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18

Mai

2011

Ist das Jobcenter eine Servicebehörde?

Das wollten wir von dem Geschäftsführer des Jobcenters Zwickau, Herrn Mario Müller, wissen. Näheres ist im Artikel „Jobcenter – keine Servicebehörde, aber Arbeitsplatzverhinderungsbehörde!“, geschildert.

Nun kam die Antwort, aber ob das Jobcenter nun eine Servicebehörde ist, oder nicht, wissen wir immer noch nicht, denn diese Frage wurde in üblicher Jobcentermanier nicht beantwortet. Dafür wissen wir jetzt und das war uns völlig neu, dass das Jobcenter Leistungen nach dem SGB II erbringt. Das mit dem effektiv und bürgernah beurteilen wir lieber nicht, um einer Strafanzeige aus dem Weg zu gehen, aber viele Betroffene werden schon eine Meinung dazu haben.

Lustig ist auch die Verteidigung der Frau Barta in dem konkreten Fall. Wir erinnern uns, wir wollten lediglich wissen, ob das Jobcenter eine Servicebehörde ist oder nicht. Dafür wissen wir jetzt auch, dass wir umgehend einen Termin beim HNO Arzt machen werden. Es muss dringendst geklärt werden, ob unser Hörvermögen noch ausreicht. Notfalls werden wir eine Durchspülung der Gehörgänge veranlassen, da uns akustisch nicht bewusst geworden ist, dass wir selbst geäußert haben, dass es sich um keine Servicebehörde handelt und nicht Frau Barta. So kann es eben auch gehen.

 

Wie effektiv und bürgernah Frau Barta sich des Falles angenommen hat, ist ganz deutlich daran abzulesen, dass der junge Mann mehrmals sein Anliegen vorgebracht hat und weggeschickt wurde. Selbst als 2 Beistände von Gegenwind mit dabei waren musste energisch iInterveniert werden, bis schließlich der Teamleiter, Herr Gail, entscheiden durfte.

 

So sieht eine sofortige Prüfung und Bewilligung eines Bildungsgutscheines aus und das effektiv, zeit und bürgernah.

 

A. Pianski

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Kommentare: 1

  • #1

    M.Madaus (Donnerstag, 19 Mai 2011 18:54)

    Erst wird der Betroffene auf null sanktioniert, dann soll er Unterlagen die, die Kosten seiner Bildungsmaßnahme betreffen beibringen. Der Bildungsträger ist aber nicht gleich ums Eck, die Straßenbahn wäre das Verkehrsmittel, die sollte man wieder nicht ohne Kohle nutzen u. aus diesem Grund hätte die Vermittlerin zum Telefon greifen können u. sich die Infos über Kosten usw. holen können. Vermittler dürfen das nicht, war die Antwort, also sie dürften nicht nach draußen telefonieren. Da kam die Frage: sind sie keine Servicebehörde? Die Antwort war „sind wir nicht“, gut wenn man sich Notizen macht.

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