So
19
Jun
2011
Ein „Leyenhaftes“ Gesetz
Fragen wir uns, wie viele Stunden an diesem Gesetz gebastelt wurden unter der Anleitung einer Ministerin u. vielen sogenannten fachkompetenten Leuten, dann sind das „sauteure“ Bastelstunden gewesen, die nichts weiter gebracht haben.
Denn das was so hochgelobt und mit strahlendem Lächeln der Ministerin in den Medien vorgestellt wurde ist nichts weiter als als ein Papierflieger der abstürzt. Frau von der Leyen muss eingestehen, dass strukturelle Mängel des “Pakets” schwerwiegender sind als bisher zugegeben.
Die Antragstellung und Ausführung ist extrem bürokratisch, die Bearbeitung geht nur schleppend voran. Viele Betroffene mussten bei Mittagessen u. Schulausflügen in Vorkasse gehen und das von Hartz IV o. Sozialhilfe und keiner kann sicher sein, dass seine Anträge positiv beschieden werden. Dann haben wir wieder das Prozedere Widerspruch usw., es scheint als ist das alles gewollt, je schwerer der Zugang zum Geld ist, desto nerviger ist es für die Betroffenen u. es kommen weniger Anträge.
Der vom Bundesverfassungsgericht festgestellte Anspruch auf Bildungs- und Teilhabeleistungen kommt bei den Kindern nicht an. Das Bildungs- und Teilhabepaket gehört generalüberholt oder weg.
Frau von der Leyen muss mehr Geld in Infrastruktur und in höhere Kinderregelsätze investieren. Nur so kann man den Anforderungen des Bundesverfassungsgerichtsurteils zu den Regelsätzen gerecht werden.
Frau Ministerin hat ja vor einen erneuten „Gesetzesbastelgipfel“ am 28.06.2011 zur Umsetzung des Bildungs-u. Teilhabepaketes durchzuführen. Ob die „Leyenspielgruppe“ etwas Besseres zusammen bastelt, das steht in den Sternen. Warum investiert man nicht in höhere Kinderregelsätze? Nur so glaube ich, kann dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gerecht werden, alles andere gehört in die Tonne.
Fazit: in der Theorie ja, in der Praxis NEIN³!
M. Madaus
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg







