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24

Jun

2011

Verwaltungsvorschrift außer Kraft gesetzt aber doch gültig

Es soll ja psychische Krankheiten geben, bei denen man einen Realitätsverlust erleidet. Ob das auch als kollektives Massenphänomen in Erscheinung tritt ist mir nicht bekannt. Es kann sich aber auch ganz schlicht um eine Ansammlung von Lumpen handeln, Lumpen, die nur dazu Politik machen, um sich und ihresgleichen reichlich zu bedienen.

Am 18.05.2011 besuchten wir die Sozialausschusssitzung des Landtages Zwickau. In dieser Sitzung erklärte der Dezernent des Dezernates für Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz, Dr. Reiß, dass die Verwaltungsvorschrift des Landkreises Zwickauer Land zum 31.05.2011 auser Kraft gesetzt wird. Wesentliche Gründe, so Dr. Reiß, wären die regelmäßigen gerichtlichen Entscheidungen vom SG, die diese Verwaltungsvorschrift als nicht rechtskonform einstuft. Was an diese Stelle der VwV treten soll, wurde in dieser Sitzung nicht ausgeführt.

 

Nachfragen bei Mitgliedern des Ausschusses der Linkspartei brachten auch keine Erkenntnis. Sie wußten es schlicht und ergreifend nicht. Dieser Punkt störte auch offensichtlich niemanden, denn es fragte auch keiner in der Sitzung nach. Alle begnügten sich mit der lapidaren Aussage, dass die VwV auser Kraft gesetzt ist. Aus diesem Grund fragten wir direkt brieflich bei Herrn Dr. Reiß nach. Als lange Zeit keine Antwort kam, sendeten wir eine zweite Anfrage, die uns nun diese Antwort bescherte.

Sie haben ja selbst gelesen, wie üblich, viel Antwort auf nicht gestellte Fragen. Naja, die eigentliche Frage wurde am Ende mit einem Satz auch beantwortet.

 

Ich glaube, diese Antwort verstehen diese LumpenEliten nur noch untereinander. Sie kommen bei solchen Aktionen nicht mal mehr ins stottern, geschweigedenn werden sie noch rot. Eine dummdreiste Begründung mit irgendwelchen Sachzwängen ist auch immer parat.Sie haben sich schon längst eine eigene Welt geschaffen, wo die Bevölkerung und vor allem die Armen nur noch als Melkmaschine dienen, um ihre Pfründe zu sichern.

 

Wenn mir ein Gericht sagt, die VwV ist nicht das Papier wert, auf dem sie steht und ich hunderte Urteile dazu habe, kann ich doch nicht einfach so weiter machen. Da ist doch die Außerkraftsetzung nur eine Nebelkerze. Richtigerweise müsste der Landkreis doch jetzt nach den Vorgaben des SG handeln. Aber was interresiert die Kaste der LumpenEliten, manche nennen sich auch Politiker, schon Rechtsstaat und Demokratie. Pfui Teufel.

 

A. Pianski

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Kommentare: 2

  • #1

    thom (Donnerstag, 14 Juli 2011 23:50)

    Sehr schicke Erläuterung!
    Zu Zeiten der "WASG" noch, gab es mal eine "Besucher-Reise" für Mitglieder in den Bundestag, ich glaube, es war 2007... Dort fragten aktive Mitglieder dieser "Partei" die abstimmenden MdB was eigentlich dieses ALGII bezwecken soll... Die Antwort von einigen GESETZES-ABSTIMMENDEN war reines Achselzucken! Entweder waren das gegen Rhetorik extrem konsistente Leute- oder das Thema interessiert diese schlicht und ergreifend nicht. Ich persönlich finde BEIDE Vermutungen als den Absturz unseres Landes.

  • #2

    Hans-Jürgen Reglitzki (Freitag, 15 Juli 2011 12:19)

    Moin aus der rFiliale Cloppenburg,

    hier im Niedersächssischen Cloppenburg gelten noch die alten Richtlinien. Allerdings wurden per 01.01.2011 die Heizkosten von 1,07 Euro auf 1,25 Euro je qm erhöht. Allerdings wurden die Leistungsbezieher darüber informiert! Erst dann, wenn die Weiterbewilligung fällig war, wurden die Kdu geändert. Es ist schon bezeichnend für eine solche Behörde, wenn man die Hilfesuchenden entsprechend informiert.
    Nun sollen auch noch die Pauschalen der Kaltmiete inkl. der Betriebskosten erhöht worden sein. Hierüber liegt mir noch nichts vor.
    Die Zeiten werden härter. Auch im Norden.

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