Di

08

Nov

2011

Köln-Porz nach Zwickauer Art oder umgekehrt

Jobcenter Köln-Porz und das leidige Thema Beistand, ein Bericht

Heute war ich mit einer betroffenen Frau, heißt ja jetzt Leistungsberechtigte, als Beistand gem. § 13 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 6 Abs. 2 RDG (Zertifikat) zu einer "Vorladung" im Jobcenter Köln-Porz, Glasstraße 35, 51143 Köln.

Der Termin war 10:30 Uhr im Zimmer 206 bei der Arbeitsvermittlerin einer Frau Amst.

Guten Tag, guten Tag.

Wer sind sie. Ich bin der Beistand der Frau ... .

Ja, dann nehmen sie mal als "stiller Zuhörer" Platz, während ich mich mit der Frau ... unterhalte und sie berate.

Momentmal, sehr geehrte Frau Amst, ich bin hier als Beistand.

Sie sind hier ruhig, sie haben hier nichts zu sagen, ich spreche mit der Frau....

Da ich bei Begleitungen immer meine prall gefüllte Tasche dabei habe, holte ich die Kommentierung zum SGB X (von Wulffen) heraus und legte ihr die entsprechenden Passagen zum Nachlesen auf ihren Schreibtisch (von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 13 Rn 12 ff.) sowie den Heinhold zum RDG.

Nachdem diese "Dame" das ignorierte, das SGB X gehöre ja nicht zu ihrem Aufgabenbereich, wurde ich etwas deutlicher und forderte sie auf, sich an Recht und Gesetz zu halten. Das verlief auch erst fruchtlos. Daraufhin ich, dann holen sie mal die Teamleitung oder die Standortleitung. Keiner war aber gerade im Hause.

Die Folge war, dass diese "Dame" ihre Arbeit fortsetzte, ich auch zu Wort kam, wenn sie eine Pause machte, meine Anmerkungen auch ankamen, sie mich als Person aber einfach ignorierte.

Nach diesem Gespräch war der Teamleiter, ein Herr Breunig, Zimmer 213, wieder anwesend.

Ich schilderte ihm diesen Vorfall und er entgegnete, ja, das ist ihr Recht, die Betroffene während des Gesprächs zu beraten, seine Worte.

 

Lange Zeit lief alles gut, aber hin und wieder trifft man eben auf unverbesserliche Ignoranten wie diese Frau Amst, die meinen, Recht und Gesetz machen wir selbst.

Jetzt folgt noch eine Dienstaufsichtsbeschwerde und eine Beschwerde direkt nach Nürnberg.

Vielleicht hat es diese "Dame" jetzt kapiert, dass es die Beistände gibt.

Ich selbst glaube eher nicht daran.

http://buergerforum.siteboard.org/f41t5165-jobcenter-koeln-porz-und-das-leidige-thema-beistand.html

 

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Kommentare: 9

  • #1

    pAp (Mittwoch, 09 November 2011 08:18)

    Ich arbeite auch auf einem JC und ich kann gar nicht verstehen, warum man immer der Meinung ist, dass wir die Beistände ablehnen. Gerade bei schwierigeren Sachverhalten empfinde ich es oft als günstig, wenn ein Beistand dabei ist, weil der Erwerbslose auch so besser versteht, was man eigentlich möchte oder mit welcher Zweckdienlichkeit der Termin durchgeführt wird.
    Mir ist der § 13 Abs. 4 SGB X i.V.m. § 6 Abs. 2 nun auch sehr geläufig und ich möchte nur sagen, dass es viele pAp und SB gibt, die damit keinerlei Problem haben und dies auch als Teil ihrer Arbeit verstehen.
    Es stimmt also nicht, dass Beistandschaften auf dem JC generell als ungünstig empfunden werden!!!

    MfG

  • #2

    rasant (Mittwoch, 09 November 2011 13:34)

    Hallo pAp,
    dann bist Du EINER der WENIGEN PAP´s, die absolut nichts gegen einen Beistand haben. Das solltest Du in Deinem Jobcenter einmal weitergeben, damit auch die anderen PAP´s so reagieren wie Du.
    Es würde, wenn alle PAP´s den Beistand nach § 13 SGB X akzeptieren würden, für ALLE viel einfacher und effektiver werden.

    Rasant

  • #3

    pAp (Mittwoch, 09 November 2011 14:06)

    Das versuche ich ja, aber wie gesagt, es gibt auch Kollegen, die das wie ich sehen, weil der Beistand eben auch unsere Arbeit leichter machen kann.
    Werden sehen wie sich das noch entwickelt. aber glaub mir rasant, es ist wirklich der4 Fall und wenn man durch Beistandschaft Missverständnisse aus dem Weg räumen kann, dann ist ja allen geholfen, auch uns...

    MfG

  • #4

    Findelkind (Mittwoch, 09 November 2011 14:53)

    @pAp

    Es wäre an der Zeit, dass zumindest ein Teil das so sieht wie sie, aber leider ist der prozentuale Anteil an Uneinsichtigkeit bei den Kollegen pAp viel zu hoch. Wenn es ein kontroverses Miteinander zwischen HE, Beistand u. pAp geben könnte wäre allen geholfen und es würde sich sicherlich für den HE ein Konsens finden lassen. Das Optimum sollte für den HE erarbeitet werden, ein ständiges schikanieren, sanktionieren, u. kleinmachen muss wegfallen. Ohne HE wäre die Seite des Schreibtisches wo viele ihre „Macht“ ausüben nämlich leer, da wären diese machtbesessenen Schreibtischtäter auch ganz klein.
    Warum kann es nicht sein, dass sich die, die Schikanen gegenüber HE nicht wollen zusammentun und zeigen, dass es anders gehen muss.
    Ist es auch die Angst um den gutdotierten Job?

  • #5

    Hans M. (Mittwoch, 09 November 2011 20:12)

    Wenn Leute dank Hartz4 am Hungertuch durch ungerechtfertigte Sanktionen oder Schikanen leiden, dann ist das für mich kein Missverständnis, sondern versuchter Mord !!
    Die Beistände haben sich verpflichtet, aus Ihrer inneren Überzeugung heraus, solchen Zuständen entgegen zu treten und ich bewundere Jeden der sich gegen diesen Mist wehrt! Und das eben weil Sie den Schindluder gesehen haben, der hier getrieben wird.
    Straftat oder Tyrannei entgegen zu treten ist die Pflicht eines jeden Bürgers in diesem Land. Nur so können Menschen und deren Kinder in Frieden leben. Oder, wie würde Ihnen gefallen, wenn Ihre Kinder in Hartz4-Familien aufwachsen.
    sorry mir wird gerade die Milch sauer, daher höre ich jetzt auf.

  • #6

    pfiffi (Donnerstag, 10 November 2011 10:23)

    Zwar kenne ich das Wort Chance, welche man jedem geben soll.
    Nur wie sieht die Realität aus?
    Kein Vertrauen in eine ausführende Institution, in welcher die Mitarbeiter nicht gerade mit fachlicher Qualifikation glänzen, im gegenteil es wird immer schlimmer und obskurer. Die Termine bei welchen ich als Beistand dabei war, konnte ich sehen, das die Gesichter der SB sich meist zusammenzogen als ob Sie in eine Zitrone gebissen hätten und dann kommt eine Frage an den eHB, sie haben wohl kein Vertrauen zu uns, ein klares Nein, die Statistiken ob gefälscht oder nicht sprechen eine eindeutige Sprache, Menge an Sanktionen (GG widrig), anhängige Widerspruchs und Klageverfahren und deren Ausgang, da soll man Vertrauen haben. Nie, ihr hattet in der Behörde Zeit bis 2005 zu lernen, aber was passiert, es kommt einem so vor das durch die Bechäftigungspolitik der JC befristete Arbeitsverträge abzuschließen kein Engagement ensteht beim Mitarbeiter sich entsprechend weiterzubilden oder entsprechend zu qualifizieren.
    § 1 für Erwerbslose, nie ohne Beistand Termin im Rahmen der SGB I bis SGB XII wahrnehmen

  • #7

    Wilhelm Voigt (Donnerstag, 10 November 2011 23:20)

    Das ist nicht der einzige Fall hier in Köln. Die Erwerbslosenvertretungen KEAs und L.E.O. können davon ein "Lied singen".
    Eine Klage gegen eine willkürliche Zurückweisung ist am SG Köln bereits anhängig.

    Hier kommt es jetzt zu Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden.

    Es ist nicht hinnehmbar, einem Beistand, der nach § 13 Abs. 4 SGB X geeignet und befähigt ist, ohne Grund das Wort zu verbieten.

    Zum Verständnis, Zertifikat bedeutet, dass ein Nachweis für die Unterweisung/Schulung, die vom § 6 Abs. 2 RDG gefordert wird, vorhanden ist.

    Das vom Gesetzgeber vorgesehene Recht des Bürgers auf einen Beistand i.S. § 13 SGB X ist ein hohes Gut mit Verfassungsrang, dessen Verwirklichung von den Leistungsträgern nach Kräften zu fördern ist. Dagegen abschreckende ‚Hürden’ aufzubauen, läuft dem Sinn der gesetzlichen Regelung entgegen, die Nutzung von Beiständen zu fördern.
    Sich vom Beistand unterstützen lassen zu können, zählt zu den allgemeinen Persönlichkeitsrechten des Art 2 Abs 1 GG (vgl BVerfGE 38, 105).
    Ein Bürger wird seinen Status als Beteiligter (also als Verfahrenssubjekt) häufig nur mit Unterstützung einer Person seines Vertrauens effektiv zur Geltung bringen können. „Ein praktisches Bedürfnis besteht lt. Gesetzesbegründung besonders dann, wenn die Beteiligten „nicht rechtskundig sind.
    Die Beistandsschaft steigert die „Chancengleichheit zwischen Bürger und Behörde“.

    Literatur z.B.: von Wulffen, SGB X, Kommentar, 7. Aufl., § 13 Rn 12 ff. sowie Hubert Heinhold - Das neue Rechtsdienstleistungsgesez - Ein Leitfaden für die soziale Rechtsdienstleistung.



  • #8

    pfiffi (Freitag, 11 November 2011 13:59)

    Genau " „Ein praktisches Bedürfnis besteht lt. Gesetzesbegründung besonders dann, wenn die Beteiligten „nicht rechtskundig sind.", auch der SB ist ein Beteiligter und sollte sich doch freuen wenn er als rechtsunkundiger Beistand bekommt. (Ironie aus).

    Aber die wollen ohne Beistände und ohne weitere Personen ihren rechtswidrigen Kram weiter durchziehen, nichts anderes ist das.

  • #9

    Hans M. (Montag, 28 November 2011 11:50)

    Sie,Ihr, oder ich wissen Das, aber Die wollen das
    gar nicht wissen, sonst müssten Sie sich ja selbst
    in die Pfanne hauen.

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