Di

10

Mai

2011

Widerspruch u. dann???

Ein Widerspruch gegen einen Bescheid bei dem für die Leistungsberechtigte die errechneten Kosten der Unterkunft nicht nachvollziehbar waren, wurde am 25.11.2010 eingelegt. Bis heute dem 10.05.2011 ist dieser Widerspruch nicht bearbeitet worden.

Der Eingang des Widerspruches wurde am 08.12.2010 von Frau Wolf Mitarbeiterin der Widerspruchsstelle bestätigt. In der Bestätigung steht der widersinnige Satz:

 

Ich werde Ihr Anliegen so schnell wie möglich prüfen. Dies kann einige Zeit dauern.

 

Werden hier die Leistungsberechtgten willkürlich noch für dumm verkauft oder ist das wieder eine der Dreistigkeiten die sich das Jobcenter Zwickau erlaubt. Fast ein halbes Jahr und nichts tut sich, auf Untätigkeitsklage wird nicht reagiert, die Mitarbeiter spielen hier Maulwurf o. ä., hier sollte der Geschäftsführer Herr Müller als Jurist schnellstens tätig werden.

Dass, ein Widerspruch nach diesem Zeitraum nicht bearbeitet ist, macht wieder einen sehr „positiven Eindruck“ auf die Arbeitsweise im Jobcenter.

Vermuten kann man dann noch, dass der Widerspruch frei nach dem alten Filmtitel „Vom Winde verweht“ ist, denn wie man mitbekommt passiert oft, dass Unterlagen sich einfach verselbstständigen.

Hier soll keinem eine Absicht unterstellt werden, aber wenn nicht einmal auf eine Klage reagiert wird, kann nur noch vermutet werden, der Wind hat tatsächlich zugeschlagen oder im Jobcenter weiß man nicht was man tut, der Faden kann weiter gesponnen werden, jeder der es liest kann ja nachdenken.

 

M. Madaus

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