Die Initiative „Anwälte gegen Hartz IV“ berichtet, dass eine Geschäftsführerin einer Behindertenwerkstatt bestätigte, dass Bezieher des SGB II in Behindertenwerkstätten per Androhungen von Kürzungen des Arbeitslosengeldes II in Behindertenwerkstätten eingewiesen werden. So schreibt die Initiative:
„Wenn ein Bürger von einem Jobcenter zum Medizinischen Dienst geschickt wird und ihm "Teilhabe am Arbeitsleben" bescheinigt wurde, ist es Jobcentern prinzipiell möglich, ihn mit Hilfe von Sanktionsandrohungen in Behindertenwerkstätten einzuweisen. Ärzte des Medizinischen Dienstes der Arbeitsagentur sind laut Bundestag, Gerichtsentscheidung und Pressemeldungen keine Vertrauensärzte. Behindertenwerkstätten zahlen keinen regulären Arbeitslohn, sie dürfen Bürger an profitorientierte Fremdfirmen verleihen, Bürger können den Sozialhilfestatus durch Arbeitsleistungen gar nicht verlassen. Laut Internetrecherchen könnte es ausreichend sein, im Protest, weil Bürger nicht als Schlachtergehilfe arbeiten will, laut geworden zu sein, oder Angst vor einem erneuten Bandscheibenvorfall geäußert zu haben. Laut UN dürfte es Behindertenwerkstätten auch nicht für Schwerbehinderte geben, weil kein regulärer Arbeitslohn gezahlt wird.“
Eine Rechtsanwältin eines Integrationsverbandes sagte, es existiere in den Hartz IV Behörden eine entsprechende interne Dienstanweisung, „die von Fallmanagern missbraucht werden können“. Der Verein „Anwälte gegen Hartz IV“ will nun weiter recherchieren, um konkrete Anhaltspunkte für diese unglaublichen Vorfälle zu ermitteln. Daher an alle Leser und Betroffene die Fragen:
1. Wer kennt den genauen Wortlaut dieser ominösen Dienstanweisung?
2. Wer wurde in Jobcentern zum Medizinischen Dienst geschickt, bedroht und gegen seinen Willen in eine Behindertenwerkstatt eingewiesen? Betroffene oder Sachbearbeiter wenden sich an: mail@anwaelte-gegen-hartz4.de (sb, Anwälte gegen Hartz 4)
Kommentare: 1
-
#1
Ich hatte damals 2006 eine Entgeltvariante, obwohl das Jobcenter wusste, dass ich sehr schlecht laufen konnte. Damals war ich aber noch kein Rollstuhlfahrer.
Ich war damals für ein Jahr in der Jugendtöpferei beschäftigt, obwohl ich eigentlich schon eine Oma sein könnte.
In meinen Arbeitsvertrag stand drin, dass ich flexibel eingesetzt werden kann. Weil ich als Vorarbeiter nicht so spurte wie ich sollte, wurde ich dann nach einer gewissen Zeit gemobbt.
Ich sollte dann auf dem Friedhof als Vorarbeiter bei 1,- Euro Jobber arbeiten. Das konnte ich nicht, weil ich gesundheitlich das gar nicht geschafft hätte.
Meine Ärztin schrieb mich krank. Ich wollte zum medizinischen Dienst vom Amt. Das Amt sagte während dieser Maßnahme geht das nicht. Die Chefin von der Töpferei wollte, dass ich zur Töpferei zurückkomme und mich gesund schreiben lasse.
Meine Ärztin sagte Nein, denn im Arbeitsvertrag steht drin, dass ich flexibel eingesetzt werden kann. So blieb ich ¼ Jahr krankgeschrieben, bis die Maßnahme zu ende war.
Danach musste ich mich beim Arbeitsamt für ALG I anmelden. Die hatten die gleiche Stelle für mich auf dem Friedhof. Ich sagte Nein, ich will zum medizinischen Dienst.
Schon nach kurzer Zeit war ein Gutachten da, ohne dass ich beim medizinischen Dienst war. Das Gutachten ohne mein Erscheinen, ist für mich so gut ausgefallen, dass glaubt man gar nicht. Da stand z.B. drin, dass meine Arbeitstelle nur 200 Meter von mein Wohnort entfernt sein sollte.
Ich ohne sehr einsam, das nächste Haus von mir ist 300 Meter entfernt. Bis zur nächsten Bushaltestelle habe ich es ca. 500 Meter. Im Gutachten stand auch nicht im warmen nicht im kalten arbeiten usw. Ich darf nicht im stehen oder in gebückter Haltung arbeiten usw.
Laut Gutachten war ich Schrott. Das Jobcenter sagte dann ich soll EU –Rente beantragen, denn ich sei nicht mehr vermittelbar. Das tat ich auch, einen Monat später erhielt ich schon EU-Rente.
Als ich die genehmigte Eu-Rente beim Amt bekannt geben wollte am gleichen Tag wie ich Bescheid erhielt, wusste das Jobcenter schon Bescheid.
So schnell geht das, wenn sie jemanden los werden wollen.

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






