Mi

27

Jul

2011

Beistände u. Unterschriften, ein ständiges Dilemma im Jobcenter

Dienstag am Nachmittag im Jobcenter Zwickau, Werdauer Str., ein Betroffener ALG II-Empfänger hatte zum wiederholten Mal um Beistand bei einem Termin zu seiner Vermittlerin Frau Strobel gebeten.

Da er mit ihr nicht mehr klarkommt und das schon eine ganze Weile nicht, hatte er sich den Mut gefasst und einen Befangenheitsantrag gegen Frau Strobel gestellt. Auf diesen Antrag hat er noch keinerlei Nachricht bekommen, stattdessen diesen Termin am Dienstag. Mein Kollege und ich haben den ALG II-Betroffenen begleitet und schon ging das Prozedere Beistände wieder los, nicht, dass man sich was sonst üblich ist ausdrücklich geweigert hat Beistände zu akzeptieren, nein diesmal waren es die Namen.

 

Da der Datenschutz im Jobcenter über alles geht, sollte der Betroffene die Einverständniserklärung, dass der Beistand alles mit hören kann geben u. die Namen des Beistandes eintragen. Gegen das Eintragen unserer Namen haben wir uns verwehrt, da das nicht von Relevanz ist und auch nicht im § 13 SGB X vorgegeben ist, es muss nicht, es kann u. da es im Jobcenter so viele Kannbestimmungen/Ermessensleistungen o. ä. gibt, haben wir davon Gebrauch gemacht. Es wurde dann zum Telefon gegriffen u. vermutlich mit der Bereichsleiterin gesprochen, die dann auch auf Namen bestand, wir aber eben auch im Ermessen, keinen Namen genannt haben. So wurde der Termin ohne weitere Angelegenheiten zu besprechen beendet und ein neuer Termin anberaumt. Der Befangenheitsantrag ist meiner Meinung nach mehr als notwendig gegen diese Vermittlerin, denn es herrscht ein eigenartiges Klima zwischen den Personen.

 

Der Betroffene hatte aber noch Bewerbungskosten von über 50,00 EUR zu bekommen, den Antrag wollte der Betroffene an der Info-Theke abgeben und bestätigt haben, da kam ein neues Hindernis, ja abgeben geht, Eingangstempel geht gerade noch aber Unterschrift, dazu sagt man nein, das machen wir nicht. Wir holen die Teamleiterin, diese kam dann, holte uns in ihr Büro, fragte nochmals nach dem Anliegen u. nach Kontrolle des Antrages u. der Quittungen gab es dann von der Teamleiterin persönlich die Unterschrift. Hier kommt bei mir die Frage auf, muss dieses Theater sein? Die Stimmung ist bei vielen Betroffenen nicht die Beste u. dann solche kleinen, bösartigen Dinge, wenn ich eine Unterschrift haben möchte um mich abzusichern, dann ist das eine Serviceleistung dem „Kunden“ gegenüber, denn auch nur unterschriebene Beweismittel sind gerichtsfest!

 

http://www.elo-forum.org/attachments/afa-jobcenter-optionskommunen/24449d1239804671-bmas-keine-verweigerung-eingangsbestaetigung-bmas_eingangsbestaetigung.pdf


Wir haben danach Zwickau verlassen um im Jobcenter Bereich Glauchau Unterlagen abzugeben, mit der Hoffnung da ging es bis jetzt immer in Ordnung. Also an die Info, Unterlagen abgegeben, Eingangstempel bekommen, nach der Unterschrift musste zwar gefragt werden aber es wurde etwas geschrieben. In der Annahme, das ist die Unterschrift, mussten wir bei genauen Hinsehen feststellen, das waren Nummern. Meinem Kollegen war das schon etwas peinlich, dass er nicht gemerkt hat, dass im Jobcenter ein „Nummerngirl“ an der Info tätig ist.

 

Nun blieb ihm aber nichts weiter übrig, da er eine Unterschrift haben wollte, nochmal zur Info zu gehen u. zu fragen ob sie auch einen Namen hat, sie hatte einen Namen. Diese Nummer war zumindest etwas zum Belustigen.

 

Die GF der Jobcenter sollten sich nach der Vorgabe des BMAS halten u. die Mitarbeiter anhalten ohne zu zögern Eingangsbestätigungen zu geben u. sich bei Verlangen der Unterschrift bürgerfreundlich zu verhalten u. diesem Verlangen nachkommen. Das wäre zumindest ein Plus für das Jobcenter, wenn dieser ewige Kleinkrieg gegen alles mit Nein zu reagieren endlich aufhören würde und man ein Mindestmaß an Bürgernähe zeigen würde. Jobcenter sind Behörden und fallen in einigen Vorgaben unter Verwaltungsrecht, da sollte man sich auch danach richten.

 

M. Madaus

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Kommentare: 2

  • #1

    Willem Vogel (Donnerstag, 28 Juli 2011 11:02)

    Zu Beistand:
    Der Beistand bedarf keiner besonderen Legitimation. Es genügt, dass der Beteiligte "mit ihm" zu Verhandlungen und Besprechungen "erscheint". (vgl. von Wulffen, SGB X, 7. Aufl., § 13 Rn 12)
    So auch Rixen: Ein Beistand muss nicht angemeldet werden, es genügt, wenn der Beistand zusammen mit dem Beteiligten erscheint.

    Zu Eingangsbestätigung s. auch Leitfaden ALG II/Sozialhilfe von Jäger/Thomé, 26. Aufl., unter Antragstellung, 3.6.2 Eingangsbestätigung auf der Kopie mit Verweis auf GK-SGB II, Hohm § 37 Rn 30.
    "Der Verwaltungsträger ist verpflichtet, die Vorsprache auf Verlangen schriftlich zu bestätigen."(...)

  • #2

    Hans-Jürgen Reglitzki (Donnerstag, 28 Juli 2011 15:22)

    Moin aus Cloppenburg,

    das ist alles nur Schilkane, um den ALG-II-Empfängern Gespräche mit Hilfe der Beistände zu vermiesen. Mal abgesehen von dem, was auf Grund des "Ringkampfes" von unserer Seite gegen den GF noch kommt, ist das jetzt reine Schikane gegen Gegenwind, und alle, die sich erdreisten in JC´s Kreis Zwickau mit Beiständen zu erscheinen.

    Da es die Aufgabe des GF ist dafür zu sorgen, dass in seinem Hause die Gesetze und Verordnungen, aber auch die Urteile der deutschen Sozialgerichtsbarkeit in die tägliche "Arbeit" (besser gesagt Abweisungen)einfliessem zu lassen, er es aber wohl nicht schafft seine Mitarbeiter richtig zu schulen, sollten wir den Weg mit einer Dienstaufsichtsbeschwerde gehen.
    Er ist für seine mitarbeiter verantwortlich, und hat dafür Sorge zu trragen, dass alles reibungslos, auch bei Vorsprachen mit Beiständen, läuft.

    Mit der Dienstaufsichtsbeschwerde sollten wir die Texte aus Willem Vogels Kommentar mit einreichen.

    Oder müssen wir sogar soweit gehen, dass wir denen eine Schulung anbieten???? Eine Rhetorikschulung, damit die Mitarbeiter mal für ihrren Job sensibilisiert werden, und vernüftig mit ihren Gegenüber umgehen!!!!

    Wir können diese natürlich auch zu den Schulungen schicken, die wir mitgemacht haben.. Vielleicht lernen Die dann mal endlich wie, was, wann, weshalb, wo und wie viel generell eine BG (unabhängig von der Personenanzahl) bekammen muss.

    Ich bion gerade darüber für Clp. eine Dienstaufsichtsbeschwerde zu schreiben. Falls für Zwickau auch eine geschrieben werden soll, gebt Bescheid!!!

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