Do
21
Jul
2011
Tumult vorm Jobcenter Zwickau, Werdauer Straße
Zunächst einmal ein kleiner Nachtrag zu vorigem Donnerstag. Der Hilfebedürftige hat am Montag die rechtswidrig abgezogenen 160 € zurückerstattet bekommen. Fachlich haben die Mitarbeiter in dieser Behörde sicherlich ein nicht so hohes Niveau, da solche Sachen ständig passieren.
Was sie dagegen sehr gut können ist, ihren Mist für rechtens zu verkaufen und auch noch die Aufklärung verhindern und sich komplett verweigern. Wenn dann der Hilfebedürftige mit Beistand kommt, stellen sich die Vorgesetzten, bis hin zur Standortleitung, als die großen Helfer dar. Je kränker diese Gesellschaft wird, je kränker und abstruser das Handeln dieser Staatsbüttel.
Diesen Donnerstag verteilten wir unsere Infoflyer ebenfalls wieder vor dem Jobcenter Zwickau, Werdauer Straße. Es gab auch einen Beistand mit einer Betroffenen, die zudem noch eine Risikoschwangerschaft hat. Sie wurde vorige Woche, nach ihrer Aussage, von Mitarbeiter zu Mitarbeiter geschickt, unfreundlich behandelt und am Ende nach Hause geschickt, ohne eine Klärung ihrer Angelegenheit erreicht zu haben.
Hier ging es auch um Mittellosigkeit und wir begleiteten diese Frau zu zweit. Heute war es im Gegensatz zu voriger Woche kein Problem und auch Herr Wolff, der Security-Mitarbeiter, versuchte nicht, rechtswidrig Beistand zu verhindern. Freundlich und wohlwollend wurde das Problem geklärt und nach Prüfung, kann sich die Frau morgen Bargeld abholen.
Wie wir hier schon mehrfach berichtet haben, hat uns die Stadtverwaltung auf die Lüge von Herrn Große, ehemaliger Geschäftsführer dieser Einrichtung, eigentlich verboten, Flyer zu verteilen. Etliche Briefe, die wir dem zuständigen Leiter des Tief und Hochbauamtes, Herrn Mirko Richtsteiger, geschrieben haben und um einen Termin gebeten haben, blieben unbeantwortet. Ebenso verhielt es sich mit der Oberbürgermeisterin Frau Pia Findeiß. In zahlreichen Aktionen haben wir auf diesen Umstand aufmerksam gemacht. Zum 1.Mai 2011 verteilten wir auf dem Markt in Zwickau, wo wir einen Stand hatten, einen Flyer folgenden Inhaltes.
Undemokratische Zustände in Zwickau
Gegenwind e.V.- Arbeitsloseninitiative Glauchau – Zwickau – Cloppenburg möchte die Bevölkerung von Zwickau und seine Gäste auf die unverständliche und zutiefst undemokratische Handlungsweise der Stadtverwaltung Zwickau aufmerksam machen.
Dem Verein wurde von Seiten der Stadtverwaltung, bzw. vom Liegenschafts-und Hochbauamt der Stadt verboten, im Verwaltungszentrum des Landkreises vor dem Jobcenter Infoflyer an die Besucher des Jobcenters zu verteilen.
Zum Hintergrund:
Seit Jahren verteilt der Verein vor den Jobcentern im Landkreis Infomaterial für Hartz IV-Bezieher, so auch in Zwickau. Ab und an wurden auch Infostände aufgebaut, die beim Liegenschafts-und Hochbauamt angemeldet und immer genehmigt worden sind. Bei der letzten Anmeldung sagte man dem Verein, dass ein Anruf für die Genehmigung reichen würde. Da liegt die Vermutung nahe, dass bis dahin alles gut gelaufen ist und ein gewisses Vertrauen seitens des Liegenschafts-und Hochbauamt geherrscht hat.
Bei einem der nächsten Verteilaktionen wurde ein Klappstuhl mitgebracht, um sich zwischenzeitlich einmal setzen zu können. An diesem Tag fand auch ein Beistandsbesuch von Mitgliedern des Vereins im Jobcenter statt, der bis zum damaligen Geschäftsführer des Jobcenters, Herrn Große, führte.
Die unverständliche und undemokratische Handlungsweise der Stadtverwaltung Zwickau:
Einige Tage später bekam der Verein einen Brief vom Leiter des Liegenschafts-und Hochbauamtes, Herrn Mirko Richtsteiger, indem er mitteilte, dass der Verein an dem besagten Tag unerlaubt einen Infostand aufgebaut hätte und das die Verteiler vom Geschäftsführer des Jobcenters, Herrn Große, höflichst gebeten wurden, den Platz zu verlassen. Außerdem hätten sich Kunden des Jobcenters über die Leute vor der Tür beschwert. Aus diesen Gründen würden Infostände und die Flyerverteilung in Zukunft untersagt.
Der Hinweis an Herrn Richtsteiger, dass es keinen Infostand gegeben hat und das auch niemand von Herrn Große höflichst gebeten wurde, den Platz zu verlassen, dass Herr Richtsteiger schlicht einer Lüge auf den Leim gegangen ist, konnten kein Umdenken auslösen. Auch der Schriftwechsel mit der Oberbürgermeisterin, Frau Dr. Pia Findeiß, brachte kein anderes Ergebnis. Stattdessen bot man dem Verein immer einen Platz vor dem Hauptgebäude des Verwaltungszentrums an, an dem aber keinerlei Hartz IV-Bezieher vorbeikommen, denen die wichtigen Informationen von Nutzen sind, die sie im Jobcenter nicht erhalten.
Selbst Versuche, einen Gesprächstermin bei Herrn Richtsteiger zu bekommen, blieben ohne Beantwortung. Dabei wäre es dringend von Nöten, da angesichts der aktuellen Gesetzesänderungen und der katastrophalen, nicht stattfindenden Beratung in den Jobcentern, wenigstens die Informationen des Vereins die Bedürftigen erreichen.
Da selbst die Oberbürgermeisterin, Frau Dr. Pia Findeiß, keinerlei Mut oder Willen hat, eine falsche Entscheidung zu revidieren, zumal auch der Presse in dieser Angelegenheit die Information verweigert wurde, empfindet der Verein das sehr undemokratisch. Deshalb hat er diesen Weg der Veröffentlichung gewählt. Er bittet auch die Bevölkerung bei der nächsten Oberbürgermeisterwahl solche undemokratischen Entscheidungen mit in die eigenen Überlegungen einzubeziehen.
Personen die Einfluß auf diese Kreise haben und die Sache genauso sehen, können und dürfen diesen gern zugunsten des Vereins nutzen.
Wer Fragen hat, kann sich gern an den Verein Gegenwind e.V. wenden.
Da die Hartz-IV-Partei SPD auch mit einem Stand vertreten war und selbstverständlich die Oberbürgermeisterin, Frau Findeiß ebenfalls anwesend, überreichten wir ihr diesen Flyer auch. Reaktion kam keine, man lässt sich lieber am Nasenring durch die Arena führen, als für die Bürger und ihre Interessen da zu sein. Dadurch, dass man in der Stadtverwaltung toter Mann spielt und niemand mit uns spricht, haben wir uns entschlossen, wieder vor dem Jobcenter unsere Flyer zu verteilen. Heute war es das vierte Mal.
Vorm Jobcenter bildeten sich immer wieder kleine Grüppchen von Leuten, die diskutierten und uns auch zu ihren Problemen fragten. Davon inspiriert und vom alten Geschäftsführer Große gelernt, muss wohl jemand aus dem Jobcenter, vermutlich aus der Führungsetage, das Ordnungsamt angerufen haben und einen Tumult vor dem Jobcenter gemeldet haben. Da kamen sie dann, 3 Mann und eine Frau, die Hilfsscheriffs mit ihrem blauen Auto, im Look der Polizei und mit der Aufschrift „Polizeibehörde“ und wollten uns nach etlichem Hin und Her und mehreren Telefonaten, wegschicken. Das wollten wir aber nicht, sowie wir auch keine Ausweise zeigten und schlugen desshalb vor, da die Hilfsscheriffs, auch wenn auf dem Auto „Polizeibehörde“ steht, keinerlei Kompetenzen haben, doch die Polizei zu holen.
Diesen Vorschlag nahmen sie dankbar auf, da sie inzwischen doch etwas ratlos waren und riefen bei der Polizei an. Leider bemerkten wir danach, dass es schon 11:30 Uhr war und wir um diese Zeit immer zu Tisch gehen. Also packten wir unsere Sachen und machten uns auf den Weg. Wenn das leibliche Wohl auf dem Spiel steht, kann man auf das Ordnungsamt leider keine Rücksicht nehmen. Ob die Polizei dann noch gekommen ist, entzieht sich unserer Kenntnis.
A. Pianski
Kommentare: 6
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#1
Fast ein Jahr hat so, wie es mir in Erinnerung ist, die Stadtverwaltung Zwickau den Verein Gegenwind ganz einfach ignoriert und totgeschwiegen. Wie im Beitrag steht, ist auf keine Reaktion auf das Ersuchen eines klärenden Gespräches gekommen.
Dann steht mit einem Mal das Ordnungsamt 4 Personen stark da u. will mit uns reden. Nach einem Jahr völliger Ignoranz, kommen die Stadtdiener u. wollen wissen, wie, wo, wann vor dem Jobcenter randaliert worden ist u. wo die restlichen Leute sind. Man hatte die Diener der Stadt Zwickau gerufen, weil vor dem Jobcenter eine angeblich unangemeldete Demo stattgefunden haben soll
Man kann nun fragen, wer hat den Anruf getätigt, ist das im Jobcenter ein Virus der da umgeht und die oder den, oder wer es auch immer gewesen ist befallen hat zu LÜGEN gezwungen hat??? War das im Jahr 2010 schon an Primivität eines Geschäftsführers wie Herrn Große kaum zu überbieten, wird man 2011 eines Besseren belehrt, es geht noch dreister!
Irgendwann werden diese Leute in ihrem eigenen Lügennetz die Gefangenen sein.
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#2
Moin,
ich möchte nur noch einmal darauf hinweisen, dass das Bundesverfassungsgericht in diesem Jahr ein richtungsweisendes Urteil gesprochen hat (Az. 1 BvR 699/06 vom 22.02.2011). Demnach ist es generell gestattet, sogar auch in den Gebäuden, wenn diese mehrheitlich in der öffentlichen Hand sind, das Grundrecht auf Versammlungs-, Demonstrationsfreiheit und auf die freie Meinungsäusserung auszuüben.
Also, was mischt sich wiederrechtlich das Ordnungsamt wieder ein? Das Urteil ist auch für das Gelände Werdauer Str. bindend!
Tja, liebe Geschäftsleitung JobCenter Zwickau und Stadtverwaltung Zwickau, seid lieber froh darüber, dass Gegenwind e.V. eine Demonstration nicht in das Gebäude verlegt!!!
Ansonsten - shit happens!!!!! Und weiter in Zwickau - ansonsten, sollten die sich weiter so anstellen, eine Verfassungsbeschwerde an das Bundesverfassungsgericht schicken, und eine Ablösung wegen gesetzeswidrigem Verhalten aller Führungskräfte, sprich OB, Leiter Ordnungsamt Zwickau und der Geschäftsleitungen der JobCentren Landkreis Zwickau fordern.
Keiner darf die wieder neu gestärkten Grundrechte verbieten!!!!!!!!!!!
Hans-Jürgen Reglitzki -
#3
Zum Beitrag von Hans-Jürgen eine Anmerkung von WillyV, die uns per Mail erreichte.
Orte allgemeiner Kommunikation unterfallen bei Grundrechtsbindung der Versammlungsfreiheit
Anschließend konstatiert das BVerfG, dass die angegriffenen Entscheidungen die Beschwerdeführerin in ihrer Versammlungsfreiheit verletzen. Die von dieser beabsichtigten Zusammenkünfte fielen in den Schutzbereich der Versammlungsfreiheit, da sie Bereiche des Frankfurter Flughafens betreffen, die Orte allgemeinen kommunikativen Verkehrs sind. Die Versammlungsfreiheit gewährleiste den Grundrechtsträgern unter anderem das Recht, über den Ort der Veranstaltung frei zu bestimmen. Die Versammlungsfreiheit sei nicht auf den öffentlichen Straßenraum begrenzt, sondern gewährleiste die Veranstaltung von Versammlungen auch an anderen Orten, an denen ein öffentliches Unternehmen einen allgemeinen öffentlichen Verkehr eröffnet habe. Nach Auffassung des BVerfG muss im Rahmen der Versammlungsfreiheit berücksichtigt werden, dass die öffentlichen Straßen in ihrer Funktion als Kommunikationsraum zunehmend durch weitere Foren wie Einkaufszentren oder sonstige Begegnungsstätten ergänzt werden.
Beurteilungsmaßstab: Leitbild des öffentlichen Forums
Die Versammlungsfreiheit für die Verkehrsflächen solcher Einrichtungen könne nicht von der Versammlungsfreiheit ausgenommen werden, soweit eine unmittelbare Grundrechtsbindung bestehe oder Private im Wege der mittelbaren Drittwirkung in Anspruch genommen werden könnten. Dies gelte unabhängig davon, ob die Flächen sich in eigenen Anlagen befinden oder in Verbindung mit Infrastruktureinrichtungen stehen, überdacht oder im Freien angesiedelt sind. Als Orte allgemeinen kommunikativen Verkehrs, die neben dem öffentlichen Straßenraum für die Veranstaltung von Versammlungen in Anspruch genommen werden können, bezeichnet das BVerfG solche, die der Öffentlichkeit allgemein geöffnet und zugänglich sind. Ob ein solcher außerhalb des öffentlichen Straßenraums liegender Ort einen öffentlichen Kommunikationsraum darstelle, beurteile sich nach dem Leitbild des öffentlichen Forums. Auf einem öffentlichen Forum könnten viele verschiedene Tätigkeiten und Anliegen verfolgt werden, wodurch ein vielseitiges und offenes Kommunikationsgeflecht entstehe.
Versammlungen an öffentlichen Kommunikationsorten in geschlossenen Gebäuden sind Versammlungen unter freiem Himmel
Das BVerfG sieht in den angegriffenen Entscheidungen auch einen nicht gerechtfertigten Eingriff in die Versammlungsfreiheit. Zwar gelte die Versammlungsfreiheit nicht unbeschränkt. Grundsätzlich seien auch im Frankfurter Flughafen die Vorschriften des Versammlungsgesetzes für Eingriffe der Versammlungsbehörden und der Vollzugspolizei anzuwenden. Daneben könne die Flughafenbetreiberin Eingriffe auf das privatrechtliche Hausrecht gemäß §§ 903 Satz 1, 1004 BGB als ein die Versammlungsfreiheit beschränkendes Gesetz im Sinne des Art. 8 Abs. 2 GG stützen. Versammlungen an Orten allgemeinen kommunikativen Verkehrs seien Versammlungen unter freiem Himmel im Sinne des Art. 8 Abs. 2 GG. Dies gelte unabhängig davon, ob die der Allgemeinheit geöffneten Orte als solche in der freien Natur oder in geschlossenen Gebäuden liegen. Maßgeblich sei, dass Versammlungen in einem öffentlichen Raum, das heißt inmitten eines allgemeinen Publikumsverkehrs veranstaltet werden und von diesem nicht räumlich getrennt sind.
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#4
Der Vollständigkeit halber:
Dieser Auszug ist von beck-aktuell: BVerfG: Fraport AG kann Versammlungen im Frankfurter Flughafen nicht allgemein verbieten (http://tinyurl.com/3n49b9u.
Es betrifft das Urteil des BVerfG v. 22.01.2011 - 1 BvR 699/06 (http://tinyurl.com/3raw7fr)
Und noch eine Anmerkung am Rande, nicht WillyV, sondern WillyV.
Wat mutt, dat mutt.
Solidarität, gegenseitige Hilfe und Unterstützung ist jetzt gefragt.
Nur gemeinsam sind wir stark.
Daran sollte sich der ungefragte Stellvertreter, Erwerbslosen-Funktionär und selbst ernannte Arbeitslosen-Führer Deutschlands, Behrsing, orientieren.
Denn, wer solche Freunde wie diesen Behrsing hat, braucht keine Feinde. -
#5
Ich kann hier WillyV nur zustimmen, statt einer wirklich hilfreichen Antwort oder eines Hinweises kommen von den Leuten, die sich erfahrene Vertreter der Erwerbslosenarbeit nennen, nur harsche Kritik oder man schweigt ganz. Meiner Meinung nach haben hier einige dieser Selbsternannten, die Bodenhaftung verloren, sie schweben schon in den höheren Regionen. Ich glaube kaum, dass von denen noch einer wirkliche Arbeit vor Ort macht, sich im Jobcenter als Beistand betätigt oder praktische Hilfe anbietet. Wir sollten alle fest zusammen arbeiten, denn jetzt sind alle, die in dieser Materie stecken gefragt und Solidarität ist nicht nur ein Wort, Solidarität muss gelebt werden.
Da kommt mir ein Film in den Sinn, der zwar in einer ganz anderen Epoche spielt, aber die Worte "Einer für Alle, Alle für Einen" kann auch auf die heutige Zeit übertragen werden.
Wir müssen uns zusammen finden, denn wie man hier sieht, geht der Kampf schon auf kommunaler Ebene los. Da scheint die Stadtverwaltung ein sehr willfähriger Vertreter, der Jobcenter zu sein. Warum kümmert sich diese Verwaltung nicht mal um die internen Vorgänge im Jobcenter, wie mit den Bürgern die in eine prekäre Lage gekommen sind umgegangen wird. Da ist keiner zuständig, aber ruft da einer aus diesem Haus um Beistand, da kommen 4 sogenannte Ordnungshüter der Stadt, lächerlich. Was ist das für eine Oberbürgermeisterin, ist sie nicht in einer Partei die sich sozialdemokratisch nennt? Den Aktionismus des auch ihr unterstehenden Ordnungsamts hat sie auch nicht im Griff. -
#6
Annika,
auf Deine Frage "was ist das für eine Oberbürgermeisterin?" gibt es nur eine Antwort!!!!
Das Grundgesetz, und das, was mit den ALG-II-Empfängern passiert schert sie einen Dreck.
Denke daran - sie gehört ja zu dem koruppten System von Peter Hartz und der SPD, die ja letzten Endes
für diese Schweinerei verantwortlich ist.
Also was will man von so Einer erwarten????

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






