Mi
14
Sep
2011
Jobcenter Zwickau erhebt falsche Vorwürfe
Schnakenhascher hat auf unserer Seite Beistandsverhinderung JC Zwickau einen Kommentar hinterlassen und auf einen von ihm verfassten Beitrag verwiesen. Sehr bezeichnend für das JC Zwickau, aber in anderen JCs dürfte es nicht viel besser aussehen. Vor allem passieren solche Dinge nun unter dem neuen Geschäftsführer Mario Müller, einem Volljuristen.
Quelle: Schnakenhascher
Um Menschen zu diffamieren und zu schikanieren ist den Schergen im Jobcenter Zwickau jedes Mittel recht. Man schreckt nicht einmal vor der Erhebung falscher Vorwürfe zurück.
Weil ich im September 2010 die Nachzahlung (Guthaben) der Betriebskostenabrechnung behalten habe, wollte diese das Amt natürlich haben. Das sehe ich ja auch ein. So kam es, daß ich bei Abgabe dieser die Quittung meiner Vermieter mit beilegte, so daß ersichtlich war, daß ich das Geld behielt. Ich habe dies also ordnungsgemäß angegeben.
Nach ein paar Tagen erhielt ich Post, daß ich den Betrag von 363,19 Euro zurückzahlen muß und dafür sollte ich mich mit dem Inkasso-Dienst der Bundesagentur für Arbeit in Verbindung setzen. Dies habe ich getan und mit der Agentur eine Ratenzahlungsvereinbarung abgeschlossen.
Nun schreibt mir das Jobcenter Zwickau folgenden Brief:
“Sehr geehrter Herr …
nach meinen Feststellungen haben Sie folgende Ordnungswidrigkeit begangen:
Sie beziehen seit dem 01.01.2005 von dem Jobcenter Zwickau die Kosten der Unterkunft nach § 22 SGB II. Nach den bisherigen Feststellungen des Jobcenters Zwickau erhielten Sie am 27.07.2010 die Abrechnung der Betriebskosten von Ihrem Vermieter. Diese schloss mit einer Gutschrift, welche Sie sich am 08.09.2010 auszahlen ließen (siehe Quittung).
Diesen Sachverhalt haben Sie dem Jobcenter Zwickau nicht mitgeteilt.
Aufgrund der fehlenden Mitteilung haben Sie Leistungen für die Zeit vom 01.09.2010 bis 31.10.2010 in Höhe von 363,19 Euro zu Unrecht erhalten.
Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 60 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 Erstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB I) eine Änderung in den Verhältnissen, die für einen Anspruch auf eine laufende Leistung erheblich ist, nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig mitteilt (§ 63 Abs. 1 Nr 1 SGB II). Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß § 63 Abs. 2 SGB II mit einer Geldbuße bis zu 5.000,- Euro geahndet werden.
Da Sie Ihrer Anzeigepflicht nicht nachgekommen sind, besteht der Verdacht einer Ordnungswidrigkeit, die unabhängig von der Erstattung der Überzahlung zu verfolgen ist. Daher habe ich gegen Sie ein Bußgeldverfahren nach dem Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) eingeleitet (§ 47 Abs. 1 OWiG)
[...]
Also liebes Jobcenter Zwickau! Hätte ich NICHT angezeigt, daß ich die besagte Summe einbehalten habe, dann hätte das Jobcenter Zwickau gar nicht die Quittung über diese Summe. Desweiteren wäre somit auch keine Ratenzahlungsvereinbarung mit der Agentur für Arbeit zu Stande gekommen. Hinzu kommt noch, daß ich NICHT seit dem 01.01.2005 Kosten der Unterkunft erhalte, sondern erst seit 15.11.2007. Denn vom 01.01.2005 bis 15.11.2007 lebte ich im “Hotel Mama”.
Aber sicherlich ist das Jobcenter Zwickau auch nur sauer, weil ich in einem Widerspruch darauf hinwies, daß sie grundgesetzwidrig handeln und dieser muß allem Anschein nach wie eine Bombe eingeschlagen haben. Nun versucht man seitens dieser Behörde auch zurückzuschlagen und weil man nichts in der Hand hat, wirds eben mit der Erhebung falscher Vorwürfe versucht. Hätte ich nämlich vorgehabt, vorsätzlich zu handeln, dann wäre ich kaum so blöd gewesen und hätte die Quittung an meine Nebenkostenabrechnung geheftet. Es ist unfassbar. Da wird behauptet, ich hätte den Sachverhalt nicht angezeigt und dann erwähnt man im Schreiben, daß man im Besitz der Quittung ist. Entweder sind die Mitarbeiter in den Jobcentern verblödet oder unfähig oder einfach nur hilflos, weil der öffentliche Druck, nicht zuletzt auch Dank des Internet zunimmt. Es nützt nichts wenn man am längeren Hebel sitzt, ihn aber nicht bedienen kann.
Ich habe schon vor 4 Jahren gesagt, daß man noch den Tag verfluchen wird, an dem man arbeitslosen Menschen viel Zeit gab. Denn nur die wenigsten liegen faul zu hause herum. Die meisten nämlich nutzen ihre Zeit und bilden sich autodidaktisch mit Hilfe des Internet weiter. Was man von den Mitarbeitern der Jobcenter nicht sagen kann. Für diese dem “Schema F” Verfallenen beginnt und endet die Welt in ihrem Kabuff, in dem sie täglich ihren unsäglich unmenschlichen “Dienst” verrichten.
Da ich beruflich sowieso wieder selbständig bin, können mir künftige Schreiben dieser Euthanasie-Behörde am Allerwertesten vorbeigehen. Ich werde diese 363,19 Euro in bar verstecken und wenn ich einen armen Menschen in Not sehe, der z.B. Flaschen sammeln oder in Containern nach Essen suchen muß, weil es in diesem Land Behörden wie die Jobcenter gibt, die entgegen aller humanistischen Werte Menschen an den Rand der Existenz drängen, diesem Menschen dann davon etwas zustecken. Denn im Gegensatz zu Ämtern, die im Kadavergehorsam dem Neoliberalismus die Füße küssen, bereicher ich mich nicht am Elend anderer und wenn ich denn angeblich etwas zu Unrecht behalten habe, dann werde ich dieses armen Menschen zu Gute kommen lassen und nicht wie die Jobcenter einbehalten und dann Gewinne verbuchen! Ich habe somit NICHT vor, Geld einzubehalten. Ich gebe es dahin weiter, wo ich weiß, daß es auch an der richtigen Stelle ankommt.
Ich habe heute auf Phoenix eine Dokumentation über das Dritte Reich gesehen. Dort wird gesagt wie die Beamten in dieser Diktatur arbeiteten. “Rücksicht war in den Augen beflissener Beamter Schwäche, auch Schwäche gegenüber dem eigenen Volk. Menschenverachtender Bürokratismus einer menschenverachtenden Ideologie.” – Und genauso arbeiten heute auch die Jobcenter.
Einem Bekannten von mir wurde, als es noch Arbeitslosengeld und Arbeitslosenhilfe gesagt: “Arbeitslosenhilfe gibts bis zur Rente. Da ändert sich nichts dran, wenn Sie keine Arbeit finden. Das bleibt für immer.” Die Beamtin in diesem Arbeitsamt war also der Meinung, daß alles immer so bleibt. Aber was zeigt die Entwicklung der Zeit? Arbeitslosenhilfe wurde abgeschafft und es kam Hartz-IV. Genauso kann es auch mit Hartz-IV passieren. Nichts bleibt ewig und für immer. In der Haut der Jobcenter-Mitarbeiter möchte ich heute schon nicht stecken.
Wir brauchen hier in diesem Land keine Angst haben vor islamischen Terroristen. Hier tickt eine ganz andere Zeitbombe. Wenn sich an Hartz-IV und vor allem an der Arbeitsweise der Jobcenter nichts ändert, prophezeie ich schon jetzt einen Augenblick, in dem ein aufgebrachter Mob zügellos Selbstjustiz üben wird und da kann, bei allem eventuellen Mitleid, den Jobcenter-Schergen niemand helfen. Ich kenne sogar Polizisten in deren Familie Menschen von Hartz-IV betroffen sind und es wäre ein leichtes, sogar bewaffnete Organe auf die Seite des Mob zu bekommen. Mit Hartz-IV ist da eine ganz gefährliche Suppe auf den Herd gesetzt worden und man kann mittlerweile mit Sanktionen und Schikanen nicht mehr gegensteuern, denn es fehlt nur noch der Tropfen, der das Faß zum Überlaufen bringt. Der DGB hat sich in die Hartz-IV-Debatte eingeschalten, neue Studien der Hans-Böckler-Stiftung belegen, daß Hartz-IV verfassungswidrig ist, mittelständische Unternehmer solidarisieren sich mittlerweile mit Hartz-IV-Betroffenen, selbst mein Versicherungsfachmann, der pro Vetrag richtig gute Provision verdient, ist dem System Hartz-IV äußerst kritisch gegenüber eingestellt. Also,Ihr Jobcenter-Schergen, Ihr könnt das Ruder noch herumreißen und vielleicht Eure Haut retten.
In diesem Sinne: Ihr könnt mich alle mal am Arsch lecken!
Und damit der Unverschämtheiten nicht genug. Hier noch ein Beitrag aus eigenem Erleben.
Kommentare: 4
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#1
Hehe, Frau Liewald, dieser Name treibt mir die Tränen in die Augen- aber vom Zwiebelleder meiner nicht zu verrichten könnenden Auslagen- zu denen die Leistungsbehörde grundsätzlich aus Urteilen des BundesSozialGerichts (NICHT Einzelfälle) VERPFLICHTET ist! Da stellt sich doch die Frage der Willkür- und vorallem daraus noch die "ablesbare" Unterstellung des Sozialbetrugs. I.d.R. heisst es doch "Wo Unrecht zu Recht wird, ist Widerstand pflicht!". Liebe Leute, scheinbar wissen die SB´s das gar nicht, soviel Unwissenheit ist doch gar nicht möglich?!?!?! Missachtung höchstrichterlicher Rechtsprechung... Auweja! Bitte entschuldigt, das war jetzt ein Statement etwas OffTopic- aber durchaus ebenso angebracht.
Viele Grüße an alle -
#2
Die Unmenschlichkeit ist hier, wie auch damals, alltägliche "Büro"routine.
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#3
das mit dem "am Arsch lecken"... soll es reinigend oder befriedigend sein? Los, Hose runter, so ein kleiner Arsch ist schnell geleckt!
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#4
rote Karte für "ich"!
das gibt einen Feldverweis! 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






