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29

Jul

2011

2. Teil zu Beistände und Unterschriften, ein ständiges Dilemma im Jobcenter

Wie schon im 1. Teil beschrieben, hatte der Betroffene heute schon wieder einen Termin bei seiner Vermittlerin Frau Strobel, wobei er nicht ohne Beistand gehen wollte. Wir haben das selbstverständlich getan.

Der Termin begann wieder mit dem Spiel, unterschreiben der Datenschutzerklärung damit die Beistände alles mithören können u. natürlich 2. Namen der Beistände. Das Schreiben lag schon zur Unterschrift bereit auf dem Tisch, als wir in den Raum kamen. Vom Beistand kam die Frage an Frau Strobel, ob wir denn das Spielchen wiederholen wollen, in der Annahme, dass ihr klar ist was im § 13 SGB X steht u., dass sie genau weiß, dass der Beistand keinen Namen nennen muss, wurde das Schreiben zurückgenommen u. der Betroffene ging dann in die „Bearbeitung“.

 

Frau Strobel nimmt es sehr genau u. bemängelte zugleich, dass die 1.Bewerbung nicht gleich am Folgetag nach der letzten Abgabe der vorherigen Bewerbungsbemühungen erfolgt ist. Der Betroffene hat 7 Eigenbemühungen zu erbringen und wird von seiner Vermittlerin mit „passgenauen Jobangeboten“ überhäuft, die aus allen Ecken der Bundesrepublik kommen=Bundesweit vermittelbar.

 

So ganz nebenbei wurde erwähnt, dass die EinV im August abläuft u. eine neue EinV gemacht werden muss. Nach der Frage an den Betroffenen „hat sich bei ihnen was geändert“, fing Frau Strobel an den PC zu bearbeiten, mit dem Ergebnis einer neuen EinV.

 

Nun war der Beistand echt platt, eine EinV die mit dem Betroffenen verhandelt werden soll, der ein Profiling vorausgehen soll, wo die Ideen des Betroffenen beachtet werden sollten, wurde hier nach der Frage „hat sich was verändert“ einfach ausgedruckt u. vorgelegt. Der Betroffene hat dieses Machwerk ganz klar mit nach Hause genommen, um erst mal zu prüfen was da drin steht. Wenn dieser sogenannte Abschluss einer EinV mal etwas mit Sarkasmus betrachtet wird, ist das wie ein Haustürgeschäft „können sie lesen“? „Dann brauchen sie diese Zeitschrift“ u. wenn man nicht schnell reagiert hat man einen Vertrag am Hals, der einem nur schadet aber nichts nützt.

Die EinV, wo ist da der Nutzen, alles nur auf Antrag, wenn der Betroffene was will, ohne Antrag gibt es nur Leistungskürzungen. In einem Moment der Unachtsamkeit, bemerkte Frau Strobel so nebenbei, ein psychologisches Gutachten, das vom Betroffenen durch einen Jobcenternahen Psychologen erstellt worden ist. Der Betroffene, der über den Inhalt noch nicht informiert war u. wir als Beistand hatten natürlich Interesse an dem Inhalt, leider war das Gutachten nicht in der Akte, es sollte sich irgendwo im Haus befinden und da war im Moment keiner zu erreichen, wir wollten aber warten.

Bevor wir zum Warten das Zimmer verlassen haben bekam der Betroffene noch 7 „passgenaue“ Jobangebote bei denen er sich sofort, innerhalb 3 Tagen zu bewerben hat. Wir haben erst mal das Zimmer verlassen um auf das Gutachten zu warten, statt des Gutachtens kam ein weiteres Jobangebot. Genauer gesagt, sofortige Meldung bei einer privaten Arbeitsvermittlung, die dringendst Leute zum Vermitteln sucht.

 

Ja wenn das gutdotierte Jobs wären??? Da unser Betroffener zu allen auch noch einen Vermittlungsgutschein für eine weitere private Vermittlungsfirma bekommen hat, ist die Zeit bis Dienstag, wo er alles erledigt haben muss, so vollgepackt, dass man ihm nur den Daumen halten kann, dass ihm nichts entfällt, sonst kommt dann wieder die Keule des § 31 SGB II. Das Gutachten war dann nicht auffindbar, da es nach Aussage der Vermittlerin in einer anderen Abteilung des Hauses liegt. Das merken wir uns vor, denn ein Gutachten sollte der Betroffene schon kennen, zumal er vermeintlich als Hartz IV-Eingerichteter abgestempelt wird. 

 

Gegen die Vermittlerin Frau Strobel, hatte der Betroffene im Juni einen Befangenheitsantrag gestellt, auf die Frage was ist mit diesem Antrag, kam die lapidare Antwort, der ist bearbeitet u. ihnen zugegangen. Beim Antragsteller scheint nichts angekommen zu sein, denn er war sehr erstaunt, vor allem, dass er immer wieder mit Frau Strobel zu tun hat. Das man keinen Wunschvermittler bekommt ist klar, wenn ein solcher Antrag steht, sollte sich Teamleitung u. die weitere obere Charge der Führung doch mal zu einem klärenden Gespräch herablassen, denn es geht hier um Menschen!

 

Ein HARTZ IV-BETROFFENER GEHÖRT AUCH DAZU!

 

M. Madaus

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Kommentare: 7

  • #1

    Thomas Löwe (Freitag, 29 Juli 2011 20:07)

    Wo steht eigentlich genau, dass Beistände Ihren Namen nicht nennen müssen? Im §13 SGB X finde ich dazu nichts.

  • #2

    Renate (Samstag, 30 Juli 2011 00:10)

    Hallo Thomas Löwe

    Mit dem genauen Wortlaut steht das so nicht im § 13 SGB X aber in der Kommentierung.

    "...Der Beistand ist eine Person des Vertrauens, die nicht für (wie der Bevollmächtigte), sondern neben dem Beteiligten auftritt. Der Beistand bedarf keiner besonderen Legitimation. Es genügt, dass der Beteiligte "mit ihm" zu Verhandlungen und Besprechungen "erscheint". Er muss jedoch geschäftsfähig sein,...." Teilzitat aus: SGB X § 13 Randnr.12, Beck Verlag.

    Da ein Beistand nicht Beteiligter im Verwaltungshandeln der Behörde ist sondern als Vertrauensperson eines Beteiligten auftritt ist es ihm bzw. dem betreffenden Beteiligten überlassen ob die Identität eines Beistands preisgegeben wird.

    Gruß

  • #3

    M. Madaus (Samstag, 30 Juli 2011 12:23)

    Danke Renate,
    Du hast mir diese Beantwortung abgenommen u. Klasse gemacht.

    Grüße an Dich

  • #4

    Willem Vogel (Samstag, 30 Juli 2011 21:44)

    So ist es, die Legitimation des Beistandes ist der Betroffene, Hilfebedürftige, jetzt Leistungsberechtigte.

    ALSO Oldenburg und andere haben diese immer wieder versuchten "Spielchen" der SGB II-Leistungsträger bereits hinter sich.

    Auch die Jobcenter in Zwickau/Glauchau werden das lernen müssen, ob sie wollen oder nicht.

  • #5

    Michael (Sonntag, 07 August 2011 21:29)

    Wenn man vernünftig behandelt werden will sollte man sein gegenüber ebenfalls vernünftig behandeln. Dazu gehört meines Erachtens auch, dass ein Beistand zumindest seinen Namen nennt.

  • #6

    Verona (Sonntag, 07 August 2011 22:55)

    Was ist das denn, ohne Namensnennung keine vernünftige Behandlung? Hier ist von Beistand die Rede, im Anhang zum Umgang mit dem § 13, gibt es den Hinweis, dass der Name oder die Namen von Beiständen nicht relevant sind. Sollte man sich mal mit beschäftigen und nicht immer von der einen Seite des Schreibtisches her agieren.

  • #7

    Hans M. (Sonntag, 23 Oktober 2011 19:24)

    Für die Jobcenter sind wir nur zahlen und auch nur zahlen
    in Ihrem Erfüllungsstand. Vielleicht sitzt #5 auf der falschen Seite vom Tisch.............,weis man's.

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