So

19

Jun

2011

Nachzahlungen aus dem „Bildungs-u. Teilhabepaket bis 30.06.2011 beantragen!

Beantragen Sie die ihnen zustehenden Leistungen aus dem obengenannten Bildungspaket, dass Frau von der Leyen als das non plus Ultra für Kinder betrachtet.

 

Für von Hartz IV betroffenen Familien oder Sozialhilfe gibt es die Nachzahlung für die Zeit von Januar bis März, für BezieherInnen von Wohngeld oder des Kinderzuschlags für Januar bis Mai.

 

In manchen Fällen werden für die genannten Leistungen Nachweise gefordert. Wenn Sie diese nicht beibringen können, lassen sie sich nicht abwimmeln, sie haben ein Recht auf die Nachzahlungen, setzen sie sich durch, es steht ihnen/ihren Kindern zu!

 

Denn: Nachweise für diese rückwirkenden Leistungen sind im Gesetz überhaupt nicht vorgesehen!

 

Da der "offizielle" Antrag zu Nachweisen auffordert, beantragen Sie die Leistungen besser formlos mit folgendem Musterantrag:

 

 

Antrag auf Nachzahlung
Antrag auf Nachzahlung aus dem Paket für
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M. Madaus

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Kommentare: 1

  • #1

    Ich (Montag, 18 Juli 2011 07:52)

    http://www.palm-bonn.de/eltern_unterhalt.htm
    Es ist immer die Rede von Erwachsenen Kinder.
    Frage sind minderjährige Kinder Unterhaltspflichtig?
    Kindesunterhalt als Einkommenüberhang an Mutter anzurechnen wäre eine Zweckentfremdung?
    Erst kann ein Kind seine Ausgaben,alterversorge somit auch Ausbildung sichern bevor Unterhaltspflichtig,mh heist das ein Kind könnte sich (auch von Kindergeld) den Verien und Nachhilfe selbst bezahlen?
    Kann ein minderjähriges Kind überhaupt Einkommen erwirtschaften (Kinderarbeit ist verboten)?
    Daraus leitet sich die Frage ab ist Kindergeld und Kindesunterhalt gleichwertig mit Einkommen zu stellen ist?

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