geraumer Zeit selbst Erhebungen durch und werden diese auch noch 2010 fortsetzen. Es zeichnet sich aber jetzt schon ab, dass Wohnungen zu den vorgegebenen Richtwerten nicht, oder nur in sehr geringen Maß, zur Verfügung stehen und auch tatsächlich angemietet werden können. Dies entspricht auch den Berichten von Betroffenen, die sich um eine neue Wohnung bemühen. Aber das ist genau eine Voraussetzung mit, dass das Amt eine zu hohe Miete nicht übernimmt, es muss tatsächlich anmietbarer Wohnraum zu den Landkreisbedingungen zur Verfügung stehen. Wenn nicht, muss die alte Miete weiter bezahlt werden.

Sollten sie aktuell in einem Rechtsstreit mit der ARGE in Sachen Miete sein, oder demnächst dieses Vorhaben, können sie sich wegen eines Marktüberblickes gern an uns wenden.

Als Richtschnur für die Heizkosten stellte das BSG auf den bundesweiten Heizspiegel ab (Urteil v. 02 Juli 2009, Az.: B 14 AS 36/08). Dafür ist die rechte Spalte, also die Rubrik „zu hoch" zur Bestimmung der Angemessenheit zu benutzen.
Ein Beispiel soll das mal verdeutlichen.
Sie wohnen in einem Mehrfamilienhaus (251-500 m²) das mit Heizöl beheizt wird. Sie sind 2 Personen und ihre Wohnung hat 60 m². Die Spalte des Heizkostenspiegels für „zu hoch" weist 18,30 € pro Quadratmeter und Jahr aus.
60 m² x 18,30 € = 1098 € im Jahr oder 91,50 € im Monat. Bis dahin müsste das Amt anstandslos zahlen. Überschreiten sie diese Grenze heißt das aber nicht, dass diese Kosten nicht erstattet werden, im Gegenteil. Jetzt müsste die ARGE prüfen, inwieweit Verschwendung vorliegt, oder bedingt durch bauliche Mängel, oder andere Umstände die Kosten gerechtfertigt sind. Hier ist ihre Mitarbeit erforderlich, da sie eventuelle Gründe als Mieter selbst am besten beurteilen können.
Auch in einer zu großen Wohnung sind die Heizkosten grundsätzlich erst einmal in voller Höhe zu übernehmen. Zu der ganzen Problematik sollten sie sich aber in einer Beratungsstelle oder bei einem Anwalt beraten lassen. Auf alle Fälle sollten sie gegen Kürzungen bei den KDU den Rechtsweg beschreiten. Ihre Chancen vor Gericht stehen dabei gut.

A. Pianski

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Kommentare: 4

  • #1

    VON_ARGE_ZUM_FEIND_GEMACHT (Sonntag, 07 Februar 2010 23:58)

    * Fahrtkostenzusicherung verlangen für alle damit verbundenen Fahrten, ob ARGE, ARZT, BEWERBUNGSGESPRÄCHE, MEDIZINISCHER DIENST etc. Kostenübernahme auch für damit verbundenen Zusatzzahlungen anfordern !

    Immer schriftlich darauf hinweisen, "Der Regelsatz ist nicht ausreichend alle diese Kosten zu decken um ein menschenwürdiges Dasein zu führen"

    **
    ES GILT für ALLE ANTÄGE
    der Kostenübernahmen sind vorher und schriftlich zu stellen, die natürlich abgelehnt werden müssen !
    Ist zwar doof, aber Verwatungstechnisch nicht anders finanzierbar für die ARGEN !
    Nun:
    Widerspruch einlegen mit der Begründung der Bescheid für den Antrag der Kostenübernahme ist nicht nachvollziehbar, diese wird logisch zurückgewiesen und Du kannst dadurch Prozesskostenhilfe bekommen.
    (Antragstellung beim Amtsgericht mit dem Ablehnungsbescheid auf Beratungsschein)

    Anwalt aussuchen und gegen die ARGE Klagen, damit das Gericht den Vorfall prüfen kann sind alle Unterlagen in zweifacher Ausfertigung dem Gericht aus Deiner Akte vorzulegen !!!
    Oder reich selber Klage beim zuständigen Sozialgericht ein, mit der Begründung von Amtswegen auf Recht- und Zweckmäßigkeit zu überprüfen.
    Die kennen den Scheiß der ARGE und geben dir Recht in einem nachvollziehbar begründeten Fall.

    Im Schriftwechsel gilt: Weniger ist Mehr !
    Weniger Mist schreiben = Mehr Recht bekommen !!!
    Den Mist schreibt die ARGE, das bekommst du per Bescheid schriftlich ! ;-)

  • #2

    Karl-Dieter (Dienstag, 09 Februar 2010 06:45)

    Wenn Du schon soviel Unsinn schreibst dann doch bitte nicht so viele Rechtschreibfehler. Das ist doch peinlich.

  • #3

    Hans-Jürgen Reglitzki (Dienstag, 09 Februar 2010 11:49)

    Hallo Karl-Dieter,
    es ist super, wenn jemand -auch Du- eine gute Ausbildung genossen hat, und über einen guten IQ verfügt.
    Leider hat es die Natur so gewollt, dass -Gott sei Dank- nicht alle Menschen gleich sind. Gehe bitte daher nicht so hart mit den Menschen um, die vielleicht mit etwas "weniger ausgestattet sind!"
    Unser Auftritt hier im Internet ist für ALLE gedacht, die Probleme mit den ARGEN haben, oder sich ganz schlicht und einfach hier informieren wollen.
    Auf Grund der enorm steigenden Zahl von Besuchern bzw. Lesern unserer Seiten, sind wir froh und dankbar für jeden Kommentar. Er hilft uns, und was noch viel wichtiger ist, den Menschen, die diese Hilfe und Unterstützung brauchen.
    Kein Mensch ist ohn Fehl und Tadel! Uns stört es nicht, wenn jemand in der Rechtschreibung und Grammatik nicht sattelfest ist. Aber wir respektieren seinen Kommentar, und was noch viel wichtiger ist, seinen Mut sich hier zu äussern!
    Hab bitte Verständnis für diese Menschen.
    Vielen Dank dafür, und vielleicht kannst Du uns auch Deine Erfahrungen mit Deinem persönlichen Ansprechpartner in der ARGE, oder bei der Agentur für Arbeit schreiben.
    Wir freuen uns darauf.
    Hans-Jürgen Reglitzki

  • #4

    ali-gegenwind (Samstag, 13 Februar 2010 17:30)

    Im Gästebuch wurde darauf hingewiesen, dass der bundesweite Heizkostenspiegel nicht für das SGB II und SGB XII gelte. Das was da Herr Z. bei Tacheles schreibt, http://tinyurl.com/ye76xxt und http://tinyurl.com/y8rdr2b, ist sicherlich richtig. Liest man unseren Beitrag aber richtig durch, stellen diese Werte aus dem Heizkostenspiegel nur Richtwerte dar. Ich will hier nicht den ganzen Artikel wiederholen, aber sicherlich ist in der Praxis darauf zu achten, dass aus dieser „Nichtprüfungsgrenze“ keine Kappungsgrenze gemacht wird, wie es derzeit im Zwickauer Land mit der „Nichtprüfungsgrenze“ aus der Verwaltungsvorschrift geschieht.
    Noch ein Hinweis: Beziehen sich Kommentare auf irgendeinen Artikel, wäre es schön, sie auch unter den jeweiligen zu setzen. Das Gästebuch ist eigentlich für etwas anderes da. Dort lässt sich auch schlecht eine Diskussion führen.

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ARGE Hohenstein-Ernstthal, Abteilung U25

 

03.02.2010

 

Aus dieser Abteilung in der ARGE Hohenstein-Ernstthal kommen immer wieder Hilfesuchende zu uns, die sich über die eigentümliche Behandlung beschweren und die sich Rat erhoffen, um gegen solchen Umgang mit ihnen etwas unternehmen zu können. Aus keiner anderen ARGE im Landkreis Zwickau wird ein solcher Umgang mit den Kunden berichtet, wie aus Hohenstein-Ernstthal. Dabei konzentrieren sich die Beschwerden fast ausschließlich auf eine Person.
Den Betroffenen haben wir stets geraten, gegen diese Person Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag zu stellen. Aus der Zeit vor ihrer Tätigkeit in der Abteilung U 25 sind uns auch eine Menge Leute bekannt, die sich ganz offiziell bei der Geschäftsführung über diese Person beschwert haben.
Wir von Gegenwind empfinden es jedenfalls als absolute Frechheit und eine Bedrohung der Kunden, wenn in den Eingliederungsvereinbarungen hinter jedem Punkt den der Kunde aufgedrückt bekommt, dieser Satz zu lesen ist.


Sollte dies nicht geschehen, ist der Tatbestand für den Eintritt einer Absenkung und Wegfall des Arbeitslosengeldes II gem. § 31 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch (SGB II) gegeben (siehe hierzu die Rechtsfolgebelehrung in der Anlage).


Die erste EGV, die so abgefasst war, ist der Geschäftsführung, nebst einer Dienstaufsichtsbeschwerde, zur Kenntnis gebracht worden.

Hier ist sicherlich zu vermuten, dass die Geschäftsführung der ARGE Hohenstein-Ernstthal ihrer Aufgabe nicht gerecht wird. Die ARGE erbringt eine Dienstleistung und da kann und muss man von den Mitarbeitern fordern, auch wenn der Staat im Gesetz Sanktionen vorgesehen hat, dass sich die Mitarbeiter freundlich und respektvoll den Kunden gegenüber verhalten. Sie als Geschäftsleitung sollten dafür Sorge tragen, dass Ihre Mitarbeiter ihren Kunden mit Würde entgegentreten und jegliche persönliche Wertung über Ihre Kunden unterlassen, oder das persönliche Einstellungen der Mitarbeiter sich in solchen Auswüchsen manifestieren.
Da bekannt ist, dass diese Webseite zu Ihrer regelmäßigen Lektüre gehört, fordern wir Sie als Geschäftsleitung hier öffentlich auf, übrigens nicht zum ersten Mal, unternehmen sie etwas gegen diesen Missstand und den Umgang mit den Kunden.

Als Beweis folgen diese zwei Eingliederungsvereinbarungen, von denen wir Kenntnis haben. Wie hoch die Dunkelziffer ist, können wir nicht sagen, aber wer auch solche Schriftstücke besitzt, oder unglaubliches aus der Abteilung U 25 zu berichten weiß, der sollte sich mit uns in Verbindung setzen.

 

A. Pianski

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Kommentare: 8

  • #1

    DJ (Sonntag, 07 Februar 2010 00:31)

    Hi ich grüße Euch,
    hab den Beitrag gelesen und denk mich tritt ein Pferd, ich hab auch so`n Wisch bekommen. Das Ding liest sich wie`ne Drohung, aber nicht mit mir, hab das einen Kumpel gegeben, der hats seinem Prof. gezeigt u. nun geh ich den Wisch an. Mein Kumpel macht in Sozialrecht, also noch Studium, aber er kennt sich aus. Reicht schon, dass die einem beim Termin die Zukunft versaut, da ich auch die EGV hab glaub ich, wir meinen eine Person, ich bin jetzt voll auf Konfro-Tripp. Wenn ihr wollt bring ich euch meinen Wisch mal vorbei, aber erstmal mach ich ne Dienstaufsichtsbeschwerde u. da ich keinen Bildungsgutschein krieg, mach ich echt Probleme. War schon oft auf eurer Seite aber das passt echt, cool macht weiter so.
    DJ

  • #2

    sabi, K. (Sonntag, 07 Februar 2010 19:42)

    Liebes Gegenwind-Team,
    es liegt mir nicht so an die Öffentlichkeit zu gehen, ich hab mir nun mal Mut gefaßt, denn ich bin 22 und muß auch immer in die Arge in Hohenstein und es ist schlimm. Die vermittlerin hackt nur auf mir rum, ich bemühe mich um Arbeit aber der paßt das nie. Wenn mal was klappen könnte, bekomm ich eine Maßnahme und in der Egv stehts alles genau wie in den 2 auf der Seite von euch. Meinen Pap hat meine Vermittlerin schon mal versucht raus zuschmeißen. Der war dann bei der Chefin und jetzt hab ich Angst, daß die mich das merken läßt. Wenn ich so wär wie DJ, aber ich bin sehr ruhig. Grüße von Sabi
    Ihr geht doch auch mit in die Arge? Telefonnr. hab ich.

  • #3

    VON_ARGE_ZUM_FEIND_GEMACHT (Sonntag, 07 Februar 2010 23:57)

    Ihr solltet in jedem Fall vor der Unterschrift eine Zweckbegründung der deforderten Maßnahmen anfordern und euch bewusst werden, das diese Form der Rechtsfolgenbelehrung von euch nicht verstanden werden kann, d.h. ihr seid keine juristen und die Arge muss individuell auf jeden einzelnen Fall klar und unmissverständlich verstanden hat was die Rechtsfolgenbelehrung beinhaltet(bis jeder es verstanden hat und ihm das auch klar ist), auch im klaren darüber ist...
    Nach dem Motto: "Ich bin nicht schlau genug zu verstehen was die Rechtsfolgen sind !!!"
    Das verschafft euch etwas mehr Spielraum für die Verhandlung.
    Im Eingliederungsertrag schriftlich mit aufnehmen und darauf bestehen:
    * ALLE Kostenzusicherungen unter Einhaltung der verbürgten Grundrechte einfordern.
    * Zweck der Maßnahmen für Kurse und welche Ziele
    * Fahrtkosten
    * Umzugskosten und Einrichtungskosten bei Wohnortwechsel (auch wenn nur kurzfristig das Jobangebot zur Verfügung steht) um zu verhindern, das die versuchen über Scheinfirmen ( Leiharbeitsfirmen ) den "Kunden" loszuwerden - Hier geht es auch um Dein Wohlbefinden und durch Sozialen halt der aufgegeben werden soll !
    * Zweck- und Rechtmäßigkeit ausführlich in der Rechtfolgenbelehrung erklären lassen, aus der "DU!" nur Du schlau wirst und all die §§ der GESETZE aus allen Büchern mit aufgeführt bekommst ---> diese unbedingt im Internet vergleichen !!! http://dejure.org oder anderen anbietern notfalls vom Anwalt
    * 5 Euro Pro Bewerbung verlangen (die zahlen nur 260,- / Jahr, den Rest kannst du unmöglich vom Regelsatz bezahlen, denn der reicht nicht aus !)

  • #4

    ST (Dienstag, 09 Februar 2010 23:00)

    Nach mehrmaligen Lesen des Beitrags von oben, glaube ich in der Person eine Mitarbeiterin erkannt zu haben. Wenn es diejenige ist, die bis 2008 mich als Selbstständigen-Aufstocker bei jedem Termin belegt hat, daß ich zu faul bin eine richtige Arbeit zumachen u. mir eine Selbstständigkeit nebenbei vom Steuerzahler finanzieren lasse, na dann gute nacht. Da ist die an die die richtige Stelle gekommen bei die Jungen, wer hat denn die Idee gehabt. Meiner Meinung nach, hab ich gedacht die ist weg vom Fenster, denn ich u. meine Frau hatten eine Bescherde gemacht u. sind bei einer anderen Bearbeiterin gelandet. Wenn die das wirklich ist, denn ist doch komisch, daß in den Kommentaren der Name nicht steht, rat ich jeden den Name wegzulassen. Hab mal so nebenbei gehört, daß die die Leute rund machen kann, aber wenn der in die Suppe gespuckt wird, wird sie wild. Der muß doch mal einer das Handwerk legen.
    Grüße der Streicher

  • #5

    ali-gegenwind (Mittwoch, 10 Februar 2010 00:02)

    Hallo Streicher,
    die Namensnennung ist so eine Sache, da ist reden Silber und schweigen Gold. Aber wir sind sicher, dass wir alle die selbe Person meinen. Melde Dich doch mal bei uns und reihe Dich in den Personenkreis der Zeugen mit ein. Es sind nicht wenige, die viel zu berichten wissen.

  • #6

    oli (Donnerstag, 11 Februar 2010 10:05)

    Und sie wissen was sie tun ???????

    § 185 StGB: Beleidigung
    Die Beleidigung wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Beleidigung mittels einer Tätlichkeit begangen wird, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 186 StGB: Üble Nachrede
    Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

    § 187 StGB: Verleumdung
    Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

  • #7

    Britta van Rjies (Donnerstag, 11 Februar 2010 14:24)

    Lese immer auf eurer Homepage, da mein Interesse sehr groß ist. Bin gerade auf dieser Seite u. bin mir nicht im Klaren, meint es oli als Hinweis oder Drohung, wäre doch gut zu wissen, ich bin mir nicht im Klaren darüber. Ich schau gern genauer hin, ist Berufsbedingt u. hier steht für ein ? Ist übrigens mein echter Name, so wie es klingt, daher stammt der Mann.
    Die Kritische Aufbereitung der Themen ist sehr gut, nehme an Probleme bleiben da nicht aus, aber ihr habt viele hinter euch.
    oli gibt mir zu denken, wenn es Drohung ist, dann ist der o. die, die Zeilen nicht wert. Hoffe für euch es ist ein Hinweis, fehlt aber der Grund.
    Britta

  • #8

    Heidi2 (Samstag, 13 Februar 2010 00:45)

    Ich schätze, dass ist eine Drohung. Der Hund, der sich getroffen fühlt, der bellt. Betrachtet man die Zeit, nämlich 10 Uhr 5, ist da zwischen Sanktion und Eingliederungsvereinbarung schnell mal auf dem Arge Computer gesurft worden und diese Drohung eingestellt worden.

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27.01.2010

 

Hallöchen liebes Gegenwind-Team !

Ich wollte Ihnen noch einmal ausdrücklich danken für ihre Hilfe in den letzten Monaten (Beratung & Unterstützung bei Bedarfsgemeinschaft-Problematik, Formulierung von Schreiben, Zeugentätigkeit bei einer kürzlich durchgeführten Wohnungsbesichtigung sowie die extrem hilfreiche Empfehlung der Rechtsanwältin Fr. K. in Zwickau), welche letztendlich zu einem für mich sowie meinen WG-Partner höchst erfreulichen Ergebnis geführt hat - meinem Widerspruch gegen die unterstellte Bedarfsgemeinschaft wurde vor Kurzem wider Erwarten stattgegeben (somit wurde mir eine langwierige Durchsetzung meiner Rechte auf dem Klageweg erspart) & die seit etlichen Monaten ausstehenden bzw. viel zu niedrig bemessenen ALG II-Zahlungen wurden tatsächlich rückwirkend erstattet.

Ich wünsche Ihnen allen bei unserem gemeinsamen Kampf gegen die alltägliche Ungerechtigkeit & Willkür in diesem (immer weniger existenten sowie stetig stärker ausgehöhlten) "Sozialstaat" für die Zukunft viel Erfolg & Durchhaltevermögen sowie die materiellen Gegebenheiten, diese Arbeitsloseninitiative auch entgegen vieler Widerstände weiterhin am Leben zu erhalten. Ich hoffe zudem, dass ich ihre Hilfe zukünftig möglichst nicht mehr in Anspruch nehmen muss...

In diesem Sinne:
WER KÄMPFT, KANN VERLIEREN - WER NICHT KÄMPFT, HAT SCHON VERLOREN !

Liebe Grüße

 

 

Über diese Mail hat sich unser ganzes Team sehr gefreut. Deshalb möchten wir den Verfasser noch einmal auf diesem Wege recht herzlich danken.

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  • #1

    VON_ARGE_ZUM_FEIND_GEMACHT (Sonntag, 07 Februar 2010 23:59)

    *** WICHTIG:
    Sozialrichter sind sozial Menschen (die wenigsten davon sind ungerecht oder unsozial - mit ein paar wenigen Ausnahmen), darfst die bloß nicht verarschen oder frech werden + keine Angst die beißen nicht !!!

    Berechtigte Beschwerden wegen Grundrechtsverletzungen direkt nach Karlsruhe an das Bundesverfassungsgericht, wenn der Bescheid "mehr bescheiden als fragwürdig ist"

    === je mehr Beschwerden eingehen, umso eher wird dieser Horror beendet werden müssen !
    Wenn alle die Klappe halten und sich mit ihrer Angst verkriechen wird die dunkle Macht Herr über sie werden, d.h. Ihr zum Sklaven konditioniert. Die Angst gehört zum Geschäft und trifft wirklich jeden und nicht nur euch !

    Es gibt nicht gutes, ausser man tut es !!!

    Lasst euch nicht einschüchtern von der ARGE, da sitzen meist nur Flachpfeiffen die selbst keine Ahnung haben, das habt ihr bestimmt schon mitbekommen !

    **** WICHTIG immer freundlich gegenüber den Fallmanagern und Sachbearbeitern bleiben, wenig reden, viel Fragen und am sichersten alles schriftlich machen oder geben lassen, natürlich unter Angabe der Gesetze, die wir nicht verstehen können !
    ************************************
    Egal wie frech die ARGE Mitarbeiter sind, bleib respektvoll und immer das bessere Vorbild - Ich weiss das klingt Utopisch, ist aber eine rein Emotionale Übungssache, was man durchaus mit Freunden üben kann.

    Denn hier zählt nur Sachlichkeit im Verwaltungsirrsinn und das verbürgte Recht auf das Recht ! Ausflippen und rumjammern bringt nur Minuspunkte.
    **************************************************************************************
    Es gibt im SGB keine WEGEUNFÄHIGKEITSBESCHEINIGUNG o. BETTLEGERIGKEITSBESCHEINIGUNG
    KRANKMELDUNG = und bleibt = KRANKMELDUNG, ob der ARGE das nun passt oder nicht !

    UNNÖTIGE Diskussionen sind zu vermeiden, denn wenn es darauf ankommt wurde es vergessen, oder anders gemeint als behauptet ! ;-)

    Viel Glück auf
    Einigkeit und Recht und Freiheit !
    SCHWARZ ROT GOLD

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ALG II Empfänger werden weiterhin für dumm verkauft

ARGE Zwickau Land kommt ihrer Aufklärungspflicht nicht nach und setzt Kunden dann noch unter Druck.

27.01.2010

Am Donnerstagmorgen fand in der ARGE Zwickau Land wieder einmal eine Massenveranstaltung statt, in der so ca. 20 Hartz IV Empfängern eine Maßnahme mit dem wohlklingenden Namen „Bewerbung" und „Orientierung & Aktivierung" mit werbewirksamen Sprüchen schmackhaft gemacht werden sollte und da Eingliederungsvereinbarungen entgegen den Regelungen nur ungenau definierte Punkte enthalten, bekommt man bei so einer Gelegenheit gleich mal eine neue Eingliederungsvereinbarung unter die Nase gehalten. Denn wenn nicht von der Maßnahme in der Eingliederungsvereinbarung steht, kann man bei Verstößen auch nicht sanktionieren. Also braucht man folgerichtig eine neue, in der die Maßnahme dann verankert ist.

Und nun läuft es so wie es immer läuft. Die neuen Eingliederungsvereinbarungen werden mit dem Befehl, unterschreiben, ausgeteilt. Dabei vergisst man dann regelmäßig, dass man doch eine Beratungs- und Aufklärungspflicht hat und das der Kunde doch auch ein Recht hat, alles in dem Zusammenhang des behördlichen Handelns für ihn wichtige zu erfahren. Auch und das vor allem, was für ihn von Nutzen sein kann.
Wäre die Mitarbeiterin nicht dazu verpflichtet gewesen, den Kunden zu sagen, dass das ein öffentlich rechtlicher Vertrag ist und das er, wie bei Vertragsabschlüssen üblich, mit nach Hause zur Prüfung genommen werden kann und dass vor allem über den Inhalt verhandelt werden kann? Nein, dass alles wird wohlweislich verschwiegen. Es gibt nur den Befehl, unterschreiben.

Nun war aber ein Beistand mit anwesend, der genau dies forderte. Er verlangte, dieses Papier mit nach Hause nehmen zu dürfen und wie, als hätte die Mitarbeiterin noch nie etwas davon gehört, verweigerte sie dies. Als der Beistand nicht locker lies verschwand sie um wahrscheinlich auf höherer Ebene nachzufragen. Und um der Angelegenheit noch die Krone aufzusetzen, drohte sie der Kundin in einem barschen Ton mit den Worten „ Dann bekommen sie die Eingliederungsvereinbarung eben in einem Verwaltungsakt".

Dazu ist eigentlich nichts weiter zu sagen, als das man die Hoffnung haben könnte, das der neue Geschäftsführer eventuell einmal diese Behörde wirklich in ein Servizezentrum umbaut und das für die Kunden gearbeitet und entschieden wird und nicht ständig gegen sie. Aber bekanntlich stirbt die Hoffnung zuletzt.

 

A. Pianski

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  • #1

    Hans-Jürgen Reglitzki (Dienstag, 02 Februar 2010 16:18)

    Ein gutes Beispiel dafür, dass der stellvertretende Vorsitzende der BA, Herr Alt, mit seiner Aussage über die "schlechten" Mitarbeiter recht behält.
    Eine gut ausgebildete Kraft der ARGE hätte diese Diskrepanz ohne grosse Probleme lösen können. Da aber, wie Herr Alt sagt, fast alle Mitarbeiter der ARGEN früher Friedhofsgärtner, Maurer oder Telefonsachbearbeiter bei der Telekom waren, konnte jeder Insider das Ergebnis voraussagen.
    Aber etwas Gutes hat das Ganze! Da jetzt ein Verwaltungsakt für die Eingliederungsvereinbarung eröffnet wird, sind die Möglichkeiten der Rechtsmittel, wie Widerspruch und Klage, gegeben. Eigentlich sollen die ARGEN diese Rechtsmittel durch "gute Arbeiten" laut einer Dienstanweisung der BA verhindern, aber "Wer" kann das bei einer ARGE im neuen Kreis Zwickau.
    Also bleibt nur der Weg über den Widerspruch und die anschliessende und obligatorische Klage beim Sozialgericht. Das zahlen dann letztendlich alle Steuerzahler (auch die Hartz-IV-Empfänger zahlen z.B. die Mehrwertsteuer), denn die Klage beim Sozialgericht ist für den Kläger kostenfrei. Also hat es die "Dame von der ARGE" wieder einmal geschafft die Kosten in die Höhe zu treiben!!!
    Aber was soll´s? Anscheinend hat die BA genügend Geld!!!
    Hans-Jürgen Reglitzki

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Unsere erste Demo 2010 und die 9. Donnerstagsdemo in Reihenfolge

22.01.2010

 

Es war für uns an diesem echt kalten Donnertag eine Demo mit Überraschungen. Die Überraschung des Tages war, dass der MDR mit einem Team der Sendung „Fakt ist" und Moderatorin Ines Klein vor Ort waren. Ines Klein wollte für die Sendung Meinungen von Hartz IV-Abhängigen einholen, wie sie zu den Äußerungen des hessischen Ministerpräsidenten Roland Koch stehen, dass jeder für Geld was er bekommt, zur Arbeit zwangsverpflichtet werden soll.

Weiter ging es darum wie viel Bewerbungen geschrieben werden und was dabei an Antworten, wenn überhaupt, zurück kommt.

An der Demo nahm wie immer der „harte Kern" aus Glauchau und Zwickau teil, bei den Mitgliedern der Zwickauer Montagsdemo bedanken wir uns hiermit nochmals für ihre solidarische Unterstützung.

Nach einer kurzen Ansprache auf dem Markt, führte die Demo wie immer durch die Innenstadt zur ARGE, begleitet vom Team des MDR. Vor der ARGE haben wir in gewohnter Weise unsere Meinungen zu den brandaktuellen arbeitsmarktpolitischen Geschehnissen gesagt. Hauptpunkt waren, wie sollte es auch anders sein, die gedanklichen und verbalen Ausfälle vom stellvertretenen Parteivorsitzenden der CDU und hessischem Ministerpräsidenten Koch.

Dieser Koch, der sich Christdemokrat nennt, hat sich mit seinen Äußerungen eine Dreistigkeit geleistet, die fast nicht zu überbieten ist. Wörtlich seine Meinung: „Es müssten harte Instrumente eingesetzt werden, damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante" ansehe. Es könne kein funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System geben, dass nicht auch „Elemente der Abschreckung" enthalte! Mit diesen Worten hat er Millionen von Menschen in der Bundesrepublik Deutschland als Taugenichtse und Faulenzer bezeichnet.

Kochs Kollege aus NRW Jürgen Rüttgers widerspricht nun indem er sagt, dass es nicht genügend Arbeit in die Arbeitslose interniert werden sollen gibt. Rüttgers will mehr Geld in die Förderung stecken und damit mehr Chancen auf dem Arbeitsmarkt schaffen, klingt gut, wenn nicht ausgerechnet im Mai in NRW gewählt würde.
Spielen die Herren das Spiel, du bös(Koch), ich gut(Rüttgers), ja es wird wohl so sein, führen wir die Menschen einfach an der Nase rum, denn wenn NRW falsch wählt, wackelt die Koalition in Berlin und unsere „Mutti"(Angela) hat dann einen schweren Stand.
Denn dann ist auch die Mehrheit von schwarz-gelb im Bundesrat weg und es wird schwer sein dann die Politik der sozialen Kälte, die da heißt Kürzung aller Sozialleistungen, vor allem Hartz IV durchzusetzen.

Die Sache Koch zog sich wie ein roter Faden durch alle Beiträge der Demo. Der Meinung von Herrn Alt Vorstand der BA, dass die ARGEn „grottenschlechte" Arbeit leisten, kann sich fast jeder Arbeitslose in einer gewissen Weise nur anschließen. Im Bereich des Personals gibt es „erhebliche Qualitätsdefizite", das stimmt, denn die Leistungsbescheide zum Beispiel sind nun mal so, wie in großen Teilen das Personal der ARGEn, undurchsichtig, schlecht gearbeitet, nicht nachvollziehbar. Wie kann es aber sein, dass in einer Sozialbehörde vollkommen unqualifiziertes Personal sitzt und Schicksal am Menschen spielen darf, denn wenn hier Fehler gemacht werden, hängen Existenzen von Familien mit Kindern und natürlich auch Einzelpersonen ab. Wie kann nach einem Leistungskatalog vorgegeben werden, wie viel Sanktionen zu bringen sind, die Anzahl der abzulehnenden Widersprüche, die Zeit in der eine EGV zu erstellen ist. Diese ganzen Dinge sind pervers und, dass nicht alle Mitarbeiter einen Panzer wie Schildkröten haben, merkt man und sieht man, am Personalwechsel. Hier muss etwas getan werden, vermuten wir einmal die Chefetagen müssen ausgewechselt werden und mit Menschen besetzt werden, die sich nicht als „Könige" über ihr Reich fühlen. In einem weiteren Beitrag ging es um die Maßnahmen in die fast jeder Arbeitslose gesteckt wird um ihn zu aktivieren, zu motivieren, zu qualifizieren durch die er dann in Arbeit kommen soll. Vor Beginn einer Maßnahme wird ja immer versprochen, wir bringen sie in Arbeit, aber bitte wo? Wenn das alles so wäre, hätten wir dann nur noch die, die einfach nicht aus dem Bett wollen, die nur rumhängen, ihre Kinder vernachlässigen, so ist doch das Bild vieler von Arbeitslosen, wenige von der Spezies gibt es.

Maßnahmen haben aber zu fast 100% niemand in richtige Arbeit gebracht. Die Gewinner an diesem Markt sind die Anbieter, das erkennt man schon teilweise an den Gebäuden und Anlagen solcher Träger von Maßnahmen, da wird mit Arbeitslosigkeit so richtig Geld verdient.
Wenn unsere 9. Demo in der Teilnehmerzahl nicht gerade erfolgreich war, so war sie es in den Beiträgen und in der Resonanz von Zuhörern und in der positiven Meinung des MDR und dem Team um Ines Klein von „Fakt ist".

Die Sendung ist zu sehen am Montag 25.01.10, 22.05 Uhr, im MDR.

M. Madaus

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Rede von Hans-Jürgen Reglitzki anlässlich unserer 9. Donnerstagsdemo

Hessens Ministerpräsident, Roland Koch (CDU), fordert Zwangsarbeit

20.01.2010

 

Inzwischen laufen die Medien in Deutschland heiß. Roland Koch, stellvertretender Parteivorsitzender der CDU und Ministerpräsident in Hessen, forderte jüngst, dass alle Langzeitarbeitslosen, also alle ALG-II-Empfänger, für das Geld, welches sie vom Staat erhalten zur Zwangsarbeit verpflichtet werden sollen.
Diese „imaginären Arbeitsplätze" sollen letztendlich die Kommunen, sowie die Behörden und andere „Anstalten" des öffentlichen Rechts zur Verfügung stellen.
Unterschwellig meint Roland Koch damit, dass ja alle ALG-II-Empfänger sich mit dem ALG-II-Geld ein schönes Leben machen. Damit bezeichnet er uns ALLE quasi als Faulenzer und Taugenichte. Wörtlich sagte Koch der Wirtschaftswoche:

 

„Es müssten harte Instrumente eingesetzt werden, „damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante" ansehe. Es könne kein funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System geben, das nicht auch „ein Element von Abschreckung" enthalte!"


Ganz schön dreist für einen Christdemokraten. Ich hoffe, er wird diese Sünde der Verleumdung und Hetze gegen alle Arbeitslosen auch bei seinem Beichtvater beichten, und die auferlegte Buße ohne „Widersprüche" hinnehmen. Falls nicht, dann hoffen wir, folgt die „himmlische Sanktion" - vielleicht das Fegefeuer. Wer weiß, vielleicht ist ja die ganze Partei nicht mehr so christlich wie sie es in ihrem Parteinamen vorgibt.
Ingo Schlüter vom DGB empfahl sogar: „Koch sollte für solche Äußerungen eher eine Spucktüte als ein Mikrofon benutzen."


Aber jetzt einmal weg von der Polemik! Es kann doch nicht sein, dass ein hoch dekorierter Politiker, wie R. Koch, solche Äußerungen in der Öffentlichkeit von sich gibt. Millionen von Menschen, die mit absoluter Sicherheit nicht freiwillig in die Arbeitslosigkeit gerutscht sind, jetzt noch quasi als Faulenzer hinzustellen. Das ist eine Beleidigung und Verleumdung gegen jeden von uns.


Bevor er solche unqualifizierten Interviews gibt soll er sich doch erst einmal bei seiner Parteifreundin und Ministerin für Arbeit und Soziales, Frau von der Leyen, informieren. In ihrer Behörde wird ja über alles (na ja fast alles, denn es fehlen immer noch die Beweise über die Berechnung der Hartz-IV-Regelsätze) Buch geführt. So gibt es dort auch eine Statistik über die Anzahl der Hilfeberechtigten, die sich wirklich mit dem Geld vom Staat ein schönes Leben machen. In dieser Statistik sind gerade mal 1 % der Langzeitarbeitslosen mit „ihrem Leben" so zufrieden, und scheuen die Arbeit. Aber, und das ist das Wichtigste, sind im Umkehrschluss 99 % der Langzeitarbeitslosen „gefügig" (gemacht worden). Damit meine ich, dass sich diese Menschen durch eine Unmenge an Bewerbungen um sozialversicherungs-pflichtige Jobs bewerben. So wie es die ARGE will und verlangt. Notfalls mit der Höchststrafe, einer Sanktion, wird der Betroffene dazu gezwungen die Spielregeln, ob fair oder unfair, einzuhalten.


Selbst sein politischer Mitstreiter aus Nordrhein Westfalen, Ministerpräsident Jürgen Rüttgers, sagte zu den Äußerungen Koch´s, dass es diese Jobs, in die Koch die ALG-II-Empfänger mit Zwang internieren will, überhaupt nicht gibt. Viel mehr sehe er hier die Möglichkeit, mit mehr Geld für Förderung die Hilfebedürftigen besser auszubilden, damit diese dann bessere Chancen für den Arbeitsmarkt haben. He, was soll DAS denn? Doch, Jürgen Rüttgers kann zaubern! Erst sind keine Jobs da, und dann will er fördern?! Fördern für welche Jobs? Sicherlich hat J. Rüttgers eine eigene Arithmetik um die Menge der offenen Stellen neu zu berechnen.
Ein Schelm, der bei dieser öffentlichen Diskussion an ein perfides Spiel denkt.


Böser Mann = R. Koch, und Guter Mann = J. Rüttgers. Das Spiel Böser Mann - guter Mann - ist eine Lektion in Managementseminaren bei denen es um „Menschenführung" geht. Einer spielt immer den Bösen, und jemand Anderes den Guten. Durch diese Variante werden Menschen dazu verleitet dem Guten, meist der direkte Vorgesetzte, mehr Vertrauen zu „schenken", um an wichtige Details eines Teams oder Gruppe zu kommen. Dieses Spiel wird auch sehr häufig bei Bewerbungsgesprächen eingesetzt. Einer, meistens der Böse, sitzt dann meist im Rücken des Bewerbers, und stellt unangenehme Fragen. Sollte das einmal bei Ihnen der Fall sein, dann nehmen Sie Ihren Stuhl und stellen ihn so, dass Sie beide Gesprächspartner sehen können. Damit haben Sie von vornherein dem „Spiel" den Wind aus den Segeln genommen.

 

Aber zurück zum Thema. Wir alle wissen, dass es im Mai diesen Jahres in NRW Landtagswahlen gibt. Diese Wahl ist für die Regierung aus zweierlei Gründen wichtig. Sollte die schwarz-gelbe Landesregierung in Düsseldorf diese Wahl verlieren, dann verliert die jetzige schwarz-gelbe Regierung in Berlin ihre Mehrheit im Bundesrat. Damit dürfte es dann nicht mehr so einfach sein neue Gesetze, wie z.B. eine Kürzung der Sozialleistungen (Hartz-IV-Regelsatz), durchzuboxen.
Der zweite Grund liegt darin, eine Bestätigung der jetzigen Bundesregierung zu erhalten. Sollte J. Rüttgers wieder zusammen mit der FDP das bevölkerungsreichste Bundesland regieren können, dann sieht man sich in Berlin als bestätigt. Dann sind der weiteren Misswirtschaft in Berlin Tür und Tor geöffnet.
Dadurch, dass Jürgen Rüttgers jetzt den von Koch zugeworfenen Ball auffängt, und dem Inhalt des Interviews von Koch widerspricht, sammelt er, Rüttgers, wieder Punkte bei den Wählern in NRW. Frei nach dem Motto -ach, was haben wir für einen lieben und guten Landesvater. Der setzt sich ja selbst für uns Arbeitslose ein.


Damit ist auch klar, dass die CDU den neuen Kurs von Angela Merkel eingeschlagen hat. Unserer Kanzlerin geht es ja darum, eine neue Gruppe von Wählern, die Arbeitslosen, zu aktivieren und für die CDU zu gewinnen.
Und schon wieder wurden „zwei Fliegen mit einer Klappe" erschlagen!!!
Wir müssen lernen „zwischen den Zeilen" zu lesen und zu hören. Es geschieht nichts, was die Regierung in Berlin nicht will. Und eines was die Merkel/Westerwelle-Regierung will, ist das Einsparen von Geldern im sozialen Bereich.


Durch das Spiel Koch-Rüttgers, oder durch die Aussage von Herrn Mappus (CDU) aus Baden Württemberg, den Hartz-IV-Regelsatz um 30 % zu kürzen, werden wir schon jetzt seelisch darauf vorbereitet, dass es nach der gewonnenen Landtagswahl in NRW erhebliche Ver-schlimmbesserungen im Langzeitarbeitslosenbereich geben wird. Gelder kürzen, Zwangs-arbeit und weitere restriktive Maßnahmen liegen sicherlich schon unterschriftsreif in den Schubladen der Regierungskoalition.
Wir werden, und wir müssen uns mit aller Kraft dagegen wehren. Unseren Mitstreitern in NRW rufen wir zu, durch die demokratische Wahl schwarz-gelb vom Landesthron zu stoßen.

 

Hans-Jürgen Reglitzki

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Arrogant und überheblich

 

08.01.2010


so lautete die Überschrift eines Beitrages im Blog „Meine Sicht - Sozialpolitisches". In dem Beitrag geht es um die ARGE Zwickau Stadt und um dessen Geschäftsführer. Nun ist dort von „nicnoc" ein recht interessanter Kommentar hinterlassen worden, den ich hier einmal einstellen möchte.

 

„Ich hatte auch schon das Vergnügen, dass mich Herr Große vor ca. 8 Mitarbeiterinnen zum heulen gebracht hat. Nicht aus Angst-aus Wut.
Man sollte anmerken, dass er früher mit dem Parteiabzeichen ins Bett gegangen ist!!! Er war Chef der Betriebsakademie Sachsenring!!! Schön, wenn die Stasi jetzt in der ARGE sitzt. Er hat es sogar geschafft, meine Telefonnummer herauszubekommen, was nicht mal der Polizei gelang."

 

Sollte das zutreffend sein, was ich nicht beurteilen kann, würden aber solche Maßnahmen, dass Kunden mit ihren Sachbearbeitern vom Eingangsbereich aus über Telefon kommunizieren müssen, oder wenn keine Öffnungszeiten sind, der Einlass für bestellte Kunden nur über den Securitymitarbeiter läuft und der dann von einer Liste abstreicht und kontrolliert, ganz gut in das Bild passen. Was man jahrelang eingeübt und gelernt hat kommt immer wieder zum Tragen, bei den meisten jedenfalls.

 

Interessant wäre auch die Frage, ob Personen in solchen Posten auf ihre Stasizugehörigkeit überprüft worden sind, so wie man es von Bundestagsabgeordneten kennt?

 

A. Pianski

 

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  • #1

    Christina (Dienstag, 12 Januar 2010 09:52)

    Heute(12.01.2010) habe ich in der Frankfurter Allgemeine Zeitung (Seite 10)einen interessanten Artikel "jeder dritte Widerspruch gegen Hartz-IV erfolgreich gelesen.Es steht geschrieben:
    Geschäftsführer von ARGEn und Jobcentern beklagten, dass sie über zuwenig augebildetes Personal für das Ausstellen der Bescheide verfügten.Aus- und Fortbildung sei nicht im erfoderlichen Umfang vorgesehen und bei der täglichen Arbeitsbelastungen kaum möglich.Viele Mitarbeiter der Hartz-IV Behörder waren nach Informationen von "Report Mainz" zuvor bei Friedhofs-oder Gartenbauämtern beschäftigt,bei der Telekom oder als Hausmeiter.
    Deshalb sollen Wir Froh sein ,dass" unser" Herr Große der Chef der
    Betriebsakademie Sachsenring war !!!

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"Arge" Wahrheiten

 

05.01.2010

 

Immer wieder bringen die Mitarbeiter/innen der ARGEN ALG-II- Empfänger zum Staunen, wenn Sie in ihre Trickkisten greifen. Es ist schon erstaunlich was da für Dinge aus dem Hut gezaubert werden. So geschehen am 05.01.2010 in der ARGE Chemnitzer Land, Hohenstein-Ernstthal, Leistungsabteilung.
Ein ALG II-Bezieher hatte bis dato für Januar2010 noch keinen Cent, gemäß seinem Leistungsbescheid über sein ALG II, auf seinem Konto. Durch die laufenden monatlichen Abbuchungen war das Konto schon ins Minus gerutscht. Es war also klar, dass er heute in der Leistungsabteilung, begleitet mit drei Beiständen, nachfragte, was denn mit der Januarzahlung ist, denn auf seinem Konto ist sein Geld von der BA noch nicht eingegangen!
Das Prozedere begann mit dem Warten an der Info, Anliegen vortragen, Schulterzucken der Mitarbeiterin an der Info, warten im Wartebereich, sie werden aufgerufen, warten. Dann kommt der Aufruf und es geht zu viert in ein Büro. Zwei Mitarbeiterinnen und ein Teamleiter sind anwesend. Warum der Personalausweis in diesem Moment noch einmal verlangt wurde ist uns nicht bekannt. Erst später ist uns dann eingefallen, dass der ALG- II-Empfänger und seine Beistände, mehr als bekannt sind in der ARGE, und der Perso bereits an der Info vorgezeigt wurde. Also die Identität wurde bereits festgestellt. Im PC wurde nun gesucht, oder soll man es schon Spielchen nennen, „wo steckt das Geld"? Die Suche ergab, das Geld ist angewiesen! Jetzt muss man wissen, dass der Begriff "angewiesen" noch lange nicht bedeutet, dass das Geld überwiesen wurde! Streiten, oder sonstiger Aufruhr bringt in diesem Moment nichts, auch wenn wir innerlich vor Wut kochten, auf dem Konto war außer Miesen nichts.


Aus unserer Erfahrung heraus dachten wir, nochmals Ausweis vorlegen, kein Geld auf dem Konto, bedeutet gleichzeitig eine Barauszahlung. Aber wir wurden Zeugen der wohl neuen Marschroute für 2010, wenn ein ALG-II-Empfänger sein, ihm zustehendes Geld, nicht bekommen hat. Man muss schon den entsprechenden Mitarbeitern/innen der ARGE HOT zugestehen, dass sie in Bezug auf die Kreativität dazu gelernt haben. Oder ist es vielleicht so, dass das ARGE-Management hier seine Ideen, Barauszahlungen zu verhindern, in die Tat umsetzen will. Letztendlich soll laut Planungsbrief auch in 2010 an den passiven Kosten wieder gespart werden. Aber wieder zur Realität.


Statt Geld kam wieder Wartezeit und danach der Aufruf in das Büro des Teamleiters (ein Mitarbeiter, den wir immer wegen seiner Umgangsformen und seiner Kompetenz geschätzt haben). Dazu erschien noch eine junge dynamisch Mitarbeiterin der Leistungsabteilung. Diese zauberte dann „das Kaninchen aus dem Hut", in Form eines Schreibens der ARGE an das zuständige Kreditinstitut, mit der Aussage: "das ist eine erprobte Sache und ich habe noch nie erlebt, dass das nicht geklappt hat."
In die Tat umgesetzt führte uns der Weg zur Sparkasse. Dort legten wir das Schreiben vor und die Sparkassenmitarbeiterin staunte, denn das hatte sie noch nie gesehen. Auch alle anderen Kolleginnen im Kassenbereich schüttelten erstaunt den Kopf. Die einheitliche Aussage war, dass man in der Sparkasse Hohenstein-Ernstthal ein solches Schreiben von der ARGE Chemnitzer Land noch nie gesehen hat. Nun muss man dazu wissen, dass die Banken, sobald vom überweisenden Geldinstitut die Überweisung ausgelöst wurde, man dies sofort im Computer der "Empfängerbank" sehen kann. Aber selbst da war von einer Überweisung an "unseren ALG-II-Empfänger" nichts zusehen. Man hat uns also regelrecht über den Tisch gezogen, um nicht zu sagen regelrecht ver.....!!!!

 

 

 

So, wie es uns im Büro des Teamleiters gesagt wurde, war es keinesfalls. Man hat uns wohl wissend, dass das Geld noch nicht überwiesen wurde, schlicht weg nicht die Wahrheit gesagt. Ich will hier das harte Wort "Lüge" nicht benutzen, aber Fakt ist, man hat uns an der Nase herumgeführt - und das mit voller Absicht!!!!!!!

Jetzt kam natürlich unser Blutdruck in einen Gefahrenbereich, in dem jeder am liebsten verbal explodieren will, aber wir sind ja lernfähig und machten lediglich die berühmte Faust in der Tasche.

Denn das üble Spiel der ARGE -wir machen einen Test, mal sehen wie sie reagieren, wenn sie jetzt zurück kommen machen sie Stress, und wir setzen sie dann wegen Randale in unserem Haus vor die Tür, und sind sie los-.

Aber, wie gesagt, auch wir lernen immer dazu.

 

Wir, wieder angekommen in der ARGE, gingen sofort zu der Leistungsmitarbeiterin, die uns wissentlich in die Irre führte, und legten ihr das eigene Schreiben, versehen mit einem Kommentar der Sparkassenmitarbeiterin, auf den Tisch. Da sie ja wusste, dass wir unverrichteter Dinge wieder zu ihr kommen würden, nahm sie ohne ein Wort der Entschuldigung, ihr Schreiben, las den Kommentar der Sparkasse, und forderte uns auf zu warten. Sie müsse sich noch einmal mit dem Teamleiter unterhalten um nach einer Lösung zu suchen.
Mir fiel nun auch ein, was in den großen Charts, die ich im Büro des Teamleiters sah, fehlte. Für alle nur der Hinweis, dass auf diesen Charts, die für Mitarbeiterschulungen genutzt werden, der Umgang mit den "Kunden" in den verschiedensten Situationen mit den unterschiedlichen "Kundentypen" "umgegangen werden soll bzw. muss. Ganz klar - es fehlte die Entschuldung des ARGE-Mitarbeiters gegenüber dem "Kunden", und das Einsehen selbst einen Fehler begangen zu haben. Das ist ein ganz wichtiger Faktor im Umgang mit Menschen, und gehört in jede Schulung, bei der es um Menschenführung geht.

 

Aber wieder zurück zum Ort des Geschehens. Nach einiger Zeit der Aufruf den Gang entlang, kommen sie, und dann gab es eine Geldkarte, über einen Vorschuss für den Februar. Wann das Geld für den Januar kommt ist immer noch nicht bekannt. Für heute kann es auch nicht sein, denn die Bayern haben heute frei, und feiern das Fest der heiligen drei Könige. Das passende Schreiben gab es auch noch dazu. Der Leistungsempfänger muss nun bis Ende Februar mit seinem Geld auskommen. Das hätte er sicherlich nicht gewusst. Aber nach wie vor ist immer noch nicht klar, wann das Geld für den laufenden Monat "überwiesen" wird.

 

Dieser Beitrag soll allen eine Warnung sein. Sollte das wirklich ein Neujahrstrick der ARGEn sein, bitte nicht darauf reinfallen. Es ist nicht alles WAHR was Ihnen aufgetischt wird. Wir haben es am 05.01.2010 selbst erlebt. Wenn das die Art der Information für die "ARGE-Kunden" sein soll, zu der alle Mitarbeiter/innen gesetzlich verpflichtet sind, dann ist uns klar, warum die Flut der Widersprüche und Klagen immer weiter zunehmen wird.
Eine Entschuldigung, dass Feiertage waren, gilt hier nicht. Das Geld muss spätestens am 1. eines Monats auf den Konten sein. Fällt der Monatserste auf das Wochenende, oder einen Feiertag, dann muss es früher überwiesen werden damit es dann am letzten Werktag des laufenden Monats auf dem Konto verfügbar ist. Das ist lediglich eine Sache der Organisation.
Nochmals, fallt nicht auf die Nummer rein mit einem Schreiben zu Eurem Kreditinstitut zu gehen. Die ARGE trägt die Verantwortung dafür, dass Euer Geld pünktlich auf Euren Konten ist, denn wenn wir und Ihr mal Termine nicht einhaltet, dann wird meistens sofort sanktioniert. Geht niemals allein zur ARGE!! Nehmt einen Beistand, oder eine sonstige Person Eures Vertrauens mit.
Achtet bitte immer darauf "angewiesen" bedeutet nicht das Euer Geld "überwiesen" wurde. Zwischen Anweisung und Überweisung liegen in der Regel 7 bis 10 Tage. Eine lange Zeit die man, wenn man auf diese Feinheit nicht achtet, überbrücken muss. Besteht auf eine Barauszahlung, denn selbst mit Lebensmittelgutscheinen könnt Ihr Eure Versicherung nicht bezahlen, das Telefongeld nicht überweisen, den Vereinsbeitrag im Fußball- oder Kegelverein usw. nicht bezahlen. Außerdem diffamieren Lebensmittelgutscheine. Das Recht und Gesetz ist auf Eurer Seite. Verlangt, wenn Euer Geld nicht pünktlich auf dem Konto ist immer eine Barauszahlung!!!!!!!

 

Übrigens, es hat sich keiner der beteiligten Mitarbeiter/innen bisher entschuldigt. Der betroffene ALG-II-Empfänger wird, und das ist sein Recht, die Überziehungszinsen und die entstanden Kosten (Km-Geld) der ARGE in Rechnung stellen.

 

Hans-Jürgen Reglitzki

Schreiben der ARGE an das Kreditinstitut.
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Kommentare: 5

  • #1

    S. (Mittwoch, 13 Januar 2010 16:53)

    ich habe im Januar auch nur einen teil meines geldes bekommen und konnte davon noch nicht mal meine miete bezahlen. ich habe einen sohn u so will bzw muss ich ja schließlich auch etwas essbares auf den tisch bringen.

    ich habe bis enfang dez. eine ABM stelle gehabt und habe auch sofort nachdem ich meinen lohnzettel bekommen habe diesen an die arge geschickt damit sie mir mein geld für januar neu ausrechnen können (um es mal ganz einfach auszudrücken).

    gleich am 4.januar bin ich also in die Arge gefahren um zu erfragen was denn los sei.
    es wusste keiner bescheid.
    Meine unterlagen seien entweder garnicht von mir eingeschickt wurden (?)oder noch "irgendwo im haus".

  • #2

    GoSch (Freitag, 15 Januar 2010 11:48)

    Liebe S.
    bei mir war auch schon mehrmals wie bei dir passiert.Deshalb muss ich jedes Mals persönlich Unterlage bei der Arge abgeben und bitte um Bestättigung.Neulich hat die Mitarbeiterin der Arge nach meine Ausweis gefragt,bevor sie meine Unterlage annimmt.Ich habe mich so geärgert ,weil ich die Ausweis nicht dabei hatte.Ich weiß nicht ,ob es recht ist,was sie von mir verlangt?.

  • #3

    M. M. (Freitag, 15 Januar 2010 15:14)

    Hi S., hi Go Sch,
    goldene Regeln bei Abgabe von Unterlagen in der ARGE, ob an der INFO oder beim Sachbearbeiter. NICHTS IN DEN HAUSBRIEFKASTEN WERFEN! Immer eine Eingangsbestätigung fordern, d. h. von den Unterlagen Kopie machen, bestätigen lassen und ab in die eigenen Unterlagen(Beweismittel). Sollten die Damen u. Herren Mitarbeiter das verweigern, darauf bestehen und geht es dann immer noch nicht, vor Ort Widerspruch schreiben lassen.
    Es ist ein Verstoß gegen europäisches Verwaltungsrecht: Die Bundesagentur für Arbeit hat sich dem europäischen Kodex für gutes Verwaltungshandeln verpflichtet. Darin ist eine Empfangsbestätigung vorgeschrieben.
    Bei GoSch ist die Sache einfach ohne Worte, denn soviel Dreistigkeit bei Abgabe von Untelagen den Ausweis verlangen, das verschlägt einem die Sprache. Was geht denn die Info-Mitarbeiter der Ausweis an, die ARGE ist doch keine Polizeibehörde!
    Nochmals: alles persönlich abgeben u. Eingangsbestätigung geben lassen, bei Unterlagenabgabe muss kein Ausweis vorgelegt werden. Ausweis nur wenn eine Barauszahlung nötig ist und die gibts nur in der Leistungsabteilung.
    Lasst Euch nicht unterkriegen, verschwundene Unterlagen kann es nicht geben, hier geht es um die Existenzgrundlage von Menschen, also muss die ARGE sorgfältiger arbeiten. Wir wollen hier nicht vermuten, dass die Sachen mit Absicht für eine Zeit verschwinden, um vielleicht zu Sparen, genaues weis man nicht.

  • #4

    GoSch (Samstag, 16 Januar 2010 14:53)

    Hi M.M.
    Danke für deinen guten Rat.Wir wollen hoffen,dass die Info-Mitarbeiter der Arge Zwickauer Land auch deine Zeile lesen und verstehen.

  • #5

    Hans-Jürgen Reglitzki (Montag, 18 Januar 2010 11:31)

    Hallo S. und hallo GoSch,
    vielen Dank für Eure Beiträge. Es ist für uns toll und eine Art der Anerkennung, wenn Ihr bei uns Eure Meinung schreibt. Egal ob für uns, oder gegen die ARGE. Wir hoffen, und fordern auch gleichzeitig alle anderen Hartz-IV-Bezieher auf, sich hier zu äussern. Gemeinsam können wir auch einen grossen Schritt weitergehen.
    Solltet Ihr Eurer Geld immer noch nicht, bzw. nur teilweise haben, dann kommt zu uns die Spechstunden (jeden Montag in Zwickau Leipzieger Str. 14/Eingang Bosestr., oder jeden Dienstag in Glauchau, Ratshof Am Markt 1, Zimmer 2.27. 2. Etage), bringt Eure ALG-II-Unterlagen mit, und wir versuchen Euch zu helfen. Helfen heisst für uns aber auch, dass wir mit Euch gemeinsam mit zwei Beiständen zur ARGE gehen, um Euer Geld zu verlangen. Es kann und darf nicht sein, dass Menschen, die eh durch die Arbeitslosigkeit schwer betroffen, oder auch seelisch zerrüttet sind, von der ARGE noch weiter schikaniert werden. Kommt zu uns, und gemeinsam kämpfen wir um Euer gesetzlich festgeschriebenes Recht!!!
    Wenn Ihr es wollt, dann kommt doch auch zu unserer 1. Donnerstag-Demo in 2010 am Donnerstag, den 21.01.2010 um 16.30 Uhr zum Glauchauer Markt. Dort treffen wir uns zur Demo. Denkt bitte immer daran, wenn wir nur zu fünft oder sechst sind, dann sagen Alle -"schaut euch Die an", sind wir aber 30, 50 oder mehr Menschen, dann sagen ALLE - "Toll, die haben Mut und nutzen ihr Recht auf freie Meinungsäusserung! Da machen wir auch mit!!!"
    Ich will damit sagen, je mehr Menschen wir sind, um so mehr Beachtung und Akzeptanz finden wir in der Bevölkerung, und es schliessen sich noch mehr Menschen an. Und dann kann es sein, dass nicht nur 50, sondern vielleicht auch mal über 100 Demonstranten ihre Meinung sagen. Dann, und nur dann wird die Menge auch von unseren Politikern beachtet werden!!!
    Tragt mit dazu bei, dass wir dahin kommen. Lasst Euch nicht von vielleicht schlechtem Wetter abhalten, und sucht bitte nicht nach Entschuldigungen um Euch selbst zu verstecken. Kommt einfach mit. Angst vor irgendwelchen Repressalien braucht Ihr auch nicht haben. Der Verein schützt und trägt Euch zusammen mit allen anderen!!!!
    Also sehen wir uns jetzt am Donnerstag um 16.30 Uhr am Glauchauer markt?
    Alle anderen, die diese Zeilen lesen, sind ebenfalls herzlichst eingeladen.
    Kommt alle am Donnerstag, den 21.01.2010 umd 16.30 Uhr nach Glauchau auf den Markt, und helft mit den Hartz-Gesetzen Einhalt zu gebieten.
    Hans-Jürgen Reglitzki

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Gibt es zweierlei Recht?

20.12.2009

 

Offenbar gibt es zweierlei Recht. Dies kann man im Alltag oft beobachten. Hier tritt es meist im Zusammenhang mit Geld in Erscheinung. Wer genug davon hat, besitzt die Macht und wer die Macht besitzt hat Recht. Es gibt aber auch die Macht des Stärkeren gegen den Schwächeren. Aus Angst, Schmerzen zu erleiden und verprügelt zu werden, unterwerfen sich viele Menschen den körperlich Stärkeren. Dieses Phänomen war in vergangenen Zeiten sehr häufig anzutreffen. Aber auch heut zu Tage soll es auf der Welt noch vorkommen.

 

Doch wie verhält es sich mit staatlichen Institutionen in unserem Land?

 

Da schauen wir zunächst auf die ARGE Zwickau Stadt. Zwei Kunden beschweren sich über ihren Arbeitsvermittler, der offenbar nach Aussage der Kunden, einen merkwürdigen Umgangston pflegt. Die Kunden stellen einen Befangenheitsantrag und bitten um einen neuen PaP.
Im Antwortschreiben des Geschäftsführers, bei Beschwerden und Dienstaufsichtsbeschwerden antwortet immer die Geschäftsleitung, sind folgende Sätze zu finden.

 

Ich möchte jedoch festhalten, dass bisher keine Beschwerden außer der von Ihnen und Ihrer Mutter über Herrn X erfolgten. Er ist ein qualifizierter Mitarbeiter, der seine Aufgabenerledigung freundlich und fachlich korrekt vornimmt.
Darüber hinaus hat erst kürzlich das Bundessozialgericht mit Urteil vom 22.09.2009 entschieden, dass ein erwerbsfähiger Hilfebedürftiger kein subjektiv-öffentliches Recht auf die Zuweisung eines persönlichen Ansprechpartners hat.
Somit bleibt Herr X weiterhin Ihr Arbeitsvermittler.

 

Mal nebenbei bemerkt. Ich kenne viele solche Antwortschreiben. Danach gibt es im Zwickauer Land nur nette, freundliche und fachlich korrekt arbeitende Mitarbeiter. Allerdings frage ich mich dann und das muss erlaubt sein, liebe Geschäftsführungen, wie kommen diese vielen Sozialgerichtsprozesse zu Stande, in denen ihre Kunden in der Mehrheit gewinnen und der Rest zum großen Teil mit einem Vergleich endet.

 

Zurück zum Recht. Der Geschäftsführer beruft sich hier auf ein kürzlich vom Bundessozialgericht gefälltes Urteil. Das ist sein gutes Recht. Schließlich gibt es das BSG nicht umsonst und diese Urteile sind auch Richtungsweisend. Es ist auch sehr positiv, dass die ARGEn sich so zeitnah um die Rechtssprechung kümmern.

 

Hier nun ein Auszug aus einem anderen Bescheid. Dieser Auszug steht aber bei jedem Kunden so oder so ähnlich in irgendeinem Bescheid.

 

2.) Ab Juli 2009 wurden Ihre Kosten für Unterkunft und Heizung nach der geltenden Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickau auf die Angemessenheit für einen 1-Personen-Haustlalt gekappt.
3.) Entsprechend § 22 SGB II werden die Kosten der Unterkunft übernommen, soweit diese angemessen sind. Die seitens des Landkreises Zwickau erlassene Verwaltungsvorschrift zu den Kosten der Unterkunft regelt hierzu, was als angemessen gilt. Als angemessen gelten bei den Nebenkosten grundsätzlich 1,10 Euro je Quadratmeter anerkannter Wohnfläche (inklusiver Wasser-/Abwasserverbrauch). Bei den verbrauchsabhängigen Kosten, dem Wasser- und Abwasserverbrauch, sind pro Person jährlich 27 cbm angemessen.
Entsprechend der für den Landkreis Zwickau geltenden Verwaltungsvorschrift zu den Kosten der Unterkunft ist für die Heizkosten eine monatliche Pauschale von 1,20 Euro je Quadratmeter anerkannter Wohnfläche angemessen.
Darüber hinausgehende Kosten werden nicht übernommen. Dies umfasst auch mögliche Nachzahlungen im Rahmen von Jahresabrechnungen.


Auch hierzu gibt es vom Bundessozialgericht mehrere Entscheidungen. Allerdings stammen die beiden wichtigsten schon aus dem Jahr 2006 und besagen im Wesentlichen, keine Pauschalierung der Kosten der Unterkunft. Also für jeden verständlich ausgedrückt, keine 1,10 € Nebenkostenpauschale, Keine 1,20 € Heizkostenpauschale und schon gar keine 27 m³ Wasserpauschale.

 

Jetzt ist die Leserschaft dieser Seite gefragt!


Klären Sie mich auf, wie es sich mit dem Recht verhält. Nutzen Sie die Kommentarfunktion, dass Kontaktformular oder mailen Sie mir. Ich freue mich auf Ihre Antworten.

 

A. Pianski

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Toll !!!!

15.12.2009

 

Ach was ist die ARGE Zwickau Stadt toll. Die ARGE Zwickau Stadt denkt mit, sie denkt voraus, sie schaut in die Zukunft, sie ist einfach flexibel und zukunftsorientiert, einfach toll.


Nun erschrecken Sie nicht. Die ARGE Zwickau Stadt hat sich nicht gebessert, sie ist auch ihren Prinzipien nicht untreu geworden, nein, diese innovative Vorgehensweise setzt sie natürlich für sich und gegen ihre Kunden ein. Besser gesagt, gegen Kunden die Kindergeld kriegen.


Da hat doch sicherlich in dem großen Apparat der ARGEn jemand was vom Pleitebeschleunigungsgesetz gehört und das man eventuell, wenn man alle im Bundesrat vertretenen Länder bequatscht und gefügig gemacht hat, eventuell 20 € mehr Kindergeld geben will. Da muss man doch und das finde ich richtig, vorausdenkend und vorausschauend handeln und das finde ich jetzt voll daneben, die 20 € jetzt schon in die neuen Bescheide mit einrechnen. Kommt es zu keiner Kindergelderhöhung, na dann zahlt man eben nach. Hat der Kunde eben Pech gehabt.


Naja, eigentlich ist es ja gar nicht so innovativ, dass vorausschauende Handeln. Wenn irgendein Verdacht in der Luft liegt schaut man schon lange voraus und kürzt schon mal vorsorglich die Leistung und das nicht nur in Zwickau.

 

Schöne Weihnachten und ein geruhsames Fest
A. Pianski

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ARGE Glauchau vermittelt in gesundheitsgefährdende Jobs.

13.12.2009

 

Wie uns durch mehrere Personen berichtet wurde, hat die Phänomenia, das interaktive Kindermuseum in Glauchau, in den unteren Räumen und in der Kaffeeteria schon seit Jahren ein massives Schimmelproblem.

 

Wie uns weiter berichtet wurde, rückt man dem Problem mit ganz einfachen Mitteln zu Leibe. Man verdeckt diese Stellen einfach. Die Mitarbeiter der Phänomenia, vorwiegend Arbeitslose mit einer Maßnahme, machten die ARGE schon vor einiger Zeit auf den Missstand aufmerksam, da offensichtlich schon gesundheitliche Auswirkungen eingetreten sind. Mitarbeiter der ARGE waren auch schon vor Ort, so wurde uns berichteten.


Die ARGE Glauchau scheint aber keine Bedenken zu kennen, die Mannschaft in der Phänomenia komplett mit neuen Leuten auszustatten. Für Mittwoch den 16.12.2009 ist geplant, 9 Arbeitslose mit einer Maßnahme in der Phänomenia zu beglücken.


Wenn das alles so stimmt, muss man sich doch fragen dürfen, ist es Ignoranz, Gleichgültigkeit, oder denkt man sich, so schnell werden die Leute nicht krank, bis dahin sind die Nächsten an der Reihe.

 

Na dann, schöne Weihnachten.

A. Pianski

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  • #1

    Hans-Jürgen Reglitzki (Samstag, 09 Januar 2010 18:54)

    Wenn man bedenkt, dass bereits, vermutlich durch die verhängten Sanktionen diverser ARGEN/JobCenter, einige ALG-II-Empfänger den Hungertod gestorben sind, dann wundert mich eine Maßnahme, wie oben beschrieben, überhaupt nicht.
    Leider sitzt die ARGE bei diesen Entgelt-Maßnahmen am längeren Hebel. Lehnt man diese Maßnahme ab, dann "schlägt" die ARGE erbarmungslos mit einer Sanktion zu.
    Der Regelsatz wird für 3 Monate um 30 % gekürzt. Den ersten Monat mag man noch irgendwie "erleben" können. Ab dem zweiten Monat wird vermutlich der monatliche Abschlag an den Energieversorger nicht bezahlt. Im 3. Monat spart man, um nicht zu verhungern, die Miete ein. So wird, vom Hilfebedürftigen mit Sicherheit nicht gewollt, die Verschlimmbesserung von den ARGEN/JobCentern vorangetrieben. Sollte auf Grund irgendwelche weiterer Vorkommnisse eine weitere Sanktion folgen, so wird diese dann bereits vermutlich 60 % des Regelsatzes betragen. Spätestens in diesem Status ist kein sanktionierter ALG-II-Empfänger mehr bereit die Miete oder den Strom zu bezahlen. Die Energie wird abgeklemmt, die Mietwohnung fristlos gekündigt, und der nächste Obdachlose wurde per Gesetz erschaffen.
    Nun sind ja in der jetzigen Bundesregierung zwei Parteien mit am Werk, die in ihrem Parteinamen das Wort "Christlich" führen.
    Aber was verdammt noch einmal hat das, was die ARGEN mit einem Teil ihrer Kunden per Gesetz anstellen mit "Christlich" zu tun?
    Menschen per Gesetz in die Obdachlosgkeit, oder sogar in den Tod zu treiben? Es kann mir kein Mensch sagen, dass solche Dinge spurlos an einem Menschen vorbeiziehen. Bei dem "ARGE-Kunde" wird mit absoluter Sicherheit neben der physischen Belastbarkeit zusätzlich die Psyche ganz enorm leiden.
    Diese Missstände, die ja fast an die mittelalterliche Folter erinnern, müssen abgeschafft werden.
    Ich kann, oder will mir es nicht vorstellen, dass die Mitarbeiter/innen der ARGEN bei solchen Aktionen kein "schlechtes Gewissen" haben. Es sei denn, dass in den teilweise befristeten Arbeitsverträgen der Zusatz steht, dass das Gewissen an der Garderobe abzugeben ist!
    Es kann nicht sein, dass unsere Politiker hier, und durch die Welt jettend, mit den Fingern auf Andere zeigen, und die Einhaltung der Menschenrechte fordern. Aber hier, sogar vor der eigenen Haustür, diese Menschenrechte mit Füssen treten!!!
    Inzwischen gibt es einige Urteile der Sozialgerichtbarkeit, die solche drastitischen Maßnahmen unterbunden haben, damit wenigstens den Menschen etwas Würde erhalten bleibt.
    Das ist aber nicht genug. Bis auf vielleicht wenige Ausnahmen ist keiner der ALG-II-Empfänger freiwillig in dieses deutsche Armutsgesetz gerutscht. Daher müssen wir gemeinsam gegen solche menschenverachtende Praktiken kämpfen.
    Schliessen Sie sich Gegenwind an. Helfen Sie mit, dass das Hartz-IV-Gesetz abgeschafft wird.
    Einer allein kann so gut wie nichts bewirken, aber über 20 Menschen können bereits vielen Menschen zu ihren Rechten verhelfen. So geschehen, wie es unser Jahresbericht von 2009 bestätigt. Wenn wir dann aber Hunderte, oder sogar mal Tausende sein werden, dann wird unser Protest gehört werden, und es werden dann immer mehr Menschen sich uns anschliessen.
    Stellen Sie sich nicht allein gegen das Armutsgesetz Hartz IV. Kommen Sie zu uns in den Verein Gegenwind e.V.. Ein Beitrittsformular finden Sie hier auf unseren Internetseiten.
    Wir freuen uns auf Sie!!!!
    Hans-Jürgen Reglitzki

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Überprüfungs-Anträge § 44 SGB X wegen Regelsatzhöhe

 

13.12.2009

 

Vielfach wird berichtet, das Überprüfungsanträge wegen der Regelsatzhöhe in Rekordzeit bearbeitet und abgelehnt werden. So berichtet auch Tacheles darüber. Auch in Zwickau muss man feststellen, dass diese Überprüfungsanträge sehr schnell bearbeitet und abgelehnt wurden.


Das lässt wiederum den Schluss zu, dass sehr gute Aussichten auf Erfolg in der Angelegenheit bestehen und hier seitens der Argen massiv Schadensbegrenzung betrieben werden soll.


Wurde auch Ihr Überprüfungsantrag abgelehnt, vergessen Sie nicht Widerspruch dagegen einzulegen und gegebenenfalls, bei Ablehnung des Widerspruchs, dagegen zu klagen. Nur so kommen Sie in den Genuss einer eventuellen Nachzahlung der Regelleistung. Wer seine Bescheide seit 01.01.2005 nicht durch Rechtsmittel offenhält, geht bei einer eventuellen Rückzahlung leer aus und auch nur der, der noch 2009 Rechtsmittel einlegt, ist seit 01.01.2005 dabei. Wer erst 2010 Überprüfungsantrag stellt erhält die eventuelle Rückerstattung nur ab 2006.


Muster der Überprüfungsanträge, Widersprüche und Klagen können sie bei Tacheles herunterladen. Diese Musterschreiben bekommen Sie aber auch bei uns. Jeden Montag in Zwickau von 14 bis 16 Uhr in der Leipzigerstraße 14, im Büro der Linken und jeden Dienstag in Glauchau, Makt 1, Zi. 2.27 ebenfalls im Büro der Linken von 14 bis 18 Uhr.


Und weil die Angelegenheit so wichtig ist, starten wir in der Woche vom 14.12. bis 18.12.2009 vor den Argen noch eine Verteilaktion.


Am 15. Dezember in Zwickau, ARGE Zwickau Stadt, werden wir vormittags an Interessierte Überprüfungsanträge verteilen und dazu Fragen beantworten. Das gleiche findet am 17. Dezember, vormittags vor der ARGE Glauchau und nachmittags vor der ARGE Zwickau Land, statt.

 

A. Pianski

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  • #1

    GSP (Freitag, 23 Dezember 2011 13:28)

    Hallo,

    vor einigen Jahren hatte ich ein ähnliches Problem: Schimmel in der Wohnung.
    Ich wohnte im Dachgeschoss eines Altbaus. Bis auf 1 Fenster waren alle aus Holz und in den Dachsrägen eingesetzt. Die Holzrahmen hatten sich im Laufe der Jahre wohl verzogen, denn der Gummi zwischen Rahmen und Glas schlackerte einfach nur noch rum. Dort drang trotz regelmäßiger u. häufiger Lüftung im Herbst/Winter einiges an Wasser ein, die Fensterrahmen schimmelten.
    Jeden Tag wurden die Rahmen regelrecht abgehobelt u sogar per Fön getrocknet. Nichts half. Ich trug meiner Leistungssachbearbeiterin den Fall vor und informierte mich bei ihr bzgl. eines möglichen Umzugs infolge der unkontrollierbaren Schimmelbildung (ich wollte auch keine Krankheit meines Katers und mir riskieren). Meine Bearbeiterin schickte also in den darazffolgenden Tagen eine (Sachverständigerin, hoffe ich) Frau zu mir nach Hause, um sich das Ganze mal anzusehen und zu beurteilen, ob ein Umzug notwendig wäre (den ja dann die ARGE bezahlen müsste).
    Doch die Frau sagte nur: "Ich sehe keinen Grund für einen Umzug." Ich fuhr sie an, ob sie die Fenster genau betrachtet hätte, dort stünde 1,5 cm hoch der Schimmel (Härchen)! Und sie darauf (immer noch ganz ruhig): "Jaja, das hab ich gesehen. Sie dürfen gerne ausziehen, aber die ARGE bezahlt den Umzug nur, wenn die Wände schwarz wären."
    Meine Reaktion ganz klar: Kinnlade runtergeklappt, nicht fähig diese Sachlage - diese einfachen Worte - zu fassen.
    Wutentbrannt sprach ich wenig später wieder bei meiner Bearbeiterin vor, die versicherte mir die Richtigkeit dieses verd**mten Schlamassels. Ich sagte ihr, ich würde trotzdem umziehen, sie bekäme rechtzeitig meine neue Adresse. Daraufhin sagte sie noch: "Wenn Sie dann die Nebenkostenabrechnung erhalten, bitte gleich zu mir damit." Ok, konnte sie haben.
    Die Nebenkostenabrechnung kam und ich war gleich am nächsten Tag in der ARGE. Meine Bearbeiterin war schon etwas genervt, weil ich keinen Termin hatte. ich überreichte ihr das Schreiben und sie fuhr mich an: "Was soll ich denn jetzt damit? Denken Sie, Sie bekommen was wieder?!" Darauf ich: "Nee, mir ist klar, dass ich sowieso nichts krieg. Davon bin ich schon bei Ihnen ausgegangen." Und weg war ich.
    Einige Monate später kam das Thema unter Freunden auf, und ich erfuhr, dass die ARGE die Nebenkostennachzahlung (falls anstehend) bei angemessener Wohnung übernimmt. Dies wäre bei mir der Fall gewesen. Doch nachdem ich nun bescheid wusste, war es wohl zu spät, um meinen Fall nochmal aufzurollen...

    Was nun alles falsch war, weiß ich immernoch nicht so genau. Fakt ist: benehmt euch nicht so schäfchenhaft wie ich - immer schön anti bleiben!

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Von Beiständen, Kadavergehorsam und weihnachtlicher Nächstenliebe.

Zur Zeit ist ja die Beistandsgeschichte im Landkreis Zwickau bei den Argen sehr präsent. Zuletzt wurden in der ARGE Hohenstein-Ernstthal drei Beistände abgelehnt. Heute nun, am 10.12.2009 mussten wir erfahren, das die Geschäftsleitung der ARGE Hohenstein-Ernstthal offensichtlich in der Beziehung ihr eigenes Recht errichten will und sich um das SGB X § 13 und in dem Zusammenhang schon ergangene Urteile überhaupt nicht schert.

 

Als heute die Begleitung eines Mittellosen Hilfebedürftigen anstand und wir zu zweit bzw. zu dritt, vor der Tür standen, wurde uns mitgeteilt, nur ein Beistand. OK, dann aber bitte eine schriftliche Ablehnung, so wie es der § 13 SGB X vorschreibt. Sie bekommen keine schriftliche Ablehnung und jetzt verlassen Sie das Zimmer. Daraufhin verschwand die Teamleiterin der Leistungsabteilung Glauchau, bei der wir vorsprechen wollten. Als sie wieder auftauchte durften auch die beiden Beistände mit eintreten. Offensichtlich war ein Schreiben der Geschäftsleitung noch nicht da. Es dürfte also für die Zukunft sehr spannend werden.

 

Bei WIKIPEDIA wird der Begriff Kadavergehorsam folgendermaßen beschrieben.
Als Kadavergehorsam bezeichnet man einen Gehorsam, bei dem der Gehorchende sich einem fremden Willen, uneingeschränkt, wie ein willenloser Kadaver, unterwirft. Verwandt ist der Begriff des blinden Gehorsams, demzufolge der Gehorchende sich von einem fremden Willen wie ein Blinder von einem Sehenden, führen lässt.
Denn nur so kann ich mir die Vorgehensweise der Mitarbeiter der ARGE erklären. Ich kann und will nicht glauben, dass die Mitarbeiter selbst so eine Einstellung haben.


Doch nun zu den Geschehnissen.


Ein Hartz IV Abhängiger, nennen wir ihn Klaus, findet eine Wohnung in einem Privathaus. Das Haus gehört einer alleinstehenden Dame, die berufstätig ist, wenig verdient und mit der Vermietung der Zimmer ihr monatliches Einkommen aufbessern will. Der Mietvertrag wird 2002 abgeschlossen. Nun hat man dort sehr gute Nachbarn, die keinem Streit aus dem Wege gehen. Und in so einer Streitsituation denken sich die Nachbarn offensichtlich, eine Anzeige bei der ARGE, wegen eheähnlicher Gemeinschaft, würde so richtig schaden und setzen den Plan auch in die Tat um. Natürlich anonym, man ist ja feige. Klaus hat bis zu diesem Zeitpunkt hinsichtlich seiner Leistungen keinerlei Schwierigkeiten gehabt und auch der Mietvertrag wurde anstandslos akzeptiert.


Nun beginnt allerdings der unsägliche Ärger. Er bekommt unangemeldeten Besuch von der Truppe der Sozialschnüffler, die er natürlich nicht so ohne weiteres in die Wohnung lässt. Abgeblitzt, zeigt die ARGE Klaus an und das Gericht ordnet eine Hausdurchsuchung per Polizei an. Mit Polizei als Türöffner stehen die Sozialschnüffler wieder vor der Tür, durchwühlen Schränke und persönliche Sachen von Klaus und wollen tatsächlich den Beweis einer eheähnlichen Gemeinschaft festgestellt haben.


Nun ist die Vermieterin an der Reihe. Jetzt wird Sie mit Forderungen traktiert und soll ihre Finanzen und ihren Verdienst offenlegen. Als sie das nicht tut, schreibt man den Arbeitgeber der Vermieterin an und verlangt Lohnbescheinigungen. Dieser ist jedoch so schlau und unterrichtet seine Angestellte und verweigert ebenfalls die Herausgabe der Lohnbescheinigungen.
Daraufhin beschließt man in der ARGE Glauchau in einem Anfall weihnachtlicher Nächstenliebe, Klaus die Leistungen komplett einzustellen. Und genau diese weihnachtliche Nächstenliebe wird es wohl gewesen sein, die die ach so gütigen Mitarbeiter aus der ARGE bewogen haben werden, in einem Schreiben zum Advent einen Lebensmittelgutschein anzubieten.


Nun kommen wir wieder zum Anfang. Genau aus dieser Mittellosigkeit heraus und das außer Lebensmittel noch dringend Medikamente benötigt werden und die Miete auch zu entrichten ist, haben wir vor der Tür der Teamleiterin der Leistungsabteilung Glauchau gestanden und sind diesmal auch noch empfangen worden. Allerdings durfte am Anfang die obligatorische Kindergarten Antwort an den Beistand nicht fehlen: „Mit Ihnen rede ich nicht".

 

Außer der Teamleiterin war auch noch die zuständige Sachbearbeiterin anwesend. Es ging allerdings kein Weg hinein, den Lebensmittelgutschein in Bargeld umzuwandeln. Auch der Hinweis einer vorläufigen Zahlung der Leistungen, die in dem Fall greift, wenn der Weiterbewilligungsantrag noch nicht abschließend beschieden werden kann, brachte nicht weiter. Man beharrte auf dem Lebensmittelgutschein. Eine Frage unsererseits, was die Mitarbeiter denn für ein Menschenbild haben, blieb unbeantwortet. Im Gegenteil, man bezeichnete den Lebensmittelgutschein als großes Entgegenkommen und schämte sich nicht einmal dabei.


Hier werden Menschen bestraft, diskriminiert und menschenunwürdig behandelt, deren einzigstes Verbrechen die Arbeitslosigkeit ist und eine ganze Schar von Angestellten beteiligen sich daran. Ob nun aus Kadavergehorsam oder aus Überzeugung sei dahingestellt und ist für das Ergebnis auch nicht wichtig.
Nach ca. einer Stunde fruchtloser Diskussion wendete sich das Blatt. Unsere Hartnäckigkeit hatte sich bezahlt gemacht. Wir wurden hinaus gebeten und dann wurde bestimmt mit der Geschäftsleitung telefoniert. Im Anschluss dann die Überraschung. 2 Monate die volle Regelleistung und das in bar.


Da sage einer, Beistände bewirken nichts. Uns ist auch völlig klar, dass wir aus diesem Grund bekämpft werden und sei es mit ungesetzlichen Mitteln.

 

A. Pianski

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Bei Abgabe von Unterlagen beachten!

Bei der Abgabe von Unterlagen in der ARGE sollte man sich dies bestätigen lassen. Diese Erkenntnis ist schon weit verbreitet. Leider gibt es aber immer noch Hilfsbedürftige die ihre Unterlagen im Briefkasten versenken oder sich die Abgabe nicht bestätigen lassen.
Die beste und gängigste Form der Bestätigung ist dabei der Eingangsstempel auf einer Kopie. Aus aktuellem Anlass muss aber noch mal auf folgendes hingewiesen werden.
Haben Sie eine Bestätigung der Abgabe Ihrer Unterlagen, dann reichen Sie diese nicht noch mehrmals nach, wie das sehr häufig von Ihnen verlangt wird. Die Abgabe der Unterlagen können Sie anhand der Eingangsbestätigung nachweisen. Sie sind keinesfalls verpflichtet ständig dieselben Unterlagen beizubringen. Irgendwann endet Ihre Mitwirkungspflicht und das Amt muss sich selbst um verschlampte Unterlagen kümmern.

 

A. Pianski

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"Beschäftigungspakt 50 +"

„Beschäftigungspakt 50 +", so der Titel einer Infoveranstaltung der ARGE Hohenstein-Ernstthal am Montagvormittag, an der ich als Beistand teilnehmen durfte.
Veranstalter der Werbeveranstaltung war das Bildungsinstitut Pscherer gGmbH. Als so an die 20 geladene Gäste eingetroffen waren, alle von einer einzigen Vermittlerin Zwangsbetreute, ging es los.
Übrigens kann man sich so in etwa überschlagen, wenn 20 Zwangsbetreute von einer Vermittlerin kommen, wie viele Kunden dann der Arbeitslosenindustrie zur Maßnahme 50 + zugeführt werden. Das dürfte für die Arbeitslosenindustrie ein lohnendes Geschäft sein.


Doch zurück zu der Veranstaltung.


Als wenn der Vertreter der Firma Pscherer gGmbH Waschmittel an den Mann bringen wollte pries er sein Unternehmen und diese Maßnahme in den allerhöchsten Tönen an. Die vielen Erfolge die die Firma bei der Vermittlung schon hat feiern können. Es wurden auch gleich beeindruckende Zahlen genannt. Weiter führte er aus, dass in Gesprächen, die ca. ein bis zwei Stunden dauern, von jedem Kunden Stärken und Schwächen ermittelt werden und ein Kompetenzprofil erstellt wird.


An dieser Stelle kann man einmal festhalten, das solche Profile, wenn sie seriös angegangen werden, mehrere Tage in Anspruch nehmen und nicht in ein paar Stunden ein brauchbares Ergebnis liefern. Außerdem müsste von jedem ein Profil im Zuge der Eingliederungsvereinbarung angefertigt worden sein. Aber doppelt hält bekanntlich besser und zu verdienen gibt es auch etwas dabei.


Um die erfolgreiche Arbeitsweise noch zu unterstreichen, musste immer wieder das Beispiel eines Schaltgeräteschrankherstellers herhalten. Stets betonte der Herr auch die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Region. So sei es ein ständiges Geben und Nehmen und der große Vermittlungserfolg gebe ihm recht. Meinen Respekt hat der Herr dahingehend, dass er ca. eine Stunde ununterbrochen werben konnte, ohne aus dem Konzept zu geraten. Ich hätte das nicht geschafft.
Im Anschluss musste ich aber dringend ein paar Fragen loswerden. So wollte ich wissen, wie sich denn die fantastischen Vermittlungserfolge nicht nur in absoluten Zahlen darstellen sondern wie es sich Prozentual verhält. Hier muss ich vielleicht einmal einflechten, wer so überzeugt von sich ist und sicherlich auch akribisch Statistiken führt, müsste so etwas wissen. Wie jeder jetzt schon ahnt, ist er mir die Antwort schuldig geblieben. Stellt sich die Frage - Warum wohl? Sicherlich sieht es Prozentual nicht so gut aus. Da er ständig die gute Zusammenarbeit mit den Unternehmen der Region herausstellte und das es ein Geben und Nehmen sei, wollte ich auch wissen ob das Probearbeiten unentgeltlich stattfindet. Sie ahnen es sicherlich wieder - Probearbeiten für lau. Der Arbeitslose gibt und der Unternehmer nimmt. Seine Argumentation dazu. Es bestehe ja schließlich die Aussicht auf einen Arbeitsplatz.


Dann wurden noch die obligatorischen Eingliederungsvereinbarungen verteilt. Zwei Exemplare, eines zum Verbleib und das andere unterschrieben zurück. Als die Argemitarbeiterin beim verteilen war, wies ich sie darauf hin, dass sie vergessen hat, darauf hinzuweisen, das Eingliederungsvereinbarungen zur Prüfung auch mitgenommen werden können. Daraufhin warf sie mir einen bösen Blick zu und befleißigte sich zu sagen, dass diejenigen sich bitte melden sollen, die sie mit nach Hause nehmen. Immerhin haben etliche das auch getan. Zum Schluss wollte ich eigentlich nur noch eines wissen und stellte eine ganz einfache Frage. Ist diese Maßnahme freiwillig oder Zwang? Das folgende kann ich nur sinngemäß wiedergeben aber es bezeugt die Einstellung der Mitarbeiterin und die Menschenverachtung dieses perversen Systems. Sie müssen doch Eigeninitiative zeigen und sie wollen doch arbeiten oder. Man muss alle Gelegenheiten ausnutzen. So in dem Tenor kamen noch weitere Sätze. Also unterschwellig, wer nicht dran teilnimmt ist zu faul zum arbeiten. Eigentlich hatte ich ein ja oder nein erwartet. Also fragte ich noch einmal und bekam die gleiche Antwort. Hätte sie vor allen Teilnehmern die Freiwilligkeit bejaht, wäre der Raum sicherlich ruck zuck leer gewesen.


Ob man letztendlich an so einer Maßnahme teilnimmt muss jeder für sich entscheiden. Ist die Eingliederungsvereinbarung, in der die Maßnahme festgehalten ist, einmal unterschrieben, drohen Sanktionen. Ist sie hingegen nicht unterschrieben und es kommt zum Verwaltungsakt als Eingliederungsvereinbarung, ist dieser nicht sanktionierbar und man hat die Wahl ob man sich so etwas antut oder nicht.


Eines bleibt festzuhalten. Stellt man konkrete Fragen, wird gestammelt oder man bekommt ausweichende Antworten, schlimmstenfalls gar keine. Da zeigt sich dann was die Werbung wert ist. Sie hält nicht immer was sie verspricht.

 

A.Pianski

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    Hans-Jürgen Reglitzki (Dienstag, 01 Dezember 2009 13:33)

    Kommentar zum Beitrag 50 +

    Es ist schon erstaunlich, dass der Autor dieses Beitrages als Beistand überhaupt zugelassen wurde, denn üblich ist das nicht. Ich denke aber, da die ARGE und das werbende Unternehmen nichts, oder noch nichts zuverbergen hatte, durfte er teilnehmen.
    Seine Fragen waren ja eigentlich ganz einfach, und hätten mit einer Zahl, oder mit Ja oder Nein beantwortet werden können.
    Da dies aber nicht geschah, so liegt für mich die Vermutung nahe, dass hier nur eine Wortschwafelei stattfand um "Frischfleisch" für die Armutsindustrie (in der BRD inzwischen über 7 Milliarden Umsatz) zu beschaffen. Nun sollte der/die Mitarbeiter/in der ARGE gegenüber solchen Vermittlern sich neutral verhalten. Aus dem vorgenannten Bericht kann ich eine Neutralität aber nicht erkennen. Gibt es hier doch ein sogenanntes Abhängigkeitsverhältnis? Wundern würde es mich nicht.
    Allein schon das "kostenlose Probearbeiten" des ALG-II-Empfängers zeigt die humanistische Einstellung des Werbers und des hochgelobten Schaltgeräteschrankher-stellerss. Abzocke zu lasten des Arbeitslosen!!! Probearbeit, egal welche, bringt für den Unternehmer immer einen Mehrwert, denn selbst für ausgeführte Hilfsarbeiten müsste der Unternehmer sonst Jemanden bezahlen. Bei diesem Projekt aber nicht. Der "Probearbeiter" taucht somit, auch wenn er kein Geld verdient, nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auf. Schon wieder wurden 2 Fliegen mit einer Klappe erlegt.
    Allein schon die Vorstellung, dass hier Menschen, die über 50 Jahre alt sind, hier bevormundet werden und zwangsweise an solch einer Veranstaltung teilnehmen müssen, lassen bei mir eine Gänsehaut über den Rücken laufen. Vermutlich war die SB der ARGE und der Werber noch "Blutjunge" Menschen, die über die Anwesenden der Veranstaltung dann zu richten und berichten haben. Das sind Dinge, die mich als mündigen Bürger, Gott sei Dank nicht mehr im Hartz-IV-Bezug, ankotzen.
    Ich würde mir wünschen, dass viel mehr Menschen, die im Hartz-IV-Bezug sind, sich auf sich selbst besinnen, und sich gegen diese Willkür, die kostenlose Zwangsarbeit und die unmenschliche Behandlung durch die ARGEN zu Wehr setzen.
    Gemeinsam sind wir stark!

    Hans-Jürgen Reglitzki

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Nanu, Daten von 15 jährigen Schülern schon in der ARGE gespeichert

Wie es manchmal so ist, trifft man Bekannte. So geschehen auch diese Woche und die Bekannte war wütend auf dem Weg zur ARGE. Im Gespräch, warum sie denn so wütend sei, erfahre ich, dass sie ein Formular bei der ARGE abgeben muss, mit den Daten ihres 15 jährigen Kindes.
Das Kind besucht die 9. Klasse, ist in der Bedarfsgemeinschaft mit der Mutter, also nanu was wird die ARGE wollen. Die Bekannte bat mich sie zu begleiten, da sie einen Zeugen haben wollte. Gesagt getan, an der Information bekam meine Bekannte auf die Frage, was das mit den Formular auf sich hat und warum die Daten des Kindes abgegeben werden sollen, die Antwort: „das weis ich doch nicht", die dort Beschäftigte, war also ahnungslos, na ja, nichts Neues.


Wir wollten aber nun wissen, warum müssen schon bekannte Daten nochmal abgegeben werden, also haben wir gewartet und gehofft eine gesetzlich verbriefte Auskunft zu bekommen. Eine Mitarbeiterin versuchte uns dann zu erklären, das ist schon immer so, ab 15 werden alle Kinder erfasst und bekommen auch für später einen Vermittler zugewiesen, wegen Beruf und so.
Meine Bekannte war zwar über die Auskunft erstmal ein paar Minuten zufrieden, aber dann hat sie nachgedacht und nanu, was war das eben?
Wir haben dann natürlich die verrücktesten Gedanken gehabt. Werden Kinder von ALG II-Beziehern vorsorglich gleich aufgenommen, weil aus denen eh nichts werden kann, oder sollte einmal positiv gedacht, Hilfe bei der Berufswahlgegeben werden, wenn es denn überhaupt eine Wahl gibt.
Zu einer Antwort die uns zufrieden gestellt hätte sind wir nicht gekommen, es blieb, warum werden die Daten erfasst wenn das Kind mit der ARGE vielleicht nichts zu tun haben will?
Denn das Kind von meiner Bekannten hat klare Vorstellungen was es will, auf jedem Fall, nicht raus aus der Schule und rein in die ARGE.


Warum diese Datenerfassung bei HARTZ IV, warum werden die Kinder schon stigmatisiert? Die Datenerfassungswut, der ARGEn ist nicht mehr zu erklären, warum nehmen wir das alles so hin und warum spielen die Mitarbeiter dieses Spiel mit, ich will und kann nicht glauben, dass alle Mitarbeiter diese Spielchen gerne tun.

 

M. Madaus

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    Hans-Jürgen Reglitzki (Montag, 30 November 2009)

    Die Datenwut der ARGEN ist ja, wie oben beschrieben, enorm gross. Es wird nicht mehr lange dauern, dann wird dieses Kind eine Einladung zu einem "Gespräch über den beruflichen Werdegang" erhalten. Ein Schelm, wer dabei direkt an eine Unterschrift unter eine Eingliederungsvereinbarung denkt. Aber so wird es kommen. Die ARGE wird dem Kind, dass wie oben zu lesen ist ja weiter die Schule beuschen will, oder sich selbst um eine Ausbildung kümmern will, von der ARGE gegängelt werden. Der ARGE geht es ja darum, dass die Bedarfsgemeinschaft in der das Kind ist, möglichst viel Einkommen erzielt, um die Leistungen der Behörde zu senken. Eine Ausbildung bringt nicht viel Geld in die Kasse. Vielleicht soll das Kind sogar einen "Hilfsarbeiter-Job" annehmen, um damit die "Haushaltskasse" aufzubessern. Irgend etwas in diese Richtung wird die ARGE mit diesem Kind unternehmen, aber sicherlich nicht im Sinne des Jugendlichen.
    Hans-Jürgen Reglitzki

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Bei Problemen beschweren!

Die Probleme beim ALG II sind vielfältig. Oft werden zustehende Leistungen nicht gezahlt, Anträge nicht bearbeitet oder die Bearbeitung hinausgezögert, indem man ständig neue Unterlagen fordert. Rechtswidriges Vorgehen ist auch oft bei den Kosten der Unterkunft zu beobachten. Nicht oder nur teilweise Übernahme der Nachzahlung von Betriebskostenabrechnungen, Nichtübernahme der vollen Heiz- und oder Nebenkosten, sowie der Kaltmiete oder ganz aktuell die rechtswidrige Obergrenze von 27 m³ Wasserverbrauch.
Dazu kommen noch datenschutzrechtliche Probleme wie beispielsweise das fotokopieren und zu den Akten nehmen von Kontoauszügen.
Sollte bei all diesen Problemen ihnen nicht schnellstmögliche Abhilfe geschaffen werden, dann sollten sie sich neben den rechtlichen Schritten wie Widerspruch und Klage, ebenfalls mit einer Beschwerde an das Kundenreaktionsmanagement bei der Regionaldirektion Chemnitz und an das Kundenreaktionsmanagement der BA wenden. Bei datenschutzrechtlichen Belangen die die Kosten der Unterkunft betreffen ist der Datenschutzbeauftragte des Landes Sachsen und ansonsten der Datenschutzbeauftragte des Bundes zuständig.
Scheuen sie sich nicht, sich zu beschweren. Nur so können die übergeordneten Dienststellen wirklich erfahren, was in den einzelnen Argen los ist. Das das Recht zum größten Teil auf Seiten der Hilfeempfänger ist, beweisen die über 50 % gewonnenen Sozialgerichtsverfahren. Dabei bleiben die vielen Vergleiche die geschlossen werden und die schon im Vorfeld gewonnenen Widerspruchsverfahren außer Betracht. Das Recht dürfte aus diesem Grund noch weit über den 50 % bei den Betroffenen liegen.

 

Adressen und Kontakte zu den Kundenreaktionsmanagements und Datenschutzbeauftragten finden sie auf unserer Seite Beschwerdeadressen unter dem Punkt Argen Zwickauer Land.

 

A. Pianski

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Der „Stoff“ und die Problematik des Schweigens

Donnerstag 12.11.09, wir waren mit einer jungen Frau U25 zu einem Termin in der ARGE Hohenstein-Ernstthal.
Der Termin wurde von der jungen Frau selbst gewünscht, da sie eigentlich das Ende der Fahnenstange an Problemen mit der ARGE erreicht hatte. Sanktionen, die letzte 100%, d. h., keinerlei finanzielle Unterstützung mehr, also null Geld. Das Einzige was sie noch bekommt ist ein Lebensmittelgutschein, damit kann aber keine Miete und keine anderen Kosten abgedeckt werden. Wie diese Sanktionen zustande gekommen sind, das steht auf einem anderen Blatt, die junge Frau war auf jeden Fall nicht mehr in der Lage zu erkennen, dass sie an einem Abgrund steht.

 

Es gibt bestimmte Dinge in unserer Gesellschaft, die ganz einfach IN sind und dann auch probiert werden ohne dass, die Folgen zuerkennen sind. Die junge Frau ist wie auch immer und warum auch an Drogen geraten, natürlich zieht man sich das Zeug heimlich rein und verschweigt es erstmal. Die Folgen werden aus dem Auge verloren, die Welt ist Party und alles was da so kommt, aus der Wirklichkeit passt da nicht hin. Wenn das Party-Feeling nachlässt kommen dann die depressiven Phasen und da ist alles egal.
Aufgrund dieser Probleme und den daraus resultierenden Sanktionen durch die ARGE hat sich die junge Frau an uns gewandt. So kam auch der Termin zustande, bei dem wir versuchen wollten, die Sanktionen zu streichen, um ihr einen Neuanfang zu ermöglichen. Bevor wir diesen Termin versorgt haben, hatten wir ein intensives Gespräch mit der Betroffenen im Beisein ihrer Mutti. Denn ohne das Outing, das da Drogen im Spiel sind, wäre eine Hilfe schlecht möglich.

 

Der vereinbarte Termin sollte 10.00 Uhr stattfinden, leider haben wir gewartet und gewartet, bis uns dann der Vermittler darauf aufmerksam machte, dass er noch auf seine Teamleiterin warten müsse, ohne sie ginge der Termin mit uns als Beistand nicht. Hier soll gesagt werden, dass es dem jungen Vermittler sichtlich peinlich war, uns so lange warten zu lassen, er hat sich dafür auch entschuldigt. Es gibt auch Mitarbeiter in der ARGE, die wissen, wie mit den Menschen die Hilfe brauchen umzugehen ist. Wir haben dann noch kurz gewartet, die Teamleiterin erschien nicht, der Vermittler entschloss sich dann den Termin ohne Beistand für sich, zu erledigen.
Es war trotz der schwierigen Situation, die aufgrund der Krankheit (Drogensucht ist nun mal eine), der jungen Frau entstanden war, ein sachliches und auch in Anbetracht der verursachten Sanktionen, ein korrektes und der Sache entsprechend einfühlsames Gespräch. Dass, jetzt auch Forderungen gestellt werden ist völlig klar, aber für die Betroffene ist der Druck weg obdachlos zu werden, denn die Sanktionen werden aufgrund der Krankheit eingestellt und das ist schon ein Riesenschritt, in eine neue Richtung. Schon die Einsicht der Abhängigkeit ist erstmal positiv und auch der erste Schritt zum Arzt lässt etwas hoffen, denn mit 20 Jahren und einem Kleinkind muss man selbst Kraft aufbringen, wenn die Hand zur Hilfe gereicht wird.
Dieser Fall sollte auch in den ARGEn zum Umdenken anregen, nicht alle Jugendliche mit Terminversäumnissen u. ä., sind einfach zu faul oder es ist ihnen egal, oft sind Probleme da, die eine sensiblere Handlungsweise benötigen, denn viele Jugendliche haben einfach keine Chance auf einen Job. Ständig in irgendwelchen Maßnahmen die Zeit zu vertun ist auch nicht der „Bringer", da kommt dann eben die null Bock Stimmung und die Folgen. Abstrafen ist da der einfachste Weg und der kann dann da hinführen, wo wir unsere Jugend nicht sehen wollen, Vermittler der ARGEn schauen sie die jungen Leute genauer an, nehmen sie sich mehr Zeit, auch wenn Druck da ist, es ist mit genauen Hinsehen viel zu vermeiden.

 

M. Madaus

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BA: Schon wieder ein Hartz IV Datenskandal

Eine Personalfirma sammelte Daten von Erwerbslosen in der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit, um Bewerbungsschreiben zu verkaufen.

 

Schon wieder ist bei der Bundesagentur für Arbeit eine schwerwiegende Datenpanne öffentlich geworden. Erst kürzlich wurde bekannt, dass 100.000 Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen Zugriff auf hoch sensible Daten von Hartz IV Beziehern hatten, obwohl die Mitarbeiter nicht damit beauftragt waren, die Betroffenen zu betreuen. Ein ganz anderer Datenskandal wurde nun bekannt: Eine sog. "Personal-Beratungs Firma" aus Berlin hat bei der Stellenbörse der Bundesagentur für Arbeit (BA) rund 2500 Stellenangebote eingestellt. Die Stellenangebote der Firma waren jedoch nicht real, sondern dienten einzig und allein dazu, persönliche Daten von Hartz IV-Beziehern und Arbeitssuchenden zu sammeln. Dieses Mal ist die BA selbst auf den Gedanken gekommen, dass da etwas nicht stimmen könnte, wenn eine Firma eine so hohe Anzahl von Stellenangeboten offeriert. Es habe sich um "keine realen Jobangebote gehandelt, der Anbieter war nur darauf aus, Daten von Arbeitnehmern zu sammeln", so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Die fingierten Stellenangebote werde man nun löschen. Eine entsprechende Strafanzeige werde man jedoch nicht stellen, da es angeblich keine rechtliche Handhabe dafür gebe.

 

weiter...

 

Ob man seine Daten nach den Skandalen noch in der Stellenbörse der BA veröffentlichen sollte muss jeder für sich entscheiden. Aber oftmals wird das schon in der Eingliederungsvereinbarung seitens der ARGE festgelegt. Dem sollte man dann widersprechen und darauf drängen, dass dieser Passus entfernt wird. Schließlich ist die Eingliederungsvereinbarung verhandelbar.
In diesem Zusammenhang stellt die Datensammelwut der Argen auch ein großes Problem dar. Viele fragen immer nach, wie es sich mit den Kontoauszügen verhält.
Grundsätzlich müssen sie erst einmal die Kontoauszüge für 3 Monate vorlegen. Doch nun kommt das Problem. Gängige Praxis ist es, dass der SachbearbeiterIn die Kontoauszüge einfach kopiert und zu den Akten nimmt, oder sie werden aufgefordert schon Kopien einzureichen. Dies ist nicht rechtens.

 

Der § 60 SGB I bestimmt dazu folgendes. Wer Sozialleistungen beantragt oder erhält, hat
Beweismittel zu bezeichnen und auf Verlangen des zuständigen Leistungsträgers Beweisurkunden vorzulegen oder ihrer Vorlage zuzustimmen. Hier steht, dass Beweismittel vorzulegen sind, es steht nichts von einer Befugnis, zur Speicherung dieser Daten, im Gesetz.

 

Im § 67 c Abs. 1 Satz 1 SGB X steht folgendes geschrieben.
Das Speichern, Verändern oder Nutzen von Sozialdaten durch die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen ist zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden gesetzlichen Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind.


Kontoauszüge die lückenlos über mehrere Monate vorliegen enthalten aber viele andere Daten, die für die Leistungsgewährung unerheblich sind und die außer ihnen niemanden etwas angehen. Schon aus diesem Grund heraus dürfte die Speicherung in jedem Fall unzulässig sein. Für die Überprüfung der Hilfsbedürftigkeit reicht es also vollkommen aus, wenn der SachbearbeiterIn in der Akte vermerkt, für welchen Zeitraum Kontoauszüge vorgelegen haben und das alles in Ordnung war. Auch die etwaige Begründung, dass die Durchsicht zu lange dauert, kann nicht gelten. Der SachbearbeiterIn muss sich einfach die Zeit nehmen.

 

Aus den vorgenannten Gründen sollten sie keine Kontoauszüge mehr kopieren und zu den Akten nehmen lassen. Auch bei den schon in der Akte verbliebenen, sollten sie darauf bestehen, dass diese entfernt werden. Zu diesem Zweck bieten wir auf unserer Downloadseite ein Musterschreiben an, mit dem sie die ARGE auffordern können, die gespeicherten Kontoauszüge zu entfernen. Gleichzeitig sollten sie die Speicherung ihrer Kontoauszüge dem Datenschutzbeauftragten des Landes Sachsen anzeigen. Auch hierfür ist ein Musterschreiben zum Download vorhanden.
Lehnt die ARGE die Entfernung der Kontoauszüge ab, können sie beim Sozialgericht dagegen klagen. In diesem Fall sollten sie uns entweder per Mail oder zu einer unserer Sprechstunden noch einmal konsultieren.

 

A. Pianski

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  • #1

    GSP (Freitag, 23 Dezember 2011 14:01)

    aber es geht doch bestimmt auch so?:
    1. Kontoauszug kopieren (natürlich NICHT in der ARGE)
    2. Kopie schwärzen (Name, Miete, relevante Versicherungsüberw., Strom, ...) freilassen
    3. geschwärzte Kopie nochmals kopieren (damit auch gegens Licht nix durchschimmert) u. diese Kopie abgeben

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Ein Kommentar in eigener Sache

Zunächst möchte ich mich für die Einträge in unserem Gästebuch bedanken. Es ist u.a. dafür erstellt worden um Glückwünsche auszusprechen, den Internetauftritt zu bewerten, aber auch um Kritik, so sie denn angebracht ist, zu üben.


Gerade in den letzten Tagen haben 2 Gäste in unserem Gästebuch unsere Arbeit kritisch zu bewertet. Auch dafür ein Dankeschön!


Zum guten Ton gehört es aber, und das „verlangt" ein Eintrag in unserem Gästebuch, dass jeder sich mit seinem Namen einträgt. Aber Schwamm drüber, denn bei den bekannten Fakten, wie „Schneider", und als ehemaliger Job als Rechtsanwaltsfachangestellte, kann ich wohl davon ausgehen, dass es sich um eine Frau Schneider handelt.

 

Sie, sehr geehrte Frau Schneider, waren am 29.10.2009 in der ARGE Glauchau um dort vorzusprechen. Wie Sie ebenfalls erwähnen war der Tag bzw. Ihr Gespräch in der ARGE erfolgreich, denn Sie haben durch Ihre Eigeninitiative einen 1-Jahresvertrag in Ihrem Job bekommen. Bravo, und herzlichen Glückwunsch dazu.

 

Nun zu Ihrer Kritik. Sie sind der Meinung, dass der Beistand, der an diesem Tag für einen Hilfesuchenden von 2 Personen durchgeführt wurde, nicht in Ordnung war. Konkret sind Sie der Meinung, dass wir als Beistände uns vielmehr darum kümmern müssen die Menschen, die zu uns kommen und uns um Hilfe bitten, in Arbeit zu vermitteln. Diese auch noch zu Bewerbungsgesprächen begleiten und auch mit dem eventuell zukünftigen Arbeitgeber sprechen sollen.

 

So wie es schreiben hatten Sie auch mit Hartz-IV-Empfängern in der Kanzlei Ihres ehemaligen Arbeitgebers zu tun. Meine Frage nun an Sie: haben diese Menschen Ihren Chef deswegen konsultiert damit er sie zu einem Bewerbungsgespräch begleitet, oder hatten diese hilfesuchenden Menschen Probleme mit der ARGE, weil diese schon wieder zu wenig Geld, oder vielleicht überhaupt kein Geld gezahlt hat?

 

Ich wage zu bezweifeln, dass Ihr damaliger Chef mit diesen armen Menschen zur ARGE gegangen ist und sich persönlich als „Beistand" sofort darum gekümmert hat, dass diese Leute sofort und noch heute eine Bargeldauszahlung erhalten. Falls ja, dann wäre dieser Anwalt eine löbliche Ausnahme und wir würden uns freuen, wenn Sie uns seinen Namen geben, damit wir ihn an unsere ALG-II-Empfänger empfehlen können. Oder kann es sein, dass er sich die Probleme der Menschen angehört hat, eine Prozessvollmacht den Menschen zur Unterschrift vorgelegt hat, und dann beim Sozialgericht für diese hilflosen Menschen die ARGE verklagt hat????

 

Wir hingegen, sehr geehrte Frau Schneider, sind als Verein ehrenamtlich tätig. Unsere Beistände sind geschult und kennen sich im SGB II, III X und XII aus. Sicherlich werden Sie auch den § 13 SGB X kennen. Dieser Paragraph regelt für Menschen, die Angst im Umgang mit Behörden haben, die bisher schon mehrmals versucht haben Geld zu bekommen, inzwischen aber auf der Straße stehen und nicht mehr weiter wissen, den sogenannten Beistand. Menschen, die auf Grund nachweislicher Fehler durch die ARGE obdachlos wurden und eine Wohnung mit Erstausstattung schnell und ohne Probleme brauchen, damit eine „werdende Mutti" ein Heim für sich und ihr Kind hat.


Das sind nur einige von inzwischen vielen Hilfen, die wir alle ehrenamtlich den hilflosen Menschen zu kommen lassen. Abgesehen von ständiger Information für die Hilfesuchenden, die sich bei unseren Sprechstunden Rat suchen. Inzwischen kommen rund 20 ALG-II-Empfänger zu unseren Sprechzeiten in Glauchau und Zwickau. Alle brauchen Hilfe, die wir ihnen fast immer geben können. Wenn es die Situation verlangt, dann gehen wir noch am selben Tag, spätestens am nächsten Tag mit den Hilfesuchenden gemeinsam zur ARGE um zu helfen. Zu 95 %, und darauf sind wir sehr stolz, wenn es in irgendeiner Art und Weise im Sinne des Hilfesuchenden funktioniert.

 

Das, was aber nicht zu unseren Aufgaben gehört, ist das was Sie aber verlangen. Wir gehen nicht mit den Menschen zu Bewerbungsgesprächen, sprechen nicht mit den Arbeitgebern, oder suchen für diese Menschen Arbeitsstellen. Dafür gibt es die Arbeitsagentur und die sehr gut bezahlten freien Arbeitsvermittler. Wir sind und auch darauf sind wir sehr stolz, die einzige unabhängige Arbeitsloseninitiative im Kreis Zwickau. Alle anderen sind selbst Maßnahmeträger, in dem sie 1-Euro-Jobber einstellen also die moderne Form des Sklavenhandels. Dafür lassen Sie Arbeitslose für einen, oder 1,50 Euro arbeiten und kassieren dafür monatlich von der ARGE noch ca. 500 Euro. Fast genau so verhält es sich mit den entgeltlichen Arbeitsgelegenheiten (früher ABM - gibt es aber für ALG II nicht mehr). Der Maßnahmeträger verstößt hier nicht nur eklatant gegen die Europäische Sozialcharta, sondern auch gegen die Menschenrechte. Aber diese Rechte der Menschen wird von vielen Mitarbeitern/innen der ARGEN ständig mit Füßen getreten. Es soll sogar von der Bundesarbeitsagentur eine Anweisung geben, dass jede ARGE von ihrem „Kundenstamm" ca. 30-40 % Sanktionieren soll! Egal ob berechtigt, oder unberechtigt!!!!


Sie stimmen mir doch sicherlich zu, dass das eine riesen Sauerei ist, oder?


Von diesen Schikanen gibt es eine Vielzahl, wie auch z.B., dass die ARGE ohne Ihr Wissen mit Ihrem Vermieter über Sie redet, Daten austauscht und gemeinsam mit dem Vermieter in Ihre Wohnung geht. Finden Sie das gut??? Wenn dann so etwas von der ARGE geleugnet wird, dann kann es auch schon mal lauter werden, aber sachlich laut und eines können Sie mir auch glauben wir sind immer gut vorbereitet. Die ARGE aber nicht auf uns.

 

Und das Frau Schneider, ist genau das, was wir nicht wollen. Wir wollen unabhängig und unseren Prinzipien treu bleiben. Dafür leben wir, und so agieren wir auch nach draußen. Das heißt, wir setzen uns mit aller Kraft für die Hilfesuchenden ein. Sie danken es uns durch Spenden, oder treten unserem Verein bei.


Nur noch eines Frau Schneider! Wenn alle über die Gesetze und das Nichtstun so wie Sie denken, dann wird sich auch nie was ändern. Bleiben Sie ruhig zu Hause in Ihrem Sessel. Wir nicht! Wir werden weiter gegen diese menschenverachtenden Gesetze vorgehen.


Dagegen wahren wir uns, und mit uns eine Vielzahl von befreundeten Arbeitsloseninitiativen in ganz Deutschland. Gut, dass es diese und uns gibt, dass ist das, was wir immer von den Menschen hören, den wir helfen konnten.

 

Nun noch zum Eintrag von Wolfgang H.
Lieber Wolfgang, danke für Deinen Eintrag. Glaube uns, wir haben schon mehrfach versucht mit den Mitarbeitern/innen der ARGEN harmonisch zu kommunizieren. Manchmal klappt es, häufig nicht. Die Geschäftsführer der ARGEN lehnen Beistände, obwohl diese im § 13 SGB X gesetzlich geregelt sind, generell ab. Vielmehr sind wir für diese Leute ein rotes Tuch, denn wir kennen das Gesetz und die Möglichkeiten, wie wir den Menschen helfen können. Wie Du vielleicht weiter oben gelesen hast, ist unsere Erfolgsquote recht hoch, dennoch sind auch uns Grenzen gesetzt. Da wo unsere Grenze ist schicken wir die Hilfesuchenden zu den entsprechenden Fachanwälten.
Wir haben den Geschäftsführern der ARGEN im Kreis Zwickau mehr als einmal die Hand zur Partnerschaft gereicht. Diese haben dies aber immer abgelehnt und irgendwann hast Du auch keine Lust mehr dazu, denn Du kennst die Antwort bereits. Also geht es nur über diesen Weg.


Hans-Jürgen Reglitzki

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Kommentare: 1

  • #1

    Sabi (Sonntag, 17 Januar 2010 12:29)

    Lieber Reglitzki,
    es ist schön ,deine klare Meinung und deine Arbeit für die Hilfesuchende zu wissen und schätzen.
    Ich würde auch an Euch wenden,weil ihr nicht nur das Gesetz kennt,sondern auch ein Herz für Hilfesuchende habt.

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Nach zwei Monaten endlich Geld

Entgegen der vertretenen Meinung von Schneider in einem Gästebucheintrag, hat sich der Beistand zum wiederholten Male, als sehr erfolgreich gezeigt. Einer jungen Frau mit Kind wurde über zwei Monate die Bescheidung ihres Antrages auf ALG II verwehrt. Wie es so üblich ist, wurde die Nichtbescheidung mit fehlenden Unterlagen begründet.
Sie war vor kurzem zu dem Kindsvater gezogen um einmal zu testen, ob aus der Beziehung etwas Dauerhaftes werden kann. Da sie weder gegenseitig Kontovollmacht noch gemeinsame Konten haben und der Kindesvater auch nicht gewillt ist, für die Mutti finanziell einzustehen, verweigerte er natürlich seine finanziellen Verhältnisse offenzulegen. Die ARGE Glauchau zwang daraufhin die junge Frau in dem man ihr mitteilte, den Bescheid nicht bearbeiten zu können. In Ihrer Not überredete dann die junge Frau den Vater, doch alles offenzulegen.
Nun ging das Spiel weiter. Da die Beschaffung von Verdienstbescheinigungen und Mietbescheinigung auch nicht so einfach war, da beide Verantwortlichen nicht vor Ort waren, verzögerte man die Sache noch weiter. Als gar kein Geld mehr vorhanden war, bat man uns als Beistand mitzugehen und uns der Sache anzunehmen.
Bei der dann folgenden Vorsprache war plötzlich alles kein Problem mehr. Der ARGE Glauchau reichten auf einmal schriftliche Erklärungen der Frau und fehlende Unterlagen könne man natürlich nachreichen. Vorsichtshalber stellten wir noch einen Antrag auf vorläufige Auszahlung von Leistungen und vereinbarten wenige Tage später einen neuen Termin. Zu diesem Termin wurden dann die kompletten drei Monate in bar ausgezahlt und den Bescheid gab es auch gleich mit.

 

Es kann nicht sein, dass die ARGE Glauchau die Leute in eine Bedarfsgemeinschaft zwingt, indem man den Antrag einfach nicht bearbeitet. Das könnte man Erpressung nennen. Zumal bei einer solchen Lage für die ARGE die Möglichkeit bestanden hätte, den Antrag abzulehnen. Dagegen hätten jedenfalls Rechtsmittel eingelegt werden können. Ein Kind ist allenfalls ein Indiz, aber kein Beweis für eine Bedarfsgemeinschaft. Weitere Ermittlungen, die zwingend vorgeschrieben sind, hat die Glauchau ARGE nicht angestellt. Man hat einzig und allein auf das Aushungern des Hilfebedürftigen gesetzt, was ja schließlich auch zum Erfolg geführt hat.
Zu prüfen bleiben jedenfalls die rechtlichen Schritte. Ob die Bedarfsgemeinschaft vor dem Sozialgericht Bestand hat wird sich zeigen und Erpressung ist in der BRD ein Straftatbestand.


Noch ein Tipp für all diejenigen, denen es genau so ergeht. Warten sie nicht so lange. Eine Antragsbearbeitung sollte höchstens 2 bis 3 Wochen in Anspruch nehmen. Fehlendes Personal, Krankheit oder Urlaub sind nicht ihr Problem. Sie haben Anspruch auf Leistungen vom 1. Tag an und zwar im Voraus. Sie haben ebenfalls eine Mitwirkungspflicht und haben alle Unterlagen, die zur Berechnung notwendig sind, vorzulegen. Aber ihre Mitwirkungspflicht endet dort, wo sie keinen Einfluss auf die Beibringung haben. Wenn ihr Vermieter oder eine andere Person nicht in die Gänge kommt, kann man das ihnen nicht anlasten. In dem Fall können sie die Unterlagen nachreichen. Deshalb sollten sie nach spätestens 3 Wochen einen Antrag auf vorläufige Zahlung von ALG II stellen.

 

A. Pianski

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Antwort auf einen Beitrag im Gästebuch.

Zunächst freue ich mich, da ja auch schon eine Mitarbeiterin sich namentlich hier vorgestellt hat, das ARGE-Mitarbeiter unsere Seite kennen und lesen und das sie sich jetzt aktiv beteiligen freut mich noch mehr, auch wenn es ein kritischer Beitrag ist. Kritik ist auch immer etwas positives.
Das wir hier mit einem Beitrag darauf antworten ist der Tatsache geschuldet, dass wir im Gästebuch keine Diskussion führen wollen. Wir möchten aber auch einmal darauf hinweisen, dass man schon mit seinem vollen Namen hier agieren sollte und nicht aus einer gewissen Anonymität heraus. So etwas gehört auch zur Fairness, schließlich sind wir auch nicht anonym.


Doch nun zu diesem Gästebucheintrag.
Aus der Art und Weise des geschriebenen schließen wir, dass es sich bei Schneider nur um einen MitarbeiterIn oder eine nahestehende Person handeln kann. Die vertretene Meinung, die Widersprüche im Text und die unrichtigen Behauptungen, decken sich mit den Ansichten die wir in vielen Gesprächen von Mitarbeitern in ARGEn gehört haben.
Sie schreiben sehr allgemein, was ein Beistand tun und lassen sollte, ohne konkret auf die von Ihnen beobachtete Situation einzugehen. Außerdem dürfte es nicht passieren, dass Außenstehende die Lage von anderen mitbekommen. Da stimmt mit dem Datenschutz etwas nicht.
So wie Sie, wünschen sich ARGE-Mitarbeiter einen Beistand. Das verfehlt aber den Sinn und Zweck eines Beistandes. Ein Beistand leistet zu allererst einmal Beistand und hilft in zweiter Linie dem Betroffenen seine Rechte durchzusetzen, die in der ARGE leider Gottes mit Füssen getreten werden. In einem Punkt möchten wir Ihnen Recht geben, dass wir an dieser Stelle keine Gesetze ändern können. Aber wir können dafür sorgen, dass bestehende Gesetze eingehalten und bei Spielräumen zu Gunsten der Betroffenen entschieden wird. Es ist keine Aufgabe des Beistandes bei der Arbeitssuche zu helfen, geschweige denn mit potentiellen Arbeitgebern zu telefonieren. Dies ist ebenfalls eine typische Meinung von ARGE-Mitarbeitern. Das alles sind aber Grundaufgaben der Arbeitsvermittlung in den ARGEn.


Sollte es dennoch zutreffend sein, dass Sie an dem Tag eine Arbeit bekommen haben, so möchten wir Ihnen dazu gratulieren. Wir möchten Sie auch einmal dazu ermuntern, uns in einer unserer Infoveranstaltungen zu besuchen. Da kann man dann mal über dieses spannende Thema diskutieren.


Weiter möchte ich noch auf diese Seite hier aufmerksam machen. Diese Seite ist mit Kommentarfunktion und unzensiert. Da ist auch die Möglichkeit gegeben, dass sich eine kleine Diskussion entwickelt. Aber immer unter der Voraussetzung, man gibt sich zu erkennen. Anonym macht eine Diskussion keinen Spaß.

 

A. Pianski

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Kommentare: 3

  • #1

    M. Madaus (Donnerstag, 05 November 2009 11:24)

    Ich fange einmal etwas keck an u. sage hallo Frau Schneiderin, Rechtsanwaltsfachangestellte ein interessanter Beruf, in dem man viel mit Behörden zu tun hat, es muss einemI auch liegen Mandanten im vorab zu informieren und in gewissen rechtlichen Dingen sollte man sich auch auskennen. In diesem Zusammenhang kann ich mir nicht vorstellen, dass da Tipps gebraucht werden, Hartz IV ist zwar ein weites Feld, aber mir fehlt hier der Glaube an diesen Eintrag. An diesem besagten Donnerstag hatten wir 2 Beistände und mir ist nicht klar, welcher denn zu diesen Aussagen geführt hat. Es gibt z. B. auch spontane Beistandsschaften, wo man sich nicht vorbereiten kann, denn wenn ein ALG II-Empfänger ohne Geld ist, besteht ein Notfall u. da muss geholfen werden. Da die Mitarbeiter aber durch bestimmte Dinge, die bekannt sind, so nehme ich ganz einfach, dann immer noch versuchen die Hilfe zu vereiteln, wird es je nach Temperament eben mal lauter. Es ist schon mehr als unverfroren den Vorwurf in den Raum zu stellen, dass wir unvorbereitet sind, ich sehe das als Abwertung meiner Person, damit sollte man vorsichtig sein. Die Mitarbeiter haben eine Informations-u. Beratungspflicht und das so, dass der Kunde auch alles begreift! Ich bin immer noch der Meinung, dass es doch einige Mitarbeiter gibt, die mit 2 Dingen zurecht kommen müssen, ihrer Arbeit und ihrem Gewissen und das ist eben auch ein schmaler Grat. Sie werden von mir kein Brüllen hören, keine Provokation u. auch kein lautes argumentieren. Sie sind entweder dass, was Sie sein wollen oder dass was wir vermuten, wir zusammen sind mündige Bürger und dazu gehören auch ALG II-Empfänger, das wird oft vergessen und gemeinsam sollten wir eine Änderung herbei führen dieser unsäglichen Hartz IV-Gesetze.

  • #2

    Schneider (Dienstag, 10 November 2009)

    Sehr geehrte Frau oder Herr Pianski/ Madaus,
    meine Name ist Frau Schneider und ich verbitte mir die Unterstellungen in Ihren Kommentaren, dass ich eine Mitarbeiterin der Arge bin. Meine Arbeitgeber sind Fachanwälte.
    Ich stand als Kundin an der Infotheke, um eine Veränderung zu melden. Ich habe leider den „Auftritt“ von dem „Beistand“ live mitbekommen und nur meine Eindrücke versucht zu schildern. Nur da ich rechtlich von Fach bin, habe ich mir erlaubt eine Stellungnahme zu schreiben.
    Was ist denn bitte eine „spontane Beistandschaft“???
    Zu Ihrer Kenntnisnahme:
    Die Beistandschaft für minderjährige Kinder (§ 1712 ff. BGB) ist eine spezielle Form der gesetzlichen Vertretung. Sie wurde zum 1. Juli 1998 im Rahmen des Kindschaftsrechtsreformgesetzes eingeführt und ersetzte die Amtspflegschaft des Jugendamtes für nichteheliche Kinder.
    Ich habe versucht einen ehrlichen Beitrag einzufügen, denn ganz für umsonst scheint Ihre Arbeit ja nicht zu sein.
    Zu meiner Person:
    Meinen Vornamen trage ich seit meiner Geburt und meinen Nachnamen habe ich durch eine glücklose Ehe erhalten, aber für die Unterstellungen in Ihren Kommentaren behalte ich mir vor, rechtliche Schritte gegen Sie und Ihren Verein wahrzunehmen.
    Sollten Sie widererwartend so auf einen unparteiischen Kommentar reagieren, stellt es nur eines dar, dass ein Umgang mit Kritik für Sie und Ihren Verein ausbaufähig wäre.

  • #3

    Hans-Jürgen Reglitzki (Mittwoch, 11 November 2009 12:01)

    Antwort auf Kommentar von Frau Schneider vom 10.11.2009

    Guten Tag Frau Schneider,
    bezugnehmend auf Ihren o.g. Kommentar teile ich Ihnen mit, dass es absolut nicht unsere Absicht war Ihnes etwas zu unterstellen. Falls das so bei Ihnen ankam, dann möchte ich mich dafür entschuldigen, denn so war es wirklich nicht gemeint.
    Sicherlich haben Sie nun auch noch die etwas ausführliche Stellungnahme von mir zu Ihrem ersten Gästebucheintrag gelesen. Dann haben Sie auch feststellen können, dass zwischen Ihrer Annahme, wie sie in Ihrem Kommentar vom 10.11.2009 schreiben, und unserer Tätigkeit Welten liegen. Ihnen ist in Bezug auf einen Beistand lediglich der § 1712 ff. BGB bekannt (für alle juristischen Laien BGB = Bürgerliches Gesetzbuch). Das ist aber genau das, was für uns nicht relevant ist. Für uns sind die Sozialgesetzbücher II, III, X und XII, die "Bibeln", vervollständigt mit den Arbeitsanweisungen der Bundesarbeits- agentur, die uns bei unseren Informationen und Beistandsbesuchen ständig begleiten. Wie bereits schon geschrieben, ist der uns tangierende Beistand im § 13 SGB X geregelt.
    Die Relevanz der Hartz-IV-Gesetze (SGB II und XII)ist die, dass diese Gesetzbücher leider immer noch nicht verdeutlichen, was und wie so Alles funktionieren soll. Daher gibt es nach wie vor sehr viele Ungereimtheiten, die durch die ständige Rechtsprechung der Sozialgerichte immer noch nicht für die Klarheit sorgt, die sie eigentlich haben müssten. Die Urteile, der immer weiter zunehmenden Klagen von Hilfesuchenden Hartz-IV-Empfängern, werden leider von den ARGEN immer noch nicht zu 100 % in die Berechnungen, oder bei den Anträgen berücksichtigt. Selbst Urteile vom Bundessozialge-
    richt werden teilweise nicht berücksichtigt (zur Info - rund 50 % aller Klagen der Hartz-IV-Empfänger führen zum Erfolg; die Dunkelziffer wie z.B. bei Vergleichen dürfte aber insgesamt bei 70 bis 75 % liegen). Unser Landrat hatte auf Grund einer Anfrage von uns auf einer Kreistagssitzung versprochen, dass alle BSG-Urteile in den "Zwickauer-ARGEN" berücksichtigt werden. Wir stellen aber ständig fest, dass die ARGEN das Versprechen vom Landrat nicht einhalten.
    Ich könnte jetzt noch viele Seiten schreiben. Allerdings würde dies den Rahmen sprengen. Das wir auf Ihre Kommentare, die ja durchweg kritisch sind, ebenfalls kritisch antworten, hängt lediglich damit zusammen, dass wir Kritik ohne weiteres vertragen, aber wenn wir feststellen, dass die Kritik in ihrer Grundlage etwas hinkt, dann wollen wir, zumindest für alle anderen Besucher, auch alles richtig stellen. Ich nehme an, sehr geehrte Frau Schneider, dass Sie uns dieses zugestehen. Wer austeilt, der muss auch einstecken können.
    Also, wie bereits oben geschrieben, wollten wir Ihnen nichts unterstellen, sondern Ihnen lediglich einen Einblick in unsere alltägliche Informationstätigkeit geben.
    Sollten Sie weitere Fragen, oder auch konstruktive Anregungen haben, so würden wir uns freuen, wenn Sie uns diese weiterhin mitteilen. Wir würden uns ebenfalls darüber freuen, wenn Sie uns einmal zu einer unserer Sprechzeiten in Glauchau oder Zwickau besuchen. Hier können Sie sich vor Ort ein Bild davon machen, wie es anderen Menschen bei den ARGEN ergeht. Vielleicht, und ich möchte Ihnen hier nicht zu nahe treten, sondern Sie lediglich ermutigen, mit Ihrem juristischen Fähigkeiten und Wissen uns zu unterstützen. Wir brauchen ständig noch weitere aktive ehrenamtliche Mitglieder in unserem Verein.
    Ansonsten sollten wir diese schriftliche Diskussion an dieser Stelle beenden. Ich, bzw. wir der Verein, wünschen Ihnen noch eine schöne Woche, und in Ihrer neuen Aufgabe viel Erfolg, damit aus der befristeten Anstellung eine Festanstellung wird.
    Mit freundlichen Grüßen
    Hans-Jürgen Reglitzki
    1. Vorsitzender Gegenwind e.V.,
    Arbeitsloseninitiative Glauchau-Zwickau

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Die ARGE und die Sucht

Wikipedia beschreibt den Begriff Sucht folgendermaßen:

 

Sucht ist der umgangssprachliche Begriff für verschiedene medizinisch-psychologische Krankheitsbilder. In der Fachwelt ist er durch die Begriffe Abhängigkeitssyndrom für substanzgebundene Abhängigkeiten und Impulskontrollstörung, Zwangsstörung oder Verhaltenssucht für nicht-substanzgebundene Abhängigkeiten ersetzt worden; in zahlreichen offiziellen und inoffiziellen Einrichtungen wird er allerdings weiterhin verwendet.

 

Bei alinki.com wird die Drogensucht wie folgt beschrieben:

 

Der Zwang nach dem Drogenkonsum kann so ausgeprägt sein, dass die Betroffenen oft nicht mehr die normalen Grundbedürfnisse wie die Nahrungsaufnahme befrieden. Abhängigkeiten durch Missbrauch von Drogen werden heute als ein sogenanntes multifunktionaler Prozess gesehen, der viele Faktoren beinhaltet. Vor allem können die Ursachen auch in zurückliegenden Ereignissen liegen, die durch schwere Lebenssituationen ans Tageslicht kommen. Vor allem Menschen, die synthetische Drogen konsumieren, die natürlich dazu hergestellt wurden, um die Abhängigkeit zu schaffen, brauchen eine lange und aufwendige Therapie, um von der Sucht weg zu kommen. Heute hat man ein anderes Bild von Drogensüchtigen, das vor allem durch Weltgesundheitsorganisation geprägt ist, die zahlreiche internationale Studien analysiert hat. Man geht heute davon aus, dass grundsätzlich jeder Mensch einer Sucht unterliegen kann und die Betroffenen deshalb nicht sozial diskriminiert werden dürfen. Sehr wohl müssen sie aber therapiert werden, wenn der Konsum zur Gefahr für den Betroffenen und andere Menschen wird.

 

Halten wir zunächst einmal fest. Drogensucht ist eine Krankheit. Die Weltgesundheitsorganisation zeichnet heute ein anderes Bild von Drogenabhängigkeit als noch vor wenigen Jahren. Und da es prinzipiell jeden treffen kann, dürfen Betroffene nicht sozial diskriminiert werden. Nun, was hat das alles mit der ARGE zu tun, werden sie fragen?
Ich will es ihnen erzählen.

 

Da gibt es in Glauchau eine junge Frau die ist dieser Krankheit und ich betone ausdrücklich, Krankheit, zum Opfer gefallen. Und wenn man bewusstseinsverändernde, chemische Substanzen konsumiert, ist eben das Bewusstsein nicht mehr in dieser unserer Welt. Dann versteht man natürlich die Aufforderungen der ARGE nicht mehr und reagiert auch nicht mehr auf Einladungen zum Amt und zu irgendwelchen sinnlosen Maßnahmen. Anhörungsschreiben werden dann sicherlich auch nicht verstanden. Nun kann sich die ARGE sicherlich nicht damit herausreden, man wisse nichts von der Drogenabhängigkeit. Wer die junge Frau sieht, der merkt es auf den ersten Blick. Umgangssprachlich sagt man, sie läuft rum wie Falschgeld und in einer Sozialbehörde sollte schon einigermaßen geschultes Personal sitzen, dass sich etwas auskennt. Ja, werden nun einige sagen, da ist sie selber schuld, brauch doch nur aufzuhören oder sich behandeln lassen. Leute mit so einem Verständnis sollen sich einfach mal informieren. Wenn es so leicht wäre, würden es sicherlich viele tun.

 

Doch zurück zur jungen Frau bzw. zur ARGE Glauchau. Die ARGE Glauchau sanktioniert die junge Frau für drei Monate auf Null, auf Grund dieser Krankheit bzw. der Auswirkungen der Krankheit, obwohl die ARGE Glauchau Kenntnis von dieser Krankheit hat, oder zumindest haben hätte können. Wenn sie, die ARGE, diese Sucht nicht erkannt hat, hat sie zumindest grob fahrlässig gehandelt, da geschulte Mitarbeiter mit einer gewissen sozialen Kompetenz es hätten erkennen können.
Hier wird fahrlässig oder aber vermutlich aus Absicht die Lebenssituation einer kranken jungen Frau noch verschlechtert und die Krankheit noch weiter verschlimmert. Die Gleichgültigkeit mit der sich Mitarbeiter in der Glauchauer ARGE über Menschenrecht und Anständigkeit hinwegsetzen und sich hinter Paragraphen verstecken, ist höchst unanständig.

 

A. Pianski

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  • #1

    ali-gegenwind (Mittwoch, 04 November 2009 10:04)

    Richtigstellung

    Da die junge Frau noch keine 25 Jahre ist, ist selbstverständlich für die Angelegenheit die ARGE in Hohenstein-Ernstthal, Abteilung U25 zuständig und nicht wie fälschlicherweise behauptet, die ARGE in Glauchau.

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Verkehrte Welt

Ich bin ja immer wieder begeistert, wie sich ARGEn verhalten. Da bin ich doch dieser Tage unterwegs gewesen und musste unter anderem Widersprüche in der ARGE Glauchau abgeben. Und wie ich so einige Meter vorm Tresen stehe (wegen dem Datenschutz) sehe ich schier Unglaubliches. Da lachen mich doch auf einem A4 Blatt, dass neben dem Tresen an der Wand hängt, ein paar zu Wörtern zusammengesetzte Buchstaben an. Diese ergeben einen Text, den ich dem geneigten Leser nicht vorenthalten will.

 

 

 


Es ist nicht gestattet

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

dieser Dienststelle


zu beschimpfen

zu beleidigen

herabzuwürdigen

zu schlagen

zu bedrohen und

zu erpressen

 

Zuerst wollte ich laut loslachen, aber das konnte ich der ruhigen und besonnen hinter ihrem Tresen vor sich hinarbeitenden Mitarbeiterin nicht antun. Der zweite Gedanke war, dass hat ein Kunde vergessen, der diesen Zettel immer seinem Ansprechpartner zeigt, damit er etwas höflicher und wie ein Mensch behandelt wird. Nun hat er in liegengelassen und die freundlichen Mitarbeiter haben ihn neben den Tresen gehängt, damit er ihn abholen kann oder das die Mitarbeiter ihn immer sehen und sich daran halten. Einen anderen Zweck kann ich mir nicht vorstellen.

 

Dann habe ich diesen Zettel noch mal gelesen und mir ist da erst richtig der Sinn dieses Textes bewusst geworden. Das ganze richtet sich ja an die Kunden. Die Kunden sollen sozusagen mit den Mitarbeitern pfleglich umgehen. Wahrscheinlich werden sie täglich geschlagen, bedroht und erpresst.
Ja, ich kann das sogar nachfühlen. Ich weis wie man sich fühlt, wenn man bedroht wird. Wenn in jedem Drohbrief von der ARGE steht, wenn sie nicht hüpfen und springen entziehen wir ihnen das Geld. Bei Gesprächen das Gleiche. Wenn sie die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschreiben, - Sanktion. Wenn sie ihrer Mitwirkungspflicht nicht nachkommen - Geld ganz weg. Wenn man die richtigen Mitarbeiter erwischt hat, kommen dann solche Sätze wie, „Ja, sie sind nur zu faul", „Ich muss ihr Geld mitverdienen und sie tun nichts" oder „Wenn sie ihr Kind nicht ernähren können, warum schaffen sie sich dann welche an". Dass sind nur einige noch harmlose Sprüche, die von ARGE-Mitarbeitern abgesondert werden.

 

weiter .......

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Kommentare: 2

  • #1

    Frau Müller (Mittwoch, 30 Dezember 2009 19:48)

    Hallo, ja diesen Text vor der Info bei der Arge Glauchau habe ich auch gelesen und hab erstmal gelacht.

    Ich werde mir jetzt auch so ein Zettel machen und immer wenn ich ein Termin in der Arge habe werde ich ihn mir vorne auf meine Jacke befestigen in der Hoffnung das meine Arbeitsvermittlerin genau so nett mit mir umgeht wie ich mit ihr umgehe .

    denn wie heißt das schöne Sprichwort : wie man aus dem Wald herreinruft so schallt es herraus.

    Vielleicht sollte die Arge mal über ihre Mitarbeiter nachdenke wie teilweis sie mit den Harz4-leuten umgehen.

    zb. musste ich mir in der Arge Hohenstein-E von ein Berater anhören das Harz4-leute zu dumm sind zum lesen.....tja dumm nur für den Herrn das er es im öffentlichen gang vor dem wartebereicht mir am Kopf geworfen hatte denn mein Mann kam augenblicklich um die Ecke geschossen und hat denn Beamten erstmal lautstark die Meinung gegeigt.....( ich konnte dort nichts mehr sagen war geschockt über so viel frechheit ) und das ende vom lied.....mein Mann hatte Hausverbot bekommen.
    Seit dem hab ich zu jeden Termin ein Aufnahme-Gerät einstecken und ich kenne sehr viele die sowas auch mitnehmen bei jeden termin.

  • #2

    ali-gegenwind (Donnerstag, 31 Dezember 2009 11:10)

    Tja, so sind sie halt, die in jeder Beschwerdeantwort dargestellten ach so freundlichen, kompetenten und fehlerfreien Mitarbeiter.
    Nun sollte man diese Spezies Mensch ruhig einmal Anzeigen. Beleidigung und Verleumdung sind Straftatbestände und werden auf Antrag verfolgt. Die Arge selbst hat keinerlei Probleme auch noch nach Monaten Strafanzeige gegen Hartz IV Bezieher zu stellen.
    Das Niveau ist zwar etwas fragwürdig, weil wir ja schließlich vom lieben Gott mit einem Mund, einer Stimme und einer zwischen den Ohren aufgehängten grauen Masse ausgestattet wurden, will heißen, dass man erst einmal zusammen spricht, jedenfalls unter normalen Menschen, aber warum sollte man sich nicht dem Niveau der Argen anpassen, schließlich sind Arbeitssuchende flexibel und anspruchslos.
    Also, anzeigen und zwar auch noch nach Monaten. Wenn die Angst zu groß ist, Anzeige kann jeder erstatten. Einfach bei uns melden.

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Den Zahlen auf der Spur

Einige wahre satirische Zeilen.

Die Geschichte einer Leistungssachbearbeiterin der ARGE Zwickau Stadt.

Am Beginn für jeden ALG II-Bezieher, wenn der Bewilligungsbescheid einem etwas spanisch vorkommt, liegt es nicht daran, das man es nicht kann. Es liegt an den Übersetzer oder der Übersetzerin und daran, dass die auch kein Spanisch können. Nun ist es genug mit dem „Wirrwarr", kommen wir zu der Bearbeiterin für Leistungsangelegenheiten Frau G. Sie ist jeden Tag den Zahlen auf der Spur und man soll nicht sagen, dass Sie keine findet, das tut Frau G. schon, aber wohin damit?
Hier steht eine Frage offen, denn soviel gefundene Zahlen in falsche Bescheide zu stecken, ist schon ein Ding. Viele Zahlen wollen auch nicht zusammen in einen Bescheid, weil sie einfach nicht passen. Es kann schon schlimm sein, ich mag auch nicht so besonders gern den Umgang mit Zahlen, aber ich finde Spuren. Die Spuren führen dann ganz oft zu Frau G., vor allem wenn Zahlen spurlos verschwinden, oder dort stehen wo sie es nicht sollen, dann denkt man eben an diese Zahlendompteuse.

 

Es gibt aber auch schlimme ALG II-Bezieher, statt im Bezug zu bleiben, nehmen die einen Job an, werden dann wieder arbeitslos und wer hat das Problem, Frau G. Das ist verwirrend für die Bearbeitung und die Spurensuche. Sie hatte nun alles in Reihe gebracht, dann kommt so eine Zahlenschieberei dazwischen, wie soll denn eine Leistungssachbearbeiterin das schaffen.
Bald hätte ich vergessen, wenn es zu viel Zahlen werden, bekommt der ALG II-Bezieher die Zahlen zugeschoben und Frau G. will sie aber dann zurück, das ist dann eine Rückerstattung. Dann kommt ein Schreiben da steht: „sie haben zu Unrecht bezogen" und vieles mehr, zu Unrecht bezogen heißt dann, die Zahlen gehören nicht den ALG II-Bezieher sondern...erraten Frau G.
Dass, die Zahlen wenn man sie dann in die richtige Spur gebracht hat, doch nicht zu Unrecht bezogen waren ist dann Pech für die Frau mit dem G.

 

Noch eine Bemerkung: dass die Berechnung Stress macht ist klar, aber man hat eine Software, die das berechnet (wenn sie funktioniert) trotzdem dürfen so viele Falschberechnungen nicht passieren, denn wer soll diese Fehler denn immer ermitteln?

 

M.Madaus

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Zwickau und seine Beschäftigungsförderungsgesellschaft

Verhinderung von Beiständen, tätlicher Rausschmiss, Hilflosigkeit und vorläufig zu guter Letzt noch eine Verweigerung normalster Arbeitnehmerrechte, zeichnen die BFZ gGmbH, eine hundertprozentige Tochter der Stadt Zwickau, aus.

 

Scheinbar hat der Verein Gegenwind e.V. hier in ein Wespennest gestochen. Es geht um eine junge Frau, die in Abendschule ihren Realschulabschluss machen will und die von der ARGE Zwickau Stadt in besagter Einrichtung eine AGH Maßnahme mit Entgelt aufs Auge gedrückt bekommen hat. Für die junge Frau ist diese Doppelbelastung auf Grund von psychischen Problemen fast unlösbar. Weder die ARGE, noch das BFZ konnten, oder wollten etwas für die junge Frau tun. Die komplette Geschichte können sie hier nachlesen.

 

Teil 1

Teil 2

Teil 3

Teil 4

Teil 5

 

Aus dem ganzen Prozedere und dem Rumgeeiere von Seiten des BFZ, zuerst versucht man Beistände zu verhindern und wird handgreiflich, danach ist man freundlich und zeigt sich kooperativ, um schließlich unfreundlich, verweigernd und hinauszögernd zu reagieren. Bedenkt man dabei noch, dass ein Putzjob in einem Kindergarten der Stadt nach gesundem Menschenverstand nun wahrlich nicht zusätzlich und gemeinnützig ist, könnte man doch glatt auf die Idee kommen, dass hier etwas gewaltig stinkt.
Nachdem nun alle Seiten auf stur geschalten haben und die junge Frau weiter der für sie extremen Belastung ausgesetzt ist, haben wir beschlossen mal die rechtliche Seite dieser Maßnahme zu betrachten. Dazu heißt es im Arbeitsvertrag unter Punkt 3. Rechtsgrundlagen.

 

3.1 Rechtsgrundlage für das Arbeitsverhältnis bilden in geförderten Projekten die dafür zutreffenden Antragskriterien, Förderrichtlinien und Durchführungsbestimmungen der Bewilligungs- bzw. Zuweisungsbehörde.

 

3.2 Zentrale Anordnungen zum Projekt bzw. Arbeitsverhältnis werden Vertragsbestandteil. Ansonsten gelten die Vorschriften des allgemeinen Arbeitsrechts.

 

Dazu hat die junge Frau am 24.09.2009 beim BFZ diese genannten Unterlagen angefordert und ebenfalls eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Prüfstelle für solche Maßnahmen. Getan hat sich in der Richtung allerdings nichts, außer das sie eine Abmahnung bekommen hat.
Mit einer Vollmacht ausgerüstet sind wir nun in das BFZ marschiert und wollten endlich mal die Unterlagen einsehen. Der zuständige Chefcoordinator ist, ohne groß mit uns zu sprechen, losgestürzt und hat seinen Chef, den Geschäftsführer Dr. Meier, informiert. Der hat sich uns dann auch angenommen. Als er die Vollmacht zur Kenntnis genommen hatte und merkte, dass wir nicht locker ließen, wurde sein Ton schärfer und unfreundlicher. Er fragte uns, ob wir gegen ihn Krieg führen wollten, dabei ist es eigentlich ein ganz normales Recht, Unterlagen die Bestandteil eines Arbeitsvertrages sind, auch einsehen zu dürfen. Er würgte dann das Gespräch ab, meinte dass es die Höflichkeit gebietet für solche Sachen einen Termin bei seiner Sekretärin zu vereinbaren, er müsse jetzt weg. Wir stimmten zu und wollten gleich mit zu seiner Sekretärin. Dies verhinderte er ohne Begründung und sagte, dass wir morgen anrufen sollten. Das verneinte er dann ebenfalls und wir sollten schließlich schriftlich um einen Termin nachfragen.

 

Hier war der Herr Meier offensichtlich ganz schön aus der Fassung geraten und das alles wegen einer Einsicht in Papiere, die nach seinen Worten kein Geheimnis sind und die jeder einsehen kann.
Da bleibt uns nichts weiter als zu spekulieren. Will man jetzt Zeit schinden um irgendetwas geradezubiegen und zu verschleiern? Braucht man dringend eine Kriesensitzung, oder ist es schlicht Unfähigkeit? Hat man nicht auch Mitarbeiter die mit diesen Aufgaben betraut sind, ist eine ganz normale Einsicht in Unterlagen nicht deren Aufgabe, warum Chefbehandlung? Das ist doch alles sehr merkwürdig.
Wir jedenfalls werden anrufen und um einen Termin bitten. Sollte es nicht zu einer zeitnahen und vernünftigen Regelung kommen, dann wäre zu überlegen, ob man nicht mal die Staatsanwaltschaft bittet, wegen des Verdachtes des Subventionsbetruges zu ermitteln.

 

A. Pianski

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  • #1

    ali-gegenwind (Mittwoch, 14 Oktober 2009 11:00)

    Nachtrag

    Einer der Beteiligten hat eine sehr interessante Aussage gemach. Danach will die ARGE austesten, ob die junge Frau die Doppelbelastung aushält.
    Hier zeigt sich eigentlich die Perfidität des Systems und ihrer Verantwortlichen. Da wird eine Familie zerstört, nur um mal zu testen wie lange man einen Menschen, eigentlich ohne Grund, quälen kann, bis er zusammenbricht. Die Mutti macht sich ständig Sorgen um ihre Tochter und ist mit den Nerven am Boden und die Tochter ist auch mit den Nerven am Ende.
    Und die ARGE will nur mal testen.

  • #2

    Tut nichts zur Sache (Donnerstag, 15 Oktober 2009 00:24)

    Auch ich habe bei dem Verein (Beschäftigungsförderung Zwickau gGmbH) als Zwangsarbeiter arbeiten müssen.

    Dort hatte ich Zugang zu Namen von hunderten Arbeitslosen, die dort bereits gearbeitet hatten oder arbeiten.

    Andere, dort Beschäftigte (EEJer und ABMler), konnten sogar sämtliche Unterlagen (incl. vollständiger Adresse und Bedarfsgemeinschaftsnummer) von dort beschäftigten Arbeitslosen anschauen. Desöfteren lagen auch Briefe der Arge offen und für jeden einsichtbar rum, wo neue Arbeitslose "angeboten" wurden.

    Arbeitslose (sehr viele EEJer) haben dort für Kindertagesstätten gekocht, gebacken, geputzt, die Wäsche gewaschen etc. und diese Arbeiten wurden von den Kitas bezahlt!

    Andere wurden zum putzen im Obdachlosenheim und in den Priesterhäusern eingesetzt, andere zum arbeiten bei Pferdebesitzern, andere als Hausmeister etc. (alles EEJer!)

    Näharbeiten für Kitas und Privatpersonen bekam der Verein auch bezahlt!

    Mal ganz davon zu schweigen, dass dort regelrechte Putzkolonnen zum Säubern der Stadt losgeschickt werden.

    Dem Verein und den dafür Verantwortlichen sollte mal richtig auf die Finger gekloppft und die Missstände an die Öffentlichkeit gebracht werden.

  • #3

    ali-gegenwind (Donnerstag, 15 Oktober 2009 00:45)

    Hallo „Tut nichts zur Sache“

    Dein letzter Satz in Gottes Gehörgang. Wir sind ja schon an der Sache dran. Aber wir brauchen auch Leute die sich als Zeugen zur Verfügung stellen und auch dazu stehen. anonyme Aussagen nützen uns da garnichts, so interessant sie auch sein mögen. Es wäre hier mehr Mut und Rückgrat angebracht. Wenn das alles stimmt und sich nur ein kleiner Teil deiner Schilderungen beweisen lies könnte man da einiges machen. Solltest du dir das noch mal überlegen, schreibe doch eine Mail oder besuche uns zu einer unserer Sprechstunden. Wir hätten da großes Interesse etwas gegen den Sklavenhandel und die Zwangsarbeit zu tun. Die Anonymität bleibt natürlich gewahrt, wenn du es so möchtest.

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ARGE Zwickau Stadt

Erlebnisbericht vom 06.10.2009

Zwei Mitglieder unseres Vereins „Gegenwind" e. V. Glauchau-Zwickau, waren heute als Beistand in der ARGE Zwickau Stadt, um einer ALG II-Empfängerin zur Seite zu stehen. Sie hatte für Monat Oktober noch keine Zahlung erhalten und die Bearbeitung ihres Weiterbewilligungsantrages war auch noch nicht erfolgt.

 

Unser Ziel war: Bargeldauszahlung und ein gültiger Bescheid für die nächsten Monate. Der zuständige Leistungssachbearbeiter war leider nicht zu sprechen, er war in Urlaub. Lange Rede kurzer Sinn, wir sind gleich zur Teamleiterin und haben unsere Sache vorgetragen. Sie hat sich das angehört, wollte uns erst noch zur Stellvertreterin des Sachbearbeiters der in Urlaub war schicken, aber dann hat sie es doch selbst in die Hand genommen. Wir wurden um Wartezeit gebeten, sie musste ja erst die Akte einsehen, also gut, auf unsere Frage, Bargeld oder, wurde unsere Kundin nach dem Ausweis gefragt, d. h. 99,9% es gibt Geld. Diese Sache war eigentlich in kurzer Zeit erledigt, wir haben also auf dem Flur gewartet und wie es der Zufall so will bekamen wir mit, dass bei einer anderen Leistungsbearbeiterin ein Kunde, in gleicher Sache vorsprach.

 

Die Dame der ARGE, muss entweder einen ganz schlechten Tag oder eine schlechte Erziehung gehabt haben, denn was da im Flur für Worte herumflogen, war alles andere als normal. Die ARGEdame hatte ein Tempo bei den Beschimpfungen, ein Schnellfeuergewehr wäre da eine „lahme Ente". Es blieb uns nichts weiter übrig als dem Mann Beistand zu leisten. Sie hatte ihn dazu verdonnert am nächsten Tag nochmal zu kommen, obwohl er keinen Cent mehr in der Tasche hatte. Eine sachliche Klärung war mit der Sachbearbeiterin nicht möglich. Als wir mit dem Mann nochmals gemeinsam vorsprechen wollten, schoss sie wieder los, sie wurde dann von uns darauf aufmerksam gemacht doch mal den Mund zu halten. In diesem Moment muss sie wohl mal das Gehirn eingeschalten haben, denn spontan kam die Frage nach dem Ausweis, ja bei anderen heißt das dann Barauszahlung, bei ihr Lebensmittelgutschein.

 

Nun fing die Sache nochmal an, denn der Vermieter einer Wohnung will sicher Geld und keinen Lebensmittelgutschein sehen. Irgendwie muss die Dame sich dann doch besonnen haben und es gab Geld, beim Verlassen des Zimmers flog dem Mann noch eine Drohung nach. Wörtlich „Sie haben es bei mir verschissen". Das Fazit dieser Aktion ist für uns, wie lange dürfen solche Mitarbeiter noch den Kunden der ARGEn das Leben zur Hölle machen! Solche Mitarbeiter, denen der Hass auf die ALG II-Empfänger schon so im Gesicht steht, dass sie sich nicht mehr in der Gewalt haben, die gehören weg, einfach raus und dann Hartz IV für solche Leute!

 

Monika Madaus

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ARGE Chemnitzer Land, Hohenstein-Ernstthal

Erlebnisbericht vom 05.10.2009

Ein Haufen Ahnungsloser, kindisches Verhalten, Rechtsbeugung und ein
Vernünftiger.

 

Nach über 4 Jahren Hartz IV und einer Reihe Erfahrungen mit Beiständen sollte die ARGE Hohenstein-Ernstthal über die rechtliche Seite der Beistandschaft eigentlich Bescheid wissen. Steht man dann aber vor den Türen der sogenannten Arbeitsvermittler, die eigentlich keine Arbeit vermitteln, sondern nur verwalten und gegebenenfalls Arbeitslose sanktionieren und drangsalieren, bricht die blanke Ahnungslosigkeit aus.

 

Und geschieht das noch in der berüchtigten Abteilung U25 ist das besonders schlimm.

 

So geschehen am Montag, den 05.10.2009 in der ARGE Hohenstein-Ernstthal.

Unabhängig von einander wandten sich zwei junge Damen an unseren Verein, die von einer berüchtigten Arbeitsvermittlerin betreut werden. Die Dame behandelt ihre Untertanen immer sehr „höflich" und „zuvorkommend". Deshalb stellten beide Dienstaufsichtsbeschwerde und einen Befangenheitsantrag gegen diese Person. Frech und rücksichtslos, wie es nun mal in den ARGEn zugeht, bekamen beide eine Einladung zu dieser Vermittlerin. Und da bei den Jugendlichen verständlicherweise regelrecht Angst vor dem Termin herrschte, stellten wir den Beiden drei Beistände zur Seite.

 

Und dann begann auch schon das Drama. In Anbetracht der Ahnungslosigkeit des Amtes wollte man nur zwei Beistände zulassen. Zwei lehnte dann die Vermittlerin wegen Befangenheit ab und so zog man sich ins Büro zurück und debattierte und telefonierte ziemlich eine halbe Stunde herum. Besser hätte es ein Kindergarten auch nicht hinbekommen. Wenn der ausgeklügelte Plan, Arbeitslose zu schikanieren, durchkreuzt wird, bricht Panik aus. Da spielt auch Zeit keine Rolle. Hat ein Arbeitsloser ein Problem ist dagegen keine Zeit vorhanden, soweit, so gut. Jedenfalls tauchte dann die Teamleiterin wieder auf und legte fest, dass es nur mit zwei Beiständen zu machen wäre und dass, das Gespräch mit einer anderen Kollegin geführt würde. Als sie uns zusicherte, für den dritten Beistand eine schriftliche Ablehnung zu erstellen, willigten wir ein.

Das Gespräch selbst lief dann eigentlich sehr vernünftig ab. Bis auf das kindische Verhalten gegenüber den Beiständen. In kleinkindlicher Manier bedeutete sie uns:"Mit ihnen rede ich gar nicht". Wir klärten sie daraufhin über den § 13 SGB X, Beistände und Bevollmächtigte, auf. Als wir zum Schluss die schriftliche Ablehnung des dritten Beistandes forderten, zeigte man uns die kalte Schulter. Eigentlich hatten wir so viel Vertrauen, dass man in einem deutschen Amt nicht so schamlos belogen wird. Aber Mensch lernt dazu und wird auch seine Schlüsse daraus ziehen. Die junge Frau bekam aber noch ein sehr aufschlussreiches Schreiben folgenden Inhaltes in die Hand gedrückt:

 

Sehr geehrte Frau ...........,

 

im Rahmen Ihrer Vorsprache am 05.10.2009 in der ARGE Chemnitzer Land gewähren wir Ihnen die Möglichkeit der Hinzuziehung von zwei Beiständen Ihrer Wahl.

 

Ein sehr großzügiges Angebot, es zeugt eigentlich nur von Ahnungslosigkeit oder von bewusster Rechtsbeugung. Dabei ist mal der Teamleiterin und der Vermittlerin kein Vorwurf zu machen. Wie wir aus den Telefonaten entnehmen konnten, kam der Befehl von Herrn Winkler, dem stellvertretenden Geschäftsführer.

Damit hatte sich der erste Termin erledigt.

 

Zum zweiten Termin standen wir wieder zu dritt bzw. zu viert auf dem Flur. Man musste die Situation offensichtlich schon ausgespäht haben, denn plötzlich kam aus der oberen Etage ein Fallmanager auf uns zu und nahm uns mit in sein Büro um die Besprechung mit ihm durchzuführen. Er sagte auch, dass er kein Problem mit drei Beiständen habe und nahm uns alle mit in sein Zimmer. Es gibt durchaus auch vernünftige Menschen in dieser „Behörde", selten zwar, aber immerhin es gibt sie. Doch die Freude währte nicht lange. Er bekam einen Anruf und aus war es mit drei Beiständen. Und da wir angesichts der Lüge beim vergangenen Termin auf drei Beistände bestanden, erklärte er das Gespräch für beendet.

 

Mir fällt dazu nur noch folgendes ein.

Es lebe die Willkür!

 

Andreas Pianski

 

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Kommentare: 2

  • #1

    BRD TÜV (Donnerstag, 04 Februar 2010 16:45)

    Sind doch auch alles nur Menschen auf der Behörde, völlig überfordert mit der ständig wechselnden Gesetzesgrundlage. Das den auch mal der Gaul durchbrennt ist doch logisch. Wer arbeitet schon gerne für eine Verfassungswidrige Organisation und hält sich dabei vor Augen das Ende 2010 vielleicht auch das eigene Wohl gefährdet ist, denn eins ist klar es werden nicht alle Fallmanager und SBs übernommen. Als Leistungsbezieher muss man doch alles hinterfragen und das macht man nur schriftlich, auch wenn die Beratung des ungeschulten Personals mangelhaft bis mittelmäßig erscheint. Die Gesetzte muss man sich selbst durchlesen, damit man die Fragen richtig stellen kann, da passieren uns Fehler, genauso wie den Sachbearbeitern. Wenn einer rummault, dann einfach versuchen das bessere Vorbild zusein was das Verhalten angeht. Wenigstens wissen wir, das uns Unrecht getan wird und brauchen uns nicht dafür zu schämen. Wenn die Leistungsempfänger alle ausgerottet sind, muss jemand anderes herhalten um den Politikern den Säckel füllen. Irgendwann müssen wir sowieso sterben, Hartz IV ist nur so freundlich uns von diesem lebensunwertem Leben zu erlösen....
    Hatten wir doch schonmal mit der Aktion-T4 mitte der 30er als Adolf die Reine Rasse schaffen wollte. Die BRD ist eine GmBH und wir sind eben nur das !Personal!. Der Baphomet auf der Rückseite unseres Personalausweises spricht doch für das satanische Treiben unserer Elite. Das Grundgesetzt wird auch Stück für Stück so geändert das wir im Sklaventum sogar letztlich Froh sein werden von diesem schrecklichen Dasein erlöst zu werden. Die ARGE ist unser Freund und bereitet uns auf ein besseres Leben danach vor.
    Es muss überall gespart werden bei der Riesen Schuldenlast, die keiner wirklich zurückbezahlen kann, es sei denn man würde selbst das Geld drucken. Selbst eure Enkelkinder werden zu modernen Sklaven ausgebildet und entsprechend heranwachsen. Und wir sind selber Schuld, wir sind das Volk und bilden den Staat, werden eben nur weniger gut vertreten oder besser verkauft.

    Schönen Tag noch, ein langes gesundes ertragreiches Leben und viel Spaß auf der Homepage
    http://www.deutsche-finanzagentur.de/de/startseite/

  • #2

    siehe_Koch_blockaden (Sonntag, 14 Februar 2010 01:19)

    Ministerpräsidenten die mit Hartz4 Blockade drohen...,
    blockieren...,
    blockieren...,
    blockieren...,
    ja warum blockieren die wohl zu Ihrem Wohl ?
    Ein wohl bekannter älterer Herr Roland Koch (natürlich CDU) sozial angiemerkelisiert und hilfsbereit, wie sparsam die löcher seiner Socken zu stopfen droht ständig mit Blockaden...
    Ich möchte wirklich nur ungern den Eindruck gewinnen, dass dieser Mensch ein Terrorist ist.

    Hier mal ein kleines Beispiel wie es bis dato praktiziert von uns geduldet werden darf /muss !

    http://starweb.hessen.de/cache/PLPR/15/2/00122.pdf

    Aber es gibt noch mehr von unserem Blockadeandrohenden Eugeniker

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