Di
20
Dez
2011
Wichtig-Info
Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil vom 21.10.2011, - L 12 AS 2597/11 -
Es besteht keine Anspruchsgrundlage im SGB II für die Übernahme der Gebühren für die Ausstellung eines neuen Personalausweises und Reisepasses sowie der Kosten für das Anfertigen der dazu erforderlichen biometrischen Fotos als Zuschuss. Die Klägerin hat auch keinen Anspruch auf die Gewährung eines rückzahlungsfreien Darlehens.
http://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/esgb/show.php?modul=esgb&id=146244&s0=&s1=&s2=&words=&sensitive=
Kommentare: 1
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#1
Mal sehen, was die nächste Polizeistreife bei einer Personenkontrolle sagt und in wie weit das
Knöllchen vom Jobcenter übernommen wird.
Mit dem Pass, das kann ich noch verstehen.
Mir stellt sich nur die Frage,"hat der JC Angst
das HartzIV-Empfänger alle abhauen ?
Erst mal braucht man Geld dazu, sonst wäre ich schon lange weg.Wie wäre es JC, wenn Ihr Eure
Kopfgelder und Selbstständigkeitsgeldspritzen den Hartzern gebt, die hier weg wollen.(Was für'n Wort)
Ist doch dann bestimmt alle mal billiger, als Euch weiter zu bezahlen. Nachschub an Billigarbeitern habt Ihr genug, müßt halt nur zusehen, das aus Schwarzarbeit, Weißarbeit wird. 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






