Fr

26

Aug

2011

Unterschreiben ist ein komplizierter Akt

Ja ja, dass Jobcenter Zwickau, Werdauer Straße, Sitz des Geschäftsführers Müller und der Standortleiterin Schürer, die, wie wir nun durch die Berichterstattung wissen und die durch ihre öffentliche Rechtfertigung bekannt gegeben haben, dass sie es nicht so mit Beiständen haben und deshalb selbst bestimmen wollen, wieviel Beistände ein Betroffener mitbringen darf, was die Beistände sagen dürfen und sich selbst ermächtigen mit rüden Methoden Beistände von ihrem Tun abzuhalten.

Genau diese beiden sollten sich in erster Linie einmal um ihren Laden kümmern, dann wären Beistände überhaupt nicht nötig, wie die folgende Geschichte überdeutlich wieder einmal zeigt.

 

Am Donnerstag, bei unserer 14 tägigen Verteilaktion unserer Flyer, sprach uns eine Dame an, die wegen Umzug die Umzugskosten beantragen wollte. Auch hatte sie Unterlagen abzugeben. Unser Rat, sich unbedingt Stempel und Unterschrift bei der Abgabe geben lassen, um die Abgabe beweisen zu können. Nach geraumer Zeit kam sie wieder heraus und sagte, dass die Bearbeiterin den Antrag für die Umzugskosten nicht abgenommen hat, sondern sie ein Schreiben unterschreiben lies, in dem sie sich mit einer Pauschale von 300 € einmalig zufrieden geben soll.

 

Wir rieten ihr, die Unterschrift sofort zurückzuziehen, denn das Angebot der Umzugsfirma betrug in etwa 600 € und dabei war es schon ein Super Angebot. Ein Kollege von uns begleitete sie und die Unterschrift wurde zurückgezogen und der Antrag zur Übernahme der Umzugskosten wurde abgegeben. Als sie wieder draußen waren, zeigte sie uns ihre Kopien von den abgegebenen Papieren und sagte, dass sie nur den Stempel bekommen hat und dass die Unterschrift verweigert wurde. Wir haben ihr dann geraten, wieder rein zu gehen und sich die Unterschrift noch zu holen. Sie hatte aber Angst davor und so nahm mein Kollege die Papiere und ging zur Anmeldung um die Unterschrift zu holen.

 

Als er wieder kam, entpuppte sich die Dame von der Info als Nummerngirl. Sie hatte lediglich ihr Org-Zeichen hingeschrieben. Diesmal gingen wir zu zweit zur Infotheke. Ohne ein Wort nahm sie uns die Papiere aus der Hand und setzte ihr Kürzel auf die Unterlagen. Übrigens mit einer Mine, als hätte sie den Leibhaftigen gesehen. In Anbetracht der vielen Arbeitslosen, müsste sich doch nun wirklich qualifizierteres Personal finden lassen.

 

Und was lehrt uns die Geschichte. Gehe nie ohne Beistand, so schnell wie du im JC über den Tisch gezogen wirst, so schnell kannst du überhaupt nicht gucken.

 

Heute rief uns eine Bekannte an und berichtete über einen schier unglaublichen Vorgang. Der Sklavenmarktbetreiber Anbieter im Bereich Personalleasing, Manpower rekrutiert seine Sklaven Arbeitskräfte jetzt direkt im JC. Der Arbeitssuchende muss im Vorfeld einen Personalbogen ausfüllen und dann kommt der Sklavenhändler Vertreter von Manpower direkt zum Arbeitsvermittler.

 

Dann wird wahrscheinlich der Arbeitssuchende vom Vermittler und vom Vertreter der Firma zusammen bearbeitet. Dabei kann der Arbeitsvermittler dann auch gleich die Gesinnung des Arbeitssuchenden kontrollieren und bei Bedarf sanktionieren. Also ich würde mir so eine diskriminierende Behandlung verbitten. Man muss sich schon fragen, was manche Zeitgenossen im Hirn haben, dass sie meinen mit Arbeitslosen kann man alles veranstalten. Man braucht nur eine populäre Begründung dafür. Und das Beste, sie bekommen jeden Monat dafür auch noch Steuergelder.

 

A. Pianski

Kommentar schreiben

Kommentare: 1

  • #1

    Rudolph, Robby (Samstag, 27 August 2011 10:09)

    Die Erfahrung lehrt: Schlimmer geht immer!
    Ob man da noch Vertragsfreiheit sprechen kann, wenn im Bewerbungsgespräch mit Manpower der SB mit der Sanktionsandrohung freundlich winkt?
    So ein Bewerbungsgespräch kann schon mal 2h gehen und das ist wirklich keine Kunst, wenn man sich zum Arbeitsvertrag, den dazu gehörigen Tarifvertrag (TV) verlangt und Punkt für Punkt durchgeht. Empfehlenswert auch, eigene Angaben im Personalbogen genaustens prüfen bzw. abwägen. Nicht selten (bei Manpower weiß ich es jetzt nicht) wird der Personalbogen Bestandteil des Arbeitsvertrages (AV). Das erfährt man mitunter aber erst beim lesen des Arbeitsvertrages. In der Vergangenheit war es oftmals üblich, zu erst den Personalbogen auszufüllen, mit abverlangter Unterschrift natürlich, dann wurde dieser dem Bewerber entzogen und man bekam im Anschluss den AV präsentiert der sich aussagekräftig auf den Personalbogen bezieht. Mit AV erlangt der pot. Bewerber in der Regel auch erst Kenntnis über die angebotene Stelle. (sofern nicht von vornherein die Leihbude nur ihren "Bewerberpool" auffüllen möchte) Arbeitgeber sind verpflichtet den TV zur Einsichtnahme auszuhändigen bzw. vorzulegen. Ein Blick hinein lohnt in der Regel immer, vor allem beispielsweise zur Regelung von sog. "Nichteinsatzzeiten". Ich habe bislang aus eigener Erfahrung und von Kollegen erfahrenen Erlebnissen noch keine! einzigste Leihbude erlebt bzw. kennen gelernt, die in Nichteinsatzzeiten im Falle von Annahmeverzug seitens des "AG" gesetzeskonform handelt. Auch "beliebt" standardisierte Textbausteine zu "bundesweiten Einsatz" oder "EU- weltweiten Einsatz". Es ist jederzeit (Vertragsfreiheit) möglich im AV kritische oder nicht zutreffende Passagen streichen zu lassen bzw. hinzuzufügen oder über Zusatzvereinbarungen gesonderte Regelungen zu treffen. Mündliche Aussagen wie "wir setzen sie nur hier Regional ein, machen sie sich keine Sorgen...." müssen sich in schriftlicher! Form irgendwo wiederfinden lassen.
    Sicherlich bekannt und ebenso bedeutsam für ALGII. "Jede zumutbare Tätigkeit" kombiniert mit unterschriebener EGV sind die Knebel quasie schon gestrickt und der so hoch gelobten Vetragsfreiheit die Zähne gezogen.

  • loading