Di

29

Nov

2011

Arbeitsvermittlung oder doch Willkür???

Eine wahre Geschichte leider noch ohne Happy End.

 

Montag 28.11.2011 Jobcenter Zwickau Werdauer Str., ein Leistungsberechtigter hatte einen Termin bei seiner charakterfesten, knallharten und coolen Arbeitsvermittlerin.

 

Vor jedem Termin bei ihr überfällt ihn das große Grauen, er kann keinen Termin mehr ohne Begleitung/Beistand erledigen. Seine Vermittlerin ist Frau Strobel, mit einem Faible für bundesweite Arbeitsreisen in Sachen Holzbearbeitung bzw. Verarbeitung, für Psychologischen Dienst und für Amtsärztliche Untersuchung. Das tut sie natürlich alles für den Leistungsberechtigten, den sie ja passgenau einen Job vermitteln will, ist doch cool.

Nennen wir jetzt den Leistungsberechtigten einfach mal Herrn X, er hat schon einige Male seiner Vermittlerin Frau Strobel zu erkennen gegeben, dass er mit der bundesweiten Reisetätigkeit, so seine Probleme hat. Frau Strobel, vermutlich Absolventin der Fach.- oder Hochschule der BA, nimmt das einfach nicht für voll und trifft die Entscheidung für ihn, er muss!

 

Einwände nicht bei ihr, genau wie schon oft besprochen, nicht in Holzverarbeitung vermitteln, gehen an ihr vorbei. Herr X. ist für eine Helfertätigkeit vorgesehen, nach der Art Strobel, kann man überall helfen aber eben zu 90% im Holz, was X. nun überhaupt nicht liegt, genau wie Arbeit außerhalb seines Einzugsbereiches. Frau Strobel druckt nach dem kurzen Einwand des eingeschüchterten

Herrn X Bewerberangebote aus, das 1. In Bremen, das 2. in Rothenburg, Nummer 3 u. 4 waren dann auch gleich um die „Ecke“.

Sprachlosigkeit bei Beistand und Herrn X, eine knallharte Tat der Vermittlerin, dass ja keine Zweifel aufkommen, wer das Sagen hat, waren alle Angebote wieder in Holzverarbeitung. Da entstand ganz schnell bei den beiden Beiständen der Eindruck von Willkür, gebündelt mit einem zynischen Verhalten gegenüber Leistungsberechtigten u. Beistand.

 

Er hat seine Talente für Garten- u. Landschaftsbau entdeckt, das möchte aber Frau Strobel nicht, weil da immer eine Fahrerlaubnis Voraussetzung wäre und im Winter gibt es da keine Einstellungen. Seine7 Eigenbemühungen die X abgeben musste waren da soweit hinfällig, an dieser Stelle soll noch erwähnt werden, dass Herr X fast bei jeden Termin bis zu 10 u. mehr Angebote bekommt zur schriftlichen Bewerbung, Erfolg bis jetzt Null. Außer, dass Frau Strobel hier einen Batzen an Geld für Bewerbungen produziert. Da sie ja noch misstrauisch ist und Herrn X unterstellt sich nicht beworben zu haben, wird das von ihm jetzt per Einschreiben mit Rückschein gemacht, denn mit Sanktionen geht es bei ihr auch flott. Das belegt dieser Artikel:

http://www.ali-gegenwind.de/2011/07/06/sanktion-erst-einmal-abgewendet/

 

In ihrer „Verzweiflung“ hatte Frau Strobel Herrn X auch schon zum Psychologischen Dienst geschickt und extra noch zum Amtsarzt der BA um alle Vermittlungsdefizite aufzuspüren. Nun unterstellt sie ihm auch noch, dass er sich geweigert habe, sich untersuchen zu lassen. Das dies der Lügerei der Ämter entspringt, kann man hier nachlesen:

http://www.ali-gegenwind.de/2011/10/26/6-stunden-begutachtung-beim-psychologischen-dienst-und-eine-arbeitsvermittlerin-die-vermutlich-einen-kunden-widerrechtlich-konsequenzen-angedroht-hat/

 

Der Psychologische Dienst ist ein beliebtes Programm der Jobcenter, nachzulesen unter:

http://www.ali-gegenwind.de/2011/10/29/psychologische-betreuung-zur-erhaltung-der-arbeitskraft/

 

Mit einer geringen Spur an Menschenkenntnis wären vermutlich diese ganzen Kosten nicht nötig. Sie hat doch X schon den Stempel aufgedrückt, dass er keine Lust hat, wer hat aber hier die Schuld? Bei diesem Umgang mit X, wird nie etwas Positives heraus kommen, da die Spannung zwischen Vermittlerin u. Leistungsberechtigten bei jedem Termin schlimmer wird.

Mit dem Druck der ständig ausgeübt wird, kann Herrn X nicht geholfen werden, er will in Arbeit aber Frau Strobel beachtet in keiner Weise seine Anliegen, sie legt fest was sie für richtig hält u. alles andere geht an ihr vorbei, dass es keine Wunscharbeit geben wird ist klar.

 

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

 

Das ist doch sicherlich auch für Leistungsberechtigte im Hartz IV gültig, oder?

 

 

Eine Arbeit bei der er seine Leistung voll einbringen kann und die ihn ausfüllt, von Zwangsarbeit steht nichts im GG. Ich bin noch der Meinung, dass jeder von seiner Hände Arbeit auch leben können soll u. nicht weiterhin im Jobcenter zum Aufstocken Anträge stellen muss.

 

M. Madaus

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Kommentare: 11

  • #1

    Andreas (Mittwoch, 30 November 2011 08:59)

    Es wird immer feste druff gehauen, bis Mensch seelisch kaputt ist. Hauptsache wieder einer weniger. Wie sich das Problem am Ende löst ist völlig egal. Entweder er nimmt irgendeinen beschissenen Job an, wo er aufstockt und den Schikanen weiter ausgesetzt ist oder er geht „freiwillig“ von dieser Welt, wo es bis jetzt auch nicht wenige gibt.

    Der größte Teil aber, wird in ständiger Angst vor sich hinleben und bei jedem Brief den er öffnet Panikattacken bekommen und in ständiger Angst leben.

    Was für ein perfides System, was für perfide Leute, die dies ohne mit der Wimper zu zucken durchsetzen, dabei haben die Vermittler in den allermeisten Fällen einen Ermessensspielraum. Wenn man aber erst einmal einen ELO als faul und unwillig erkannt hat, kann man sein Ego ausleben. Im Laufe der Jahre lernt man in den Ämtern nicht wenige kennen, die so denken.

    Das es auch anders geht, beweisen auch einige. Da zählt auch das Anliegen der HE und in einem ordentlichen Gespräch ist da manches zu klären und es wird auf die Wünsche des HE eingegangen. Leider sind solche Mitarbeiter in der absoluten Minderheit. Es beweist aber auch, dass die Aussage vieler nicht stimmt, dass sie so handeln müssen und sich hinter dem Gesetz bzw. hinter ihren Vorgesetzten verstecken. Es ist vielmehr ihr eigener Charakter der Sie antreibt. Das Gefühl der Macht über andere, das auch einmal Chef sein und zu bestimmen was passiert.

    Nach oben buckeln und nach unten treten!

  • #2

    Hans-Jürgen Reglitzki (Mittwoch, 30 November 2011 10:04)

    Moin,

    selbst der § 1 Abs. 1 SGB I besagt:

    ............. ein menschenwürdiges Dasein zu sichern,
    den Erwerb des Lebensunterhalts durch eine frei gewählte Tätigkeit zu ermöglichen..............

    Das war jetzt nur ein Auszug aus dem § 1 SGB I. Hinzu koomen dann noch die UN- und EU-Charta, in der sich die BRD verpflichtet generell auf Zwangsarbeit zu verzichten, und jeden Menschen, der Arbeiten will gemäß seinen Talenten und Fahigkeiten zu fördern......

    Also, da der erste Paragraph im SGB I ganz klar regelt, Was, Wer und Wie zu tun hat, bzw. seine Berufswünsche nicht nur aussuchen, sondern gemäß dem SGB I dies sogar notfalls einklagen kann, dann dürfte es doch Frau Strobel gar nicht erst versuchen einen Menschen in eine nicht gewollte Arbeit zu zwingen.

    Herr X ist doch voll im Recht, denn auch ein richtiges Profiling muss ja ergeben haben, dass er nicht bundesweit, sondern nur regional eingesetzt werden will.

    Hans-Jürgen Reglitzki

  • #3

    Das Auge (Mittwoch, 30 November 2011 13:12)

    § 1 SGB 1 (!!!) ... ääähhhhh, wohl möglichst noch in Verbindung mit Artikel 2 GG

    1. Müllersche Regel - wir sind nur für´s SGB 2 zuständig
    2. Kepplersches Gesetz (RD Chemnitz) - es gilt ausschließlich SGB 2

    ... Mensch, Hans-Jürgen, im SGB 1 sthen doch noch solch bösarige Sachen, wie Schadenersatzansprüche durch den Leistungsempfänger, wenn der nette SB Mist verbockt. Das darf doch ein "Hartzi" gar nicht wissen. Wo kommen wir denn hin, wenn man für diese Arbeitsweise des Jobcenters noch entschädigt werden kann? ... übrigens, ist das dann anrechnungsfrei.

    PROFILING
    Ein nettes Wort. Das ist zwar in den Dienstanweisungen der BA zwingend vorgeschrieben, weil ja sonst eine EGV in´s Leere läuft. Nur sprechen sich Dienstanweisungen so sau schlecht herum.

    Jetzt mal ganz ehrlich! Ihr wisst doch genau, das sowohl das Jobcenter, als auch BA und Landratsamt hier mitlesen. Da könnt ihr doch nicht allen Ernstes soviel "Geheimwissen" preisgeben.
    Wollt ihr wirklich die Verantwortung dafür übernehmen, wenn sich die "Hartzis" jetzt wehren!?

  • #4

    Hans M. (Mittwoch, 30 November 2011 18:35)

    Der JC Zwickau wird mit seinen Methoden immer mehr
    zur neuen Terrorzelle, wo sich anscheinend Psychopathen und SM-Freaks breit gemacht haben und das alles im Namen des Staates, äh im Namen des Volkes.Wird Zeit, das sich um diese
    Zelle mal jemand kümmert, zu mal die Welt momentan eh auf Zwickau schaut.

  • #5

    Jens (Donnerstag, 01 Dezember 2011 03:55)

    Her X sollte diese "Nette Frau" mal persönlich zu Hause aufsuchen und mal ein etwas eindringlicheres "Gespräch" führen.

  • #6

    samohT (Freitag, 02 Dezember 2011 01:07)

    "DAS EXPERIMENT" <- lief vor kurzem erst im TV.
    Mitarbeiter im Vollzugsdienst sollten doch spezielle Fachkunde-Ausbildungen erhalten, oder lieg ich da falsch???
    ...aber wen juckts, ich erhalte seit 5 Monaten(!) keine KdU! Widerspruch am 15.08 gestellt- bislang KEINE REGUNG! Auf Anfrage bei Anwalt bezgl. einstw. Verfügung und Gefahr im Verzug (Wohnungslosigkeit) ebenfalls KEINE REGUNG!
    Ggf. ab Januar OBDACHLOS = UNTER BRÜCKE = Tod! Milchmädchenrechnung!
    Ach ja, natürlich war ich im JC und hab die Sachlage dargelegt... "wen juckts"!

  • #7

    rasant (Freitag, 02 Dezember 2011 11:40)

    @ SamohT

    mache sofort einen Eilantrag und Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz an das entsprechende Sozialgericht. JC müssen binnen 3 Monaten den Widerspruchsbescheid erstellen. Falls nicht, dann kannst du zusätzlich noch eine Untätigkeitsklage einreichen. Wenn Du nicht unter der Brücke schlagen willst, dann leg los.

  • #8

    Hans M. (Samstag, 03 Dezember 2011 10:54)

    Vielleicht sollte mal jemand noch erklären, wie man das macht, mit dem Eilantrag und etc. Ich wüsste es nicht!
    Man kann ja von den Leuten nicht auch noch ein Jurastudium erwarten.So was wäre doch gleich ein Beitrag für das Forum.

  • #9

    Hans M. (Sonntag, 04 Dezember 2011 13:03)

    Wer sich jetzt für den Eilantrag und dessen Modifikationen interessiert, findet darüber im Forum unter Rubrik Sozialpolitik eine Antwort.

    Danke!

  • #10

    samohT (Montag, 05 Dezember 2011 11:42)

    @ rasant

    da ich mich selbst in Sachen Kommunikation mit Gerichten lieber auf kompetente Fachleute wie Anwälte verlasse, hab ich das schon an einen solchen weitergegeben. Problematisch wird es nur wenn man immer drängt, das hat er selbst auch gesagt, aber- der Antrag und die Untätigkeitsklage gegen das JC sind bereits gestellt. Unter uns: Nur gut das ich mich aus reinem Selbsterhaltungstrieb noch über Wasser halten kann- was ich natürlich diesem Schei* Amt nicht mitteilen werde. Danke dennoch für deinen Hinweis, sollte anderen in dieser Lage hilfreich sein.


    @ Hans M.

    Diese Frage stellt sich wahrscheinlich jeder 2. ALGII-Bezieher, ich finde der Link zum Umgang mit solchen abstrusen Machenschaften sollte auf die Startseite von Gegenwind e.V.

  • #11

    Hans M. (Montag, 05 Dezember 2011 14:20)

    Hast recht, sollte dort gleich ein Extralink eingerichtet
    werden.Sollte vielleicht "Hilfe bei Verfahrensweisen" heißen,
    oder so.

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