Sa
22
Okt
2011
„Ich werde weiterkämpfen bis zum Tod“
Quelle: schwerinonline.de
Frank Möller wird seit einem Jahr ALG II verweigert. Er wehrt sich, hungere sogar, anstatt zur „Tafel“ zu gehen. Aber er streitet nicht allein für sich.
Was habe ich noch zu verlieren? Was?!“ Frank Möller ist ganz unten angekommen, in der „dritten Welt“, wie er es nennt, mitten in Deutschland. Arbeitslosengeld II (ALG II) – so niedrig, wie die Summe auch sein mag, Möller wäre froh, wenn er sie erhielte. Aber nicht einen einzigen Cent gesteht ihm das Jobcenter zu. Von durchschnittlich 100 Euro im Monat müsse er seit einem Jahr leben, Provisionen, die er in seinem kleinen Job im Einzelhandel kassiert. Im Kern geht es darum, dass das Jobcenter (früher: Arge) behauptet, er lebe mit einer Partnerin in einer „Einstehensgemeinschaft“ zusammen. Es bezieht sich dabei auf den Paragraphen 34 des SGB II, nachdem das Jobcenter vermuten darf, es bestehe „ein wechselseitiger Wille, Verantwortung füreinander zu tragen und füreinander einzustehen“, zum Beispiel dann, wenn „Partner länger als ein Jahr zusammenleben“ oder „wenn Partner … befugt sind, über Einkommen oder Vermögen des anderen zu verfügen“. In diesem Fall gibt es vom Jobcenter weniger oder gar kein Geld.
Seit einigen Jahren teilt Frank Möller sich die Wohnung in Form einer Wohngemeinschaft mit einer jungen Frau. „Wir leben nicht zusammen, wir wohnen nur zusammen, das ist ein großer Unterschied!“, wird Möller laut. Inzwischen sei er per Vertrag auch nur noch Untermieter in der gemeinsam genutzten Plattenbauwohnung im Mueßer Holz. Die Miete könne er seit Oktober 2010 nicht mehr bezahlen, seine angebliche Lebenspartnerin, die auch die Inhaberin des Ladens ist, in dem er arbeitet, habe ihm inzwischen einen gerichtlichen Mahnbescheid zukommen lassen.
Sie sagt, sie habe der früheren Arge längst eidesstattlich versichert, Möller weder über das Arbeitsentgelt hinaus Geld zu geben, noch seine Lebensgefährtin zu sein. Das Jobcenter indes pochte wie jetzt auch das Sozialgericht nach Paragraph 60 SGB II unverdrossen auf die so genannte Mitwirkungspflicht des (potentiellen) Leistungsempfängers: Möller sollte Einkommensbescheide der Mitbewohnerin vorlegen, damit das Jobcenter die ihm (eventuell) zustehende Leistung berechnen könne. Logisch, sagt Möller, habe sie auf seine Nachfrage keinerlei Daten herausgerückt: „Warum auch? Sie will vom Jobcenter nichts, und meine Partnerin ist sie sowieso nicht.“ Aber immer wieder werde er aufgefordert, die Unterlagen zu besorgen. Möller redet laut und schnell: „Ich müsste in ein abgeschlossenes Zimmer einbrechen und wenn ich überhaupt die geforderten Unterlagen finde, diese stehlen und schließlich unberechtigt weitergeben! Das muss man sich mal vorstellen: Ich müsste mich strafbar machen, um gesetzlich zugesicherte Leistungen zu erhalten!“ Kriminell zu werden, komme für ihn überhaupt nicht in Frage.
Aber er wehrt sich. Er sei schließlich jemand, der seine Rechte wahrnehmen will: „Es gibt Rechte und Pflichten von Bürgern und Staat, die sich gegenseitig bedingen, aber wenn mir bestimmte Rechte nicht zugestanden werden, dann kann ich auch nicht alle Pflichten erfüllen. Versuchen Sie als Bürger mal, Ihre Rechte einzuklagen. Das dauert ewig bis zu einem Urteil. Will der Staat etwas von Ihnen, geht es in der Regel viel schneller. Ich werde trotzdem weiterkämpfen, im Notfall bis zum Tod“, sagt er. Und manchmal komme es ihm schon so vor, als sei er mit seinen 38 Jahren nicht weit davon entfernt: ständig diese Schmerzen in der linken Stirnseite, „als ob mir jemand mit der Faust ins Auge drückt.“ Genau an dieser Stelle habe ihn kürzlich eine Gürtelrose gequält. „Vielleicht sitzt da ja auch ein Tumor“, ergänzt er beiläufig, „wäre mir aber auch egal.“ Dazu kämen oft Durchfall, Magenkrämpfe, Schlafstörungen. In den letzten zwölf Monaten habe er etwa 20 Kilogramm abgenommen. Er zieht den Pullover etwas hoch und zeigt, dass seine einzige Jeans nur deshalb nicht herunterrutscht, weil sie von Gürtel und Hosenträgern gleichzeitig gehalten wird.
Über seine Ernährung führte Frank Möller eine Zeit lang Buch. Ein Beispiel: „4 Doppelkekse, 0,5 Liter Tütensuppe. 4 Doppelkekse, 0,5 Liter Tütensuppe, 1/2 Birne. 2 Scheiben Brot mit Schinken und Käse, 1/2 Birne. 2 Scheiben Brot mit Schinken und Käse. 2 Scheiben Brot mit Schinken und Käse. 5 Doppelkekse, 1 Teller Soljanka, 20 g Schokolade. 2 Teller Soljanka & 2 Brötchen.“ Das war eine ganze Woche; so ähnlich sehe sein Speiseplan seit zwölf Monaten aus. Bei der „Tafel“ kostenlos essen zu gehen, lehne er jedoch ab, „um den Staat nicht aus der Verantwortung zu lassen. Ich will zeigen: So weit kann es führen, so geht der Staat mit seinen Bürgern um.“
Bis vor einem Jahr hat man ihm noch sein Arbeitslosengeld II gezahlt, wenn auch zuletzt mehrmals nur per einstweiliger Anordnung, die er sich jeweils vor dem Sozial- oder Landessozialgericht erstritten hat. Dann war damit Schluss, doch er klagt weiter. Auf eine endgültige Gerichtsentscheidung wartet Möller immer noch. Im August schilderte er seine Situation in einer E-Mail an die Staatskanzlei unserem Ministerpräsidenten Erwin Sellering. Er beschwerte sich vor allem über „nicht funktionierende Gerichte“. Dass es mit einem Urteil so lange dauere, liege entweder an „unfähigen Richtern“ oder „an einer ungenügenden Beschäftigungszahl von Richtern“. Beides habe Sellering zu verantworten, weil er ja die Richter laut Landesverfassung zu ernennen habe. In der Antwort der Staatskanzlei hieß es unter anderem: „Bitte berücksichtigen sie auch, dass die Sozialgerichte einen hohen Geschäftsanfall verzeichnen. Das Justizministerium hat hierauf reagiert und in diesem Jahr zusätzliche Richter in die Sozialgerichtsbarkeit versetzt und abgeordnet.“
Das bedeutet, dass jetzt an allen vier Sozialgerichten unseres Landes zusammen 53 statt wie bisher 50 Richter arbeiten (in Schwerin 17), dazu kommen nochmal zwölf beim Landessozialgericht. Bei den SGB-II-Verfahren, die 2010 endeten, dauerte es bis zum Urteil landesweit durchschnittlich 20 Monate, in Schwerin sogar 24 Monate. Ende 2010 hatten die Sozialrichter in M-V über 12.000 unerledigte Klagen auf dem Tisch, in Schwerin allein 4.500. Hinzu kommen die neuen Fälle, in unserer Stadt waren es letztes Jahr rund 3.000. Nur die Hälfte der Sozialrichter-Arbeitszeit wird für Hartz-IV-Verfahren aufgewendet.
Seit Anfang Dezember 2010 hat Möller keinen gültigen Personalausweis mehr, einen neuen könne er nicht bezahlen, nicht mal die Passbilder dafür. Er verfüge über keine Krankenversicherung, obwohl er ja verpflichtet sei, sich zu versichern, und über kein Konto. Vor etwa zehn Wochen wurde sein Auto zwangsstillgelegt, weder für TÜV noch für Kfz-Steuern habe er Geld. Das Bußgeld, das die Verwaltung ihm auferlegt, könne er auch nicht bezahlen.
Beim städtischen Amt für Soziales und Wohnen habe er bereits um Hilfe gebeten, aber keine bekommen. Sozialdezernent Dieter Niesen sagt: „Nach der Lage des Einzelfalls wird geholfen, wenn geholfen werden muss.“ Dies werde geprüft. Sollte jemand keine Unterstützung erhalten, dann weil ihm keine zustehe. Möller entgegnet: „Sowas höre ich immer wieder. Mir glaubt keiner!“
Auch wenn jetzt der Tiefpunkt erreicht ist, so richtig gut sei es ihm selten gegangen. Sein bisheriges Leben schildert er so:
Als Kind verlor er beide Eltern, seine Mutter sah er an Krebs sterben, als er zehn war. Er lebte dann bei seiner Halbschwester, war aber als Leistungsradsportler nicht allzu oft zu Hause. Er schaffte es zum Klub TSC Berlin, erlebte dort den Drill des DDR-Sportsystems. „Vielleicht“, überlegt er, „habe ich dadurch die Härte bekommen, meine jetzige Situation durchzustehen.“ In der zehnten Klasse war Schluss mit der Sportschule, er lernte Koch.
Parallel zum Zivildienst hat er sich mit einem kleinen Computerunternehmen selbständig gemacht. Dann gründete er mit einem Geschäftspartner eine Internetfirma. Es lief nicht gut, nebenbei jobbte er bei einem Sicherheitsdienstleister. Als sein Partner plötzlich die Firma aufgelöst habe, sei es schlagartig bergab gegangen: „Die ‘Zwangsauflösung‘ der GbR bedeutete für mich die Konsequenz privater Insolvenz, die bis Ende dieses Jahres theoretisch Geschichte sein sollte.“ Eine Stelle bei einem anderen IT-Unternehmen, danach ein paar Jobs auf 165-Euro-Basis folgten – und jetzt die stundenweise Tätigkeit. Er sitze dabei so oft wie möglich, langes Stehen oder Gehen halte er nicht durch.
Als er vor einigen Jahren erstmals das Arbeitslosengeld II erhielt, zog er in eine Wohnung im Mueßer Holz, musste dort aber wegen der hohen Nebenkosten alsbald wieder ausziehen. Es ergab sich die Gelegenheit, mit einer Bekannten, seiner jetzigen Vermieterin, eine WG zu begründen. „Ich habe den Mietvertrag der Arge vorgelegt, und die genehmigte den Umzug, weil sie dadurch an Kosten für die Unterkunft sparen konnte“, erinnert er sich.
Nach etwa anderthalb, zwei Jahren ist das Jobcenter aber plötzlich auf die Idee gekommen, die Mitbewohnerin sei in Wahrheit seine Freundin. Die Geschäftsführerin des Schweriner Jobcenters Caren Gospodarek-Schwenk sagt: „Ja, es gibt Indizien, die für eine Lebenspartnerschaft sprechen.“ Diesen Verdacht habe das Sozialgericht nach Möllers Klage bestätigt. In der Hauptsache ist jedoch noch nicht entschieden.
Vor drei Wochen hat er sogar schon indirekt Recht bekommen. Das Jobcenter wollte von Möllers Mitbewohnerin ein Bußgeld kassieren, weil sie ihre Einkommensunterlagen nicht abgab. Im Ordnungswidrigkeitsverfahren stellte das Amtsgericht aber fest, dass keine Einstehensgemeinschaft vorliege. Das Jobcenter legte gegen dieses Urteil keine Rechtsmittel ein, es ist also rechtskräftig.
Der 38-Jährige will nicht nur für sich weiterkämpfen: „Wenn ein Urteil gefällt wird, in dem ich Recht bekomme, ist vielen anderen Menschen, die in der gleichen oder einer ähnlichen Situation stecken, ebenfalls geholfen. Um mich verteidigen zu können, habe ich mich sehr tief in die Hartz-IV-Materie eingelesen, fast als hätte ich Jura studiert.“
Ein Bekannter habe das Dilemma, in dem Möller steckt, mit der Hexenverfolgung im Mittelalter verglichen: Wenn vermutet wurde, eine Frau sei eine Hexe, band man ihr einen Stein um und warf sie in den See. Blieb sie unten, hatte sie bewiesen, keine Hexe zu sein. Hielt sie sich an der Oberfläche, wurde sie verbrannt. „Wenn ich ohne Arbeitslosengeld II nicht sterbe“, sagt Frank Möller, „ist das wohl der Beweis, dass ich doch mit einer Partnerin zusammenlebe.“ Stefan Krieg
Kommentare: 1
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#1
Hut ab vor dem Mut und Durchhaltevermögen!!!
Da sieht man mal wieder zu was die "Menschen", die im Jobcenter arbeiten fähig sind!!! Sogar vor Mord durch verhungern schrecken Die nicht zurück.
Vielleicht sollte Frank Möller noch dedie Geschäftsfüher/in des JC Schwerin wegen unterlasener Hilfeleistung und schwerer Körperverletzung mit Mordversuch bei der Polizei anzeigen. Gleichzeitig mit einer Fachaufsichtsbeschwerde gegen die Geschäftsleitung des JC, und beim Land- bzw. Stadtrat die sofoertige Suspendierung der GL fordern. Gleichzeitig die Medien darüber informieren.
Die Anzeige dann auch auf das Sozialamt ausweiten, da auch die Hilfe versagt haben.
Ich bedauere Frank Möller, aber gleichzeitig bin ich auch stolz auf ihn, weil er trotz der riesigen Knüppel, die man ihm zwischen die Beine wirft, nicht den Mut verliert.
Hans-Jürgen Reglitzki 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






