Mi
03
Aug
2011
Ein Jahr Gegenwind e.V. in Cloppenburg
Nach nun etwas über einem Jahr der Vereinstätigkeit im Kreis Cloppenburg blickt Gegenwind e.V. zurück.
Dank der Hilfe durch den DGB, vertreten durch Frerich Rüst, konnte der Verein die Räumlichkeiten und die gesamte Technik im DGB-Büro in Cloppenburg Soestestr. 10, kostenlos nutzen. Aufgrund der Tätigkeit von Gegenwind e.V. kann der DGB Cloppenburg eine weitere Dienstleistung für seine Mitglieder anbieten.
Gegenwind e.V., der seine Wurzeln im sächsischen Kreis Zwickau, genauer gesagt in Glauchau hat, kann in diesen 12 Monaten auf rund 30 neue Mitglieder in Cloppenburg stolz sein. Damit hat Gegenwind insgesamt 90 Mitglieder. Wenn man bedenkt, dass der Verein erst vor 2 Jahren in das Vereinsregister beim Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal eingetragen wurde, und sich ausschließlich aus Spenden und geringen Mitgliedsbeiträgen finanziert (Gemeinnützigkeit wurde durch das Finanzamt Hohenstein-Ernstthal anerkannt), dann sind wir sehr stolz auf unsere Leistungen.
In Sachsen werden dem Verein vonseiten der Leistungsbehörden regelrecht „Knüppel zwischen die Beine“ geworfen. Mal wird das Verteilen von Flyern vor dem Jobcenter in Zwickau, Werdauer Str. verboten, mal kommt es in diesem Hause zu einer handfesten Auseinandersetzung zwischen der Security und einem Beistand. Wissen muss der Laie dabei, dass der Beistand (neuerdings nennen wir es aufgrund des Vorfalls Begleitschutz, hier nachzulesen - http://www.ali-gegenwind.de/2011/07/15/handfester-beistand/ ) nach § 13 SGB X vom Gesetzgeber gewollt und festgelegt ist. Aber anscheinend gilt dies nicht für den Security-Rambo.
Hier, im Jobcenter Cloppenburg, gibt es „Gott sein Dank“ keine Security, weil es etwas ruhiger abläuft. Vielleicht liegt es an der Mentalität der „Südoldenburger Münsterländer“, denn am Jobcenter kann es nicht unbedingt liegen. Hier tauchen die gleichen Fehler wie in jedem Jobcenter auf. Eins der größten Ärgernisse sind neben den Kosten der Unterkunft, dass Verschwinden von eingereichten Unterlagen. Komischer Weise entpuppen sich alle Jobcenter als reine „Bermuda Dreiecke“!!
Eigentlich ist die Leistungsbehörde ja verpflichtet die Leistungsbezieher gemäß den §§ 13 bis 15 SGB I über alles genau zu informieren. Leider werden diese Gesetze mit Füßen getreten. Seit dem 01.01.2011 wurden im Kreis Cloppenburg z.B. die Heizkosten von 1,07 auf 1,25 Euro je m² angehoben. An und für sich eine lobenswerte Maßnahme. Allerdings fand diese mit Sicherheit nicht aus reinem Selbsterhaltungstrieb statt, sondern deshalb, weil die Energiekosten in den letzten Jahren drastisch gestiegen sind. Fakt ist aber auch, dass eine automatische Erhöhung der Unterkunftskosten zum 01.01.2011 nicht automatisch bei jeder Bedarfsgemeinschaft stattfindet.
Wenn dem so wäre, so könnten wir hurra schreien. Selbst bei einem Weiterbewilligungsantrag werden diese zusätzlichen Heizkosten nicht automatisch für die Zeit vom 01.01. bis 30.06.2011 nachgezahlt. Im Gegenteil, wer sich nicht darum kümmert, erhält auch keine Nachzahlung. Soweit zur Aufklärungs- und Informationspflicht. Ein Schreiben an alle Bedarfsgemeinschaften im Kreis Cloppenburg hätte doch wenigstens im Budget drin sein müssen, zumal die einmal angestrebte Bürgerarbeit für die Kommunen im Kreis flach fällt.
Apropos Bürgerarbeit! Wohl wissend, zumindest die Geschäftsleitung muss es wissen, ist die Bürgerarbeit im Kreis Cloppenburg vom Tisch. Auch wenn vielleicht der Eine, oder die Andere dieser Zwangsarbeitsmaßnahme nachtrauert, so sind wir, die Erwerbslosenvereine- und Initiativen und der DGB froh darüber, dass dies in Cloppenburg vom Tisch ist. Unseres Wissens haben alle Personalräte der Kreiskommunen dieses Projekt abgelehnt. Es musste ja auch so kommen, denn die Gewerkschaft Ver.di hat, seit dem die Bürgerarbeit von der BA propagiert wurde, dagegen protestiert. Arbeitsverträge im öffentlichen Dienst, so Ver.di, bedürfen immer der Zustimmung der Personalräte. Es kann auch nicht sein, dass bei den Sozialabgaben das Arbeitslosengeld rausgerechnet wird, und jemand, der diese Arbeit macht nie eine Chance hat, falls er während oder nach der Bürgerarbeit keine Festanstellung hat, für 12 Monate das Arbeitslosengeld I zu beziehen.
Jetzt noch zu weiteren Fakten zu einem Jahr Gegenwind e.V. in Cloppenburg:
Informationsgespräche während der Sprechstunden: ca. 520
Hilfe bei Widersprüchen: ca. 150
Hilfe bei Überprüfungsanträgen: ca. 110
Eilanträge ca. 60
Beistand: ca. 45
Flyer und „Der Gegenwind“ (Zeitung) ca. 1.300
Ferner arbeitet Gegenwind e.V. mit der Rechtsabteilung vom DGB an der Aufschlüsselung der Kosten der Unterkunft. Hier hat der Kreis Cloppenburg, verantwortlich für die KdU in der Grundsicherung nach dem SGB II und XII, der Produkttheorie, die vom Bundessozialgericht mehrfach angesprochen und vorgeschrieben wurde, sich durch ihre eigene Berechnungsmethode den Leistungsempfängern gegenüber verschlossen. Das BSG schreibt vor, dass für den Leistungsempfänger zur Ermittlung der Produkttheorie drei Parameter bekannt sein müssen.
Das sind zum einen die reinen Kosten Nettokaltmiete, die kalten Nebenkosten (Betriebskosten) und die Heizkosten jeweils je Quadratmeter. Daraus kann der Leistungsbezieher durch einen Produktmix dennoch auf eine Gesamtsumme kommen, die es ihm ermöglicht eine Wohnung anzumieten. So wie es jetzt läuft, der Kreis nennt nur zwei Parameter, nämlich die Bruttokaltmiete und die Heizkosten, ist es an den Urteilen durch das Bundessozialgericht vorbei. Die Kreisverwaltung muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie in diesen Bruttopreisen die Betriebskosten (kalten Nebenkosten) in Höhe von 2,17 €/m², versteckt hat. Vor allen Dingen ist das Wie sehr interessant.
Hier ein Beispiel für die Mieten, die durch den Kreis für die Sozialgeldbezieher festgelegt wurden:
eine Familie, bestehend aus einem Ehepaar mit 2 Kindern darf lt. den Richtlinien eine Wohnung bezogen haben bzw. beziehen, wenn sie folgende Parameter einhält:
max. Wohnfläche 85 m², bei 4 Zimmer KDB (sollten es 3 oder 5 Zimmer sein, und es ist sonst passend kein Problem so die vom BSG festgelegte Produkttheorie), die max. Mietkosten für diese Familie beträgt bei diesen Bedingungen inkl. der Betriebskosten sage und schreibe:
450,00 Euro oder pro m² 5,29 €
Jetzt rechnen wir davon die Betriebskosten von 2,17 €/m² noch raus, so verbleiben für eine Nettokaltmiete 3,12 €/m². Die Heizkosten die für das Jahr 2009 bei durchschnittlich 0,84 €/m² lagen, lassen wir hier mal außer Acht (müssen draufgerechnet werden).
Bei einer 5 köpfigen Familie liegt der Miethöchstpreis bei 95 m² und max. 5 Zimmern bei 454,00 € brutto oder bei 4,78 €/m² abzgl. diese 2,17 Euro pro qm ergeben dann
2,61 Euro netto für einen Quadratmeter.
Wo bitte gibt es im Kreis Cloppenburg auch entsprechende Wohnungen. Zumal die Sozialgeldbezieher nicht die unterste Qualitätsstufe, sondern minimal in einer der unteren Qualitätsstufen sich bewegen dürfen.
Jetzt rechnen wir mal hoch, denn diese Werte der Nebenkosten beziehen sich auf das Jahr 2009. In 2010 gab es weitere Erhöhungen im Bereich der Heizenergien, Wasser und Abwasser, und generelle Erhöhungen, denn es war das Jahr nach der Krise. Wo liegen denn die Preise dann heute????
Bereits heute ist es uns schon bekannt, dass der örtliche Energieversorger seine Gaspreise um 15 % zum 01.09.2011 erhöhen wird. Ob er es muss steht auf einem anderen Blatt, denn er wird uns seine Kalkulation nicht offen legen. 'Bleibt zu hoffen, dass der Kreis ab dem 01.09.2011 seine Heizkosten ebenfalls um diese 15 % erhöht. Aber eigentlich braucht er das nicht, denn bei einem angemessen Wohnraum muss die Leistungsbehörde die tatsächlichen Kosten (Hauswirtschaftsraum ist kein Wohnraum) der Unterkunft übernehmen. Ansonsten muss der Leistungsbezieher neben einer hohen Nachzahlung an Heizkosten, auch noch eine hohe Abschlussrechnung beim Strom bezahlen (38 % muss er schon heute draufzahlen, weil das BMAS nicht den Vorschlägen der Vereine gefolgt ist).
Hier wird für das restliche Jahr 2011 das Hauptaugenmerk von Gegenwind e.V. Cloppenburg liegen. Es kann und darf nicht sein, dass durch so billige Taschenspielertricks die Kreisverwaltung den „Schwarzen Peter“ denen zuspielt, die eh zu wenig haben. Wovon sollen sie es bezahlen???? Der Energieversorger klemmt ohne Rücksicht auf Verluste die Strom- und Gaslieferungen einfach ab, falls eine Ratenzahlungsvereinbarung nicht klappt.
Dennoch ist aufgrund von falscher Scham es vielen Menschen einfach nicht möglich über ihren Schatten zu springen. Wie auch, wenn am Ende des Monats so wenig Geld übrig ist, das noch nicht einmal zum Leben reicht.
Schon jetzt ist es allen Befürwortern der neuen Gesetze, die seit dem 01.01.2011 rückwirkend in Kraft getreten sind klar, dass es so nicht weiter gehen kann.
Abgesehen vom Betrug durch die Regierenden mit den ominösen 5,00 Euro Regelsatzerhöhung, sind andere Reduzierungen wesentlich einschneidender, wie z.B. die Anrechnung vom Elterngeld.
Aber auch hier hilft Gegenwind e.V. beim Aufsetzen eines Widerspruches und Eilantrages, denn die gesetzeswidrige Anrechnung als Einkommen muss vor das Bundesverfassungsgericht. Es verstößt gegen den Gleichheitsgrundsatz, weil alle anderen Bezieher von Sozialgeld (wie Wohngeld oder Kindergeld) dürfen das Elterngeld in vollem Umfang behalten.
Auch der Wegfall des „Armutgewöhnungszuschlag“ gehört zu eher verachtenswerten Veränderungen.
Es geht weiterhin um die monatlichen Beträge von 180 Euro je Kind für die Bereiche Erziehung-Betreuung-Bildung, die ergänzend in die Kinderregelsätze einfließen müssen, um der Gleichbehandlung aller Kinder in Deutschland zu entsprechen!!! Das Jobcenter in Oldenburg hat hier in einem Widerspruchsbescheid dem Widerspruch zugestimmt, aber bisher die laufende Zahlung und die Nachzahlung verweigert. Inzwischen wurde dem Kläger die Prozesskostenhilfe für einen Fachanwalt vom Sozialgericht für die Klage genehmigt.
Wer sich über alles hier nur Angeschnittene genauer informieren will, der kann uns jeden Dienstag in der Sprechstunde von 09.00 bis 13.00 Uhr, in der Soestestr. 10, 1. Etage im Büro vom DGB, Cloppenburg erreichen.
Gegenwind e.V., Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg
Hans-Jürgen Reglitzki
1. Vorsitzender
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg







