In den Jobcentern erhalten die MitarbeiterInnen für ihre Arbeit bestimmte Vorgaben. Unter anderem gehören sogenannte Sanktionsquoten dazu. Während etliche JobcentermitarbeiterInnen von sich behaupten, so etwas nicht anwenden zu wollen, gibt es jedoch solche, denen es Spaß macht, für ihren Dienstherrn Geld einzusparen.
Hartz IV selbst ist das Problem
Die FallmanagerInnen in den Jobcentern sind objektiv zur Einsparung von Mitteln angehalten. Und die sind im Gesetz verankert. Pleiten, Pech und Pannen sind im Hartz IV-System selbst angelegt. Gleich im § 1 Abs. 1 Sätze 1,4 Nr. 1, Abs. 2 Nr. 1 SGB II heißt es:
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll die Eigenverantwortung von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen und Personen, die mit ihnen in einer Bedarfsgemeinschaft leben, stärken und dazu beitragen, dass sie ihren Lebensunterhalt unabhängig von der Grundsicherung aus eigenen Mitteln und Kräften bestreiten können. Die Leistungen der Grundsicherung sind insbesondere darauf auszurichten, dass durch eine Erwerbstätigkeit Hilfebedürftigkeit vermieden oder beseitigt, die Dauer der Hilfebedürftigkeit verkürzt oder der Umfang der Hilfebedürftigkeit verringert wird. Die Grundsicherung für Arbeitsuchende umfasst Leistungen zur Beendigung oder Verringerung der Hilfebedürftigkeit insbesondere durch Eingliederung in Arbeit.
Hartz IV ist nicht auf Dauer angelegt, sondern auf das eigene Vermeiden.
Weiterhin bestimmt die Bundesregierung jährlich in den Haushaltsberatungen, wie viel Geld der Bund (hier: die Bundesagentur für Arbeit (BA)) für die Grundsicherung für Arbeit erhält. So besagt § 46 Abs. 1 Sätze 1,4 SGB II u.a.: „Der Bund trägt die Aufwendungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende einschließlich der Verwaltungskosten, soweit die Leistungen von der BA erbracht werden. Eine Pauschalierung von Eingliederungsleistungen und Verwaltungskosten ist zulässig.” Ebenda besagt Absatz 4, dass die BA vierteljährlich einen Eingliederungsbeitrag zur Vermeidung von Liquiditätshilfen an den Bund abführen soll.
In § 46 Abs. 5 SGB II ist die jährliche Entlastung des Bundes von Kosten der Unterkunft und Heizung (KDU) um 2,5 Mrd. € bestimmt. Der Absatz 8 beinhaltet, dass die Höhe der Leistungen des Bundes an den KDU jährlich festgelegt wird.
Glücksspiel „Existenzmittelstreichung”?
Entsprechend interner Regelungen haben die MitarbeiterInnen verschiedene Vorgaben, um Ausgaben der BA einzusparen. Deshalb ging es bisher offensichtlich weniger um die Vergabe von Maßnahmen zur aussichtsreichen, individuellen Eingliederung in Arbeit als umso mehr um das Einsparen von Regelleistungen und Mehrbedarfen, Zuschlägen und Kosten der Unterkunft.
Um diesen Gesetzesanliegen nachzukommen, sind kreative und flexible MitarbeiterInnen gefragt. Augenscheinliche Missverständnisse, vorsätzliche Unterstellungen und grundlegendes Misstrauen gegenüber den Betroffenen erscheinen als gesetzeskonformes Verhalten. Das erscheint im Verschwinden von Unterlagen, in unverständlichen Bescheiden, ewiger Bearbeitungsdauer von Anträgen/ Widersprüchen, in Falschberechnungen, dem häufigen Vergessen, dass da im Antrag noch Kinder angegeben sind, in unbegründeten Teilbetragsauszahlungen, in der Missachtung gesetzlicher Regelungen wie der Beistandsregelung, im Vorenthalten von wichtigen Infos, dem rechtswidrig schnellen Gebrauch von Hausverboten oder Sanktionen. Und mit den Sanktionen wird eben ganz schnell mal den Hartz IV-Betroffenen die Existenzgrundlage entzogen.
Sanktionskonjunktur spart Arbeitslose
Bundesweit werden ca. 2,5 Prozent aller Hartz IV-Betroffenen mit durchschnittlichen Kürzungen von 125,- Euro je Monat sanktioniert. Dies ist eine beachtliche Einbuße ihrer Minieinkommen und bringt schwerwiegende Probleme mit sich. Am stärksten betroffen sind diejenigen, denen die komplette Stütze gestrichen wird– so viel wie nie zuvor. Über die Hälfte aller Sanktionen werden zumindest teilweise rechtswidrig erhoben. Letztendlich erweisen sich die Sanktionen als Verschiebebahnhöfe. Es werden zunächst Mittel gespart, und dann darauf gehofft, dass die Gestraften sich nicht wehren. Hat je Mensch Glück beim Gericht, werden die Leistungen später erbracht. Außerdem kann die BA mit den auf null Sanktionierten ihre Arbeitslosenstatistik schönen, falls die Leute keine Gutscheine erhalten bzw. beantragen.
Wer nicht spurt, kriegt kein Geld
Das stellt die Berliner Kampagne gegen Hartz IV in ihrer gleichnamigen Broschüre3 fest. Ereignisse wie die Nicht-Ausführung der “Pflichten” in der Eingliederungsvereinbarung, die Ablehnung einer „zumutbaren” Arbeit, die Unterstellung, je Mensch hätte Anlass für den Abbruch einer Eingliederungsmaßnahme oder eben einer Arbeitsgelegenheit gegeben, banale Meldeversäumnisse oder z.B. das Nichterscheinen zur medizinischen Untersuchung beim ärztlichen Dienst der Arbeitsagentur können drei Monate lang zu 30- bzw. 10-prozentigen Kürzungen der Regelleistungen führen. Wir fordern eine Streichung des Paragrafen 31 SGB II, weil er die Lebensgrundlagen und die Gesundheit der Bedürftigen zerstört.
Wer schützt vor den Fallmanagern?
Wenn es offenbar so schwer ist, den Regierenden Einhalt zu gebieten, dann müssen wir uns selbst schützen: mit Zahltagen, Weitergabe von Infos, Begleitschutz, Beistand, gegenseitiger Aufklärung, Selbsthilfeberatung, Gesprächsnotiz, Hausverbotsabwehr, spontanen Straßenversammlungen vor dem Amt, Teilnahme an SGB II-Seminaren o.ä. Die Organisation von Selbstschutz vor der Willkür von Fallmanagern ist nur eine Variante.
Sanktionsquotenjäger demaskieren
Wo sind die, die Sanktionsquoten verhängen. Wer sind die begeisterten Spieler? Wo sitzen die willigen Vollstrecker? Wie heißen die hörigen Untertanen? Was sind ihre Motive? Was würden sie sagen, wenn man ihnen den Lohn kürzt oder gar nicht erst zahlt? Schauen wir den Jobcenter-Beschäftigten genauer auf die Finger. Machen wir die Mitarbeiterinnen namhaft, die unmenschliches Verhalten zeigen, in dem sie Sanktionen gegenüber Betroffenen verhängen. Berichten wir in Öffentlichkeit, in Organisationen, im Internet und in Zeitungen darüber. Sagen wir es weiter, bei welchem der MitarbeiterInnen was passiert.
Quelle: Runder Tisch gegen Erwerbslosigkeit und soziale Ausgrenzung
Kommentare: 4
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#1
Für jeden sanktionierten Hartz IV-Betroffenen gibt es Punkte, hallo da schauen wir doch wer als Nächster kommt, oder besser nicht kommt, da kann die Vorgabe dann übererfüllt werden. Am Monatsende gibt’s dann einen Bonus für die absoluten, knallharten Durchgreifer. Das ist ein absolut krankes Denken, von denen die diese Anweisungen/Interna ausgeben und die, die sie umsetzen. Schlimmer wird es noch, wenn nicht einmal der Hinweis auf das Recht bei einer Sanktion über 30% auf Sachwerte Leistungen/Lebensmittelgutschein erbracht wird. Den Hinweis nicht geben, hat wieder den Grund, bei Sachwerten Leistungen fällt der o. die Betroffene nicht aus der Statistik. Da gibt’s dann sicherlich einen Abzug, wie werden denn dann die Durchgreifer Infos über Sachwerte Leistungen geben u. außerdem sind die Betroffenen dann auch noch automatisch versichert. Da wird das gelassen, zu was brauchen Betroffene denn Infos, wir machen unseren Wettbewerb um Boni weiter. Vielleicht gibt’s dann noch die Auszeichnung „Jobcenter der besten Existenzkiller“, nur so ein Gedanke, nur können wir bestimmt nicht so absurd denken, wie hinter den Security gesicherten Türen gedacht u. gehandelt wird.
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#2
Moin,
dass diese Flutwelle der Sanktionen System wussten wir alle schon lange. Seit Jahren gibt die BA den Jobcentern vor genrell die "passiven Kosten" um rund 7 % zu reduzieren. Die "passiven Kosten" sind und bleiben nun einmal die Regelsätze und ihre Mehrbedarfe. Wie aber soll man da kürzen, ohne mit dem Gesetz in Konflikte zu geraten???
Also wird SANKTIONIERT was das Zeug hält!!!!
Sollten die Leser dieser Seite mal in Chefetage Ihres JC gelangen, dann lest Euch bitte mal die "Rennliste" der Sachbearbeiter durch. Dazu dann auch die Rennliste der JC untereinander. Beides hängt immer am "schwarzen Brett" in der Chefetage. Macht bitte mit Euren Handys Fotos davon veröffentlicht diese. Nur so können wir den Wettstreit, um die Nummer Eins der Sanktionieren, verhindern. Wer weiss, vielleicht gewinnen diese "kranken" Menschen, die die Sanktionen wie am Fließband verhängen, neben dem Geld auch noch Sachpreise á la Peter Hartz, sprich Flüge nach/zu Brasilianerinnen/en.
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#3
Tach,
Sanktionen allein sind es noch nicht einmal, es gibt ja auch noch die "Rücknahme von Entscheidungen", einer solchen ich gerade aufgesessen bin vom JC Zwickau in Hohenstein. FRAU LIEWALD heisst diese Person mit Haaren auf den Zähnen- mein Anwalt lachte sich am Montag wieder schlapp über diese Vielzahl an Widersprüchen in einem angepassten Bescheid, wo mir doch glattweg die komplette Miete AB 08.2011 ENTZOGEN wurde! Achja, die Nebenkosten darf ich zahlen, aber drin wohnen scheinbar nicht? HÄ?!?!
Schaut euch England an, naaaa? Wie lange dauerts noch?
Wie brauchen weder Links noch Rechts-politische Entscheidungen, es muss ein komplett neuer Typ Politiker her! -
#4
Jo, hab das gleiche Problem. Rechtswidrig ist es auf jedenfall! Da aber die Mehrheit der Betroffenen sich nen Anwalt nimmt, wird das zurückgezogene ja nachgezahlt. Wo der Sinn des ganzen ist wird wahrscheinlich unklar bleiben.

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






