Mi

18

Mai

2011

Jobcenter Zwickau, Außenstelle HOT, Spezialabteilung U 25

Wenn Bürger eines demokratischen Rechtsstaates, die nicht über das Privileg eines Arbeitsplatzes verfügen und dazu noch zur Gruppe der Heranwachsenden gehören, die die besondere Fürsorge des Demokratischen Rechtsstaates genießen, über längere Zeit krank sind, macht es sich erforderlich, ein ärztliches Gutachten einzuholen.

So weit, so gut. Bis hierhin gibt es auch nichts zu beanstanden. Schließlich ist es allgemein akzeptiert, dass sich Arbeitslose einer totalen Kontrolle unterwerfen müssen, immer mit der Hilfe und der Fürsorge des Staates begründet. Da dieser Staat eine enorme Sammelleidenschaft hat, er sammelt nämlich Daten, wird ein umfassender Fragebogen verschickt. Damit kennt der Arbeitsvermittler dann schon mal die komplette Krankengeschichte und kann passgenau vermitteln.

 

Um die Informationen auch wasserdicht machen zu können, bekommt der Arbeitslose noch einen Packen Schweigepflichtsentbindungen, damit er auch jeden Arzt, den er in seinem Leben gesehen hat, von selbiger entbinden kann.

 

Weil der Arbeitslose Bürger in einem demokratischen Rechtsstaat lebt, nämlich der Bundesrepublik Deutschland, teilt man ihm auf dem Fragebogen mit, dass diese Angaben freiwillig sind. Das Wörtchen freiwillig druckt man auch noch fett, dass es ja nicht übersehen wird. Was macht nun aber eine Institution dieses demokratischen Rechtsstaates mit ihrer Spezialabteilung, um doch noch an die Daten zu gelangen, weil sie doch so wichtig für die Hilfe und Fürsorge sind?. Das hat man doch von der Lila Margot1 gelernt, wie wichtig allumfassende Informationen sind.

 

Man nimmt einen Paragrafen aus dem SGB I, mit dem man strafbewährt die Freiwilligkeit vermeintlich gleich wieder außer Kraft setzen kann.

 

Nach dieser Methode ging auch Herr Gertler, Arbeitsvermittler in HOT, Spezialabteilung U25, vor. Er schickte einer schon seit längerem krankgeschriebenen Jugendlichen besagten Fragebogen und 10 Schweigepflichtsentbindungen.

 

Das keine Irritationen aufkommen gibt es noch einen Drohbrief dazu, dass die Hilfe komplett wegfällt, wenn nicht gespurt wird.

Spontan kommt mir da §240 BGB in den Sinn. Nötigung und das auch noch im Amt. Das ist kein Pille Palle. Deswegen wurde auch Anzeige erstattet. Besonders spannend dürfte die Begründung der Staatsanwaltschaft werden, warum dies in diesem Fall nicht zutreffend ist und welcher Staatsanwalt den Fall bearbeitet.

Dies ist aber kein spezielles Vorgehen von Herrn Gertler, vielmehr ist es das normale Prozedere bei einer Vorstellung beim medizinischen Dienst. Hier ist eigentlich die juristische Sachkenntnis vom Geschäftsführer, Herrn Mario Müller gefragt, der ja bekanntermaßen Volljurist ist.

 

Doch wie steht es nun mit Gesundheitsfragebogen und Schweigepflichtsentbindung? Es gehört nicht zu ihrer Mitwirkungspflicht, diese Sachen auszufüllen. Ihrer Mitwirkungspflicht kommen sie in dem Moment nach, in dem sie zum medizinischen Dienst gehen. Alles andere steht eigentlich nicht zur Debatte. Da der Amtsarzt eine Ermittlungspflicht hat, muss er selbst dafür sorgen, dass er alle benötigten Informationen erhält und dazu sind keinerlei Auskünfte von ihren Ärzten erforderlich. Im schlechtesten Fall muss der Amtsarzt selbst Untersuchungen durchführen oder welche veranlassen und deshalb zählt es nicht zu ihrer Mitwirkungspflicht, diese Informationen zu liefern, da sie auch auf anderem Wege beschafft werden können.

 

Wer alles ausfüllt und im Jobcenter abgibt, setzt die Mittarbeiter über seine behandelnden Ärzte und über seine Krankheitsgeschichte in Kenntnis, das muss jedem klar sein. In der heutigen Zeit gibt man aber keine unnötigen Daten von sich preis, schon gar nicht Leuten, die diese nichts angehen. Einmal gesammelte Daten werden auch verwendet, davon können sie ausgehen und wer weiß, wem sie einmal in die Hände fallen.

 

Wir von Gegenwind raten jedem, sich mit dem Amtsarzt zu verständigen. Beim Termin, wozu sie auch einen Beistand mitnehmen können, erzählen sie dem Arzt ihre Krankengeschichte oder zumindest das, was er wissen muss. Auch Schweigepflichtsentbindungen geben sie ihm nur für Ärzte und Befunde, die für sein Gutachten wichtig sind. Sie werden staunen, wie wenig das im Normalfall sein wird.

 

Wichtig ist nur, sich nicht von solchen haltlosen Drohungen beeindrucken zu lassen.

 

1 Margot Honecker - Ministerin für Volksbildung der DDR

 

A. Pianski

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