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19

Aug

2011

Schwerbehinderte jugendliche gehören auch zum „unwerten“ Leben

Am Dienstag, den 16.08.2011, kam ein junger Mann, gerade 23 Jahre alt, nennen wir ihn Max Mustermann (Name dem Verfasser bekannt), in unsere wöchentliche Sprechstunde.

Seine Mutter hatte ihn vorher avisiert, da Max Mustermann, und das sollte jeder wissen, zu 70 % schwerbehindert ist. Der dicke Ordner, den Max Mustermann uns mitbrachte, war voll von Sanktionen, also Absenkungen der Grundsicherung nach dem SGB II (auch ALG II genannt).

 

Zuerst fiel mir auf, dass Max aufgrund seiner 70%gen Behinderung nicht obligatorisch zur Arbeitsvermittlung im Team Reha untergebracht ist. Die Vermittler in diesem Team sind darauf spezialisiert Menschen mit Behinderungen, lt. dem SGB IX in eine, auf den Behinderten zugeschnittene Ausbildung und/oder Eingliederung in den ersten Arbeitsmarkt zu vermitteln.

 

Bedingt durch seine Krankheiten, die zu diesen Behinderungen führten, konnte er die „normalen Arbeitsmaßnahmen“ nie bis zum Ende durchhalten. Stress, egal ob physisch oder psychisch verursacht bei ihm epileptische Anfälle. Anfälle bedeuten Sturz, und eventuell unglücklich mit dem Kopf auf den Boden fallen. Ein Schädel-Hirn-Trauma mit Koma und mehrere Operationen am Gehirn hatte er bereits hinter sich. Das Nächste könnte dann sein Letztes gewesen sein.

 

Dieser junge Mann wurde nun schon zum X-ten Mal sanktioniert, aber dieses Mal wurden ihm die Leistungen zum Lebensunterhalt und die Beiträge zur Krankenkasse gestrichen. Also er war nicht mehr krankenversichert, obwohl ständig in ärztlicher Behandlung ist, und für seine Tabletten monatlich erhebliche Summen dazu zahlen muss.

 

Das waren für Gegenwind e.V. genügend Gründe um hier Beistand zu leisten. Beistand bedeutet für uns, dass wir mit den Hilfesuchenden zum Jobcenter gehen, und gemeinsam mit ihm dort vorsprechen. Ziel war es, dass die Sanktionen zurückgenommen werden, er sein Geld zum Lebensunterhalt bekommt, und vom Medizinischen- und psychologischen Dienst der Agentur für Arbeit begutachtet wird. Danach sollte klar sein, dass Max Mustermann eindeutig in das Team Reha gehört.

 

Die Leistungsbehörde am Lankumer Ring fühlte sich zur Aufhebung der Sanktion nicht zuständig. Sie sei nur die ausführende Stelle gewesen. Von dort fuhren wir nach telefonischer Anmeldung zur Arbeitsvermittlung zum Pingel-Anton-Platz 5. Die übliche Sachbearbeiterin war im Urlaub, und so wurden wir von einem Kollegen, aus der Abteilung für unter 25-Jährige empfangen.

 

Der Vertreter, empfing uns dann in seinem Büro. Hier stellte ich ihm die Sachlage vor, doch er lehnte meine Argumentation mit den Worten ab:

 

„Das von mir wären alles nur Behauptungen, die ich nicht beweisen kann!“

 

Allerdings machte sich der Vermittler auch nicht die Mühe, mal alle Eingliederungsvereinbarungen, die sich im Laufe der Jahre bei Max Mustermann angesammelt hatten, in seinem PC nachzulesen.

 

Zugegeben ich hatte vorher die Zeit den dicken DIN-A 4 Ordner genau anzusehen. Leider hatte ich in allen Eingliederungsvereinbarungen keinen Hinweis finden können, der auch nur im Entferntesten eine Weiterleitung zum Team Reha enthielt. Das wäre alleine schon von der Logik her das Mindeste, dass ein/e Vermittler/in Machen sollte, wenn ein ALG-II-Empfänger eine Schwerbehinderung von 70 % hat. Es lagen doch auch alle privatärztlichen- und ein Gutachten der DRV vor.

 

Da der Vermittler nicht darauf einging die Sanktionen zurückzunehmen, schlug ich vor, dass ich die Cloppenburger Polizei rufen würde, damit diese eine Anzeige wegen „Unterlassener Hilfeleistung und schwere Körperverletzung durch Aushungern“ vor Ort aufnimmt. Dies wollte der Vermittler, verständlicherweise nicht, und bat den Geschäftsführer, Herrn Müller, um Hilfe.

 

Kurz darauf gesellte sich Herr Müller zu uns. Der Vermittler und ich schilderten ihm, jeder aus seiner Sicht, die Situation. Klar konnte sich Herr Müller nicht sofort entscheiden, wer aufgrund seiner Argumentation nun Recht hat. Die Akte ist natürlich auch sehr dick gewesen, sodass in der Kürze eine Akteneinsicht auch nicht erfolgen konnte.

 

Ich schlug Herrn Müller so eine Art „Salomonische Entscheidung“ vor. Max Mustermann wird noch einmal dem med.- und psychologischen Dienst der Agentur vorgestellt. Die Sanktionen werden erst einmal aufgehoben, und je nach Ausgang der Untersuchung gänzlich storniert, und Max M. wird, wenn die Gutachten dies ergeben, an das Team Reha weitergeleitet.

 

Herr Müller sagte zu, heute bis spätestens 16 Uhr uns seine Entscheidung mitzuteilen. Sein Anruf kam bereits gegen 11.15 Uhr bei mir zu Hause an. Er konnte sich der „Salomonischen Entscheidung“, wie zuvor beschrieben, anschließen, und Max Mustermann kann heute am Nachmittag das Bargeld, sprich seine Regelleistung, abholen.

 

Ich muss dem Jobcenter den Vorwurf machen, dass letzten Endes alle, die mit Max Mustermann „zu tun“ hatten, ihrer Beratungs- und Informationspflicht nach den §§ 13 bis 15 SGB I nicht nachgekommen sind. Außerdem hat Max Mustermann dadurch viel Zeit verloren, denn wäre er, nach meiner Meinung, sofort in das Team Reha gekommen (dürfte eigentlich logisch sein, dass jemand mit einer Behinderung von 70 % dort rein kommt), dann wäre er heute eventuell mit der behindertengerechten Ausbildung fertig gewesen.

 

Es ist wieder das perfide System, das wieder auf die Schwachen einprügelt. Menschenverachtende Sanktionen müssen abgeschafft werden. Es darf nicht sein, dass durch solche, nach meiner Meinung, unmenschliche Foltern allein den Sachbearbeitern und/oder Vermittlern vorbehalten sind. Es ist höchste Zeit, dass diese psychischen und physischen Foltern abgeschafft werden.

 

„Die Würde des Menschen ist unantastbar!!!!!!“

 

So ist es in unserem Grundgesetz verankert, aber anscheinend gilt das Grundgesetz nicht für ALG-II-Empfänger respektive auch die Hartz-IV-Empfänger, die über das Sozialamt aufstockend die Grundsicherung nach dem SGB XII beziehen.

In einem gut situierten Land, wie die BRD, die sich heute auch noch Sozialstaat nennen, blühen Praktiken des „Dritten Reiches“ wieder auf.

 

Die Zwangsarbeit, denn die ALG-II-Empfänger, also auch Max Mustermann, müssen und mussten jede Arbeit annehmen, die ihnen vom Jobcenter vorgegeben wird. Auch hier steht im Gesetzestext vom SGB I, das ja bekanntlich auch in das SGB II übergreift. Exakt für die Selbstbestimmung und Wahl der Ausbildung und/oder der täglichen Arbeit, die soziale Absicherung des Lebensunterhalts, der Wohnung, der Familie usw. usw.

 

Wer den genauen Gesetzestext nachlesen will, findet die zuvor angesprochen zustehenden Leistungen in den §§ 1 bis 9 SGBI und im § 10 SGB I auch die genaue Beschreibung über die Teilhabe Behinderter im Berufs- und Ausbildungsleben.

 

Es ist erschreckend, wie alle deutschen Jobcenter diese Paragraphen mit Füßen treten. Weiter noch! Nicht nur diese Paragraphen der sozialen Gesetzgebung treten alles in Grund und Boden, noch viel mehr davon betroffen sind unsere Menschenrechte, die in unserem Grundgesetz verankert sind.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass Deutschland weiter einen Weg verfolgen will, der die so mühsam errungenen Menschenrechte außer Kraft setzt und Ängste vor Sanktionen, unwürdiger Arbeit und sozialstaatlicher Totalüberwachung zum Alltag von Abermillionen Menschen macht und fordere deshalb dazu auf, alle gegen die Freiheitlichkeit der Gesellschaft und die individuellen Menschenrechte gerichteten Paragraphen im Sozialgesetzbuch II zu löschen, vor allem die Paragraphen 2, 31 und 32, und den Artikeln 1, 2, 6, 11, 12, 13 und 19 des Grundgesetzes wieder uneingeschränkte Gültigkeit zu verschaffen.

 

Selbst die UN verurteilt die deutsche Regierung zur Einhaltung der Menschenrechte in unserem „Sozialstaat“ (hahaha) an. In wissenschaftlichen Studien der UN wurde nachgewiesen, dass in unserem „Sozialstaat“ jedes vierte Kind ohne Frühstück in die Schule geht. Rund 2,5 Millionen Kinder leben in Armut, also unter dem Existenzminimum. Rund 12,5 Mio. Menschen sind bereits Arm. Selbst eine vollschichtige Arbeit kann heute nicht mehr verhindern, dass trotzdem noch das ALG II zusätzlich beantragt werden muss.

 

Neben einer Stigmatisierung der Hartz-IV-Bezieher, der Bildung von Ghettos (soziale Brennpunkte, müssen die Sozialgeldbezieher als „Prügelknaben“ der Nation herhalten. Die Sozialausgaben müssen gekürzt werden, heißt immer als Erstes, wenn es um das Sparen geht. Allerdings tauchen, komischerweise, immer wieder Zig-, wenn nicht sogar Hunderte von Milliarden Euros auf, die dann dem EU-Rettungsschirm, oder den Griechen, und bald den Spaniern, Italienern usw. usw. über den Tisch geschoben werden. Auch der Bankenrettungsfonds hat uns Hunderte von Milliarden Euros gekostet. Das müssen die Banken doch selbst ausbaden, oder glauben Sie, wenn Sie mal pleite sind, dass der Staat, geschweige denn Ihre Bank Ihnen hilft????!!!!!!!!!!!

 

Deutschland befindet sich in einer absoluten Schieflage und kann aus diesem Grund hier bald auch so „heiß hergehen“ wie in Großbritannien. Berlin und Hamburg sind bereits schon heute soziale Brennpunkte. Die Wut über die ungerechte Verteilung des Kapitals, die Armut und die Perspektivlosigkeit lässt junge Erwachsene dazu übergehen Autos in Brand zu stecken.

 

Wenn nicht bald etwas Gravierendes verändert wird, und damit meine ich nicht die Polizeipräsenz zu verstärken, sondern die Sozialgesetze zu verändern, und die Folter abzuschaffen, dann haben wir bald englische Verhältnisse auf unseren Straßen.

 

Am Pulverfass brennt bereits die Lunte. Ich frage mich wann geht das Fass hoch. Der Leidensdruck ist erreicht, ein Fünkchen und nicht nur Berlin und Hamburg kommen wegen Ausschreitungen in die Medien.

 

Wir alle sind Deutschland, wir können etwas verändern. Die nächste Gelegenheit haben Sie alle bereits bei der Kommunalwahl.

 

Hans-Jürgen Reglitzki

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Kommentare: 9

  • #1

    Holger (Freitag, 19 August 2011 20:07)

    Grundgesetz - Menschenrechte - Deutschland -

    das passt nicht zusammen. Im System BRD wird davon NICHTS durchgesetzt werden.

    Wehrt Euch endlich gegen die Ursache, anstatt Symptombekämpfung zu betreiben.

    Ihr und ich - wir gelten als Abfall, solang wir uns beugen. Erkennt den Feind! Er sitzt direkt vor Euch! Im TV, im Amt, fast überall...

    Erkennt - und handelt.

    Gruß H.

  • #2

    Hans-Jürgen Reglitzki (Samstag, 20 August 2011 10:55)

    Hallo Holger,

    wir werden dennoch immer, den zu uns kommenden Hilfebedürftigen, unsere Hilfe und Unterstützung anbieten, wenn Sie es wollen!

    Das System kann nicht vor Ort in den JobCentern bekämpft werden, denn da vor Ort sind viele, verordnet durch staatliche Diktatur, auf unsere Hilfe angewiesen um nicht, wie in Saarbrücken, zu verhungern. Die Bekämpfung des Systems kann nur gewaltlos, ohne Brände und Plünderungen auf der Straße stattfinden.

    Griechenland, Großbritannien, in Deutschland nur Berlin und Hamburg - die Fässer sind voll von sozialen Einschneidungen und Benachteiligungen. Ich persönlich glaube, dass in unserer, doch so demokratischen Republik, so langsam der Leidensdruck der Sozialgeldempfänger erreicht ist. Nur noch ein wenig mehr, und der Protest auf den Straßen in das Berliner Regierungsviertel wird nicht mehr lange auf sich warten lassen.

    Gewaltlos gegen den staatlich verordneten Hungertod, gegen die Ghettorisierung und die Zangsarbeit demonstrieren.

    So stellen wir uns den Protest vor. Gewalt war nie eine Lösung!!

    Hans-Jürgen Reglitzki

  • #3

    Rudolph, Robby (Donnerstag, 25 August 2011 11:01)

    "Wir alle sind Deutschland" und deshalb wie eh und je: "Sie sei nur die ausführende Stelle gewesen." ; befolgen wir doch nur Anweisungen und Befehle; "die da Oben...." und "...ich kleiner (unschuldiger) Mann?" (diese germanisch Deutschtümmelei kotzt nur noch an!)
    Beim anfänglichen lesens des Beitrages hatte ich schon Angst, wieder etwas erfahren zu müssen wie eine Existenz systematisch zu_Grunde gerichtet wird. "Glücklicherweise" scheint sich Dank der Gegenwindinitiative ein noch größerer Schaden und Leid abzuwenden. Diese Arbeit ist genauso und nicht weniger wichtig/nötig als viele andere "Baustellen" in dieser Gesellschaft, die sich anschickt Leben mit Brotwerwerb in seiner lohnabhängigen Form davon ihre "anerkannte Daseinsberechtigung" zuzuordnen. Der Rest wird klein gehalten, drangsaliert und sanktioniert aufgrund einer kranken und geschürten Ungleichwertigkeits-Theorie von "nützlich" und "unnützlich" (Kostenfaktor). Lt. Defintion in unverkürzter Deutung, entspricht es dem Rassismusbegriff Menschen aufgrund ihrer sozialen Herkunft einer Wertung zu unterziehen bzw. zu "label`n". Nicht über "Rasse", ethnischer Herkunft oder Hautfarbe, sondern in seine Neorassistischen-Erscheinungsform einer sozialen Herkunft und Lebensansichtsweise ausgehend. Eine logisch krankhafte Fortentwicklung von "Humankapital" bzw. die Reduzierung des Menschen auf einen Kosten- Nutzenfaktor, hinter dem es sich hinter SGBII u.m. "vortrefflich" verstecken lässt. Eine Mitverantwortung tragen nicht nur die Gesetzgeber bzw. Interesseninitiativen demzufolge, sondern jeder der sich im Anschein seiner "Unschlud" an der Durchsetzung beteiligt oder mitwirkt. Oder! eben auch als ganz normaler "ordentlicher" Bürger dieses unsägliche Lied von der Ausgrenzung aus der Gesellschaft sog. "Verlierer" mitsummt und somit zur gesellschaftlichen Tragfähigkeit beiträgt. Von den "Ausgegrenzten", nicht mehr als Teil und Teilhabeberechtigt (!) der Gesellschaft verstandenen bzw. "gedeuteten", wird dann noch erwartet ihr Schicksal "leidlos", "folgsam" und "ruhig" zu ertragen, um nicht als "Kriminelle; Vandalen" (Aberkennung Teil der Gemeinschaft zu sein) dem Risiko der Verfolgung und offenen Hetze/Ächtung ausgesetzt zu sein; ...sollten sie es vagen auch nur ein Gesetz zu brechen oder auch nur eine Ordnungswidrigkeit zu begehen. "Dann müssen wir dich leider bestrafen, so ist das eben nunmal in einem Rechtsstaat" sic!

  • #4

    Erdna (Montag, 19 September 2011 00:35)

    wundert mich hier nicht!!! ich kenne den herr fraas, und dass ganze gesindel in CLP, habe da selber ein paar jahre gewohnt, und die zustände im jobcenter da sind unter aller sau. mir haben die auch ohne ende versucht sanktionen rein zu hauen, und auch gemacht. dass ist nicht nur bei den behinderten so! über den herrn fraas brauchen wir hier nicht lange reden, gibt aber noch schlimmere da, und der cheff ganz oben besonders.

  • #5

    Hans M. (Mittwoch, 12 Oktober 2011 22:28)

    Rasse, Verlierer, Kriminelle, Ausgegrenzte, folgsam und ruhig,
    Anweisungen, Befehle,drangsaliert,Behinderte,Verfolgung,
    Hetze, Ächtung.

    Hatten wir das nicht alles schon mal ???
    1933-1945 ???
    Es ist bedauerlicher Weise nicht mehr weit.
    Die Ziele nehmen langsam Formen an.

  • #6

    niewtor (Samstag, 15 Oktober 2011 18:20)


    Hallo Hans-Jürgen,

    besonders bei Behinderten geht man in den JC´n regide Wege, das ist meine Feststellung und deckt sich genau mit deinem Bereicht. Man kann bei Herrn RA Alfred Kroll (Oldenburg) dazu eine Menge nachlesen. Ich habe seine Fälle im Unterricht in der ALSO erfahren.

    Habe nun einen Fall in CLP, wo jemand von Cloppenburg nach Osnabrück umziehen möchte. Er will seine wohnung wegen begangenem Hausfriedensbruch kündigen, kann das aber erst, wenn er einen Bescheid erhält, der den Umzug zulässt. Der jedoch wird hinausgezögert mit allen Mitteln, die die JC haben, um ja nicht Umzugskosten bezahlen zu müssen.
    Er könnte eine Wohnung in OS beziehen, doch nun schreiben sich die beiden JC Cloppenburg und Osnabrück hin und her, telefonieren hin und her, verlangen immer wieder neue Daten. Es schafft den klaren Eindruck, sich um die Umzugskosten drücken zu wollen. Wenn der eHb nun nicht bald den Mietvertrag unterschreibt, ist die Wohnung anderweitig vermietet.
    Vier Bescheide sind bereits ohne RA zurück genommen worden, drei Bescheide mit RA im JC Cloppenburg in anderen Sachen.

    Nun ist Papenburg ähnlich. Für eine Erstaustattung kämpfen wir derzeit. In Papenburg hat man vier Teile einer beantragten Erstausstattungsliste eines gesamten Hausstandes genehmigt - eine Farce. Den Widderspruch gegen die versagte Erstausstattung kann man in Papenburg nicht bearbeiten, das geschieht in Meppen, dort liegt der Widerspruch schon fast 2 Monate.

    Die Würde des Menschen ist eben antastbar geworden, entgegen dem Versprechen des Grundgesetzes. Man muss dahin zurück kehren und endlich mal den Geist der Jahre 33-45 eliminieren. Aber jeder weiß, Geist stirbt nicht von allein...

    Gruß
    Harald

  • #7

    Frau Mustermann (Freitag, 18 November 2011 10:37)

    Wieso soll man Euch Glauben schenke. Eure Kommentare können alle gelogen sein. Eure "Klienten" haben keinen Namen. Ist es Dummheit oder Feigheit die Mitarbeiter der Geschäftsstellen namentlich zu benennen?

  • #8

    K. Schlüter-Grohn (Freitag, 18 November 2011 13:54)

    Die Leute sind weder dumm noch feige, wenn sie es wären würde alles anonym bleiben. sind sie eine von denen, die ihren Namen nicht mögen, vor allem nicht in der Öffentlichkeit? Die sogenannten Klienten, wie sie es benennen werden immer anonym bleiben, vermutlich schon um sie vor eventuellen Repressalien von Mustermann & Co zu schützen.

  • #9

    Hans M. (Sonntag, 27 November 2011 11:19)

    Es wäre schön, wenn man in diesem sogenannten meinungsfreiheitlichem Land Namen nennen könnte, dann hätte man mehr Respekt vor den Menschen und würde sich 3mal überlegen, welchen HartzIV-Empfänger man in die Pfanne haut. Dem stehen aber diverse Persönlichkeitsrechte im Wege und so können die Straftäter im JC weiterhin Inkognito schalten und walten, wie Sie wollen.
    Die Andere Seite erklärt sich durch schon erwähnte Repressalien von selbst.

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