Mi
11
Mai
2011
Wo ist mein Geld denn geblieben?
Eine Leistungsberechtigte kam fragend in unsere Sprechstunde, was sie denn gegen das Jobcenter tun könnte, da ihre Leistungen vom Mai erst am 10.05.11 bei ihr auf dem Konto waren.
Da die Leistungen nun da sind, kann man schlecht noch etwas tun, bis auf den Hinweis, dass beim 1. Nachfragen u. Vertrösten schon mal nach Bargeld gefragt werden sollte. Da der Leistungsberechtigten bei der 3. Nachfrage, nach dem Verbleib der Leistung sogar eine gewünschte u. berechtigte Barauszahlung von 20,00 Euro verweigert wurde, sie aber den Hinweis bekam zur GAB/Tafel zu gehen, bekommt die Sache einen ganz faden Beigeschmack.
Was erdreistet sich eine Mitarbeiterin des Jobcenters Zwickau/Bereich Glauchau, diesen Hinweis zu geben, sie sollte wissen, dass der Hinweis auf die Tafel, laut Dienstanweisung nicht gegeben werden dürfen.
Die Mitarbeiterin hat sich zu bemühen, dass das Geld in die Hände der Leistungsberechtigten kommt. Da sie auch noch eine die Barauszahlung verweigert hat, also unterlassene Hilfeleistung, einen Straftatbestand begangen hat, kann die „Dame“ nur froh sein, dass sie an eine so ruhige u. geduldige Hartz IV-Bezieherin geraten ist.
Leider hat die Betroffene nicht nach den Namen der Mitarbeiterin gefragt, die Mitarbeiterin sitzt im Großraumbüro des Jobcenter Zwickau/ Bereich Glauchau, eine Veröffentlichung mit Namen wäre in diesem Fall nötig gewesen.
Nach in Kraft treten der Neuregelungen im Bereich des SGB II, werden die Rechte der Betroffenen noch mehr zurückgesetzt und die Mitarbeiter, bis auf wenige Ausnahmen benehmen sich wie die Herrscher über das Wohl u. Übel der Hartz IV-Betroffenen.
M. Madaus
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg







