Mi
03
Aug
2011
Private Maßnahmeträger, Erfüllungsgehilfen der Jobcenter?
Am Montagvormittag hatten wir einen Beistand zu einem Maßnahmebeginn bei der Euro-Schulen-Organisation in Zwickau. Da im Vorfeld keine Infoveranstaltung, wie sonst immer üblich gelaufen war, musste die Vertragsabwicklung und die Vorstellung der Maßnahme zwangsläufig am 1. Tag der Maßnahme geschehen.
Die Maßnahme war in der Zuweisung als "Feststellungs-, Trainings- und Erprobungs-Center" angepriesen. Um was es sich dabei handelt sollte dann am 1. Tag in den Euro-Schulen bekannt gegeben werden. So jedenfalls stand es in der Zuweisung. Also begleiteten wir Frau Müller (Name geändert) in die Euro-Schulen-Organisation und saßen pünktlich 8 Uhr im Klassenzimmer. Was dann bis Mittag folgte war Datensammelei 1A.
Die 5 Mitarbeiter von der Euro-Schule zählten zuerst die Teilnehmer und es wurde festgestellt, dass nicht alle avisierten den Weg nach Zwickau gefunden hatten, denn es fehlten welche. Dies hatte für uns den Vorteil, dass wir nicht sofort als überzählig aufgefallen sind. Spätestens beim Austeilen des 1. Formulars aber, änderte sich das, da wir dankend ablehnten und uns als Beistände der Frau Müller zu erkennen gaben. Erstaunlicher Weise wurde unser Outing kopfnickend zur Kenntnis genommen, aber sonst nicht weiter nachgefragt. Das kam dann eine Weile später und es waren nur Fragen zum Verständnis der Beistandschaft. Wenn wir uns kritisch ins Geschehen einmischten, oder Fragen stellten, dann kam schon mal, dass wir doch gehen sollten. Wenn man dann nicht weiter wusste, kam der oft gehörte Satz: „Mit Ihnen rede ich nicht“.
Als erstes war das Anmeldeformular an der Reihe. Das Anmeldeformular erfragte schon mal absolut wichtigen Daten, wie etwa den Geburtsort. Dann folgten eine Einverständniserklärung für die Nutzung des Internet und eine Einwilligung, dass die personenbezogenen Daten im eigenen ESO-Arbeitsmarktportal von der Euro-Schulen-Organisation GmbH in Stockstadt verarbeitet werden dürfen. Alles natürlich mit dem Hinweis auf die Einhaltung des Datenschutzes. Ein weiterer Hinweis betrifft die Unterschrift. Wenn die nicht erteilt wird, gibt es auch keine Nutzung des Internet oder des Arbeitsmarktportals.
Irgendwann dazwischen kam das Formular für die Fahrtkostenerstattung. In diesem Formular war unter Punkt 9 eine Sache vermerkt, die nichts mit den Fahrtkosten zu tun hat. Dieser Antrag kam vom Jobcenter und war schon mit allen persönlichen Daten bestückt. Unter Punkt 9 war nun festgelegt, dass alle Zeugnisse, Zertifikate und Beurteilungen dem Arbeitsvermittler weitergeleitet werden. Hier kann man doch glatt vermuten, dass einer Verweigerung, diese sowieso zu nichts taugenden Papiere, so umgangen werden soll. Wie die ganze Sache angelegt ist, liegt auch die Vermutung nahe, die Arbeitsbereitschaft zu überprüfen und so dem Arbeitsvermittler Sanktionsgründe an die Hand zu geben. Deshalb auch der Punkt 9.Wer unterschreibt schon den Fahrtkostenantrag nicht? Frau Müller hat diesen Punkt natürlich durchgestrichen.
Als krönenden Abschluss bekam Frau Müller noch ein 4 seitiges Formular mit dem schönen Namen ESO Potenzialanalyse. Neben sämtlichen Telefonnummern, Festnetz und Handy, sowie der Email-Adresse, war nun auch die Kundennummer des Jobcenters gefragt. In den anderen Fragebögen war es die BG-Nummer. Somit hat man alles beisammen. Über diesen Fragebogen sollte sich aber jeder selbst ein Bild machen können.
Diese ganze Prozedur wurde bis 12 Uhr abgewickelt. Immer begleitet mit Lobpreisungen, wie gut doch diese Maßnahme für die Teilnehmer sei und wie viele Leute dadurch schon in Arbeit vermittelt worden wären und welche Chance darin bestehen würde. Man braucht auch solche Aussagen nicht hinterfragen. Man wird keine gescheite Antwort bekommen, denn betrachtet man die vielen Maßnahmeanbieter, die in der Regel selbiges behaupten, hätten wir Vollbeschäftigung und diese Armutslosenindustrie wäre pleite.
Was zwischenzeitlich auch immer wieder vermittelt wurde, ist das Praktikum das sich an die 4wöchige Schule anschließt. Dauer auch 4 Wochen. Das war bis jetzt die einzige Information, die sich auf den Ablauf und die Maßnahme selbst bezog. Bis hierhin gab es keinerlei Informationen um was es hier geht oder was gemacht wird. Diese Datensammelei hat stattgefunden, ohne irgendeinen Vertrag mit dieser Bildungseinrichtung abgeschlossen zu haben und ohne das sich Frau Müller ein eigenes Bild machen konnte, auf was sie sich hier einlässt. Selbst der ausgehändigte Stundenplan enthielt nur die Zeiten und keinerlei Angaben über den Inhalt. Bis hierhin sozusagen eine Black-Box-Maßnahme.
Im Ablauf der Fragebogen und Erklärungsformular Verteil- und Ausfüllaktion hat sie außer dem Fahrtkostenantrag, indem der Punkt 9 gestrichen wurde, nichts unterschrieben. Kommentar war stets, dass ohne die Unterschriften kein Vertrag fertig gemacht werden kann. Man würde die Daten dafür benötigen. Das Frau Müller nicht in die Mangel genommen wurde ist vermutlicher Weise nur der Anwesenheit der Beistände zu verdanken.
Wie so üblich, wurden die Teilnehmer auch zu Einzelgesprächen geladen. Da sitzt dann ein Teilnehmer zwei Mitarbeitern des Maßnahmeträgers gegenüber und wird für die Maßnahme passend gemacht.
Da man sicherlich sich mit dem Jobcenter schon ausgetauscht hatte, was sich auch später bestätigte, wurde Frau Müller auch gleich zum Einzelgespräch gebeten. Sie verlangte den Vertrag, um ihn zur Prüfung mit nach Hause nehmen zu können. Das wurde zunächst verweigert, mit der Begründung des nicht ausfüllens der Fragebögen. Sehr schnell stellte sich dabei heraus, dass eigentlich nur die Anschrift und ein paar andere Angaben von Nöten waren. Diese Informationen stehen aber vom JC schon längst bereit. Auf die Frage, warum dann diese Angaben nicht genutzt werden, kam von der dortigen Leiterin eine sehr kuriose Antwort. „Wir schreiben nicht vom JC ab, dass verbietet der Datenschutz.“ An dieser Stelle darf jeder seinen eigenen Kopf benutzen, wie diese Aussage zu werten ist. Zwischenzeitlich wurde im Gespräch immer wieder mit Suggestivfragen versucht, Frau Müller die Aussage zu entlocken, dass sie diese Maßnahme überhaupt nicht machen will.
Die Aushändigung des Vertrages scheiterte letztendlich an der Dauer der Mitnahme. Die Leiterin wollte den Vertrag schon am nächsten Morgen wiederhaben, was Frau Müller natürlich nicht erfüllen konnte, denn bis dahin war eine Prüfung nun wirklich nicht machbar. Somit verweigerte die Euro-Schulen-Organisation letztendlich die Teilnahme an der Maßnahme. Gespannt wird jetzt auf die Reaktion des JC gewartet, wie das die Arbeitsvermittlerin sieht.
Es ist schon erschreckend, wie das Fördern missbraucht wird und aus der ganzen Angelegenheit eine Überforderung der Arbeitslosen gemacht wird. Immer mit der Angst im Nacken, das zu niedrige ALG II noch gekürzt, oder gar nicht mehr zu bekommen. Dazu bestand zu keinem Zeitpunkt für Frau Müller der Überblick, was die Maßnahme eigentlich beinhaltet, noch wozu sie gut sein sollte. Weder die Zuweisung, noch die EinV, noch der 1. Tag beim Maßnahmeträger boten Aufklärung. Ihre Arbeitsvermittlerin hat auch zu keinem Zeitpunkt mit ihr ein Gespräch geführt, warum eine derartige Trainingsmaßnahme für sie sinnvoll sein könnte. Frau Müller konnte sich zu keinem Zeitpunkt ein objektives Bild machen und somit in Eigenverantwortung sich eine Meinung bilden.
Eine gültige EinV, die diese Maßnahme beinhaltet, existiert übrigens im Moment nicht, da gegen den alten EinV VA Widerspruch und aufschiebende Wirkung beantragt ist und die jetzige für die Maßnahme gedachte EinV nicht unterschrieben wurde. Sie wurde wie so oft zugeschickt und sollte am 1. Tag unterschrieben mitgebracht werden. Schon aus der Formulierung in der EinV, dass diese EinV mit einem besprochen und unklare Punkte erläutert wurden, kann man eine zugeschickte EinV nicht unterschreiben.
Hier geht es aber vermutlich um etwas ganz anderes. Die vorige Maßnahme wurde ebenfalls nicht angetreten, übrigens aus den fast identischen Gründen. Wie gesagt, gegen den EinV VA laufen Rechtsmittel und gegen die verhängte Sanktion ebenfalls. Was einem sich hier aufdrängt, ist die Vermutung, dass Willkür bei der Zuweisung der Vater des Gedankens ist. So nach dem Motto, dir werde ich es zeigen, wer das Sagen hat. In der vorigen Maßnahme war die Ausrichtung auf Lagerarbeiter mit Staplerschein und hier eine Arbeitsbereitschafts-Test-Maßnahme. Da muss der PaP schon tief in die Trickkiste greifen, will er hier eine eventuelle Sanktion rechtssicher begründen.
Wo Recht zu Unrecht wird, ist Widerstand Pflicht.
A. Pianski
Kommentare: 5
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#1
Schlimm, schlimmer diese ESO Potenzialanalyse,
die Frage ist, was für Gedanken gehen in den Köpfen derer um, die solche Datenabfragen erstellen u. was hat das mit einer simplen Maßnahme des Jobcenters zu tun. Weder dem Maßnahmeträger noch dem Jobcenter sollten diese Daten zugänglich gemacht werden.
Mit welchem Recht gehen die Maßnahmeträger mit dem Jobcenter im Einklang, mit so einer Datensammelaktion auf die Hartz IV-Betroffenen los.
Leider gibt es viel zu viel Gutgläubige, die das alles ausfüllen, weil sie auch im Hinterkopf immer die Leistungskürzung haben.
Bei dieser Art von Maßnahmeträger/Dienstleister, wie sie sich auch gern nennen, sollte keiner mehr als seinen Namen sagen, relevante Daten sind da schon übermittelt u. der Rest geht keinem etwas an!
Wer in dem Glauben ist, durch solch eine Maßnahme was sie auch immer beinhaltet, in Arbeit zu kommen, der soll weiter träumen. Hier hilft er/sie nur eine der Statistik zu verschönern u. den Trägern solcher Maßnahmen zu Profit.
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#2
Moin,
die Datensammlung könnte ja auch den Hintergrund haben, dass damit auch die Datensammlung des Jobcenters getunt werden soll.
Eventuell findet der SB vom JC noch ein Mosaiksteinchen, dass ihm die "Frau Müller" noch nicht genannt hat. Dann hagelt es eine Sanktion wegen fehlender Mitarbeit.
Worum es eigentlich in der Maßnahme der Euro-Schule geht ist wohl immer noch offen. Das Praktikum, davon gehe ich aus, war natürlich auch ohne eine extra Bezahlung. Damit steht der Ausbeutung wieder nichts im Wege.
Aber gut, dass Ihr mit dabei wart. Interessant wäre es zu wissen, wie die anderen ALG_II-Empfänger auf Euch reagiert haben. Gab es dann noch andere, die sich ebenfalls geweigert haben alles sofort auszufüllen, oder war Frau Müller die Einzige??
Bin gespannt wie es weitergeht.
Hans-Jürgen Reglitzki -
#3
Warum hau ich meine SB eigentlich nicht auf die Fresse und nimm mir sein Geld?
....hach es ist einfach nicht mehr auszuhalten. Kennt zufällig jemand einen nicht ganz so harten Weg, Penner zu werden? -
#4
Ich kann gerne einige Punkte aus der anderen Perspektive erläutere.
In dem obigen Artikel sind ganz viele Punkte, die eine Erläuterung wert sind (einfach Fragen, dann gehe ich gerne auf diese ein), deshalb nehme ich mich den Punkt des "Datensammelns" an, der hier in den Kommentaren aufgegriffen wurde.
Ganz grob gibt es zwei Arten von Trainingsmaßnahmen. Zuweisungsmaßnahmen und "freiwillige" Trainingsmaßnahmen.
"Freiwillige" TMs sind die, zu denen ein ALG II-Empfänger geschickt wird, wenn er seine/n SB fragt, ob es gerade eine Maßnahme zum Thema XYZ gibt. Dann greift selbige/r in die Schreibtischschublade und holt einige Flyer hervor unter denen der "Kunde" auswählen kann. (Dieses Verfahren sollte die Norm sein, mir ist aber bewußt das es in 95% aller Fälle anders läuft ...)
Zuweisungsmaßnahmen sind Maßnahmen die in einer EinV festgeschrieben sind und aus denen der "Kunde" nicht so einfach wieder herauskommt, hat er die EinV einmal unterschrieben.
(Beides sind grobe Vereinfachungen.)
In beiden Fällen ist keinerlei eigenständiger Vertrag mit einem Bildungsträger notwendig. Denn der Vertrag wurde schon zwischen Bildungsträger und Jobcenter (bzw. der Rechnungsstelle der Arbeitsagentur in Nürnberg) geschlossen. Das einzige Aufgabe, die das Jobcenter anschließend noch hat, ist die vorgeschriebene Anzahl an Teilnehmer "zuzuweisen". Zusätzlich wird dem Bildungsträger eine Liste mit zugewiesenen Personen vorab zugeschickt, damit dieser kontrollieren kann, ob alle Eingeladenen (wie im obigen Beispiel) auch erschienen sind.
"Mündet" ein Teilnehmer in einer Maßnahme ein (Beamtendeutsch: ist er zur Infoveranstaltung anwesend und unterschreibt er irgendetwas), dann kriegt der Bildungsträger für diesen Teilnehmer auch das Geld. (Auch wenn dieser dann im Anschluß aus der Maßnahme wieder austritt.)
Unterschrieben werden muss vom Teilnehmer aber erstmal nur eine einzige Sache: Die Anwesenheitsliste.
Diese Anwesenheitsliste ist für den Bildungsträger der Beweis, diese Person war am Tag XY anwesend. Ohne die Unterschrift auf dieser Liste, kann der Bildungsträger nicht (Dokumentenecht) beweisen, dass der Teilnehmer auch da war.
Zwei weitere Dokumente könnten die Hausordnung sein und eine "Datenschutz-Einverständniserklärung", also die Erklärung das ihre Daten gespeichert werden und auch ans Jobcenter weitergegeben werden dürfen.
Letzteres ist häufig unnötig, da jeder Bildungsträger Zugriff auf die Verbis Datenbank der Jobcenter erhält.
... so die Theorie.
In der Praxis treten bei der Interaktion zwischen Jobcenter und Bildungsträger die obskursten Fehler auf. Beispielsweise meldet sich das Jobcenter nach der Infoveranstaltung und will eine Liste haben. Da sie selbst keine Ahnung mehr hatten, wen sie alles zugewiesen haben. Auch sehr beliebt ist eine Zuweisung ohne Rücksicht auf die Eignung. da wird dann einfach noch Zugewiesen, weil eben noch fünf Leute Zugewiesen werden müssen.
Viele Bildungsträger mit denen ich Arbeite, verweigern auch den Zugriff auf Verbis bzw. lassen diesen ungenutzt. Die wichtigsten Informationen sind dann tatsächlich nur der Name der Person, die Adresse und die BA Nummer. Name und BA-Nummer zur Kommunikation mit dem Jobcenter (da die die Kunden sonst nicht zuordnen können) und die Adresse für den evtl. anfallenden Schriftverkehr zwischen Bildungsträger und Teilnehmer.
Solche Fragebögen wie oben gezeigt, dienen dem Profiling. Vor allem aber dienen Sie dem Bildungsträger zur Absicherung gegenüber dem Jobcenter. Denn das Jobcenter erlegt den meisten Bildungsträgern einen vollkommen unnötigen Dokumentationszwang auf. Deshalb gibt es eine immer wiederkehrende Anweisung: Je dicker die Teilnehmerakte, desto wohler fühlt sich das Jobcenter. Der Bildungsträger "braucht" fast nichts an Dokumentation um seine arbeit zu tun ... will der Bildungsträger jedoch irgendwann einmal Geld vom Jobcenter für seine Arbeit bekommen, dann muss er Schubkarrenweise Dokumentation liefern können ... -
#5
"...ist die Vermutung, dass Willkür bei der Zuweisung der Vater des Gedankens ist. So nach dem Motto, dir werde ich es zeigen, wer das Sagen hat."
Genau das ist es.
Außerdem sollte sich jeder mal im Portal der "Bundesagentur" und bei den "Jobcenter" bei den Ausschreibungen umsehen. Liest man diesem Quatsch durch, merkt man, daß außer wolkigen Umschreibungen ("Standortbestimmung" "Orientierung", etc.) nichts konkretes drinsteht. Und die Maßnahmeträger brauchen das auch nicht zu konkretisieren, sondern benutzen in ihren Angeboten dieselben Umschreibungen. Da nun Ausschreibung und Angebot dieselben Begriffe verwenden, wird dem billigsten der Zuschlag erteilt. Daß die Begriffe inhaltsleer sind, fällt diesen Hohlhirnen schon gar nicht mehr auf. 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






