Di
24
Mai
2011
Arbeitsverhinderung mit allen Mitteln
Das hat sich offenbar das Jobcenter Zwickau, Leipziger Str. auf die Fahnen geschrieben. Zum zweiten Mal müssen wir feststellen, dass versucht wird, eine Arbeitsaufnahme mittels Verstoßes gegen den Datenschutz, zu verhindern. Vielleicht ist es auch die neue Richtlinie des neuen Geschäftsführers, man weiß es nicht, aber der Eindruck verstärkt sich, dass seit seinem Antritt alles schlimmer geworden ist.
Am Montag kam der Vater des jungen Mannes in unsere Sprechstunde, dem wir zu einem Bildungsgutschein verholfen hatten, weil er eine Festanstellung bei einer Sicherheitsfirma antreten konnte. Unter der Überschrift „Jobcenter – keine Servicebehörde, aber Arbeitsplatzverhinderungsbehörde!“ kann man das ganze nachlesen. Bei derselben Firma kann offensichtlich der Vater auch anfangen.
Doch was er uns berichtete ist schier unglaublich. Ihm wurde zunächst auch der Bildungsgutschein verweigert, trotz schriftlicher Arbeitsplatzzusage.
Bei einem Gespräch in der Sicherheitsfirma hätte man ihm mitgeteilt, dass seitens des Jobcenters angerufen wurde und der Sicherheitsfirma mitgeteilt wurde, dass er an Bluthochdruck und Diabetes leide.
Sollte diese Schilderung der Wahrheit entsprechen, ist dies nicht nur aktive Arbeitsplatzverhinderung, sondern auch Sozialdatenverrat, was eine Straftat darstellt. Die Sicherheitsfirma hat aber auch schon bekundet, dass sie das nicht als eine Einschränkung sieht und dem Arbeitsvertrag diesbezüglich nichts im Wege steht. So würde derzeit durch ihre Rechtsabteilung ein Vorgehen gegen das Jobcenter geprüft.
Nun hat der Mann eine Einladung zum Jobcenter für den 27.05.2011 bekommen.
Da kann man nur noch sagen, dass die im Jobcenter einen Knall haben. Anders kann man es fast nicht mehr ausdrücken. Was geht das Jobcenter das pol. Führungszeugnis an bzw. die Nachweise der gesundheitlichen Einschränkungen, wenn er sich selbst einen Job gesucht hat. Wenn überhaupt, müsste der Arbeitgeber solche Forderungen stellen, aber nicht das Jobcenter.
Auch am Montag erhielten wir von einer Betroffenen die Nachricht, dass genau in jenem Jobcenter ein größerer Polizeieinsatz stattgefunden hat. Näheres war leider nicht zu erfahren und in den Medien wurde bis heute auch nichts berichtet. Erstaunlich ist dies allerdings nicht, wenn man die Geschichten aus diesem Hause so hört, im Gegenteil, da wundert man sich eher über die Ruhe, die noch so allgemein herrscht. Jedenfalls dürften nach den Ereignissen in Frankfurt die Nerven ziemlich blank liegen.
Wir von Gegenwind werden den Mann jedenfalls begleiten und den Bildungsgutschein versuchen durchzudrücken. Wir haben es schließlich mit einer Servicebehörde und mit netten, sich für die Kunden aufopfernden Vermittlern zu tun, die engagiert ihrer Arbeit nachgehen.
Oder will jemand das Gegenteil behaupten?
A. Pianski
Kommentare: 1
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#1
Moin,
erst die Weitergabe von Daten an das Jugendamt, wenn bei Sanktionen Kinder im Haushalt der Sanktionierten sind. Ein sehr grober Verstoß, der auch hier in Cloppenburg inzwischen Einzug gehalten hat.
Aber ein polizeiliches Führungszeugniss für das Jobcenter, und dazu noch ein Nachweis über gesundheitliche Einschränkungen, dass ist Schikane auf höchster Ebene. Falls nicht schon geschehen, sollte man diesen Brief an den sächsichen Datenschutzbeauftragten senden. Vielleicht sogar, mit einer Anzeige versehen, an die Staatsanwaltschaft in Zwickau weiterleiten.
Aber genau das hat Andreas schon immer gesagt - wir näher uns wieder der Ausspionierung der Bürger wie zu DDR-Zeiten eventuell sogar noch schlimmer!!!
Also "Big Brother is watching you" !!!!!
Hans-Jürgen Reglitzki 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






