TREFF AM DONNERSTAG

 

03.02.2010

 

INFOS - GESPRÄCHE - UNTERHALTUNG

 

Wir von Gegenwind e. V. veranstalten im Politikkontor Zwickau Bosestr. 43, an jeden 2. Donnerstag im Monat ab 18.00 Uhr, Interessantes u. Wissenswertes für Erwerbslose, Arbeitnehmer u. interessierte Mitbürger den „Treff am Donnerstag".

Am 11.02.2010 haben wir den Fachanwalt für Sozialrecht Herrn Marcel Jüngel zu Gast. Er wird über Neues in der Sozialgesetzgebung SGB II informieren und wir wollen mit Ihm in offener Runde sprechen. Dabei können sie Fragen über das Sozialrecht stellen.


Es ist unser Anliegen, von Erwerbslosigkeit Betroffene und andere Interessierte zusammen zubringen, Jeder kann von Jeden lernen, Erfahrungen austauschen und diskutieren über Probleme des Alltags.

Am 11.03.2010 wollen wir über die sogenannte Eingliederungsvereinbarung-EGV sprechen, da es hier einiges an Neuen gibt.
Am 15.04.2010 haben wir dann Andreas Salzwedel den Vorsitzenden des Kreisverbandes der Partei DIE LINKE eingeladen.

In Vorbereitung sind eine Buchlesung, weitere interessante Infos, Gespräche und Gäste.
Wir hoffen damit eine Plattform zu schaffen, in der in offener Runde und zwanglos Menschen zusammen kommen.

 

M. Madaus

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Schlechte Arbeit, aber stolz darauf.

 

27.01.2010

 

Dank Report Mainz wissen wir nun offiziell und das von Herrn Alt persönlich, dass die Argen schlechte Arbeit leisten und statistisch gesehen in jedem 3. Bescheid ihre Kunden über den Tisch ziehen. Und das betrifft nur die Widerspruchsverfahren. Eigentlich brauchte es die Aussage von Herrn Alt gar nicht. Wer wie der Verein Gegenwind wöchentlich mit diesem Verbrechen an der Menschlichkeit, erdacht von einem Straftäter und auch nach ihm benannt, zu tun hat, der weiß es schon seit langem. Schließlich feierte Hartz IV schon sein 5 jähriges Bestehen.
Heinrich Alt gibt zu, dass im Bereich des Personals „erhebliche Qualifikationsdefizite" bestehen, denn nicht selten sind Sachbearbeiter ehemalige Hausmeister oder Arbeitskräfte von Friedhofs- oder Gartenbauämtern. Auch von den Telekom-Auffanggesellschaften wurden Mitarbeiter gewonnen. Weiterhin sagte Alt, „dass diese Mitarbeiter häufig oder im Regelfall überhaupt nicht über das Fachwissen verfügten, was man aber braucht, um so eine hochkomplexe Rechtsmaterie wie das SGB II umsetzen zu können." Zudem herrscht eine hohe Fluktuation und es gibt ständig Änderungen im Gesetz und fast wöchentlich neue Anweisungen und Dienstvorschriften.
Was will uns Herr Alt sagen? Übersetzt man das ganze, sagt er doch nichts weiter, als das die ARGE-Leitungen Mitarbeiter einstellen, die von der Materie wie er sich ausdrückt, keine Ahnung haben und die hohe Fluktuation wird wohl an den miserablen Arbeitsbedingungen hängen, die in einer ARGE herrschen und das viele es mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, was sie da mit anderen Menschen machen sollen.
Man scheint hier seitens der Verantwortlichen der Meinung zu sein, durchsetzen, koste es was es wolle. Bis jetzt halten die Betroffenen ruhig und uns betrifft es ja nicht.
Nun kann man den Mitarbeitern daraus keinen Vorwurf machen, aber das man sich dann noch bei Fehlern oder völliger Ahnungslosigkeit hinstellt und behauptet alles hat seine Richtigkeit und in vielen Fällen versucht die Schuld dem Kunden in die Schuhe zu schieben und auch kein Wort der Entschuldigung findet, ist gelinde gesagt, ein starkes Stück.

Das 30% der Widerspruchsführer Recht bekommen wissen wir schon. Dazu kommen dann noch die 50 % gewonnenen Gerichtsverfahren, die ebenfalls bescheinigen, dass die Bescheide falsch sind. Viele der Gerichtsverfahren enden zudem mit einem Vergleich. Diese tauchen aber in der Statistik nicht auf, aber man kann auch hier sagen, dass es zumindest ein Teilerfolg für den Kunden ist.
Nicht zu unterschätzen ist auch eine gewisse Dunkelziffer, da viele Hartz IV Betroffene sich nicht genügend rechtssicher auskennen und den Weg des Widerspruchsverfahrens scheuen oder schlicht und ergreifend nicht wissen, dass der ausgestellte ALG II Bescheid falsch ist.
Also alles in allem kaum ein richtiger Bescheid und miserable Arbeit, die aber frech und vor Selbstvertrauen strotzend als richtig, gesetzeskonform und gut verkauft wird.
Es laufen aber auch Bestrebungen die Statistik zu verbessern. So soll nach einer internen Weisung der BA, die Sachbearbeiter in den Argen dazu angewiesen werden, die Stattgabe von Widersprüchen auf 30 Prozent zu reduzieren. Hier ist aus Erfahrung allerdings zu befürchten, dass das nicht mit der Anwendung von Recht und Gesetz umgesetzt wird, sondern eher Widersprüche einfach abgelehnt werden, die dann in den meisten Fällen beim Sozialgericht landen und die Prozesslawine weiter verstärken.

Es ist wie im Supermarkt. Nach außen erst mal alles versprechen, da muss der Apfel glänzen, es dürfen keine Flecken, kein Makel erkennbar sein, auch wenn er innerlich verfault ist. Der Dumme ist der Kunde, der ihn gekauft hat und mit nach Hause genommen hat. Hier freilich ist es anders, wir wissen, dass im Inneren viel faul ist und deshalb gehört dieses System auf den Komposthaufen der Geschichte. Jegliches rumwerkeln und reformieren verschlimmbessert die Situation nur und lässt die Fäulnis schneller voranschreiten.

 

A. Pianski

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  • #1

    Martin (Donnerstag, 28 Januar 2010 13:37)

    Eine große Enttäuschung ,was für Mitarbeiter die ARGEn eingestellt haben.
    Diese Leute müssen gefeuert werden.!!!

  • #2

    Schm. (Donnerstag, 28 Januar 2010 13:46)

    Die ARGEN beschäftigen sich nicht mit den Toten ,warum stellen sie die ehemaligen Arbeitskräfte von Friedhofsämtern.?

  • #3

    Hans-Jürgen Reglitzki (Montag, 01 Februar 2010 11:16)

    Hallo,
    einen solchen Chef, wie den Herrn Alt, möchte ich auch nicht haben. Der stellt sich noch nicht einmal hinter seine Leute, sondern zieht noch über diese her.
    Soll er doch Hartz IV abschaffen, dann wäre das Problem gelöst.
    Hans-Jürgen Reglitzki

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Die Beratungs- und Informationspflicht der ARGEn

Abzug der Versicherungspauschale vom Kindergeld auch bei minderjährigen Mitgliedern in der Bedarfsgemeinschaft

25.01.2010  

 

Hat Ihr „persönlicher" Ansprechpartner der ARGE Ihnen schon die neue gesetzliche Veränderungen bei der Kindergeldanrechnung, die bereits seit dem 01.08.2009 Gültigkeit hat, vorgestellt? Bestimmt noch nicht, denn hier können Sie etwas ganz Wesentliches für Ihre kindergeldberechtigten Kinder und Jugendlichen nutzen.

Seit dem 01.08.2009 können Sie für Ihr Kind Versicherungen bis zu einer Höhe von maximal 30 Euro abschließen. Diese Summe muss dann bei allen kindergeldberechtigten Heranwachsenden abgezogen werden. Ihre Bedarfsgemeinschaft hat damit nicht mehr Geld in der Tasche, aber Sie können und sollten für Kind, egal ob gerade geboren oder 16 Jahre alt, eine so genannte „Kindergeldrenten-versicherung" abschließen. So kann sich die ARGE diese 30 Euro, die Sie ja jetzt für Kind gewinn-bringend angelegt haben, nicht „unter den Nagel reißen"!

Das unten aufgeführte Gesetzesblatt Nummer 2340, mit dem diese Änderung seit dem 01.08.2009 durch den alten SPD Bundesminister für Arbeit und Soziales, Olaf Scholz, in Kraft gesetzt, laden Sie sich bitte runter, und legen sie es der Veränderungsmitteilung über den Abschluss einer Versicherung für Ihr Kind bei (sicherlich wird Ihr ARGE-Sachbearbeiter noch nie etwas von dieser Gesetzesänderung gehört haben). Außerdem müssen Sie auch eine Kopie der Versicherungspolice beifügen.

Also wie gesagt! Sie selbst haben dadurch keinen Cent mehr in Ihrer Tasche, aber Sie sparen diese 30 Euro für Ihr Kind, das, wenn es volljährig wird und Geld verdient dann selbst entscheiden kann, ob es die Versicherung aufrechterhalten will. Um die so genannte Kapitalertragssteuer nicht zurückzahlen zu müssen, muss der Vertrag mindestens 12 Jahre laufen.

Ich bin davon überzeugt, dass Sie dieses Geld doch viel lieber Ihren Kindern zugestehen, anstatt der ARGE!!!

Da im § 4 SGB II, Abs. 1, Satz 1 folgendes steht

 

1.Dienstleistungen, insbesondere durch Information, Beratung und umfassende Unterstützung durch einen persönlichen Ansprechpartner mit dem Ziel der Eingliederung in Arbeit,

 

hat sich Ihr Ansprechpartner wahrscheinlich gesetzeswidrig verhalten.

Sicherlich wird es wieder einmal daran liegen, dass die Bundesanstalt für Arbeit in Nürnberg mit dem Planungsbrief 2010 Einsparungen bei den passiven Kosten vorgegeben hat. Am einfachsten kann die BA bzw. die ARGE ja sparen, in dem sie Ihre „Kunden" nur dann informiert, wenn sie selbst Geld, wie bereits geschehen, Gelder einsparen oder zurückfordern kann.

Sollten Sie Fragen haben, so können Sie uns über das Kontaktformular oder zu einer unserer Sprechstunden erreichen.

Fordern Sie Ihre Rechte, und verlangen Sie, dass Sie so beraten werden, wie es das Gesetz vorschreibt.

Hans-Jürgen Reglitzki

ALG-II-Vo---23.07.09---bgbl109s2340.pdf
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  • #1

    ali-gegenwind (Mittwoch, 03 Februar 2010 11:24)

    Ein wichtiger Nachtrag.

    Die Versicherungen müssen natürlich auf den Namen ihres Kindes laufen wenn sie von der ARGE anerkannt werden sollen. Verträge die auf den Namen eines Elternteiles abgeschlossen werden sind von dieser Regelung ausgenommen.

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Urteilsverkündung am 09. Februar 2010

 

25.01.2010

 

Das ging ja mal verhältnismäßig schnell. Ich weiß nur nicht ob das gut oder schlecht ist.

Fest steht auf jeden Fall, dass das Bundesverfassungsgericht am 09. Februar 2010, um 10 Uhr, das Urteil über die Rechtmäßigkeit der Regelsätze bei Hartz IV sprechen wird.

Wir erinnern uns. Zwei Verfahren waren beim Bundesverfassungsgericht anhängig. Eins der Verfahren befasst sich ausschließlich mit den Regelsätzen der Kinder. Selbst das Bundssozialgericht hatte Bedenken bei den Kürzungen der Kinderregelsätze bis auf 60 %. Damit wurde der Wachstums-bedarf der Kinder nicht berücksichtigt.

Das zweite Verfahren befasst sich auch über die Höhe der Kinderregelsätze, und zusätzlich mit der Höhe, und der Berechnungsart des Hauptregelsatzes für Erwachsene. Beides, so sprach bei der mündlichen Verhandlung der vorsitzende Richter Papier, zeigt erhebliche Lücken und Fehler gegenüber der Verfassungsmäßigkeit auf. Das Sonderbarste an der Verhandlung war jedoch, dass keiner von den anwesenden Damen und Herren, die im Auftrag der Bundesregierung an der Verhandlung teilnahmen, einen schriftlichen Nachweis über die Verfahrensweise bei der Berechnung der Regelsätze vorweisen konnte. Das wurde bis heute auch nicht nachgeholt. Wahrscheinlich wurde der Regelsatz wohl doch „so über den Daumen" berechnet.

Nun wird es aber für Alle, die noch keinen Antrag auf Überprüfung der Regelsätze nach § 44 SGB X gestellt haben, Zeit dies schleunigst nachzuholen. Sollte das Gericht die Regelsätze für verfassungswidrig erklären, dann könnte man ja eventuell von diesem Urteil profitieren, da auf Grund des Antrages und dem folgenden (meist) ablehnenden Bescheid, alle Leistungs- und Änderungsbescheide nicht mehr rechtskräftig sind.

Hans-Jürgen Reglitzki

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Pravo Herr Koch – Lesermeinung aus der „Freien Presse“ vom 20.01.2010

Sehr guter Ansatz

"Der Ansatz, Hartz-IV-Empfänger arbeiten zu schicken, ist meiner Meinung nach sehr gut. Dafür das diese Menschen Geld vom Staat beziehen, können Sie auch der Gesellschaft etwas zurückgeben (Straßenreinigung, Winterdienst, Öffentlichkeitsarbeit). Es gibt auch tatsächlich Leute die sich mit Hartz IV wohlfühlen. Für die anderen wäre eine Arbeit aber auch nicht verkehrt, so bleiben diese in den Arbeitsabläufen, stehen weiterhin zeitig auf und gewöhnen sich nicht an ein Leben ohne Arbeit. Auch die Möglichkeit, durch Kontakte während Hartz-IV Beschäftigungen Arbeit zu finden sollte bedacht werden. Bravo Herr Koch, bitte diesen Vorschlag schnell umsetzen."
Andreas Rose, Glauchau

 

Ganz kurz noch zu einem Glauchauer Mitbürger, Herrn Andreas Rose u. seinem Beitrag über Hartz IV-Empfänger in der FP von gestern 20.01..
Herr Rose und Hessens Koch, sind einer Meinung, die Hartz IV-Empfänger soll man für den Regelsatz arbeiten lassen, denn viele fühlen sich mit Hartz IV wohl.
Herr Rose will, dass alle das zeitige Aufstehen lernen und sich nicht an ein Leben ohne Arbeit gewöhnen, auch denkt dieser Mitbürger daran, dass bei Hartz IV -Beschäftigungen Kontakte geknüpft werden können wodurch man Arbeit findet.
Lieber ahnungsloser Glauchauer oder vielleicht auch Randglauchauer Mitbürger,
dass was man in diversen Talkrunden unserer TV-Sender sieht, ist nicht immer so wie es scheint. Informationen kann man sich vor Ort holen, z. B. vor der ARGE, mal fragen wie zufrieden u. glücklich die Leute mit Hartz IV sind oder komm zu uns wir können dir erklären wie schön es ohne Arbeit ist u. wie toll man von Hartz IV leben kann. Wenn ein Bürger wie du, keine Ahnung hat oder nur ein Negativbeispiel kennt, dann soll er sich solch ein Pauschalurteil nicht erlauben. Keiner hat in diesem Land einen festen Arbeitsplatz, auch dich kann es treffen und dann viel Spaß. Dann kannste in Hesse bei de Koch Hartz beantrage, da kriegste dann noch e Besen und konnst de Stroß kehre.

 

M. Madaus

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  • #1

    Christina (Montag, 25 Januar 2010 16:32)

    Andreas Rose soll wissen ,dass der Vorschlag vom Herrn Koch für die Praxis unbrauchbar ist.
    Sogar Herr Heinrich Alt ,Bundesvorstand der Bundesagentur für Arbeit,fand das auch und sagte :
    " Wir haben derzeit am Arbeitmarkt gar nicht die nötigen Stellen dafür."
    (Frankfurter Allgemeine Zeitung am 25.01.2010,Seite 11)

  • #2

    Windhauch (Montag, 08 Februar 2010 21:06)

    Warum werden hier andere Meinungen immer beschimpft ?
    Bei der Meinungsfreiheit in Deutschland sollte es doch möglich sein, auch eine solche zu akzeptieren.

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Telefoninterview mit unserem 1. Vorsitzenden, Hans-Jürgen Reglitzki, bei Radio Corax.

Der Beitrag ist am 05.01.2010 um 13 Uhr 30 bei Radio Corax gesendet worden und steht hier noch einmal zur Verfügung.

 

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A. Pianski

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Die große Angst der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Hartz-IV-Regelsätze

Die große Angst der Bundesregierung vor dem Bundesverfassungsgericht wegen der Hartz-IV-Regelsätze für Erwachsene und Kinder vor der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes zu den Hartz-IV-Regelsätzen für Erwachsene und Kinder graust es der Bundesregierung offensichtlich weitaus mehr, als bisher angenommen.

 

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) weist in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Hartz-IV-Behörden seit 20. Dezember 2009 zum offenen Verfassungsbruch an. Das Bundesverfassungsgericht hatte ja entschieden, daß es in dem Hartz-IV-Klageverfahren Az.: 1 BvL 1/09 (Vorverfahren LSG Hessen Az.: L 6 AS 336/07) sowohl die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Kinder (§ 28 SGB II), als auch die Verfassungsmäßigkeit der Regelsätze für Erwachsene (§ 20 SGB II) prüft, und dies am 20. Oktober 2009 in der mündlichen Verhandlung auch so durchgeführt.

 

Siehe Verhandlungsgliederung des Bundesverfassungsgerichts zum 20.10. 2009: KLICK

 

Die Hartz-IV-Behörden aber sollen, wie man aus der unten verlinkten BA-Dienstanweisung vom 20. Dezember 2009 entnehmen kann, einfach per ordre de mufti (also ohne jedwede Rechtsgrundlage) nur Überprüfungsanträge für die Kinderregelsätze anerkennen und damit dem Bundesverfassungsgericht rechtswidrig vorgreifen.

 

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  • #1

    Hans-Jürgen Reglitzki (Samstag, 09 Januar 2010 19:32)

    Es ist schon erstaunlich, dass die BA schon wieder die sogenannten "Kleinen Leute" strafen will. Fest steht, dass das Bundesverfassungsgericht vermutlich noch in diesem Quartal, ein Urteil zu den GESAMTEN Regelsätzen sprechen wird.
    Kein Mensch weiss wie es ausgehen wird, aber der vorsitzende Richter hat bei der Verhandlung im Oktober durchblicken lassen, dass nicht nur die Regelsätze für Kinder und Jugendliche überprüft werden, sondern auch die der Erwachsenen.
    Auch wurde bereits festgestellt, dass es sehr viele "Ungereimtheiten" bei der Berechnung der Regelsätze gibt. So war keiner von den über 20 nach Karlsruhe angereisten Regierungsvertretern in der Lage, auch nur ein einziges Blatt über die Regelsatzberechnung vorlegen konnte. Kein Geheimnis ist es aber, dass es in Sachen Hartz IV beim Ministerium für Arbeit und Soziales in Berlin, Top Secret Akten gibt.
    Ein Schelm wer da an den Namensgeber dieses Armutsgesetzes denkt, denn dieser wude auf Grund von Bestechung zu einer Geld- und Bewährungsstrafe verurteilt. Gibt es etwa in der Arbeitsgruppe, die das menschenunwürdige SGB II und SGB XII kreiert haben, auch irgendwelche vielleicht nicht ganz legale Arbeitsmethoden?
    Fakt ist, wer von einem eventuellen Nachzahlungsurteil durch das Bundesverfassungsgericht profitieren will, der sollte noch ganz schnell einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X in Bezug auf die Höhe, und die Art und Weise des Zustandekommens der Regelsätze, bei seiner zuständigen ARGE stellen. Sollten, bedingt durch einen Umzug, zwei oder mehrere ARGEN in Frage kommen, dann diesen Antrag bei allen ARGEN stellen. Sollte dann ein Schreiben kommen, dass entweder die Überprüfung ablehnt, oder das die Überprüfung keine Fehler ergeben hat, dann sofort Widerspruch einlegen. Sollte dann sogar, was ja bei den ARGEN schon fast an ein Wunder grenzt, der Widerspruchsbescheid relativ schnell bei Ihnen eintreffen, und einen abweisenden Charakter haben, dann zögern Sie nicht sofort bei dem zusändigen Sozialgericht die Klage einzureichen.
    Lassen Sie sich nicht einschüchtern.
    Oder Sie kommen zu uns, zu Gegenwind e.V.,und wir helfen Ihnen weiter!!!
    Hans-Jürgen Reglitzki
    Han

  • #2

    Sabi (Montag, 18 Januar 2010 09:55)

    Hallo Hans-Jürgen,
    es ist sehr interessant, was du geschrieben hast.Dein Schreiben macht uns Mut zu kämpfen.
    Ja,tausend Mal Ja,wir sollen uns nicht einschüchtern lassen!!!.

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Arbeitslos 1930 und 2009. Vergleich

20.12.2009

 

gefunden bei stattweb.de

 

“Eine der schauerlichsten Folgen der Arbeitslosigkeit ist wohl die, dass Arbeit als Gnade vergeben wird. Es ist wie im Kriege: wer die Butter hat,wird frech.
Es ist nicht nur, dass die Koalitionsrechte der Arbeiter und nun gar erst die der Angestellten auf ein Minimum zusammengeschmolzen sind, dass ihre Stellung bei Tarifverhandlungen immer ungünstiger wird, weil bereits das Wort “Tarif” bedrohliche Wettererscheinungen in den Personalbüros hervorruft....auch die Atmosphäre in den Betrieben ist nicht heiterer geworden. Zwar jammern die Arbeitgeber :” Wir können die Untüchtigen so schwer herauskriegen- heutzutage kann man ja niemand mehr kündigen...” keine Sorge: man kann. Und so wird Arbeit und Arbeitsmöglichkeit noch zu jämmerlichsten Löhnen ein Diadem aus Juwelen und ein Perlengeschmeide.
“Der Portier, dem sie da gekündigt haben” sagte neulich ein Beisitzer zu dem Vertreter eines Cafés” hat immerhin dreißig Jahre vor ihrer Tür gestanden” Der Vertreter: “ Ist es nicht bereits ein Plus, dreißig Jahre vor unserem Café stehen zu dürfen”. Und wenn er den ganzen Satz nicht gesagt hat, “....zu dürfen” hat er bestimmt gesagt. Die einen haben das “Recht”, für das Vaterland sterben zu dürfen, andere “dürfen” zu Hungerlöhnen arbeiten- wobei dann wieder andere die saure Pflicht haben,vierundzwanzig Aufsichtsratsposten bekleiden zu müssen.
Merke; Wenn einer bei der Festsetzung von Arbeit und Lohn mit “Ehre” kommt, mit “moralischen Rechten” und mit “sittlichen Pflichten”, dann will er allemal mogeln.”
---
[Niedergeschrieben am 14.Oktober 1930. Als Grundlage wissenschaftlicher Untersuchung der Unterschiede zwischen den Wirtschaftskrisen 1929 ff und 2008 ff. Ergebnis: Der Staat zahlt heute länger für das Dürfen. Danach ist es wie 1929. Der Text stammt von Ignaz Wrobel, bekanntlich eines der fünf Pseudonyme von Kurt Tucholsky. Entnommen der WELTBÜHNE-REDAKTION STATTWEB]

Quelle: WELTBÜHNE 1930, 14. Oktober
AutorIn: Iganz Wrobel [= Kurt Tucholsky]

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Brigitte Vallenthin erstattet Strafanzeige gegen Hartz IV-Sachbearbeiterin wegen falscher Verdächtigung

15.12.2009

„Beschlossen und verkündet: Das Verfahren wird eingestellt, die Kosten gehen zu Lasten der Staatskasse.“ Mit diesem Richterspruch endete nach einem Jahr vor dem Wiesbadener Amtsgericht – nach einem Bruchteil der auf 1 1/2 Stunden angesetzten Verhandlung – das von einer Sachbearbeiterin der Hartz IV-Behörde mit falschem Zeugnis angezettelte Strafverfahren gegen Hartz4-Plattform-Sprecherin Brigitte Vallenthin.

 

Ihr war zu Unrecht Betrug vorgeworfen worden. Für dieses Ergebnis eines abermaligen, mutwilligen und willkürlichen Versuchs, die Arbeitslosen-Aktivistin zu diskriminieren muss nun der Steuerzahler tief in die Tasche greifen. Er muss Mehrkosten in der Hartz IV-Verwaltung für mehrere Sachbearbeiter, Arbeitsgruppenleiter sowie die Rechtsabteilungen berappen. Dazu die Verfahrenskosten beim Amtsgericht und der Staatsanwaltschaft sowie für einen Rechtsanwalt.

 

Obendrauf kommen noch die Kosten des zusätzlich notwendig gewordenen Sozialgerichtsverfahrens in derselben Sache. „Da diese vorsätzliche Schikane und Diskriminierung nicht alleine mich betrifft sondern bundesweit tagtäglich Unzählige in Hartz IV-Behörden, habe ich jetzt Strafanzeige nach § 164 und § 344 Strafgesetzbuch (StGB) gegen die Sachbearbeiterin erstattet. Sie hat mir mit ihrem strafbarem Verhalten der „falscher Verdächtigung“ und der „Verfolgung Unschuldiger“ als Zeugin – entgegen der Aktenlage – zunächst im Dezember 2008 eine Strafanzeige, danach ohne Verhandlung im April einen Strafbefehl über 900 € ersatzweise 30 Tage Haft vorsätzlich und wider besseres Wissen verursacht. Hätte mein Anwalt, Lutz Schäfer, – der sich auch als Rechtsbeistand für den Hauptkläger gegen Hartz IV beim Bundesverfassungsgericht (BVerfG) engagiert – mir nicht erfolgreich den Rücken gestärkt und hätte ich nicht schriftliche Dokumente gegen die falsche Verdächtigung des angeblichen Missbrauchs-Betruges vorlegen können, wäre ich vermutlich auf enormen Gerichts- und Anwaltskosten sowie einer Vorstrafe und 30 Tagen Haft im wahrsten Sinne des Wortes sitzen geblieben.“ Ein Arbeitsgruppen-Vorgesetzter des Amtes für Soziale Arbeit bestätigte schließlich als Zeuge vor dem Wiesbadener Amtsgericht, dass laut Aktenlage Brigitte Vallenthin niemals der Vorwurf des Betruges hätte gemacht werden dürfen. So sahen es auch Richter und Staatsanwältin.

 

„Ich habe jetzt Strafanzeige erstattet, weil es endlich Zeit wird, ein Zeichen zu setzen, dass Hartz IV Sachbearbeiter nicht weiterhin schikanös und willkürlich ihre „Kunden“ mutwillig in zusätzliche Not bringen oder gar mit Vorstrafe-Bedrohung unter Druck setzen können, ohne dafür selber die Verantwortung übernehmen zu müssen,“ ist Brigitte Vallenthins Resümee aus dem, was sie in den letzten Monaten zu Unrecht ertragen musste.

 

So geht es jedoch nicht für alle Hartz IV-Betroffenen in dieser Lage aus. Denn nach Erkenntnissen der Hartz4-Plattform ist zu befürchten, dass fälschlich angezeigte Hartz IV-Betroffene unverhältnismäßig häufig verurteilt werden. Und das nicht etwa, weil sie schuldig wären, sondern deshalb, weil sie sich eine aussichtsreiche Strafverteidigung nicht leisten können. Entgegen weit verbreiteter Falschmeldungen kommen sie nämlich in der Regel noch nicht einmal in den Genuss eines Pflichtverteidigers. Den erkennen Strafgerichte nur dann an, wenn äußerst gravierende Straftaten vorliegen und hohe Freiheitsstrafen zu erwarten sind. Diese Voraussetzungen jedoch erfüllen Hartz IV-Klagen wegen angeblichen Missbrauchs niemals. So sind Hartz IV-Angeklagte zumeist schutzlos und unerfahren dem unbekannten Procedere zwischen Staatsanwaltschaft und Richter vor Gericht ausgeliefert, weil sie als Laien wenig Chancen haben, dort alleine aussichtsreich ihre Rechte zu verteidigen. „Hier ist,“ so Vallenthin, „dringend der Gesetzgeber gefordert, sich schützend vor solche Angeklagten zu stellen und einen Pflichtanwalt auch für die Menschen sicher zu stellen, die sich aus finanziellen Gründen einen Rechtsbeistand nicht leisten können.“

 

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  • #1

    Hans-Jürgen Reglitzki (Mittwoch, 16 Dezember 2009 17:35)

    Bravo und einen recht herzlichen Glückwunsch von mir, aber auch im Namen von Gegenwind e.V.
    Es tut gut zu lesen, dass es doch noch Menschen mit Zivilcourage gibt, und die sich die "Schikanen" der ARGEN und JoCentren nicht länger gefallen lassen.
    Aber leider hat Barbara Valenthin recht. Es wagen zu wenig Leute diesen Schritt um einen Strafantrag, oder eine Anzeige gegen die Sachbearbeiter/in der ARGE zu stellen. Sicherlich muss hier der Gesetzgeber etwas tun, um auch den sozial schwachen Menschen die Möglichkeit zu geben sich vor dem Gericht zu wehren. Aber ist es nicht genau das, was der Gesetzgeber will? Sollen die Kleinen doch die Zeche bezahlen, die die Anderen machen. Menschen mit Geld haben für jedes Fachgebiet ihre Fachanwälte. Das was der Sozialgeldempfänger hat ist maximal der Weg zum Sozialgericht, wenn der Regelsatz, oder die KdU von der ARGE gesenkt wurde, oder andere Anträge abgelehnt wurden. Selbst hier wollen die Politiker die Messlatte höher legen. Niedersachsen und Sachsen-Anhalt haben ein gemeinsames Papier an den Bundesrat geschrieben. Hier fordern sie, dass der Mindestbetrag für Klagen vor dem Sozialgericht bei mindestens 750 Euro liegen soll.
    Also wird wieder die ARGE gewinnen und der "Kleine Mann" bekommt eine schallende Ohrfeige.
    So weit darf es nicht kommen. Daher sollten alle, aber wirklich ALLE, die sich nicht in die Willkür der ARGE ergeben wollen, von unserem Informationaustausch gebrauch machen, und sich gegen die ARGE wehren. Wenn es sein muss -zumindest so lange wie es noch machbar ist- auch nicht den Klageweg mit einem Fachanwalt scheuen.
    Wehrt Euch - und schliesst Euch uns an!!!

    Hans-Jürgen Reglitzki

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Auf in die Suppenküche!

Oh, was für ein himmlischer Gängelungs- und Entwürdigungsmechanismus da ersonnen wurde! Himmlisch für die Herolde des Sozialabbaus, die immer schon grundsätzlich der Ansicht waren, dass jeder Bezieher von staatlicher Leistung ein Bettler sei, sofern er keinen oder kaum einen Groschen selbst erwirtschaftet. Hoch lebe die Bürokratie, die dem Erwerbslosen oder dem Aufstocker das Leben erschwert, vielleicht dazu anspornt, dass die windigen Schnorrer, diese schamlosen Klinkenputzer erst gar nicht mehr an die Türen etwaiger Leistungsabteilungen klopfen.

 

Wenn der favorisierte Umbau der Jobcenter Wirklichkeit wird, wenn unterschiedliche Berater und unterschiedliche Antragsformulare in unterschiedlichen Büroräumen abgeklappert werden müssen, Unterkunftskosten und Regelsätze säuberlich separiert sind, dann mag mancher Leistungsberechtigte schluchzenden Herzens fernbleiben. Mancher wird es nicht ertragen können, anstatt eine, nun zwei selbstherrliche Gruselgestalten begrüßen, wie ein Bettelbruder vor ihnen sitzen zu müssen. Die Würde ging bis dato einmal flöten, wenn man, gleich einem Hausierer um eine milde Gabe bat, bürokratisch korrekt freilich, milde Gabe nach Einreichung eines ausgefüllten Antragsformulars - jetzt soll sie zweimal, vielleicht auch dreimal, immerzu flöten gehen, solange in die Mangel genommen werden, bis von Würde nichts mehr übrig ist, bis der Antragssteller von chronisch würdeloser Statur gebeutelt wird.

 

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Tipps für Arbeitslose - Manager helfen! Arbeit macht frei!

Gefunden bei "Eifelphilosoph"

 

Arbeitslosigkeit ist ja etwas, das momentan jeden treffen kann - sogar die Mitarbeiter der ARGEn und Arbeitsämter, deren Nutzlosigkeit und Ineffizienz sich ja regelmäßig zeigt. Wie gut, das es noch Menschen gibt, die erstklassige Tipps geben, wie man mit dem Zustand umgeht.

 

Arbeitslosigkeit als Chance: die neue Freiheit!

 

Lauschen wir den Tipps des Manager Magazins:

 

Arbeitslosigkeit kann jeden treffen. "Davor ist niemand sicher, egal ob mit 35 oder mit 50, auch gut ausgebildete Arbeitnehmer", sagt Beate Reisinger. "Aber die, die es trifft, haben ein Gefühl des Versagens", so die Managementberaterin und Trainerin aus München. "Sie erleben die Kündigung als persönliche Enttäuschung."

 

12000 Mercedesbastler sind gerade real konfrontiert mit der Möglichkeit des persönlichen Versagens, weil der Konzern lieber in den USA produzieren möchte. Einige wenige scheinen aber der Meinung zu sein, das mit ihnen selbst alles in Ordnung ist. Aber dort wo "Arbeit macht frei" der Leitsatz einer ganzen Gesellschaft geworden ist (mal wieder) und die Eskapaden der ARGEN dafür sorgen, das dem auch wirklich so ist können Menschen mit einem ausgesprochen niedrigen Horizont (Manager zum Beispiel, gerade im Bankbereich oft anzutreffen) sich in der Tat mal persönlich angegriffen fühlen.

 

Anderer sind eher der Meinung, das sie einem völlig desorientierten und unprofessionellen System zum Opfer fallen, das den Kampf gegen die Arbeitslosigkeit zugunsten von Renditeoptionen und Schönfärberei der Arbeitslosenstatistik aufgegeben hat.

 

Eine Krise bietet aber auch Chancen. "Zum Beispiel die Möglichkeit, den eigenen Kompass zu justieren", sagt Brigitte Scheidt, Psychologin und Karriereberaterin aus Berlin. "Gerade in einer Krise ist eine Neuorientierung wichtig." Wer ohnehin unzufrieden mit seiner Stelle ist, bekommt eventuell den entscheidenden Anstoß, etwas Neues auszuprobieren, wenn eine Kündigung droht.

 

Wie schön, das die ARGEN durch hochspezialisierte Ein-Euro-Jobs und unglaublich hochqualifizierte Seminare auf Grundschulniveau diese Neuorientierung ganz automatisch für jeden anbieten, Alternativ dazu wird eine Neujustierung auf den Beruf des Clochards und Hungerkünstlers angeboten.

 

Wer seinen Job verloren hat, verringert seine Chancen, wenn er einfach nur eine neue Stelle in seinem alten Berufsfeld sucht. "Man sollte sich fragen "Kann ich etwas Anderes machen als das, was ich bisher gemacht habe?"", rät Svenja Hofert. Es kann beruflich etwas ganz Verschiedenes sein, aber mit Bezug zu den eigenen Interessen: "Der Elektro-Ingenieur, der sich bereits in seiner Jugend für Naturschutz und Klettern interessiert hat, macht nur scheinbar eine 180-Grad-Wendung, wenn er beschließt, künftig als Ranger zu arbeiten", sagt Brigitte Scheidt. Das Wiederentdecken alter, lange vergessener Sehnsüchte sei typisch für eine solche berufliche Neuorientierung.

 

Leider sind auch die Rangerstellen in Deutschland rar gesät ... wie auch alle anderen Möglichkeiten, mit eigener Arbeitskraft seinen Lebensunterhalt selbständig zu verdienen. Schade auch, denn sonst wären die Tipps ja Klasse. Es ist ja auch eigentlich nicht die Arbeit, die fehlt, oder, besser gesagt: die Beschäftigung. Das hin- und herschieben von Wertpapieren kann man wohl nicht wirklich als echte Arbeit bezeichnen, ebenso wenig wie das sinnlose hin- und herschieben von Akten. Es geht ja mehr um "Beschäftigung". Aber beschäftigen können sich die Menschen selbst. Das zeigt gerade in Deutschland das ehrenamtliche Engagement, das der Gemeinschaft 33 Milliarden Euro im Jahr spart - wenn nicht noch mehr. Was die Leute brauchen, ist GELD. Dafür gibt es nämlich UNTERKUNFT, NAHRUNG, KLEIDUNG.


Also - gebt den Bürgern ein Grundeinkommen und Arbeitslosigkeit wird zur Chance auf Selbstverwirklichung - mit großem Nutzen für die Allgemeinheit.

 

Aber solange es das nicht gibt, sind wir auf die Tipps des Manager Magazins angewiesen, die da lauten:

 

Bei der Suche nach einer neuen Stelle erhöht Flexibilität die Chancen. Das gilt nicht nur für die Bereitschaft, etwas Neues anzugehen. "Eventuell muss ich zunächst auf Vollzeit verzichten", sagt Svenja Hofert, "oder auch akzeptieren, dass das Gehalt niedriger sein kann." Auch Beate Reisinger empfiehlt, sich nicht an die Vorstellung zu klammern, eine Festanstellung genau wie zuvor zu finden: "Es kann ein Teilzeitjob sein, Zeitarbeit oder eine befristete Stelle."

 

Oder arbeiten sie für einen Euro für ihre nächstgelegene ARGE, Hauptsache, sie sind von der Straße und kommen nicht auf dumme Gedanken. Selbständig machen ist dann ja der nächste Tipp und auch der führt direkt in die Alterarmut:

 

http://www.handelsblatt.com/finanzen/vorsorge/gutachten-millionen-selbststaendigen-droht-armut-im-alter;2492827

 

Der Sozialbeirat der Bundesregierung hat die schwarz-gelbe Koalition aufgefordert, dem wachsenden Armutsrisiko bei Selbstständigen durch Einführung einer allgemeinen Versicherungspflicht zu begegnen. Denn immer mehr Selbstständige sind ohne Absicherung, die Perspektiven sehen schlecht aus.

 

So

 

wächst inzwischen die die Zahl der so genannten Solo- oder Scheinselbstständigen. Sie haben keine Angestellten, bieten also wie abhängig Beschäftigte lediglich ihre Expertise und Arbeitskraft auf dem Arbeitsmarkt an. Ihre Zahl stieg allein zwischen 1991 und 2003 um 44 Prozent auf zwei Millionen. Nach Schätzung der Rentenversicherung sollen inzwischen zwei bis drei Millionen Erwerbstätige dazu gehören.

 

Das sind die vielen Jungs, die Abends in der Eckkneipe voller Stolz sich als "Unternehmer" brüsten, weil sie mit Eimer und Putzlappen bewaffnet die Autos in der Nachbarschaft waschen - oder ähnliches tun.

Der Titel hat jedoch einen hohen Preis:

 

So ist der Anteil der Selbstständigen mit einem monatlichen Nettoeinkommen unter 1100 Euro im Monat zwischen 1995 und 2005 von 24 auf 32 Prozent gestiegen. Niedrige Einkommen sind ein Grund, warum dieser Personengruppe nicht freiwillig für das Alter vorsorgt.

 

Zwei bis drei Millionen Erwerbstätige, die im Dienste der Rendite und Verschönerung der Statistik unter anderem von Arbeitsamt und ARGE mit viel Geld, Drohungen und guten Worten in die Selbstständigkeit gedrängt wurden, um dort auf Hartz IV-Niveau (ohne Rentenzahlungen) vor sich hin zu vegetieren.

Das sind zwei bis drei Millionen Menschen, die eigentlich einen sozialversicherungspflichtigen Vollzeitjob bräuchten und die man mit guten Grund zu den Arbeitslosen hinzuzählen könnte, den "Arbeit" im klassischen Sinne haben sie nicht und ihr Beitrag für die Sozialkassen ist gleich Null.

 

Zwei- bis drei Millionen mehr Beitragszahler .... wir wären reich. Zählt man noch die vierhuntert-Euro-Jobs dazu, dann fragt man sich zurecht: wer arbeitet eigentlich noch richtig in diesem Land?

Lauschen wir noch mal den Tipps des Manager-Magazins:

 

Jedem Ende wohnt ein neuer Anfang inne. Auch wenn das für Betroffene ein schwacher Trost ist: Solche Erfahrungen können sogar positive Wirkungen haben. "So hart es sich anhört, wenn jemand arbeitslos wird: Man wächst, wenn man eine Krise übersteht. Das gilt auch für Arbeitslosigkeit", sagt Beate Reisinger.

 

"Tschakka du schaffst es" ... lebt also immer noch. Wenn auch leiser. Ich frage mich, wie lange dieser Unsinn noch anhält, dieser abergläubische Unsinn des "positiven Denkens", dem urmagische Überzeugungen zugrundeliegen. Ja, man wächst, wenn man eine Krise übersteht. Alkohol und Fehlernährung haben für das Körpergewicht irgendwann Folgen. Und dann gibt es noch die "Überflüssigen", die - einmal aussortiert - nie wieder einen Fuß in die Tür kriegen. Die nennt man "Langzeitarbeitslose", die sind auch nicht "selbst schuld" sondern werden nur gezielt eingemacht - ob sie wollen oder nicht, fragt sie keiner.

 

Und vielleicht wissen auch viele gut ausgebildete Topleute, was ihnen "da draußen" droht und deshalb hilft ihnen das sozialpädagogische Sprücheklopfen kein bischen.

 

Arbeit macht frei in diesem Land. Und wer keine hat, der wird ... ein Sklave. So ist das halt.

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Hartz IV macht krank, Arbeitsbelastung in den ARGEn betrifft Mitarbeiter und Betroffene

Ein heikles Thema aber es muss sein.


Ein schlecht gemachtes Gesetz, ständig neue Richtlinien, dazu interne Anordnungen, die sich dann auch von heute auf morgen wieder ändern können. Alles dass, dann noch in einer zusammengeschusterten Behörde, die es Verfassungsrechtlich gar nicht geben darf.

 

Dazu kommen noch Mitarbeiter, die aus verschiedenen Behörden und Ämtern oder aus Unternehmen (Telekom) gekommen sind, die keine Ahnung vom Umgang mit Kunden haben. Nimmt man die Mitarbeiter die aus dem sozialen Bereichen kommen mal heraus, dann steht ein großer Prozentsatz von Leuten zur Verfügung, die eben keine Ahnung haben. Sie werden zwar geschult um mit dem Hartz IV-Chaos-Gesetz einigermaßen umgehen zu können, aber das bedeutet noch nicht, dass der Umgang mit Menschen umgesetzt werden kann.
Viele der Mitarbeiter haben nur Zeitverträge, also was sollen sie sich denn groß einsetzen, kaum haben sie etwas begriffen, sind sie wieder verschwunden. Dazu kommt noch eine unsichere Zukunft, aufgrund dieser Dinge, ist ein gewisser Frust der Mitarbeiter der ARGEn teilweise zu verstehen.
Es gibt schon einige, die wollen ihre Kunden betreuen und beraten, es ist gibt ein Verantwortungsgefühl, aber da kommt der Druck von oben wieder, eben ständig geänderte Rechtsgrundlagen und die internen Anweisungen (Sanktionen z. B.). Dazu eine Software die ihre Tücken hat, also nicht die besten Arbeitsbedingungen.
Wer sind in dieser ganzen Misere die Leidtragenden, ganz klar, die Kunden der ARGEn, denn diese sind auf die Mitarbeiter angewiesen.
Es müssen ihre Bescheide zurzeit bewilligt werden, vor allem sollten diese auch rechnerisch stimmen, es muss Zeit sein um bestimmte Probleme zu besprechen und auf die Persönlichkeit des Kunden eingegangen werden.
Es muss sich auf jeden Fall mehr und intensiver um die U25 jährigen gekümmert werden.


Diese Zeilen soll keiner aus den beiden Lagern, aus ARGE oder Hartz IV-Bezieher falsch verstehen, es ist eine Tatsache, dass bis auf die oberen „Etagen", alle in einem Boot sitzen. Warum schließen sich die gefrusteten Mitarbeiter nicht bei Protestaktionen an, auch sie sollten um bessere Bedingungen kämpfen, denn für die Mitarbeiter tut kein anderer etwas, darum legen sie Protest ein. Lassen sie sich nicht dazu missbrauchen Menschen zu erniedrigen, zu demütigen und ihnen die Existenz zu nehmen!

In Braunschweig, Wolfenbüttel, Wolfsburg und in einigen anderen Orten haben ca. 80 ARGE-Mitarbeiter mit Politikern diskutiert. Sie haben anschaulich geschildert wie die Arbeitsbedingungen geprägt sind und eben die Kunden in vielen Bereichen darunter zu leiden haben. Die Politiker waren wieder sehr betroffen aber, dass es Mitarbeiter gibt die ihren Job nicht mehr mit ihrem Gewissen vereinbaren können und dadurch die Arbeit nicht mehr ausüben können und krank werden das war eine neue Erfahrung.

 

Eine Lösung hatte aber niemand in der Tasche.

 

Fakt ist, dass die Kundinnen und Kunden der ARGEn für diese Dinge keinerlei Verantwortung tragen, sie sind durch eine falsche Politik und eine korrupte Wirtschaft in eine soziale Schieflage geraten.
Fakt ist hier auch, dass keiner wissen kann, was uns die sogenannte neue Politik von Schwarz/Gelb bringen wird. Es hat den Anschein, dass es in allen Bereichen sehr kalt wird, Servus Sozialstaat.
Warum sind alle so still, für die, die ein menschenverachtendes Gesetz umsetzen und für die, die es mit voller Breitseite trifft wird es noch kälter werden, aufwachen und endlich lautstark NEIN sagen.
Französische Mitarbeiter der dortigen Arbeitsbehörde haben es gezeigt, nur ein wenig Mut, der erste Schritt ist schon gut für eine Änderung.

 

WEG mit den HARTZ IV-GESETZEN!
GERECHTIGKEIT für alle!

 

M. Madaus

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    Hans-Jürgen Reglitzki (Dienstag, 24 November 2009 12:51)

    Es ist traurig aber wahr! Leider wehren sich zu wenig Menschen gegen die Armutsgesetze im SGB II und SGB XII. Dabei sind diese Gesetze so entwürdigend für die Leistungsbezieher. Nicht nur das sie sich vor der Leistungsbehörde fast völlig "nackig" machen müssen, viel mehr ist das Drum und Dran erniedrigend.
    Leistungsberechtigte werden als Menschen einer unteren Rasse stigmatisiert. Sie werden behandelt als wären sie der letzte Dreck. Leider konnte ich das bisher oft genug bei Beistandsbesuchen fast immer miterleben. Einige der Sachbearbeiter benehmen sich zwar höflicher und netter, wenn ein Beistand dabei ist, aber wehe der Leistungsbezieher geht wieder einmal ohne Beistand. Dann passiert es sehr häufig, dass der Sachbearbeiter fast zu einem Werwolf mutiert. So etwas kann und darf es nicht geben.
    Mal abgesehen von einigen wenigen Ausnahmen ist doch keiner der ALG-II-Empfänger freiwillig in die Langzeitarbeitslosigkeit gerutscht, und hat damit schon psychisch zu kämpfen. Jetzt kommt noch die ARGE und setzt einen drauf. Schikane, Beleidigungen, Ausnutzung, Sklavenhaltung sind nur einige Beispiele wie mit den Leistungsbeziehern, die ja Menschen wie Du und Ich sind, in den ARGEN umgegangen wird.
    Der "Kunde" der ARGE wird weiter psychisch krank, weil er den Druck nicht weiter aushält. Aber leider, oder Gott sei Dank, können wohl auch einige Mitarbeiter/innen der ARGEN das Ganze doch nicht so einfach verkraften. Der Druck, der von "oben" auf sie ausgeübt wird, ist auch für einige von ihnen nicht auszuhalten. Oder ist vielleicht doch das schlechte Gewissen, dass sich bei ihnen meldet. Das schlechte Gewissen, nicht richtig, bzw. nicht human mit den Leistungsempfängern umzugehen.
    Bravo, wenn dies ein ARGEö-Mitarbeiter bemerkt! Weiter so, sagen Sie es auch Ihren Kollegen, dass Ihre Kunden doch auch nur Menschen sind, die gerne menschlich behandelt werden möchten.
    Falls jemand von den Mitarbeitern der ARGEN sein Gewissen erleichtern möchte, dann kann er dies gerne bei uns tun. Wir haben dafür ein offenes Ohr, und sichern eine 100 %ige Diskretion zu.

    Hans-Jürgen Reglitzki

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Die Tafeln: Nächstenliebe ? Oder: mit Almosen zur Armenkontrolle ?

Von Herbert Thomsen

 

Die erste Tafel wurde in Deutschland im Jahre 1993 in Berlin gegründet. Im Juni 2009 existieren mehr als 850 Tafeln, die im Bundesverband der Tafeln organisiert sind. Darüber hinaus gibt es weitere eigenständige Einrichtungen mit ähnlicher Ausrichtung. In mehr als 90 Prozent aller Städte mit mehr als 50 t Einwohnern ist eine Tafel tätig. Mit geschätzten 35 000 ehrenamtlichen HelferInnen, ca. 10 000 zumeist über die Arbeitsagenturen geförderten Stellen (auch zahlreiche "Ein-Euro-Jobs") erreichen die Tafeln eine Versorgung von fast einer Million Menschen. Also eine flächendeckende Tafellandschaft, die nur in ländlichen Regionen weiße Flecken aufweist. Die Tafeln gliedern sich etwa zu je einem Drittel in eingetragene Vereine, das zweite Drittel ist entweder bei den kirchlichen Wohlfahrtsverbänden oder Kirchengemeinden und das letzte Drittel bei den anderen Wohlfahrtsverbänden angesiedelt.
Auch in den eingetragenen Vereinen (Tafel e.V.) existiert eine hoher Grad an christlich motivierten AktivistInnen.

 

Die Tafeln erfreuen sich in den letzten Jahren einer hohen Medienpräsens. Frau von der Leyen ist Schirmherrin, etliche Gründerinnen und Vorsitzende von örtlichen Tafeln sind inzwischen im Besitz eines Bundesverdienstkreuzes. Die Tafeln, samt ihrer Aktivisten sind zu einer relevanten Bürgerbewegung geworden.

 

Zu hinterfragen ist deshalb die gesellschaftspolitische Funktion und Wirkung der Tafeln. Sie sind immerhin auf Grund ihrer Größe relevanter Bezugspunkt eines nicht geringen Teils der Armutsbevölkerung geworden.

 

Die von den Tafeln selbst proklamierte Zielstellung ist die zusätzliche Versorgung von Menschen mit geringem Einkommen mit den Überschüssen des Lebensmittelmarktes. Je nach Produkt werden 10 bis 15 Prozent der in den Großdiskountern angebotenen Lebensmittel als geplanter Überschuss in die Regale gestellt. Nach Verfallsdatum und optischer Ansehnlichkeit werden sie entsorgt. Dabei fallen für Lidl, REWE Aldi und Co. erhebliche Entsorgungskosten an. Diese noch genießbaren Lebensmittel landen durch die EinsammlerInnen der Tafeln in den selben und werden gegen geringen Mitgliedsbeitrag (10 bis 15 Euro pro Monat) oder einen Obolus von 1-2 Euro pro Abholung abgegeben. Dies klingt, auch unter ökologischen Gesichtspunkten, plausibel. Wenn zudem auch andere Produkte aus der Wertkette wie Textilien etc. mit zur Verteilung kommen rundet dies in vielen Fällen die Angebote der Tafeln ab. Kommen diese Lebensmittel in Haushalte mit Hartz IV oder anderem vergleichbaren Einkommen, können sie tatsächlich Mittel für andere notwendige Anschaffungen freisetzen und die geringen Einkommen entlasten.

 

Allerdings ist es oftmals so, dass der bloße subjektive Wille, anderen Menschen zu helfen in sein Gegenteil umschlagen kann, wenn die gesellschaftlichen Rahmenbedingungen die Hilfe instrumentalisieren und das zusätzliche Hilfsangebot zu einer Regel wird, die andere bisherige Leistungen - zumeist des Staates ersetzt. Dieser Prozess ist schleichend, er wird nicht mit einem Ereignis wirksam und sichtbar. Bei den Tafeln und ihrer flächendeckenden "Versorgung" sind schon jetzt alle Voraussetzungen geschaffen von einem sich gegen die Interessen der Menschen richtenden Einrichtung zu sprechen.

 

Der Systemwechsel - vom Rechtsanspruch zum Almosen

 

So gering Hartz IV Leistungen und Sozialhilfe auch seien mögen, sie haben einen grundlegenden Charakter: Mensch hat einen Rechtsanspruch auf eine Regelleistung und die Übernahme der Kosten der Unterkunft. Bei Verweigerung der Zahlung oder Kürzungen durch die Behörden, kann jede/r diesen Rechtsanspruch vor den Sozialgerichten einklagen. Dies ist, bei aller Kritik an Hartz IV und seiner Verarmungswirkung in Folge der zu gering bemessenen Regelleistungen, immer noch ein Erfolg der Durchsetzung des Rechtsanspruches auf eine Fürsorgeleistung aus dem letzten Jahrhundert.
Die "Gaben" der Tafeln haben diesen Rechtsanspruch nicht. Es sind dem Grunde nach freiwillige Leistungen des Gebers an den Empfänger. Je nach Tafel und deren Möglichkeit oder Willen zur Beschaffung von Lebensmitteln fallen die "Gaben" mal größer und mal geringer aus. Tafeln können Menschen aus ihrer Gemeinschaft - Berechtigung zum Abholen ausschließen - was auch häufig praktiziert wird.
Damit ist der Charakter der "Gaben" der Tafeln ein andere als der von gesetzlichen Mindestleistungen - Gaben der Tafeln sind Almosen - und damit ein Rückschritt in die Armenversorgung des frühen Mittelalters.
Als solche werden sie von den NutzerInnen auch begriffen. Dies führt zu untertänigem Verhalten, Disziplinierung und dem realem Bewusstsein ein Almosenempfänger zu sein.

 

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Deutsche Realität

Ein flüchtiger Bekannter von mir ist schon seit geraumer Zeit arbeitslos und Hartz-IV-Abhängiger. Er wird von einem JobCenter betreut, das nach Ansicht unseres früheren MdB Schützt, Hilft und Gut ist (um welches JobCenter es sich handelt, möchte ich hier nicht verraten - da darf jeder eigene Schlüsse ziehen). Dieser Bekannte ist seit einem halben Jahr als Altenpfleger im Rahmen eines 1-Euro-Jobs eingesetzt worden.

 

Die Pflege der alten Menschen machte ihm Spaß und er wurde seitens seiner Schützlinge auch gerne und gut akzeptiert. Das führte dazu, dass das Seniorenheim als Arbeitgeber ihm am Ende seiner 1-Euro-Zeit einen Qualifizierungslehrgang zum Altenpfleger anbot und ihm die feste Übernahme in ein SV-pflichtiges Arbeitsverhältnis zusagte: Eine sehr positive Entwicklung! Ein geradezu klassisches Beispiel dafür, wie jemand mit Hilfe eines 1-Euro-Jobs wieder Fuß fassen kann. Frohgemut ging er daraufhin zum zuständigen JobCenter, teilte dem die gute Nachricht mit und erbat sich eine Kostenübernahme für die Qualifikation. Eine Qualifikation, die ja lt. Aussagen unserer Politiker für Arbeitslose unabdingbar ist. Er war sich sicher, dass das JobCenter angesichts dieser Zukunftsaussichten sofort zustimmen würde. Doch es kam anders - ganz anders!

 

Im JobCenter bekam er zu hören, dass gespart werden müsse und man ihm die Qualifizierungsmaßnahme deswegen gar nicht genehmigen könne. Stattdessen wies man ihm einen anderen, zeitlich befristeten Job als Aushilfe zu. Mein Bekannter bekam zu hören: "Wenn Sie das nicht annehmen, dann sanktionieren wir Sie. Wir bestimmen, was Sie zu machen haben. An erster Stelle steht dabei, dass Sie dem Steuerzahler nicht mehr auf der Tasche liegen! Sie machen jetzt für 12 Wochen einen Aushilfsjob mit 100 Stunden monatlich für 9 Euro die Stunde. Das sind 900 Euro im Monat und damit verdienen Sie mehr als genug. Davon können Sie ja was zurücklegen, um den Kurs zu bezahlen. Und wenn das nicht reicht, dann nehmen Sie eben einen Kredit auf!"

 

Was sollte er machen? Er trat zähneknirschend den Aushilfsjob an. "Perverse, Pädophile und Fallmanager - alles das Gleiche!" sagte er zu mir. Nach dem Jobantritt stellte sich heraus, dass es sich nur um 45 Stunden monatlich zu 6 Euro pro Stunde handelte, ergo um 270 anstelle von 900 Euro. Nicht mal ein Drittel von dem, was ihm im JobCenter zugesagt worden war. Erneut wurde er im JobCenter vorstellig, denn nun brauchte er Hartz-IV zum Aufstocken. Noch einmal sprach er die Qualifizierung zum Altenpfleger an. Noch einmal musste er sich anhören, dass er dem Steuerzahler nicht auf der Tasche zu liegen habe. Die 270 Euro wurden auf den Hartz-IV-Anspruch angerechnet. Hinzu kamen - von ihm selbst zu tragen - die Fahrtkosten zum Aushilfsjob. Unter dem Strich hatte er damit deutlich weniger als zuvor, keine Chance mehr auf dauerhafte Übernahme und wurde obendrein mit Sanktionen bedroht, wenn er dieser - seiner! - Zukunftsvernichtung nicht zustimmte.

 

Halten wir also fest:
- Da ist jemand, der sich qualifizieren will.
- Er hat Leistung gezeigt und damit den Arbeitgeber beeindruckt.
- Er hat genau deswegen eine unbefristete, SV-pflichtige Arbeitsstelle in Aussicht.
- Das JobCenter torpediert die Qualifizierung.
- Das JobCenter verhindert die dauerhafte Festanstellung.
- Das JobCenter zwingt ihn stattdessen in ein prekäres Arbeitsverhältnis von befristeter Dauer.
- Das JobCenter sichert damit seinen Kundenstamm an Hartz-IV-Abhängigen und betreibt auf diese Weise Verwaltung zm Selbstzweck.
- Das JobCenter fördert Löhne unterhalb der vom DGB errechneten Armutsgrenze von 8,50 Euro pro Stunde und damit die Armut selbst.
- Das JobCenter scheut nicht davor zurück, Sanktionen einzusetzen, um ihn gefügig zu machen.

 

Das ist bemerkenswert. Eine Behörde, die dazu da ist, den Menschen Arbeit zu vermitteln und Armut abzubauen, macht selbstherrlich exakt das Gegenteil und setzt zudem noch auf Zwangsarbeit. So sieht die aktuelle deutsche Realität aus!

 

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Messerattacke auf Mitarbeiter von Arbeitsagentur

In einem Büro in der ersten Etage der Arbeitsagentur in Bergen griff ein Mann einen Mitarbeiter mit einen Messer an.


Bergen (OZ) - Ein junger Mann hat nach Angaben der Polizei am Freitagvormittag einen Mitarbeiter der Gemeinschaft für Arbeit auf Rügen (Arge) in Bergen angegriffen. Der 45-jährige Angestellte der Agentur für Arbeit erlitt Stichverletzung am Unterarm und musste ambulant behandelt werden.

Nach ersten Ermittlungen war der Täter vermutlich ein Kunde der Arge. Er hatte offenbar einen Termin bei dem Mitarbeiter, der allein in seinem Büro in der ersten Etage saß.

Der Täter flüchtete nach der Messerattacke. Am späten Nachmittag verhaftete ihn die Polizei am Bahnhof in Bergen. Der psychisch erkrankte Mann wurde in eine Klinik eingewiesen.

Die Gewerkschaft ver.di warnte vor einer Kriminalisierung von Leistungsempfängern und sprach sich für verbesserte Sicherheitsmaßnahmen aus: Es habe sich in der Praxis bewährt, dass Mitarbeiter immer zu zweit im Büro säßen, erklärte Michael Rüther von ver.di Nord. Als weitere Möglichkeit bezeichnete er Deeskalationstrainings, um Konfliktsituationen, die beim Beantragen öffentlicher Leistungen immer wieder auftreten würden, besser lösen zu können.

 

Im März hatte ein 46-Jähriger aus Verzweiflung über den Verlust seiner Wohnung im Schweriner Sozialamt Feuer gelegt. Er wurde nach seiner Flucht durch ein Fenster verhaftet und zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung verurteilt.

 

Quelle

Datenskandal bei Hartz IV

Datenskandal: Sensibel Daten über Erwerbslose sind über die Datenbank der Bundesagentur für Arbeit einsehbar

Etwa 100.000 Mitarbeiter der Jobcenter und Arbeitsagenturen haben Zugriff auf hoch sensible Daten von Hartz IV Beziehern. Diesen Zugriff haben auch diejenigen Mitarbeiter, die überhaupt nicht mit der Betreuung von Hartz IV Betroffenen zuständig sind. Möglich macht dies ein neues Computersystem der Bundesagentur für Arbeit (BA) namens "4-PM" (Vier-Phasen-Modell). Egal ob man die Einkommenssituation, die familären Hintergründe oder die Berufsausbildung heraus finden will, alle Daten können eingesehen werden. Brisant; auch Informationen sind einsehbar, ob man beispielsweise Suchtkrank ist, sich verschuldet oder Wohnungsprobleme hat. Das hat nichts mehr mit Datenschutz zu tun.

 

Aufgeflogen ist der Skandal, weil einzelne Daten durch Mitarbeiter der Jobcenter an Dritte gelangt waren. So hatte sich eine Frau gewundert, dass ihr neuer Freund über sie Details wußte, an die man nur über die Datenerhebnung durch die BA kommen konnte. In einem zweiten Fall wurde dieser Datenmissbrauch ebenfalls offenkundig. In einer TV Show mit Dieter Bohlen hatten zwei Hartz IV Bezieher über ihren Wunsch berichtet, endlich wieder eine Anstellung zu finden. Nach der TV Sendung habe es über 10.000 Zugriffe auf die Daten der beiden Männer gegeben. Mitarbeiter der Jobcenter hatten eigenmächtig über die TV Gäste im "4-PM" recherchiert, obwohl sie mit der Betreuung der Beiden nicht beauftragt waren.

 

Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert nun alle ALG II Bezieher dazu auf, nur noch wirklich notwendige Daten an die Sachbearbeiter der Argen und Jobcenter heraus zu geben. Zudem solle man die Weitergabe von Daten an Dritte deutlich untersagen. "Wir sehen uns zu diesem Schritt veranlasst, nachdem offenbar Mitarbeiter der Hartz IV-Behörden ein äußerst gestörtes Verhältnis zum Sozialdatenschutz haben. Dies wird durch die Bundesagentur für Arbeit ermöglicht, indem sie sich über Bedenken von Datenschützern hinweg setzt und trotzdem ihr System zum Einsatz bringt. Damit versucht die BA faktische Voraussetzungen für die Aushöhlung des Sozialdatenschutzes zu schaffen. Wir fordern den Rücktritt von Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise, als Konsequenz für den nicht wieder gut zu machenden Schaden", so Martin Behrsing vom Erwerbslosen Forum Deutschland. Als weitere Konsequenz fodert Behrsing den sofortigen Rücktritt des BA Vorstandsvorsitzenden Frank-Jürgen Weise. Durch diesen Schritt solle eine "Wiedergutmachung" geschehen. Das Erwerbslosen Forum Deutschland fordert zudem, dass das Programm "4-PM" sofort eingestellt wird. Erst wenn es nicht mehr möglich ist, dass auch Dritte die Daten einsehen können, könne das Programm wieder in Betrieb genommen werden.

 

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Beistand – Allein machen sie dich ein!

Und wieder muss man lesen, wie im folgenden Artikel - Beistand verweigert. So wie es uns zum wiederholten Male passiert ist. Argen und Jobcenter wollen sich einfach nicht in ihre Karten schauen lassen. Sind ein oder mehrere Beistände mit dabei, muss man sich freundlich verhalten und die gesetzlichen Regeln wenigstens annähernd einhalten. Und das muss natürlich verhindert werden. Da kommen dann solche abenteuerlichen Ablehnungsversuche wie, „Sie haben doch einen Anwalt, da dürfen Sie keinen Beistand mitbringen.", oder man verfällt in die kleinkindliche Rolle in dem man dem Beistand sagt, „Mit Ihnen rede ich nicht". An den Stellen, wo man die Beistandschaft schon durchgesetzt hat, sind durchaus konstruktive Gespräche möglich und was noch viel wichtiger ist, es kommt meistens für den Betroffenen etwas heraus. Viele sagen einem auch hinterher, es war zwar dieselbe Person, aber ein völlig anderer Mensch.
Es gibt aber auch Mitarbeiter, die haben die basta-Mentalität von Gerhard Schröder. Deshalb an dieser Stelle noch mal der schon etwas ältere Aufruf.

 

 

 

 

Mit Beiständen zum Amt! Keiner muss alleine in die „Ämterhölle" - auch mit vielen Beiständen ist Rechtsdurchsetzung möglich
Allein machen sie Dich ein! In vielen Fällen ist Begleitschutz bei Behördenbesuchen sinnvoll. Über diese wirksame Methode der solidarischen Unterstützung und die rechtlichen Hintergründe im Umgang mit Beiständen informiert der Artikel aus der aktuellen quer http://www.tacheles-sozialhilfe.de/aktuelles/2007/mit_beistaenden_zum_amt.aspx (Heft 3, 2007), der einzigen überregionalen und unabhängigen Zeitschrift für Erwerbslose, dokumentiert bei Tacheles (Bild aus der Münsteraner Erwerbslosenzeitung Sperre)

 

 

 

Arge verweigerte Hartz IV Betroffenen Beistand

 

Dienstleistungszentrum Neumünster verwehrt junger Mutter den Beistand

 

Neumünster. Einer unter fünfundzwanzigjährigen Mutter eines einjährigen Babys wurde am letzten Freitag im Dienstleistungszentrum Neumünster (DLZ) anlässlich eines Termins der Beistand verwehrt. Arne Düring von der unabhängigen Erwerbslosenberatung HuS- Hilfe und Selbsthilfe e.V., der die junge Erwerbslose begleitete, wurde von der zuständigen Sachbearbeiterin grundlos des Büros verwiesen, als er gemeinsam mit der jungen Mutter versuchte deren ausstehende Zahlungen zu erlangen.

 

Der jungen Frau wird seit der Geburt ihres Kindes im Oktober 2008 widerrechtlich das Kindergeld angerechnet, das sie seitdem nicht mehr bezieht, eine Tatsache die dem DLZ sehr wohl bekannt ist. So fehlen der Frau seit einem Jahr jeden Monat 154 Euro zum Leben. Als die junge Mutter jetzt, mit Ablauf der Zahlung des Elterngeldes, nicht mehr wusste, wie sie den Lebensunterhalt für sich und ihr Baby weiter bestreiten sollte, wandte sie sich hilfesuchend an die HuS.

 

Während des Termins am Freitag bot die Sachbearbeiterin der Erwerbslosen Lebensmittelgutscheine in Höhe von 50 € an, die sie im November wieder verrechnen würde, anstatt die zustehende Nachzahlung zu veranlassen. Dies ist schon nicht nachvollziehbar, da die Einlösung von Gutscheinen den Erwerbslosen als solchen stigmatisiert. Im Falle einer Sanktion mag dies möglicherweise als vertretbar angesehen werden, aber wenn es, wie hier um vorsätzlich nicht geleistete, zustehende Zahlungen des DLZ an eine Erwerbslose geht, kann ein solches Vorgehen nicht akzeptiert werden.

 

Als der als Beistand anwesende Vertreter der HuS darauf hinwies, dass Sozialleistungen unverzüglich zu erbringen seien und die DLZ Mitarbeiterin auch eine umfassende Aufklärungspflicht habe, verlangte die Sachbearbeiterin rechtswidrig seinen Personalausweis. Düring hatte nur seinen Behindertenausweis bei sich und legte diesen vor, damit die Situation nicht weiter eskaliere und die Betroffene doch noch Geld bekäme.

Als die DLZ- Mitarbeiterin den Ausweis kopieren wollte, reichte es Düring dann doch und er verhinderte dies, indem er den Ausweis wieder an sich nahm. Daraufhin verwies ihn die Sachbearbeiterin rechtswidrig des Büros. Um der jungen Mutter nicht zu schaden, denn schließlich konnte sie ja mit dem Baby nicht das ganze Wochenende ohne Nahrung dastehen, folgte Düring dem Verweis , allerdings fragte er vor verlassen des Büros, ob sie sich bewusst sei, dass sie hier gegen das SGB verstößt. Darauf sagte die Sachbearbeiterin ihm, dass ihr das "egal" sei und er das Büro verlassen solle.

 

Das Recht auf einen Beistand eigener Wahl nach §13 SGB X, ist eines der wichtigsten Rechte Erwerbsloser zur Rechtsdurchsetzung. Es hilft Betroffenen, die sich in den Gesetzen nicht umfassend auskennen, ihre berechtigten Ansprüche auch durchzusetzen. Dies vorsätzlich rechtswidrig zu verweigern, kommt der Versagung von Grundrechten sehr nahe.

 

Arne Düring Vorsitzender der HuS dazu:" Wir sind ja schon einiges an Rechtswidrigkeiten vom DLZ gewohnt, aber dies ist eine neue Dimension, die uns bisher so nicht untergekommen ist. Das eine Sachbearbeiterin sich die Wahrnehmung polizeilicher Aufgaben anmaßt, einer Erwerbslosen willkürlich ihr Recht auf Beistand nimmt, die Not der jungen Mutter bewusst ignoriert und ihr die Zahlung des ihr zustehenden Geldes nach wie vor verwehrt, empört mich unsagbar.

 

Wenn den Betroffenen das Recht auf einen Beistand genommen wird, ist eine Rechtsdurchsetzung oftmals ausgeschlossen. Genau diese Ungleichheit der Waffen, einerseits die übermächtige Behörde andererseits der kleine, bürgerliche Untertan, gilt es zu verhindern. Wir werden auf Klärung der Situation bestehen und gegen die Sachbearbeiterin mit allen rechtlichen Mitteln vorgehen. Was wir erwarten, ist eine Abmahnung der Mitarbeiterin durch den Leiter des DLZ für ihr unsägliches Fehlverhalten."

 

weiter ...

Hartz4gewinnt Trailer

Als HartzIV-Empfänger hat man Rechte und Pflichten. Und soll vor allem möglichst rasch wieder in das normale Arbeitsleben eingegliedert werden. Schnell landet der "Kurzzeitarbeitslose" Michael Koslar mit anderen ehemals Selbständigen (LKW-Fahrern, Historikern, Künstlern, etc.) in
diversen Qualifizierungsmaßnahmen. Der Kölner Künstler geht tapfer in die Förderkurse, in die man ihn schickt ... und führt Videotagebuch.

So sammelt er über drei Monate Material für eine Dokumentation aus erster Hand. Er berichtet von denkwürdigen Kursen, deren Dozenten und erzählt über die scheinbare Ratlosigkeit der ARGE Köln und seiner Jobberaterin. Er interviewt Betroffene und Beteiligte, Fachleute und Politiker und schickt seinen guten Freund, den Kölner Kabarettisten Tillmann Courth aus, um weitere Recherchen und Straßenumfragen rund um das Thema Hartz IV durchzuführen.

 

Ein Kommentar zum Artikel

Der Wandel von sozialer Kälte zu etwas mehr Geborgenheit und Wärme.

Ich findes es bezeichnend, wenn die Politiker von CDU, CSU und FDP über eine Erhöhung des Schonvermögens nachdenken. In dem Artikel, oder auch in der Öffentlichkeit, kann jeder, der etwas von der Materie Hartz IV versteht erkennen, dass die, die es verändern wollen, und die, die darüber berichten, keine Ahnung von der Materie haben.

 

Da reden und schreiben sie von einem Schonvermögen, dass von 250 auf 750 Euro angehoben werden soll. Komisch, aber das Schonvermögen liegt bei 150 Euro pro Lebensjahr. Also nehme ich an, dass die neuen Regierenden in Berlin, die keine Ahnung haben, die Altersvorsorge meinen. Diese beträgt tatsächlich 250 Euro je Lebensjahr. Aber auch höhere Beträge sind bereits heute gesichert, wenn eine Verwertungsausschlussklausel im Vertrag enthalten ist. Diese schliesst eine Verwertung vor Beginn des Rentenantrittsalters aus. Was also soll der Mist? Sollen die, die sich in der Materie nicht auskennen zum Schweigen gebracht werden? So wie immer? Aber noch erschreckender ist es ja, dass hier angeblich gebildete Profis über die Zukunft der Hartz-IV-Empfänger entscheiden. Die wollen uns wirklich ein "X" vor das "U" setzen. Wir Betroffene und Kämpfer gegen die Armut per Gesetz müssen uns mal eines merken! Der Staat schenkt uns nichts! Selbst auf die Gefahr hin, dass jetzt einige sagen, ihr bekommt ja Geld vom Staat, dann kann ich nur antworten: "Ja, das Geld, dass ich durch meine Beiträge in die Arbeitslosenversicherung einge- zahlt habe, und die Steuern, die ich jeden Tag durch die Mehrwert- und Minerölsteuer immer noch bezahle. Und selbst dann, wenn mein "Staatskapital" aufgebraucht ist, dann gibt es im Grundgesetz die Regelung, dass ich ein Recht auf die Hilfe habe.

 

Viele vergessen viel zu schnell (auch die alten und neuen Regierenden in Berlin), dass Deutschland das erst Land war, das die Europäische Sozialcharta unterzeichnet hat. Da steht sogar noch viel mehr drin, wie z.B. das Recht auf einen Arbeitsplatz! Gut hier bin ich! Ich will jetzt meinen bezahlten Arbeitsplatz, und meine Sozialabgaben zahlen, und vom Rest des Geldes ein menschenwürdiges Leben führen können. Aber das geht ja nicht! Viel mehr will ja die reale Regierung, also die deutschen Wirtschaftsbosse, dass billige Arbeitskräfte ohne Sozialversicherungsleistungen für sie kostenlos arbeiten. Das ist das Wesentliche was diese Regierung will. Ausbeutung für das Kapital. Nicht mehr "Made in Germany", sondern "Made by Ausbeutung" ist das neue Qualitätsmerkmal, das sich auf deutschen Produkten befindet! Und so wird es weitergehen. Man versucht weiter á la Sandmännchen uns Sand in die Augen zu streuen, um unbemerkt von der Öffentlichkeit uns das Messer in den Rücken zu stossen.

 

Wann hören alle Menschen die Signale, die sie aufrufen gegen die Willkür der Regierenden zu kämpfen.

 

Hans-Jürgen Reglitzki

Kaltmietobergrenzen im Landkreis Zwickau

Vor einiger Zeit haben wir angefangen, eine Datenbank mit Wohnungsangeboten von großen Immobilienportalen zu führen. Dabei nehmen wir Wohnungen aus dem gesamten Zwickauer Land und aus der Stadt Zwickau auf. Die Datenbank umfasst mittlerweile über 1200 Datensätze. Eine erste Auswertung ist hier zu finden.


Die Zahlen werden sich im Laufe der Zeit noch präzisieren. Aber eines wird jetzt schon deutlich. Es gibt sehr große Unterschiede zu den eher geschätzten Werten des Landkreises und den von uns ermittelten Zahlen. Mag unsere Datenbasis auch noch etwas gering sein, aber der Trend ist deutlich erkennbar. Der Landkreis spart hier auf Kosten der ärmsten, denn fast jeder bezahlt schon aus dem Regelsatz zu den Kosten für die Unterkunft dazu.
Mit diesem Zahlenmaterial bestehen auch gute Chancen vor Gericht, da bei einer Klage die ARGE bzw. der Landkreis seine Ermittlung der Mietobergrenzen belegen muss. Es gibt von Seiten des Bundessozialgerichts klare Richtlinien, wie diese Mietobergrenzen zu ermitteln sind und das dürfte dem Landkreis schwerfallen.


Auch wer derzeit mit der Wohnungssuche beschäftigt ist, kann sich an uns wenden, sollte er zu den Bedingungen der ARGE keine passende Wohnung finden. Auf alle Fälle können unsere Daten mit ein Beleg dafür sein, dass es aussichtslos ist, solche Wohnungen unter diesen gestellten Bedingungen zu finden.


Ein weiterer Punkt ist die Mietkaution. Sie wird regelmäßig in den ARGEn mit dem Argument verweigert, dass man sich eine Wohnung ohne Mietkaution hätte suchen können. Mit so einer Aussage werden sie von dem jeweiligen Sachbearbeiter einfach über den Tisch gezogen. Kautionen sind ein gängiges und gebräuchliches Mittel auf dem Wohnungsmarkt und es gibt auch nur in verschwindend geringem Maße Wohnungen ohne Kaution. Deshalb muss die ARGE diese auch übernehmen. An Hand unserer Daten können sie ebenfalls beweisen, dass es Wohnungen ohne Kaution praktisch nicht gibt.

 

A. Pianski

Die CDU, die Mittelstandsvereinigung und die Bildzeitung

Dieses Trio hat sich nun zusammen getan um weitere Diffamierungen gegenüber den Hartz IV-Beziehern ins Bild zusetzen, kann hier wortwörtlich übernommen werden, denn die Bildzeitung ist sich für nichts zu schade.

 

So prangt dann als Überschrift „Geld weg für faule Arbeitslose". Darunter dann der Gehirnmüll eines CDU-Mannes, Vorsitzender der Mittelstandsvereinigung Josef Schlarmann. Dieser Mann will wissen, dass ein Drittel der Arbeitslosen keine Lust zur Arbeit haben, hat dieser Mann Befragungen durchgeführt, oder woher ist das? Dieser Mann hat sich in den ARGEn schlau gemacht, hat Mitarbeiter befragt und dort ist ihm bestätigt worden, Hartz IV-Empfänger bekommen zu viel Geld. Meinungen von teilweise ungenügend ausgebildeten ARGE-Mitarbeitern oder solchen denen es eine Genugtuung verschafft Menschen wie Bittsteller zu demütigen, sie zu bedrohen, zu nötigen und zu zwingen, Dinge zu tun, die sie nicht wollen oder auch nicht können. Ja was will dieser feine Herr Schlarmann denn, er will Konsequenzen und da sind bei ihm Leistungskürzungen, die Lösung des Problems, sollte man jetzt weiter denken. Die Bedeutung solcher Aussagen können nur darauf hinweisen, es werden über Kurz oder Lang Sozialkürzungen vorgenommen, denn wer sollte denn sonst die riesige Staatsverschuldung tragen, wenn nicht die Masse der sogenannten kleinen Leute.

 

Nach internen Vorgaben werden Chefs von ARGEn dazu vergattert, 30 bis 40 Prozent der Hartz IV-Empfänger mit Sanktionen zu belegen. Diese Quote soll erbracht werden unabhängig davon, wie sich die Arbeitslosen konkret verhalten. Doch sanktioniert wird zum Großteil nicht, weil Stellenangebote abgelehnt wurden, sondern weil es sich um sogenannte versäumte Meldetermine handelte. Ein versäumter Meldetermin ist beispielsweise, wenn man sich zu spät Arbeitslos meldet. Das Institut für Wirtschaftsforschung Halle (IWH) hat eine aktuelle Studie veröffentlicht in der ersichtlich wird, dass die erteilten Sanktionen gegenüber Arbeitslosengeld II Empfängern in der Mehrzahl aufgrund sogenannter „Meldeversäumnisse" erteilt wurden. Demnach sprachen die zuständigen ARGEn im Jahre 2008 mehr als die Hälfte (54 Prozent) der bundesweit 750.301 Sanktionen aufgrund von Meldeversäumnissen aus. Gerade einmal 20 Prozent der Sanktionen wurden verhängt, weil ein Arbeitsangebot, eine Ausbildung oder ein Ein-Euro-Job abgelehnt wurde. Ein-Euro-Job-Angebote sind sogar dafür mitverantwortlich, Arbeitsplätze zu vernichten, weil Ein-Euro-Jobs in vielen Fällen reguläre Arbeit verdrängen.

 

Es ist auch fraglich, was der CDU Politiker eigentlich noch kürzen will. Dr. Schlarmann müsste doch als „umfassend informierter Mensch" wissen, dass Sanktionen so weitreichend sein können, dass die Betroffenen überhaupt kein Geld mehr erhalten, wenn sie wiederholt den Forderungen der ARGEn nicht nachkommen. Sie landen bei Null, keine Bezüge mehr, keine Kosten der Unterkunft, so ist die Obdachlosigkeit schneller da, als man denken kann. Man könnte unterstellen, der CDU Politiker hat für seine Diffamierungen die Bildzeitung ausgesucht, schließlich ist sie die größte Boulevard Zeitung Deutschlands, die die Stimmung gern mit anheizt. Sind erst einmal viele Menschen davon überzeugt, dass Erwerbslose „faul" sind, so sind Sozialkürzungen für die neue Bundesregierung kein Hindernis mehr. Diese ganze Sanktionspraxis ist eine Schande, Menschen mit Geldstrafen zu belegen, nur weil sie den Job verloren haben und mit dem Zustand „Arbeitslos" nicht zurecht kommen. Wo bleiben denn die Sanktionen für die Manager der Banken und der Wirtschaft, diese Leute spielen schon wieder „Casino" und mit welchen Geld, ja auch mit dem von ausgesprochenen Sanktionen bei Hartz IV.

 

M. Madaus

Leseempfehlung

Um nicht immer wieder auf fremde Artikel hinweisen zu müssen empfehle ich an dieser Stelle mal einen sehr guten Blog. Jedenfalls für mich ist dieser Blog gut und ich lese hier schon eine ganze Weile. Eifelphilosoph beschreibt hier nach meiner Meinung sehr gut Hintergründiges zur aktuellen Lage und man kann sich ein gutes Bild machen, wohin die Reise in Deutschland gehen soll. Auf einen Artikel möchte ich besonders hinweisen.

 

http://eifelphilosoph.blog.de/2009/10/16/hilferuf-angst-macht-7179026/

 

Dieser Artikel hat eigentlich den Ausschlag gegeben auf den Blog hinzuweisen. Ich hoffe es werden sehr viele lesen und was noch wichtiger ist, es werden einigen die Augen aufgehen und sie werden merken, wohin das Schiff Deutschland steuert.

 

A. Pianski

Der Wandel von sozialer Kälte zu etwas mehr Geborgenheit und Wärme.

Alle Welt befürchtete, dass mit der neuen Regierung Zeiten der sozialen Kälte hereinbrechen würden und nach 4 Jahren nur noch eisiger Frost herrscht. Doch was muss man von den Koalitionären hören? Noch bevor andere wichtige Dinge verhandelt werden ist man sich einig, dass das Schonvermögen für ALG II Empfänger von 250 auf 750 € pro Lebensjahr angehoben werden soll. Beim Zuverdienst ist man sich auch einig, dass dem Hilfebedürftigen mehr als 100 € bleiben sollen, ohne jedoch im Vorfeld genau zu sagen, an welche Summe man dabei denkt.
Als erstes klingt das ja gut. Für die zukünftigen Hartz IV Bezieher wäre der Zugang zu Hartz IV eher möglich und ohne an die eisernen Reserven heranzugehen. Auf den zweiten Blick sieht es natürlich etwas anders aus. Wie die TAZ berichtet wurden 2009 nur knapp 25.000 Hartz IV Anträge wegen zu hohen Vermögens abgelehnt. Bei 5,5 Millionen Anträgen entspricht das gerade mal 0,5 %. "Nur ein geringer Teil der Hartz-IV-Anträge wird wegen zu hohen Vermögens zurückgewiesen", sagt BA-Sprecherin Anja Huth.


Hier offenbart sich die Verlogenheit, mit der die Bevölkerung beruhigt werden soll angesichts der zu erwartenden Arbeitslosen. Es wird die neue Regierung fast nichts kosten, denn wer hat schon ein Vermögen anhäufen können und viele die jetzt in Kurzarbeit sind werden gezwungen sein, ihre Reserven anzugreifen. Da muss man sich auch fragen, warum die Union nicht schon früher erkannt hat, dass man in der Richtung etwas unternehmen könnte. Schließlich sind sie schon 4 Jahre an der Regierung und den vielen Langzeitarbeitslosen, die ihr sauer und in vielen Jahren Arbeit angespartes kleines Polster schon verbrauchen mussten, hilft es auch nicht weiter.
Mein Fazit ist hier eindeutig. Wer mit soviel Tam Tam und medienwirksam solche Augenwischerei betreibt, der hat ganz andere Dinge vor.


Hört man auf die vielen Statements, die so am Rande hinausposaunt werden, erkennt man die wahren Absichten. Da werden nämlich die ewigen alten Vorurteile munter weiter geschürt. Ja nicht irgendwo aufkeimen lassen, dass es keine Arbeit für alle gibt, dass kein Arbeitsloser freiwillig in die Arbeitslosigkeit gegangen ist. Würde sich diese Ansicht in weiten Teilen durchsetzen, wäre das eine Katastrophe. Und dann kommen sie, diese Interviews, wie das von Herrn Bosbach, das er der Berliner Zeitung gab.

 

Wolfgang Bosbach, noch Fraktionsvize der CDU äußerte sich gegenüber der Berliner Zeitung, die Kosten der Unterkunft, also die Miete, sollte zukünftig direkt an die Vermieter gezahlt werden, damit einer Zweckentfremdung vorgebeugt werden könne.

 

Hier haben wir es. Hartz IV Bezieher können nicht mit Geld umgehen. Die große Masse zahlt ihre Miete nicht. Das Geld wird versoffen und in die Luft gepustet. Es muss schon die überwiegende Mehrzahl sein, denn sonst würde eine solche Maßnahme keinen Sinn ergeben. Auch das Vermieter dann wissen, welche Mieter Hartz IV beziehen ist nicht so schlimm. Datenschutz und Menschenwürde sind ja schon zum großen Teil abgeschafft.
Es geht aber auch noch schlimmer. wie Gegen Hartz.de berichtet:

 

In einem Positionspapier der Unionsfraktionen, aus dem der Spiegel und die Financial Times Deutschland zitieren, wird eine weitere »Verschärfung der Kontrollen« und eine »Ausweitung der Sanktionen« gegen Erwerbslose, die »zumutbare« Arbeit ablehnen, gefordert. Diesen soll demnach das Arbeitslosengeld II (ALG II) bei der ersten Ablehnung halbiert und bei der zweiten gänzlich gestrichen werden. Entsprechende Strafen sollen nach dem Willen von CDU und CSU künftig »unmittelbar kraft Gesetzes wirksam werden«, und nicht wie bisher von den Fallmanagern der Arbeitsagenturen im Einzelfall verhängt werden.

 

Ja, Hartz IV Bezieher können nicht mit Geld umgehen und sind zudem noch faul. Sie liegen der Allgemeinheit auf der Tasche oder den ganzen Tag im Liegestuhl. Da kann man doch nicht einem Fallmanager zugestehen, vielleicht etwas sozial und mit ein bisschen Gewissen zu entscheiden. Geld weg und das von Gesetzeswegen. Hunger ist die beste Motivation auch für 1,50 € arbeiten zu gehen.

 

Zudem fordert die Union, den Urlaubsanspruch für ALG-II-Bezieher zu streichen, Krankschreibungen schärfer zu kontrollieren und die ALG-II-Zahlung bei der Ablehnung von Sprachförderkursen für ein halbes Jahr einzustellen. CDU-Generalsekretär Ronald Pofalla erklärte am Samstag auf einem Parteitag in Pirna, dies sei »absolut notwendig«, da sich viele Arbeitslose bislang »zügellos« verhielten.

 

Fassen wir mal zusammen. Hartz IV Bezieher können nicht mit Geld umgehen, sie sind faul und sie verhalten sich zügellos. Soll wahrscheinlich heißen, sie verprassen ihre Kohle in teuren Nachtklubs, lassen sich auf den Bahamas die Sonne auf den mit lauter Köstlichkeiten vollgefressenen Bauch scheinen, schauen ab und zu mal im Spielkasino vorbei und gehen 5 mal die Woche in den Puff.
Dann sind solche Maßnahmen verständlich und auch angebracht. Leider sieht die Realität anders aus und diese Hetze soll von den eigentlichen Problemen ablenken. Es bleibt abzuwarten was kommt. Eines steht fest, es wird für die Armen und Unterdrückten nichts Gutes sein und um die wahren Absichten zu verschleiern werden wir noch etliche solche Scheinwohltaten und pseudosoziales Engagement erleben.

 

A. Pianski

WOHLFAHRTSVERBÄNDE AM HARTZ IV-TROPF

Hartz4-Plattform besorgt über scheinbar abhängige, regierungstreue Stellungnahmen von Caritas und Diakonie für das Bundesverfassungsgericht

„Ich empfinde es Besorgnis erregend, wie einseitig und regierungskonform sich Sozialund Wohlfahrtsverbände in Stellungnahmen gegenüber dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Hartz IV-Verhandlung geäußert haben," stellt Brigitte Vallenthin, Hartz4- Plattform Sprecherin wenige Tage vor dem Termin am 20. Oktober in Karlsruhe fest. Der Hartz4-Plattform liegen Stellungnahmen von Caritas und Diakonie vor, die vom Bundesverfassungsgericht nach § 27 des Bundesverfassungsgerichtsgesetzes (BVerfGG) „als sachverständige Dritte" angefragt wurden. „Wir sehen in den Antworten - die so tun, als ginge es alleine um die Kinderregelsätze und nicht auch grundsätzlich um den Eckregelsatz - eine Verletzung der gebotenen Neutralität. Da wird weniger der Sachaufklärung und Wahrheitsfindung gedient als vielmehr regierungsabhängiger eigener Interessenlage."
Ähnlich äußert sich auch der erste Vorsitzende von „Sozialverein und Erwerbslosen- Initiative ARCA Soziales Netzwerk e.V.", Thomas Kallay. in Bezug auf den zusätzlichen Aspekt des Profitierens der kirchlichen Verbände durch 1€-Jobber aus Hartz IV, in einem Gespräch mit der Hartz4-Plattform, das im Wortlaut auf www.hartz4-plattform.de nachzulesen ist.

Caritas und Diakonie beziehen Mittel aus Hartz IV-Töpfen, mit denen sie im Auftrage der Behörden unterschiedliche Maßnahmen durchführen und in deren Namen sogar Sanktionen ankündigen. Der Hartz4-Plattform liegt dazu ein Schreiben der Diakonie in Hessen-Nassau vor, das bereits vom 19. September 2006 datiert. Darin heißt es unter anderem: „Sie haben Ihren Unmut darüber geäußert, dass sich das Diakonische Werk indirekt an Sanktionsmaßnahmen im Rahmen des SGB II beteiligt. (...) Es ist jedoch sehr wohl möglich, dass künftig ein Grossteil der Sozialleistungen aus diesem Topf finanziert wird. (...) Wie Sie sicher wissen, gehen parallel zur oben beschriebenen Entwicklung die Kirchensteuereinnahmen zurück ... (...) Fakt ist aber, dass eine Verweigerung der großen Träger gegenüber SGB II ein dramatisches Ausdünnen der Hilfsangebote zur Folge hätte, das sicher nicht zu begrüßen wäre ...".
„Ich sehe dadurch durchaus einen Interessenkonflikt. Gerade darum hätte ich von Anfang an eine Zurückweisung der Hartz IV-Mittel durch Caritas und Diakonie aus ethischen Gründen erwartet und für das notwendig richtige Signal der Kirchen an die Politik gehalten," fasst Brigitte Vallenthin zusammen.

 

Wiesbaden, 14. Oktober 2009
Brigitte Vallenthin
Presse
Hartz4-Plattform www.hartz4-plattform.de
keine Armut! - kein Hunger! - kein Verlust von Menschenwürde!
Bürgerinitiative für die Einführung des Bedingungslosen Grundeinkommens
sowie die Information und Unterstützung von Hartz IV-Betroffenen
Wiesbadener Initiative Grundeinkommen www.grundeinkommen-wiesbaden.de
Wir arbeiten lieber für Menschen als für Geld
Wahlinitiative Grundeinkommen-waehlen www.grundeinkommen-waehlen.de

Brigitte Vallenthin: 0611-1721221 Hartz4-Plattform
Wiesbaden
eMa il: info@hartz4-plattform.de
Internet: www.hartz4-plattform.de

 

Quelle: Pressemeldung Hartz4-Plattform

 

In diesem Zusammenhang sei noch auf folgende Veröffentlichung hingewiesen:

Gespräch mit Thomas Kallay, Vorsitzender des ARCA Soziales Netzwerk e.V.

Thilo und die Hetze

Zentralrat der Juden fordert Rücktritt, so titelte die TAZ am 10.10.2009 auf ihrem Onlineportal. Weiter heißt es,
Der Generalsekretär des Zentralrats der Juden wirft Bundesbank-Vorstand Sarrazin wegen seiner abfälligen Äußerungen über Migranten Nähe zum Nationalsozialismus vor.
"Ich habe den Eindruck, dass Sarrazin mit seinen Äußerungen Göring, Goebbels und Hitler eine große Ehre macht", sagte Kramer in gewohnt pointierter Weise auf einer gemeinsamen Pressekonferenz des Zentralrats mit der Türkischen Gemeinde in Deutschland (TGD). "Er steht in geistiger Reihe mit diesen Herren." Die Äußerungen des ehemaligen Berliner Finanzsenators seien "perfide, infam, volksverhetzend und muslimfeindlich." TGD-Chaf Kenan Kolat forderte erneut den Rücktritt Sarrazins.

 

Ja, jetzt schreien sie, die von Herrn Sarrazin angegriffenen, mit Hetze überzogenen und verunglimpften. Mit Recht wird dieser Herr in die Ecke gestellt wo er hingehört und auch die Staatsanwaltschaft prüft eine Anzeige wegen Volksverhetzung. Nur kann ich diese plötzliche Empörung gegen diesen Menschen nicht so recht verstehen. Dass Herr Sarrazin ein Volksverhetzer ist, ist doch schon lange bekannt. Nur hat es bis jetzt niemanden so richtig gestört. Als er noch in Berlin saß hat er ständig gegen Arbeitslose gehetzt und nirgends erfolgte ein Aufschrei. Im Gegenteil, er hat sich da nahtlos in die Riege der Hetzer gegen Hartz IV Empfänger wie Clement, Müntefering und wie sie alle heißen, eingereiht. Kein Staatsanwalt wäre auf die Idee gekommen so einen honorigen Politiker wegen Volksverhetzung anzuzeigen. Das passiert erst wenn das Renommee der BRD auf dem Spiel steht. Wir müssen nicht erst warten, bis die NPD in die Parlamente einzieht. Wir haben schon jetzt genügend Politiker die solches Gedankengut in sich tragen. Meist kommt es bei so spontanen Verbalattacken, die vorher nicht durchdacht sind, zum Vorschein. Und da sind dann diese Leute besonders ehrlich, weil sie keine Zeit hatten ihre wahren Absichten zu verschleiern.

 

Das Hetze und Verunglimpfung Arbeitsloser so gesellschaftsfähig ist, hat einen Grund. Angefangen bei der Politik, wo unterschwellig ständig diese Klischees der Faulheit und des guten Lebens auf Kosten anderer geschürt werden und solche Thesen wie „Man muss Arbeitslose nur richtig motivieren, sie wieder an einen geregelten Tagesablauf heranführen" verbreitet werden, dass bleibt nicht nur bei schlichten Gemütern hängen. Und die Blöd Medien tun alles, dass sich diese Einstellung noch verfestigt. Selbst die öffentlich rechtlichen Sender schlagen in diese Kerbe, und das alles um Arbeitsplatzbesitzer gegen Arbeitslose aufzuhetzen und die Angst vor Arbeitsplatzverlust zu schüren, um die Masse der Beschäftigten gefügig und zu allem bereit zu machen. Der Slogan lautet, „Hauptsache Arbeit, egal zu welchem Preis und zu welchen Bedingungen." Ja nicht zum Heer der Faulen und Asozialen gehören. Da wird dann auch schon mal für 1,50 € die Stunde der Bürgermeistergattin oder einer Unternehmerin die Haare frisiert. Egal, Hauptsache einen Job. Dann geht man halt auf die ARGE aufstocken. So haben alle was davon. Der Arbeitnehmer das Existenzminimum, der Arbeitgeber einen subventionierten Arbeitsplatz und ordentlichen Gewinn und die Kunden einen schönen Kopf.
Selbst ein großer Teil der Arbeitslosen hat diesen Schwindel „Hauptsache Arbeit" verinnerlicht und verhält sich danach. Nun können von der zukünftigen neuen Regierung die Weichen gestellt werden um die Versklavung weiter voranzutreiben und eine neue Qualität in der Arbeitswelt zu schaffen.

 

Andreas Pianski

Kommen bald massive Einsparungen bei Hartz IV?

Hinweise auf massive Einsparungen bei den Hartz IV Kosten mehren sich. Die Bundesregierung hat noch nicht gewechselt, die Koalitionsvereinbarungen zwischen der CDU und FDP sind noch nicht zu Ende gehandelt. Da will die alte noch amtierende schwarz-rote Koalition vor dem Regierungswechsel bei den Kosten für die Unterkunft (KDU) den Bundesanteil massiv einsparen. Der Bundesanteil bei den Hartz IV Unterkunftskosten soll noch auf der letzten gemeinsamen Sitzung beschlossen werden. Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), hat den entsprechenden Entwurf vorgelegt hat. Der Bund will von 26 auf 23,6 Prozent den Anteil kürzen. Die verbleibenden 76,4 Prozent sollen nun die Kommunen begleichen, die alle auf einen Schuldenberg sitzen. Was wird passieren, es werden die Verwaltungsrichtlinien der Landkreise gekippt und der „spitze Bleistift" wird die rechtswidrigen Pauschalen noch mehr zusammen streichen. Die Kosten für Unterkunft u. Heizung steigen stetig an und da will man auf Sparkurs gehen, viele von den Hartz IV-Beziehern, müssen schon Anteile aus ihrem Regelsatz selbst zahlen. Die rechtswidrige Pauschalierung dieser Kosten hat da Tür und Tor geöffnet, die ARGEn zahlen nicht die tatsächlichen Kosten. Weit über fünf Millionen Hartz IV-Bezieher sind davon betroffen, Tendenz stetig steigend. Kommt nun doch die FDP mit ihrem Bürgergeld zum Zug, dann werden diese Leistungen auch noch gestrichen. Eine Kürzung der Sozialleistungen in massivster Weise wird dann geschehen Die FDP hatte schon vor der Bundestagswahl offen eine Hartz IV Kürzung von 30% in den Raum gestellt. Keine Steuererhöhung, doch dafür Sozialkürzungen? Wie sollen denn die gestiegenen Mehrausgaben, finanziert werden, zurzeit ziert sich die CDU/CSU noch, denn Frau Merkel will doch Kanzlerin aller Deutschen sein. Wird und kann sie nicht sein, wo will sie denn einsparen? Bei Industrie und Finanzen, kann sie nicht, denn die haben schon ihre Prioritäten gesetzt, entweder nach unserer Pfeife oder es läuft nichts mehr .Die Einsparungen bekommen wieder, die knallhart zu spüren die jetzt schon immer löhnen mussten, wie lange soll das noch gehen? Der „soziale Kahlschlag" ist schon im Vorprogramm und dann, was kommt dann? Sehen wir mal kurz ein paar Monate voraus: Erhöhung der Krankenkassenbeiträge, noch mehr Medikamente aus der eigenen Kasse zahlen, Zuzahlung bei bestimmten kostenaufwendigen Untersuchungen, Rentenalter nach oben setzen, Bildung selber zahlen, für „Niedrigstlöhne" arbeiten, Mindestlohn gestrichen usw.

 

Man mag über das alles nicht nachdenken, aber diese Dinge sind Tatsachen an denen wir nicht vorbei kommen werden. Wollen wir das, ein Leben am äußersten Rand, ohne etwas dagegen zu tun?

 

M. Madaus

 

Quelle http://www.gegen-hartz.de/

Abschied der Regierung auf Kosten der Kommunen

Bild: Bundestagsfraktion Die Linke Bild: Bundestagsfraktion Die Linke

"Das war ein Abschied auf Kosten der Kommunen", stellt Katja Kipping fest. "Auf ihrer letzten Kabinettssitzung hat die schwarz-rote Bundesregierung noch einmal Nägel ohne Köpfchen gemacht und den Anteil des Bundes an der Finanzierung der Kosten der Unterkunft weiter gesenkt. Mit anderen Worten: Die Kommunen werden stärker belastet. Auch für sie bedeutet Hartz IV nun Armut per Gesetz." Die sozialpolitische Sprecherin der Fraktion DIE LINKE weiter:

 

"Bei der Einführung von Hartz IV war noch vollmundig das Ziel verkündet worden, die Kommunen durch die Zusammenlegung von Leistungen zu entlasten. Jetzt entpuppt sich das Gesetz als finanzielles Desaster für Städte und Gemeinden. Um mehr als fünf Prozent ist die Beteiligung des Bundes seit 2008 zurückgegangen. Begründet wird dies damit, dass die absolute Zahl der Bedarfsgemeinschaften zwischen 2008 und 2009 gesunken sei. Abgesehen davon, dass deren Zahl aufgrund der Wirtschafts- und Finanzkrise mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder steigen wird, zeugt diese Begründung entweder von mangelhaften Mathematik-Kenntnissen, oder die Bundesregierung will die Kommunen schlicht für dumm verkaufen.

 

DIE LINKE fordert die Bundesregierung auf, diesen Angriff auf die finanzielle Belastbarkeit der teils hoch verschuldeten Kommunen zu unterlassen. Der Zuschuss des Bundes muss im Gegenteil sogar noch erhöht werden. Zudem muss die Berechnung des Zuschusses auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten erfolgen."

 

Quelle: Fraktion DIE LINKE. im Bundestag, Pressestelle

Anmerkung:
Die Kommunen sind pleite. Im ganzen Zwickauer Land bedienen sich die ARGEn der beiden Nichtprüfungsgrenzen für Nebenkosten 1,10 € und Heizung 1,20 € um Geld bei den Kosten der Unterkunft rechtswidrig einzusparen. Sie benutzen diese beiden Nichtprüfungsgrenzen entgegen Bundessozialgerichtsurteilen und sogar gegen die Verwaltungsvorschrift des Zwickauer Landes als pauschale Kappungsgrenze. Weiterhin versucht der Landkreis über die Wasserpauschale von 27 m³ ebenfalls die Kosten der Unterkunft nach unten zu drücken. Dabei ist 1. die Festlegung einer Wasserpauschale an sich schon laut Bundessozialgericht nicht rechtens und 2. ist es ein einmaliger Vorgang im gesamten Bundesgebiet einen Hartz IV Empfänger so wenig Wasser zuzugestehen. Überhaupt hat nach unseren Recherchen nur noch ein Landkreis eine Wasserpauschale. Die liegt aber immerhin bei 40m³ pro Person und Jahr.
Bleibt zu befürchten, dass die Kommunen bzw. der Landkreis in Zukunft noch trickreicher versuchen werden, die ohne Zweifel noch steigenden Kosten bei den Betroffenen abzuladen. Schon heute zahlen sehr viele Hartz IV Empfänger aus ihrem Regelsatz zu den Kosten der Unterkunft dazu.

 

Andreas Pianski

 

Erreichbarkeitsanordnung geändert.

Wie gegen-hartz.de meldet, ist die Erreichbarkeitsanordnung geändert worden. Dabei entfällt die strikte Residenzpflicht in den ersten drei Monaten der Arbeitslosigkeit. Im Rahmen der dezentralen Handlungskompetenz schreibt gegen-hartz.de weiter, wird während des gesamten Zeitraums der Arbeitslosigkeit einzelfallbezogen entschieden, ob ein auswärtiger Aufenthalt einer beruflichen Eingliederung entgegensteht.

 

Lesen Sie den gesamten Artikel hier ...

Massive Einsparungen bei Hartz IV geplant

Kommen bald massive Einsparungen bei Hartz IV ?

Kaum ist die Bundestagswahl vorbei, mehren sich die Hinweise auf massive Einsparungen bei den Hartz IV Kosten. Die Bundesregierung hat noch nicht gewechselt, da die Koalitionsvereinbarungen zwischen der CDU und FDP noch nicht einmal richtig begonnen haben. Doch die alte und noch amtierende schwarz-rote Bundesregierung will vor dem Regierungswechsel den Anteil des Bundes bei den Kosten für die Unterkunft (KDU) massiv einsparen. Der Bundesanteil bei den Hartz IV Unterkunftskosten soll noch auf der letzten gemeinsamen Sitzung der amtierenden Bundesregierung beschlossen werden. Allen voran Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD), der den entsprechenden Entwurf vorgelegt hat. Der Anteil des Bundes soll von 26 auf 23,6 Prozent gekürzt werden. Den anderen Bärenanteil von 76,4 Prozent sollen nun die Kommunen begleichen.

 

Bundesarbeitsminister Scholz rechnete vor, dass die Hartz IV-Unterkunftskosten auf eine Höhe von 15,8 Milliarden Euro steigen werden. Aus diesem Grund wolle der Bund gegen den massiven Protest der Kommunen die Kosten einsparen. Der Bund will 3,7 Milliarden Euro zahlen, die Kommunen sollen 12,1 Milliarden Euro im Jahr begleichen. Der Bund begründet den Sparkurs damit, dass bei Beginn der Hartz IV-Reformen vereinbart wurde, bei einem Absinken der Bedarfsgemeinschaften sinkt auch der Anteil des Bundes. Doch in Wahrheit sind die Hartz-IV Kosten für die Unterkunft gestiegen. Bereits 2007 hatten die Kommunen darauf aufmerksam gemacht: Damals waren die Kosten für Energie und Wärme angestiegen. Die KdU Kosten sind, wie auch das Bundesarbeitsministerium weiß, eklatant damit angestiegen. Momentan erhalten weit über fünf Millionen Menschen das Arbeitslosengeld II, Tendenz steigend.

 

Kommunen geraten unter erhebliche finanzielle Engpässe. So geraten nun die Kommunen unter erheblichen finanzielle Engpässe. Eine noch höhere Verschuldung der Kommunen wäre die Folge. Man muss nur "eins und eins" zusammen zählen, um zu erkennen, dass die Kommunen nun bald zu dem Mittel der Kürzungen bei den Unterkunftskosten schreiten werden. Steuererhöhungen schließt die zukünftige Bundesregierung bekanntlich aus. Doch der Vorschlag der FDP, ein sog. Bürgergeld einzuführen, liegt deutlich erkennbar in diesem Zusammenhang. Die FDP will nämlich grundsätzlich nur noch eine Bürgergeld- Pauschale auszahlen und die Kosten der Unterkunft neben anderen Sozialleistungen streichen. Damit würde eine Kürzung der Sozialleistungen in massivster Weise geschehen. Die FDP hatte schon vor dem Bundestags-Wahlkampf offen eine Kürzung der Hartz-IV-Leistungen um 30 Prozent gefordert. Das sog. Bürgergeld wäre im Vergleich in etwa eine solche Hartz IV Kürzung.

 

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Finden Sie es richtig, dass Arbeitslose

durch Sanktionen diszipliniert werden?

 

Zigtausende Erwerbslose sind seit Einführung von Hartz IV für irgendein sogenanntes „Fehlverhalten“ bestraft worden. Im Jargon der ARGE sind sie sanktioniert worden, einigermaßen unbemerkt von der Öffentlichkeit sind ihnen die Mittel für ein menschenwürdiges Leben entzogen worden.

 In 2008 sind es bundesweit 730.763 Menschen, denen man das Existenzminimum einfach weggestrichen hat.

Wo ist der Aufschrei gegen dieses menschenunwürdige tun?

 

Nicht nur unbedacht ist in den vergangenen Jahren bekannten Politikern der Satz aus dem Mund gerutscht „wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen“.

Solche Politiker einer sogenannten Arbeiterpartei haben bei der Formulierung und Verabschiedung der Hartz IV-Gesetze auch noch Pate gestanden. Betrachtet man die Arbeitsmarktpolitik und die Sanktionsweise der ARGEn, kann man auf den Gedanken kommen, Erwerbslose sollen erst in der einen Weise „hungern“, um dann nach Arbeit zu „hungern“, egal welche und egal wie sie entlohnt wird.

 

„Erwerbstätigkeit wird nicht nur durch wirkliche Anreize gefördert, nein, auch durch Sanktionen gefordert“. „Jede Erwerbstätigkeit ist zumutbar“. Wie will man das noch ausweiten, ungeachtet dessen stellt sich wieder ein Politiker einer nun aus der Regierung abgewählten Partei hin und sagt:

Wir wollen Arbeit die gerecht entlohnt wird, die Teilhabe am sozialen Sicherungssystem muss möglich sein, Arbeit soll Anerkennung bieten, Qualifikationen müssen anerkannt werden, denn sonst macht die Unvereinbarkeit krank, das sind soweit gute Worte, doch für Erwerbslose gelten die nicht.

Es wird abgestraft, wer einen Ein-Euro-„Job“ ablehnt, wer eine Arbeit im Niedriglohnsektor ablehnt, wer nicht pünktlich in die ARGE kommt oder mal einen Termin verpasst, wer sich weigert Trainingsmaßnahmen anzutreten die er schon das X-te Mal machen soll. Wer Unterlagen nicht rechtzeitig einreicht oder unvollständig abgibt. Die Menschen sollen im Sinne der ARGEn funktionieren. Würde und Selbstbestimmung bleiben auf der Strecke, die Verantwortlichen interessiert das nicht, statt Motivieren setzt man auf Abstrafen, auf Sanktionieren.

 

Antworten aus einer Befragung:

 

„Es gibt kaum noch ‚normale’ Jobs. Ich

habe mich von vielen Dingen losgesagt

(Auto, Handy, Zigaretten, Imbiss,

Restaurants, usw.) (…). Dritte verdienen

an meiner Armut

 

 

„Ich habe Angst, dass ich aufgrund der

Kürzung nicht mehr genug zu essen habe

und mir irgendwann der Strom/das Gas abgedreht

werden.“

Hartz IV: Strafe für Arge

Das Sozialgericht Dresden verhängte eine Strafe gegenüber der Arge. Diese Geldstrafe wird verhängt, wenn Gerichte unnötig durch das Verschulden einer Behörde beschäftigt werden

Die Arge in Dresden erhält eine kostenpflichtige Abmahnung. Der Grund: Das Sozialgericht Dresden wurde unnötig durch eine Falschauslegung der Arge beschäftigt. Im konkreten Fall wollte sich eine 30jährige Arbeitslosengeld II (ALG II) Bezieherin zur Erzieherin weiterbilden lassen. Dafür muss die Frau 110 Euro Schulgeld an die Fachschule für Sozialpädagogik zahlen. Laut dem Sozialgesetzbuch muss die Arge die Kosten der Ausbildung für zwei Jahre übernehmen. Die Arge übergab der Hartz IV Betroffenen ein Informationsblatt in dem stand, dass nach zwei Jahren empfohlen wird, Bafög zu beantragen.

Die Frau hatte sich an das Informationsblatt gehalten und beantragte bei Bafög-Amt für das dritte Ausbildungsjahr Ausbildungsbeihilfe. Die Bafög Behörde gab daraufhin "grünes Licht". Doch aufeinmal lehnte die Arge die Zahlung der ersten zwei Jahre ab. Plötzlich sah die Hartz4 Behörde den Fall völlig anders. Laut Meinung der Arge muss das 3. Jahr über einen Dritten finanziert werden. Mit einem "Dritten" meinte die Behörde beispielsweise einen Arbeitgeber. Bafög wäre eine Sozialleistung des Staates und nicht eines Dritten, so die Position der Arge.

 

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Pläne zur Ausweitung der Zwangsarbeit

Die Leiharbeitsplätze, in den letzten zehn Jahren sprunghaft auf 794.363 Stellen angewachsen, werden von den Monopolherren als Manövriermasse eingesetzt: Über 300.000 Leihar­bei­ter haben in der Krise bereits ihren Arbeitsplatz verloren. "Es ist zu erwarten, das es nach der Krise zu einer weiteren Ausbreitung der stra­tegischen Nutzung von Leiharbeitern kommen kann", so Professor Klaus Dörre in der neuesten "Metallzeitung". Doch damit nicht genug: In den Schubladen von Arbeits- und Wirt­schafts­ministerium warten Studien des regierungsnahen Insti­tuts für die Zukunft der Arbeit (IZA) auf ihre Verwirklichung. Ihr zynischer Name: "Workfare" (abgewandelt vom englischen Welfare, Wohl­fahrt). Workfare ist ein Mo­dell zur umfassenden Verpflichtung der Arbeitslosen zur Arbeits­aufnahme, d.h. zur generellen Zwangsarbeit bei Arbeitslosigkeit.

In der IZA-Studie vom Frühjahr diesen Jahres heißt es: "Erwerbsfähige Transferberechtigte sollen die ihnen zustehen­den Leistungen grundsätzlich nur noch dann in vollem Umfang er­halten, wenn sie dafür im weitesten Sinne einer Vollzeit äqui­valente Gegenleistung erbringen." Ihre Tätigkeit soll sich dabei auch nicht auf öffentliche oder Allgemeinwohl-Aufgaben beschränken, sondern auf alle Arbeits­plätze ausgedehnt werden. Entsprechend den gegenwärtigen Hartz-IV-Regelsätzen wird dabei von Bruttogehältern für eine 39-Stun­den-Woche von monatlich 675 bis 965 Euro ausgegangen, was Brut­tostundenlöhnen von 5,20 Euro bis 7,50 Euro entspricht.

Workfare "... verdeutlicht die implizite Annahme, der Grund für die Arbeitslosigkeit liege nicht primär in einem Fehlen an Arbeitsplätzen, sondern am Mangel an Motivation und Anstren­gung bei den Betroffenen", kommentiert das Internet-Lexikon Wikipedia. Als Billigstarbeiter in den Betrieben würden sie mehr und mehr so genannte Stammarbeiter verdrängen, die dann als Arbeitslose ihrerseits zur Arbeit zu Billigstlöhnen gezwungen würden - diese Entwicklung hat ja bereits jetzt durch Leiharbeit und 1-Euro-Jobs eingesetzt.

Mit solchen Methoden, freut sich der "Zukunftsbericht 2009" des Landes Nordrhein-Westfalen unter Ministerpräsident Jürgen Rüttgers (CDU), könne der Staat "... ein erhebliches Beschäftigungspotenzial bei einer gleichzeitigen massiven Haushaltsentlastung mobilisieren" ... und zur Umver­teilung an die Monopole bereitstellen, bleibt zu ergänzen.

Es zeigt sich immer deutlicher, dass die Hartz-Gesetze den Boden bereitet haben, auf dem solche Maßnahmen weiter ausgebaut werden. Allerdings: Die dadurch drohenden "Stürme" und "Vertei­lungskämpfe" machen den Herrschenden wirklich Sorgen, wie zu Guttenberg (CDU) und Steinbrück (SPD) am letzten Sonntag bei Anne Will freimütig erklärten. Deshalb ist es so wichtig, auf der 6. Herbstdemonstration der Montagsdemonstrationsbewegung am 24. Oktober in Berlin gegen solche menschenverachtenden Pläne massenhaften Widerstand zu signalisieren - egal von welcher Regierung sie weiter verfolgt werden!

 

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