Sa

07

Mai

2011

Jobcenter – keine Servicebehörde, aber Arbeitsplatzverhinderungsbehörde!

Wenn den Mitarbeitern des Jobcenters die mühsam angelernten Verteidigungsargumente ausgehen, neigen sie schon manchmal zur Wahrheit. So bestätigte uns eine Mitarbeiterin, dass es sich beim Jobcenter Zwickau nicht um eine Servicebehörde handelt. Doch dazu später.

Wie jeden Donnerstag, haben wir auch an diesem unsere Flyer vor dem Jobcenter verteilt. Verbunden war der Tag mit 2 Beistandsbesuchen. Beim ersten, der im Jobcenter Zwickau Land stattfand, wurde einem jungen Mann der Bildungsgutschein verweigert, trotz Arbeitsplatzzusage. Bei seiner „Vermittlerin“, Frau Barta, war er schon mehrfach vorstellig geworden, ohne damit Erfolg zu haben.

 

Die erste Frage war, „Haben Sie einen Termin“ – „Nein“. Dann hätte sie nur eine viertel Stunde Zeit, da dann der nächste „Kunde“ käme. Um es vorwegzunehmen, die ganze Prozedur dauerte länger als eine viertel Stunde, aber ein „Kunde“ war weit und breit nicht in Sicht. Vielleicht hat sich der gute Mensch da gerade eine Sanktion eingehandelt oder die Aussage war schlicht und ergreifend falsch. Als erstes erfuhren wir, dass fast nichts möglich ist, da die millionenteure Software ihren Dienst nicht verrichten würde.

 

Dennoch trugen wir unser Anliegen vor. Frau Barta wies darauf hin, dass der junge Mann schon mehrfach diesen Bildungsgutschein haben wollte und sie ihm das auch schon mehrfach dargelegt hätte, aus welchen Gründen das nicht geht. Da er eine abgeschlossene Berufsausbildung als Beikoch hat, wäre er gut vermittelbar. Da er in den 3 Jahren nach der Ausbildung keinen Arbeitsplatz gefunden habe, läge schließlich mit an ihm, eine Arbeitsstelle würde ihm nicht gefallen und woanders würde ihm dies und das nicht gefallen. Schließlich stellte sich heraus, dass er keinen Führerschein besitzt und das deshalb die Arbeitsaufnahme in den meisten Fällen scheiterte.

 

Jetzt hat er sich selbst eine Arbeit bei einer Sicherheitsfirma gesucht, die ihn auch einstellt, nur er müsste einen 3 wöchigen Lehrgang mitmachen und braucht dafür einen Bildungsgutschein, zumal der fehlende Führerschein auch kein Hindernis darstellt. Das ist in meinen Augen aktive Arbeitsverhinderung.

 

Nach etlichem Hin und Her verlangten wir nach einem Vorgesetzten. Angefangen vom Teamleiter, Herrn Gail, bis zur Standortleiterin, Frau Borger, war angeblich niemand im Haus. Frau Barta wollte sich aber jetzt drum kümmern und sobald Herr Gail wieder im Hause ist, ihm die Angelegenheit vortragen. Der junge Mann sollte inzwischen die nötigen Unterlagen besorgen. Da er 100% sanktioniert ist, dürfte dies aber nicht so einfach sein, da auch kein Geld für öffentliche Verkehrsmittel zur Verfügung steht. Der nächste Punkt ist der, dass am Montag der Lehrgang schon losgehen sollte und die Zeit ziemlich knapp ist. Aus diesem Grund baten wir Frau Barta, doch einmal bei der Firma anzurufen und sich die Umstände bestätigen zu lassen. Auf Grund der Zeitknappheit könnten die Unterlagen dann ja nachgereicht werden. Der Umstand, dass die Zeit jetzt drängelt, hat ja schließlich Frau Barta zu verantworten und nicht der junge Mann. Dass lehnte sie jedoch strikt ab und als von seiten des Beistandes das Argument Servicebehörde kam, machte sie eine sehr aufschlussreiche Bemerkung. „Wir sind keine Servicebehörde.“ Die Bemerkung, „Das merkt man“, verkniff ich mir.

 

Jedenfalls erhielten wir die Telefonnummer von Herrn Gail und sollten alles Weitere mit ihm absprechen. Beim ersten Anruf war er offensichtlich noch nicht in seinem Büro, aber er rief uns zurück. Er, bzw. Frau Barta würden sich intensiv drum kümmern und sie würde das schon machen, so seine Aussage.

 

Da staunt der Laie und der Fachmann wundert sich. Wieso stehen Gesetze und Vorschriften der Bewilligung eines Bildungsgutscheines, trotz mehrfacher Vorsprache, entgegen und wenn Gegenwind kommt ist plötzlich alles anders? An dieser Stelle ist die Fantasie des Lesers gefragt.

 

Es gibt aber aus dem Gespräch mit Frau Barta noch einige interessante Details zu berichten. Im Verlaufe des Gesprächs ging es kurz auch einmal um die Sanktion. „Wir hatten eine klare Absprache, erinnerst du dich.“ Mit diesen Worten wandte sie sich an den jungen Mann. Hier stellte sich bei mir sofort eine Assoziation zu einem Kinderheim her. Du böser Junge, du hast dich nicht an die Regeln gehalten. „Wir hatten eine klare Absprache“ ist auch so eine Redewendung und in Verbindung mit dem Du ist der ganze Konstrukt geeignet, sein Gegenüber ziemlich klein zu halten. Frau Barta ließ in der Unterhaltung auch kurz durchblicken, dass sie über unsere Berichterstattung nicht sehr erfreut ist.

Jeder der Angesprochenen, der eine andere Meinung hat, oder etwas aus seiner Sicht falsch dargestellt sieht, hat das Recht uns seine Sichtweise schriftlich mitzuteilen. Selbstverständlich veröffentlichen wir dies dann auch umgehend.

 

In Sachen Servicebehörde fragen wir mit folgendem Brief einmal bei der Geschäftsleitung des Jobcenters Zwickau nach, wie die Sache sich denn nun in Wirklichkeit verhält, denn es ist schon von Bedeutung, ob man von Servicebehörde und Kunden spricht, oder ob besser von Verfolgten und von Verfolgungs-, Erziehungs- und Disziplinierungsbehörde gesprochen werden soll.

Der zweite Beistand erfolgte im Jobcenter Zwickau Stadt. Begleitet haben wir jenen „Kunden“, dessen Geschichte in dem Beitrag „Betrugsfälle bei Hartz IV gestiegen – betrügen Jobcenter nicht viel mehr?“ schon einmal geschildert wurde. Da in dem Jobcenter Zwickau Stadt die Software ihren Dienst ebenfalls nicht verrichtete, schickte Frau Strobel uns mit dieser Begründung auch wieder weg. Lag es nur an der Software, denn andere Kunden nahmen ihren Termin trotzdem wahr, oder war es nur ein willkommener Anlass, weil Gegenwind mit vor der Tür stand. Wir wissen es nicht und daher bleibt es Spekulation.

 

A. Pianski

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Kommentare: 2

  • #1

    oo0*0oo (Sonntag, 08 Mai 2011 14:18)

    das "Du" von Frau Barta ist scheinbar Alltag. Aber vielleicht sollte man dann auch mal sie bei ihrem Vornamen nennen, dieser ja bekannt ist.
    Es ist ja keiner stolz darauf Hilfebedürftig zu sein, aber die Mitarbeiter des Jobcenters sollte sollten einmal bedenken das sie ohne diese Leute arbeitslos wären ...

  • #2

    M.Madaus (Sonntag, 08 Mai 2011 18:27)

    Ist man nicht ganz so clever, wird man eben untergebuttert, wie auch hier der junge Mann. 3 Jahre noch keine richtige Arbeit bekommen, obwohl nach Aussage der Vermittlerin seine Ausbildung als Beikoch gefragt ist auf dem Arbeitsmarkt.
    Nun warum hat ihn das Jobcenter noch nicht untergebracht zu einem fairen Lohn? Frau Barta, kann, will oder darf nichts entscheiden, wenn es um einen vorhandenen Arbeitsplatz geht, da braucht Sie den Teamleiter warum? Ihre Berufsbezeichnung ist Vermittlerin, steht so auch an der Tür.
    Wenn der Faden weiter gesponnen wird, hat Sie auch bei der 100% Sanktionierung, die der junge Mann bekommen hat, den Teamleiter gebraucht?
    Auf jeden Fall, ist vom Teamleiter Herrn Gail die Zusage gekommen, dass er sich kümmert u. er wird es sicherlich getan haben. Denn ein Bildungsgutschein für 3 Wochen kann doch mit der Sanktion bezahlt werden, oder.
    Auch mir ist aufgefallen, dass die jungen Erwachsenen mit Du angesprochen werden, dass ist auch so eine Sache, das Sie ist schon angebracht, sollte gelernt werden.

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