Mi
11
Mai
2011
50+ - und raus aus der Maßnahme
In der Sprechstunde fragte uns eine Frau, ob es Möglichkeiten gäbe, aus der Maßnahme 50+ wieder herauszukommen. Bei ihr sei die Maßnahme plötzlich bis 2015 verlängert worden und die Anzahl der Eigenbemühungen auf 10 Bewerbungen pro Monat erhöht worden. Leider hat sie die Eingliederungsvereinbarung dazu unterschrieben.
Als erste Maßnahme haben wir die EinV gekündigt und sind dann als Beistand mit ihr ins JC gegangen, um die Angelegenheit vor Ort zu klären, denn das geht allemal schneller, als die Sache schriftlich zu regeln oder vor Gericht. Ihre Vermittlerin war nicht anwesend, aber Frau Fischer, die mit im Raum sitzt, nahm sich der Sache an.
Wir erklärten ihr, dass die Leistungsberechtigte in der Maßnahme 50+ ist, dass sie plötzlich 10 Bewerbungen nachweisen muss, die Maßnahme bis 2015 verlängert wurde und das sie über die Freiwilligkeit der Maßnahme nicht in Kenntnis gesetzt wurde. Sie sieht die Maßnahme für sich als sinnlos an und will aus vorgenannten Gründen raus aus dieser sinnfrei Maßnahme.
Daraufhin erklärte Frau Fischer, dass 50+ generell ein zumutbares Angebot ist und damit kann man sie zuweisen. Die Freiwilligkeit scheint bei dieser Argumentation überhaupt keine Rolle zu spielen, schließlich ist es am Ende meine freie Entscheidung, ob oder ob nicht. Deshalb wird auch den Teilnehmern der Infoveranstaltungen dieser Umstand nicht mitgeteilt. Jetzt fragte Sie, wer wir sind. Als sie das Wort Beistand vernahm zog sie es vor, sich auch einen Beistand hinzuzuziehen. Nach einem Telefonat gingen wir dann gleich zum Teamleiter, Herrn Baumann.
Zuerst absolvierten wir das schon obligatorische Gesellschaftsspiel – ein Beistand – nein Alle – ein Beistand – nein Alle – dann findet Termin nicht statt - Hinweis aufs Gesetz – reingehen. Das macht mittlerweile richtig Spaß und verbessert die Stimmung ungemein. Nach dieser Einlage erklärte der Beistand um was es geht. Im völligem ignorieren der Freiwilligkeit sagte uns Herr Baumann, dass die Maßnahme zumutbar ist und das sie da reingehen muss. Der Beistand erklärte noch einmal, dass man bei Freiwilligkeit die Entscheidungshoheit selbst innehat. An dieser Argumentation kommt man nicht vorbei und so bediente man sich eines sehr beliebten Manövers und fragte, ob die Betroffene nicht selbst reden könne. Damit war man zwar nicht elegant ausgewichen, aber immerhin ausgewichen. Es folgte abermals eine kleine Belehrung über die Gesetzlichkeiten, wobei man sich fragen muss, bei all den Beistandsbesuchen die schon durchgeführt wurden und ob der Stellung als Teamleiter, müsste theoretisch das Wissen um die Gesetzlichkeiten vorhanden sein.
Obwohl in dem sehr geräumigen Büro genügend Sitzmöglichkeiten vorhanden waren, wurde uns bis jetzt kein Platz angeboten, deshalb fragte ein Beistand, ob es gestattet ist, sich zu setzen. Frau Fischer versuchte kurz zu begründen, warum die Bewerbungsbemühungen so hoch sind. Da die Leistungsbezieherin in die Intensivbetreuung genommen wurde, werden die Eigenbemühungen eben erhöht. Auf nachfragen, ob die Intensivbetreuung irgendwie begründet werden kann, z.B. Standortbestimmung und Profiling, kam eine Antwort, die mit der Frage nichts zu tun hat. Wir haben uns angeschaut wie der Arbeitsmarkt zurzeit ausschaut und haben Sie in die Intensivbetreuung genommen. Von 25 Leuten, die Frau Fischer in der Intensivbetreuung hat, hätte sie schon 6 in Arbeit vermittelt. In die Intensivbetreuung würden sie immer ungefähr 40 Mann reinnehmen und wenn welche in Arbeit gegangen wären, würden neue nachrücken.
Diese Antwort zeigt eigentlich deutlich auf, dass es hier nicht um den einzelnen Menschen geht, sondern ganz willkürlich gehandelt wird. Sind die einen weg, kommen die nächsten dran. Deshalb fragten wir nach dem Profiling und der Standortbestimmung, auf der ja die EGV beruhen sollte und baten, das der Betroffenen auszudrucken und mitzugeben. In Ermangelung einer solchen Bitte nachkommen zu können, wurde ein sehr beliebtes Störmanöver von Herrn Baumann eingeleitet. „Moment einmal, entweder sie sind sie oder sie sind der Hilfebedürftige“. Daraufhin musste erst wieder eine Belehrung stattfinden, das nämlich das durch den Beistand geäußerte genauso seine Gültigkeit besitzt, als hätte der Betroffene gesprochen, außer er widerspricht dem Beistand. Das konnte Herr Baumann wahrscheinlich nicht so hinnehmen und sagte, dass er mit dem Hilfebedürftigen spricht und nicht mit dem Beistand. In solchen Äußerungen zeigt sich, dass man nicht gewillt ist, Gesetzlichkeiten einzuhalten. Weiter führte er aus, dass es darum ginge, ob wir versuchen jemanden in Arbeit zu bringen oder sie zu verhindern. Was das Amt in dieser Richtung unternimmt, ist in dem Beitrag „Jobcenter-keine Servicebehörde aber Arbeitsplatzverhinderungsbehörde!“ nachzulesen.
Weiter fragte Herr Baumann die Betroffene, ob sie noch in Arbeit gebracht werden will, denn dafür würde man schließlich die Maßnahme 50+ machen. Als ein Beistand monierte, dass Herr Baumann unterlassen solle, die Leute unter Druck zu setzen, wollte er das Gespräch beenden. Den Rest der Unterhaltung sparen wir uns an dieser Stelle, da es in diesem Stil weiterging. Wahrscheinlich in Ermangelung sinnvoller Argumente, schickte uns Herr Baumann nach draußen, um mit Frau Fischer allein zu sprechen. Nach einer Weile kam Frau Fischer auf den Flur und teilte mit, dass die Betroffene ab sofort aus dieser sinnfrei Maßnahme raus ist. Für den Monat Mai ist ihr sogar freigestellt, wie viele Eigenbemühungen sie unternimmt.
Ein sehr auffälliger Aspekt ist uns in der Behörde aufgefallen. Beim Betreten des Büros von Frau Fischer hatte man den Eindruck, dass man beim Maßnahmeträger Pscherer ist und nicht im Jobcenter. Das ging schon an der Bürotür los. Eine Deutschlandkarte von Pscherer und im Büro selbst ein großer Wandkalender und noch kleine Werbeartikel.
Könnte man da nicht auf ganz andere Dinge kommen? Wer weiß das schon, aber man hört ja immer wieder mal, dass manche Leute dem Geld sehr gut sind.
A. Pianski
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg







