Di

17

Mai

2011

Bildung und Teilhabe oder von der Leyens hausgemachtes Chaos

Wenn man wollte, könnte dieses Chaos schnellstens behoben werden aber warum soll man denn? Je länger es so belassen wird, desto mürber werden die Antragsteller gemacht und es kommen nicht so viele Anträge, die bearbeitet werden müssen.

 

Also ziehen die Kommunen zusammen mit den Jobcentern alles in die Länge, die Verwaltungsstrukturen die zur Bearbeitung des Ganzen notwendig sind, werden nicht erstellt, Verzögerungstaktik. Damit wird gespart, die Antragsteller werden mangelhaft oder auch gar nicht informiert oder sie erhalten auch falsche Infos. Das alles unter dem Tenor „hoffentlich stellen die da keine Anträge“, außerdem ist dann das Jobcenter für die Leistungen nach § 28 SGB II nicht zuständig.

 

Frau von der Leyen hat vor kurzem noch fast geheult, dass es nicht so richtig vorwärts geht mit ihrem „Teilhabepaket“, große Werbung sollte gemacht werden und nun, stellen diese Hartz IV-Leute doch noch Anträge, das hat sie nun davon die Ursula. Da es aber nun kein leichtes ist, einen Antrag zu stellen, macht man daraus gleich eine „Trainingsmaßnahme“ für die Eltern, indem die Leistungen noch an unterschiedlichen Stellen beantragt werden müssen. Zuständig für die Leistungen für Bildung und Teilhabe soll der kommunale Träger das Jobcenter sein, diese Zuständigkeit wird vielfach weiter verteilt. So kommt es nun dazu, dass Hartz IV-Empfänger Leistungen für Klassenfahrten, Schulausflüge, für Freizeit und Nachhilfe, Fahrkosten zur Schule und den Mehraufwand für die schulische Mittagsversorgung nicht beim Jobcenter, sondern bei einer Vielzahl an verschiedenen Stellen innerhalb der kommunalen Verwaltung stellen müssen. Wenn denn die kommunalen Verwaltungen überhaupt schon aufgestellt sind, sich dieser Aufgabe zu widmen und sie auszuführen. Im Landkreis Zwickau sieht das im Moment so aus:

 

Stellenausschreibung

 

Im Jobcenter Zwickau sowie im Sozialamt des Landratsamtes Zwickau sind zum nächstmöglichen Zeitpunkt mehrere befristete Vollzeitstellen als Sachbearbeiter/in Bildung und Teilhabe (Kennziffer 16/2011/DII) zu besetzen. Da die Einstellungen auf der Grundlage von § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG) erfolgen, können nur Bewerber/innen berücksichtigt werden, die in den letzten 3 Jahren nicht in einem unbefristeten oder befristeten Arbeitsverhältnis mit dem Landkreis Zwickau bzw. mit seinen Rechtsvorgängern standen.   Zu den Aufgaben im Bereich Bildung und Teilhabe nach SGB II gehören vor allem:

- Beratung und Auskunftserteilung zu Ansprüchen auf Leistungen - Bearbeitung von Anträgen auf Leistungen, Widerspruchsbearbeitung (nur im Sozialamt) - Rücknahme und Aufhebung von Entscheidungen - Rückforderung zu Unrecht erbrachter Leistungen - Sachverhaltsermittlung bei Erkennen von Ordnungswidrigkeiten und Straftatbeständen

Das Aufgabengebiet erfordert:

- sicherer Umgang mit dem Computer - Bereitschaft zur Qualifizierung - Führerschein Klasse B und Bereitschaft zur dienstlichen Nutzung des privaten PKW

Erforderliche Qualifikation:

- erfolgreich abgeschlossene Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte/r oder - erfolgreich abgeschlossene Verwaltungs- bzw. kaufmännische Ausbildung mit einschlägiger

Berufserfahrung im SGB II   Die Vergütung richtet sich nach der Entgeltgruppe 5 TVöD.   Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerber/innen werden bei gleicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.   Aussagefähige Bewerbungen mit Lebenslauf, Ablichtungen von Zeugnissen und lückenlosen Tätigkeitsnachweisen werden bis zum 18. Mai 2011 (Posteingangsstempel) unter Angabe der Kennziffer 16/2011/DII erbeten an das

 

Landratsamt Zwickau Amt für Personal und Organisation Königswalder Straße 18 08412 Werdau

 

Der/Die nach Durchführung des Stellenbesetzungsverfahrens für die Einstellung vorgesehene Bewerber/in ist verpflichtet, ein Behördenführungszeugnis nach § 30 Abs. 5 Bundeszentralregistergesetz beim zuständigen Einwohnermeldeamt zu beantragen und die Erstellungskosten zu tragen. Es ist nicht notwendig, bereits den Bewerbungsunterlagen ein Führungszeugnis beizufügen. Es wird darauf hingewiesen, dass nur vollständige Bewerbungsunterlagen im Auswahlverfahren berücksichtigt werden können.

Aus dem Amtsblatt April 2011 des Landkreises Zwickau.

 

Bitte bewerben, wer die geforderten Voraussetzungen hat, vielleicht werden die Anträge dann bearbeitet!

 

Was lehrt uns das, im Landkreis Zwickau wird sich zurzeit mit der Bearbeitung von Anträgen nichts tun. Was heißt das, wenn die Kinder etwas aus diesem „Leyenpaket“ haben möchten, wenn sie ein Mittagessen oder einen Schulausflug haben möchten, dann liebe Eltern gehen sie bitte in Vorkasse. Mit der Regelleistungserhöhung von 5,00 EURO kann das doch gehen, so scheint das die Verwaltung oder der/die sich das vorzustellen.

Die Leistungen aus diesem Bildungspaket können rückwirkend vom 01.01.2011 gestellt werden, die Antragstellung endet vorerst am 30.06.2011. Alle Kinder haben einen rechtlichen Anspruch auf diese Gelder!

Alle Hartz IV-Leistungen aus einer Hand, wie es am Jahresanfang noch aus dem BMAS tönte? Darüber können Antragsteller nur noch verzweifelt den Kopf schütteln. Neben dem ALG II-Antrag beim Jobcenter sind nun die Leistungen für Bildung und Teilhabe bei vielen verschiedenen kommunalen Fachdiensten zu stellen, das ist echte deutsche Bürokratie. Stellt man sich vor, dass nun aufgrund von Widersprüchen wegen Ablehnung oder nur anteiliger Leistungsgewährung der Leistungen für Bildung und Teilhabe folgt .Da sollten Hartz IV-Empfänger bald zu qualifizierten Bürokräften werden um alles bewältigen zu können. Denn Leistungsberechtigte, die sich von dieser Bürokratie überfordert sehen, stellen keine Anträge, das spart Geld - so einfach ist das. Wenn dann einmal Anträge bearbeitet werden sollten geht das Chaos weiter, denn Gelder dürfen nicht an die Berechtigten ausgezahlt werden. Sie sollen direkt an die gehen, die eine Leistung anbieten, Essenversorger, Vereine usw., ein Gesetz ohne jegliche Gedanken an die praktische Umsetzung. Das alles nur weil unsere Politiker die Meinung vertreten, Hartz IV-Empfänger können nicht mit Geld umgehen. Die Leistungen aus dem Bildungspaket stehen allen Kindern aus Familien in prekären Lebenslagen rechtlich zu. Leider ist der Weg dahin so voller Bürokratie, dass viele diese Hürden nicht schaffen werden. Das Bildungspaket wird, wenn nicht einiges aus dem Weg geschafft wird in der Umsetzung scheitern, das kann doch nicht etwa gewollt sein aber was sind wir nicht schon alles gewöhnt von unserer Politelite.

 

M. Madaus

 

 

 

 

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Kommentare: 2

  • #1

    Madame-Cherie (Sonntag, 22 Mai 2011 11:31)

    Die Leyenspielgruppe und ihr Bildungs- und Teilhabe-Theater unter die Lupe genommen.

    Bildung und Teilhabe nennt Ursula von der Leyen diese Verhöhnung der Kinder und ihrer Eltern.
    Ich nenne es Etikettenschwindel. Allein, dass bis Dato nur wenig Informationen bei Betroffenen angekommen sind und dadurch nur wenige dieses Paket überhaupt rückwirkend beantragen, ist schon eine Farce und sicherlich auch beabsichtigt. Laut Spiegel Online haben bislang erst 2% der 2.5 Millionen Berechtigten Anträge für Zuschüsse aus Uschis Lügenpaket gestellt.

    Zu all dem führt diese stigmatisierende Gutscheinpraxis (maximale Geltungsdauer von einem halben Jahr) wieder einmal dazu Betroffene zu gängeln und zu bevormunden. Außerdem müssen Betroffene nun ihren sozialen Status öffentlich herumtragen.
    Viele werden sich davor scheuen und nur wenige Berechtigte werden es in Anspruch nehmen. Ich denke, auch das ist gewollt! Somit wird Geld gespart und man kann irgendwann in naher Zukunft sagen, dass Betroffene nicht an Bildung und Teilhabe ihrer Kinder interessiert sind und der Bedarf gar nicht da ist.

    Frau von der Leyen kann dann großspurig und gewohnt arrogant verkündigen:
    "Das Bildungs- und Teilhabepaket ist gescheitert und wird somit entsorgt!" Basta!

    Bildung und Teilhabe klingt für die Betroffenen erst mal gut. Das soll es auch, aus der Sicht einer Frau von der Leyen.
    Wer dieses aber mal genau unter die Lupe nimmt, wird entsetzt sein.


    Kommen wir zu den einzelnen Punkten: Hier weiter lesen: http://hartz-nordhausen.blog.de/2011/04/15/leyenspielgruppe-bildungs-teilhabe-theater-11008869/

  • #2

    Hans-Jürgen Reglitzki (Freitag, 27 Mai 2011 10:49)

    Bravo Madame-Cherie,

    gut erkannt! Die Leyen-Schausteller- und Spieler Truppe heult sich jetzt die Augen aus dem Kopf, warum denn niemand bzw. bnur wenige das Geld aus Bildungspaket für ihre kinder abrufen. Ich möchte fast darauf wetten, dass aus diesem Heulen und Zähneknirschen im Herbst ein Lächeln wird.
    Dann hauen die Regierenden Politiker auf alle Haurtz-IV-Bezieher ein. Es könnte ungefähr so aussehen:

    "Wir haben es ja schon immer gewusst, dass die Hartz-IV-Familien faul sind, und für ihre Weiterbildung nichts tun. Das zeigen auch die geringen Ausgaben im Bereich der Bildung bei den Kindern und Jugendlichen. Hier haben bis heute nur rund z.B. 3 % Ihre Gelder aus dem Bildungsfonds abgerufen. Ganz zu schweigen von Geödern für die örtlichen Vereine. Fast kaum einer der Jugendlichen scheint Sport oder Musik in einem Verein zu betreiben.

    Aus Kostengründen zwingen uns die vorgenannten Tatsachen dazu, die Gelder für Bildung und Teilhabe der Heranwachsenden gänzlich zu streichen. Wir können nicht für rund 3 % der Empfangsberechtigten einen gigantischen Verwaltungsapparat aufbauen, und keiner nimmt unsere Großzügigkeit in Anspruch.

    Die damit in Verbindung stehenden neu geschaffenen befristeten "Bürgerarbeitsplätze" fallen aus den vorgenannten Gründen ebenfalls mit sofortiger Wirkung weg.

    Damit haben wir bewiesen, dass Hartz-IV-Familien keinen Wert auf Bildung und Vereinsleben legen. Vielmehr wollen sie faul im Wohnzimmer vor ihren Fernsehern sitzen, und dafür auch noch mehr Sozialgeld beziehen. Dies können und werden wir nicht zulassen. Wir reduzieren daher die Regelleistungen unwiederruflich zum.......... um ..... € !"


    So könnte im Herbst eine Randnotiz des BMAS unter Leitung der Leyensche Truppe aussehen. Schade, und ich dachte sie hätte das Zeug dazu als Inge Meysel Ersatz zu glänzen. Selbst als Mutter Beimer kann man sie in der Lindenstr. auch nicht einsetzen. Also bleibt sie abgeschoben im BMAS, oder als neue Kanzlerkandidatin übrig!

    Hans-Jürgen Reglitzki

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