Sa
26
Nov
2011
Bildung und Teilhabe, nicht für alle?
Hier geht es vor allem um die Lernförderung von Kindern und die Entscheidung einer Schule bzw. die Ablehnung der beantragten Lernförderung durch das Amt.
In Bezug auf Lernförderung hat das BMAS und die Übermutter von der Leyen folgenden Familienhinweis gegeben:
Kinder brauchen manchmal Unterstützung, um die Lernziele in der Schule zu erreichen. Mit dem Bildungspaket können Eltern für ihre Kinder nun Lernförderung beantragen. Der Förderbedarf der Schülerin oder des Schülers wird durch die Lehrerinnen und Lehrer, die das Kind am besten kennen, festgestellt und unkompliziert bescheinigt. Wenn vor Ort keine ausreichende reguläre schulische Lernförderung (für alle Kinder) angeboten wird, bewilligt die zuständige Behörde den Antrag der Eltern auf schulnahe Lernförderung. Voraussetzung ist, dass die Lernförderung erforderlich, geeignet und angemessen ist, um das Lernziel zu erreichen.
Vergangene Woche Donnerstag, wir haben vor dem Jobcenter in Hohenstein-Ernstthal Infoflyer verteilt, fiel uns ein Mann auf, der sich lange im und dann vor dem Jobcenter aufhielt u. mit dem wir dann ins Gespräch gekommen sind.
Er hat für seine 2 Töchter einen Antrag auf Lernförderung gestellt, damit beide das Klassenziel erreichen und versetzt werden können. Für eine Tochter hat er die Förderung bekommen und die Zweite soll keine Förderung bekommen, für sie kam eine Ablehnung. Der Vater war wie kann es anders sein empört, dass die Förderung abgelehnt wurde.
Im Jobcenter hat er sich nun befragen wollen, aus welchem Grund dass gemacht wurde. Er erhielt immer wieder die lapidare Antwort, das kann man ihm in Hohenstein nicht sagen, er solle nach Zwickau fahren, da die Bearbeitung dort gemacht wird. Es ist Monatsende und bei einem Familienvater ist bei Hartz IV zumeist der Monat zu lang, das Geld für eine Fahrt nach Zwickau hatte er nicht, er wollte vor Ort eine Klärung haben, er sollte sie einfach nicht bekommen. Da er sich den ganzen Vormittag darum bemüht hat, ist auch zu erkennen, dass es ihm mehr als ernst ist, für seine Tochter Hilfe zu bekommen.
Nachdem wir uns unterhalten hatten, sind wir dann nochmals in das Jobcenter um eine klare Auskunft zu bekommen. An der Information wurde er gefragt ob denn der Antrag von der Schule richtig ausgefüllt wurde und alle notwendigen Punkte mit einem Kreuz versehen waren, das verneinte der Vater und nun sollte er nochmal einen Antrag ausfüllen lassen oder vielleicht ist auch ein Widerspruch möglich, bekamen wir dann als Info. Wir haben uns dann für einen Widerspruch entschieden, denn die Beurteilung der Schule, war dem Vater nicht bekannt und das ist nun der Haken, kann durch Lernförderung das Klassenziel erreicht werden oder können die Lehrer jetzt schon in der „Glaskugel“ erkennen, das wird Nichts.
Das ganze Prozedere war für den Vater zu viel, wenn man das von außen betrachtet ist es nachvollziehbar, dass viele Eltern vor dem Bildungspaket-Anträgen zurück geschreckt sind, denn nicht alle wohnen in Zwickau und da geht es schon los. In jedem Bereich des Jobcenter Zwickau sollte eine Person, die hier unterstützend helfen kann beschäftigt sein. Es kann und darf nicht sein dass ein Vater dann genau so hilflos dasteht wie sein Kind in der Schule, weil es vor Ort einfach keine Beratung für Bildung und Teilhabe gibt.
Sollte einem hier wieder die Vermutung kommen, was brauchen Hartz IV-Kinder denn noch Förderung?
Hier sind auch die Schulen mit ihrer Einstellung gefordert, wenn 1 Kind der Familie Förderung bekommt, sollte das 2. mitgezogen werden, denn wenn 2 lernen können entsteht Konkurrenz und das kann sehr hilfreich sein. Wir werden den Vater bei seinen Bemühungen unterstützen, damit seine Mühen nicht ins Leere laufen.
Der Landkreis Zwickau, genau wie er immer ist, hat für die Leistungen aus Bildung und Teilhabe eine Verwaltungsvorschrift erlassen, um so ein Pamphlet zu erstellen, hätte das Geld in das Bildungspaket einfließen können, denn Gelder umverteilen ist doch sonst kein Problem.
Die Förderleistungen hat man dann auch noch mit einem § Im SGB II bedacht, §28 Abs. 4 SGB II, damit alles seine deutsche Ordnung hat.
Kundig machen kann man sich auch bei:
http://www.sozialhilfe24.de/news/1357/bildungspaket-2011-28-sgb-ii-neu/
M.Madaus
Kommentare: 1
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#1
Er hätte vielleicht für 4 Kinder beantragen sollen, dann hätte er für 2 Kinder bewilligt
bekommen. Sorry, aber zum LACHEN ist das nicht. 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






