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20

Jul

2011

EinV VA - Widerspruch - aufschiebende Wirkung --- Der Weg dorthin

Ein möglicher Weg, sich der Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt zu wehren.

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Kommentare: 8

  • #1

    der_Rex (Mittwoch, 20 Juli 2011 21:38)

    Ja, jeder ALG-2-Empfänger sollte fachkompetente Juristen kennen. Aber ich finde es - für mich persönlich - interessant, dass auch die Kosten für Friseurbesuche anlässlich eines Vorstellungsgesprächs übernommen werden. Daraus ergibt sich eine durchaus interessante Überlegung, wie ich meine erneuerungsbedürftigen "Dritten" finanzieren lassen kann. Mit Zähnen macht doch ein Bewerber einen wesentlich besseren Eindruck.

  • #2

    WillyV. (Donnerstag, 21 Juli 2011 10:52)

    Hier wurde von dieser unfähigen Einrichtung, die sich Jobcenter nennt und scheinbar nur dafür da ist, hilfebedürftige Menschen zu schikanieren, alles missachtet, alle Voraussetzungen und rechtlichen Vorgaben für eine EinV, auch als VA, eben alles.
    Und außerdem der gesunde Menschenverstand, falls überhaupt vorhanden, abgeschaltet.

    Wir befinden uns bereits im Jahre 7 dieses unsäglichen Hartz-IV-Gesetzes und noch immer sind diese Büttel nicht in der Lage, da nicht befähigt, ihre Arbeit richtig auszuführen. Wollen das wohl auch gar nicht, denn man ist ja Werkzeug einer Exklusionsmaschinerie.

    Und, das ist aus der Sicht der Helfenden sogar gut so, wie RA Ludwig Zimmermann in seinem Info-Video bei Nomos anmerkt.
    Denn es ermöglicht so den Erfolg der Klägerinnen und Kläger.

    Ist aber auch eine Schande für diese MitarbeiterInnen dieses Systems und für dieses System selbst.

    Auch dieser "Fall" hier ist ein beredtes Beispiel dafür, dass Klagen von den LT provoziert werden.

    Man werfe auch noch einen Blick auf die Rechtsfolgenbelehrung. Auch diese hier erfüllt nicht die Vorgaben des Bundessozialgerichts.

    Und, zu guter Letzt, eine Schlamperei, die ihres gleichen sucht.
    S. dazu das vom Gericht geschriebene zur Leistungsakte.

    Da kann man den "Verantwortlichen" dort nur zurufen: Weiter so!

  • #3

    Manne (Donnerstag, 21 Juli 2011 17:33)

    Man bekommt hier einmal wieder deutlich vorgeführt, wessen geistig Kind die Vermittler und Teamleiter sind. Offenbar liegen die Hürden, so etwas zu werden in fachlicher Hinsicht nicht sehr hoch. Zum Zuge kommen Leute, die bereit sind, Gesetzesverstöße als Recht zu verkaufen und lügen können, ohne dass man ihnen auf die Schliche kommt.

    Dämlicher kann man sich nun wirklich nicht anstellen. Man muss sich auch fragen, ob man die Damen und Herren in den Jobcentern überhaupt noch ernst nehmen kann.

  • #4

    jens kaiser (Freitag, 22 Juli 2011 15:22)

    schade.....dass dieser vorgang nicht vollständig in einer großen und überregionalen zeitung
    für ALLE BÜRGER
    - zum nachlesen - einmal veröffentlicht wird...

    dann
    würde wohl jedem ...der noch nicht in rente ist...das GRAUEN kommen..

    gruß von der ostsee

  • #5

    Ottokar (Samstag, 23 Juli 2011 13:34)

    Ich verstehe diese Jubelei hier nicht. Der Widerpruch vom 28.04. ist eine Peinlichkeit, denn er strotzt nur so vor Rechtsirrtümern und der Beschluss des Sozialgerichtes besagt mit keinem Wort, dass die im (hier fehlenden) Widerspruch vom 28.06. aufgeführten Argumente schlüssig sind, die EinV tatsächlich unzulässig ist, oder eine ev. Klage dagegen erfolgreich wäre. Das Sozialgericht hat hier nur aus einem einzigen Grund zugunsten des Klägers entschieden: weil das Jobcenter ihm die Leistungsakte nicht innerhalb der dazu gesetzten Frist zugesendet hatte und es deshalb den Sachverhalt sowie die Erfolgsaussichten einer ev. Klage nicht prüfen konnte.

  • #6

    ali-gegenwind (Samstag, 23 Juli 2011 17:58)

    Hallo Ottokar,

    peinlich ist eigentlich nur dein Kommentar. Das erinnert mich nur an das unsolidarische Vorgehen eines bestimmten Forums und dessen Betreiber.

    Hat sich Menschlein einmal ein gewisses Wissen angeeignet, steht er plötzlich über den Dingen und benimmt sich auch so. Grundsätzlich läuft die Sache dann so ab, das Menschlein dann mal alles perfekt haben will ansonsten haut man mal kurz drauf. Bei uns hier sitzen keine Rechtsgelehrten und es werden auch nie welche hier sitzen. Oberstes Gebot ist der Widerstand und wenn er Erfolg hat ist das erst mal gut.

    Wenn Ottokar es besser weiß, warum benennt er dann nicht die Schwachstellen und zeigt auf, wie man es besser machen kann, damit möglichst viele davon profitieren und der Widerstand wächst, anstatt nur zu beleidigen. Diese Art und Weise ist aber leider weitverbreitet und steht dem solidarischen Miteinander gewaltig im Weg.

    Es gibt so viele Foren und jedes hat seine User, die meinen Herrschaftswissen zu haben. Was es aber nicht gibt, ist ein solidarisches miteinander und das ist schade.

    Also Ottokar, du bist herzlich eingeladen, aus deiner Sicht die ganze Sache mal für jeden nachvollziehbar darzustellen, so dass möglichst viele für die Zukunft davon profitieren können.

  • #7

    Annika (Samstag, 23 Juli 2011 19:02)

    Zu Ottokar

    Mir geht da einiges durch den Kopf, mit so einem Wissen was Ottokar hier vorgibt, mit dem er Schwachstellen der rechtlichen Seite sofort erkannt hat, kann er doch nur ein Insider sein. Fragt sich nur woher? Da auch selbst das Agieren des Sozialgerichts beurteilt werden kann, gibt es nur 2 Seiten von Insiderwissen, bei einer Seite wäre es wie im obigen Beitrag schon benannt unsolidarisch und die andere Seite fühlt sich auf die Füße getreten.
    Warum überhaupt diese sinnlose EinV, in Arbeit mit einem die Exsitenz sichernden Lohn wird auch durch dieses Machwerk keiner gebracht.
    Wenn sich keiner dagegen wehrt, kann doch mit der eigenen Unterschrift die Leistung gekürzt werden, beim kleinsten Vergehen.
    So Ottokar wer du auch immer bist, kläre uns doch auf, wir sind gespannt.

  • #8

    Andy1 (Montag, 25 Juli 2011 18:50)

    Kann durchaus sein das Ottokar mit "Ottokar" in diesem Forum identisch ist.

    http://hartz.info/index.php

    Zumindest würde es die Sachkenntniss erklären.

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