Sa
30
Apr
2011
Servicebehörde Jobcenter Zwickau, Fil. Hohenstein-Ernstthal
Bei der Abgabe von Unterlagen am „Serviceschalter“ des Eingangsbereiches bekommt man seit neuestem keine Eingangsbestätigung mehr, wenn man selbst keine Kopie dabei hat. Nach Aussage der Mitarbeiterin hinter dem Tresen besteht eine Anweisung, dass keine privaten Kopien mehr gemacht werden dürfen.
Hier wird vermutlich durch Weisung der Geschäftsleitung, Service in der Servicebehörde absichtlich eingestellt. Auch ist zu vermuten, dass dies zum Nachteil der Kunden gereichen soll, denn anders ist es nicht ernsthaft zu begründen. Vor Gericht muß nämlich der Kunde nachweisen, dass ein Schriftstück die Servicebehörde erreicht hat. Mit Papier- oder Tonereinsparung jedenfalls kann man es nicht begründen, denn Papierverschwendung ist in diesem Serviceamt an der Tagesordnung. Bei fast jedem Besuch, bei dem Kunden etwas ausgedruckt werden muß, wandert regelmäßig ein Exemplar erst einmal in den Papierkorb. Auch bei mehrseitigen Bescheiden nutzen die Mitarbeiter kaum die Möglichkeit, Vorder- und Rückseite zu bedrucken.
Diese Maßnahme zielt wahrscheinlich einzig und allein darauf ab, dem Kunden einen Nachteil angedeihen zu lassen.
In Hohenstein-Ernstthal ist der Kunde auch keineswegs König, eher ein Ermessensspielraumobjekt, dass man nach Belieben entweder herein läßt, oder vor der Tür stehen läßt.
Als wir vor dem Eingang Flyer verteilten, kam ein Mann, sprach kurz mit uns und erzählte, dass er in das Jobcenter müsse, um zu klären, warum er Geld abgezogen bekommt. Kaum war er in der Servicebehörde verschwunden, wurde er vom Sicherheitsdienst mit den Worten, sie haben Hausverbot und somit keinen Zutritt, wieder vor die Tür befördert. Auf den Einwand von uns, dass jeder das Recht hat, auch mit Hausverbot seine Angelegenheiten im Jobcenter zu regeln, sagte uns der Sicherheitsmitarbeiter, dass er seine Anweisung hat und dieser Mann dürfte diese Servicebehörde nicht betreten.
Da es so was nicht geben kann, beschlossen wir, einmal nachzufragen und machten uns auf zur Geschäftsleitung. Die war leider nicht anwesend, ebenso die Teamleiterin. So landeten wir bei Frau Gläser, der stellvertretenden Teamleiterin. Diese empfing uns sehr, sehr freundlich und teilte uns mit, dass das ein schwieriger Kunde sei, der fast jede Woche käme und das er natürlich das Gebäude betreten dürfe. Er müßte sich aber an der Anmeldung melden und würde dann abgeholt und sie werde sich jetzt um die Angelegenheit kümmern. Ihre Aussagen standen natürlich im krassen Gegensatz zu dem, was wir erlebt und von dem Sicherheitsbediensteten gehört hatten.
Die Aussagen, bzw. die Zusage sich zu kümmern entpuppte sich dann auch recht schnell als leere Versprechung, denn der Mann stand bis zu unserem Aufbruch immer noch vor der Tür. Eine zwischenzeitliche Nachfrage unsererseits ergab nur, dass sie auch noch besseres zu tun hätten.
Dies ist ein Beispiel, wie ernst man Aussagen von Mitarbeitern in der Servicebehörde Jobcenter nehmen kann und wie der Service funktioniert. Nämlich gar nicht.
Auch mit einem Hausverbot hat man grundsätzlich das Recht, seine Angelegenheiten im Jobcenter zu regeln. Das Jobcenter als Servicebehörde ist für die Kundschaft da und nicht umgedreht. Das es eine Service- und Dienstleistungsbehörde ist, ist nicht die Erfindung von Gegenwind, sondern stammt direkt aus dem Arbeitsministerium. Dies muß man den Mitarbeitern anscheinend verstärkt mitteilen, dass es auch in ihren Köpfen besser Platz findet. Was man öfter hört, prägt sich besser ein.
Auch wenn es ein „schwieriger“ Kunde ist, besteht kein Recht, ihm seine Rechte zu entziehen. Dafür sitzen hinter dem Schreibtisch ausgebildete Fachkräfte, so sollte es zumindest sein. Auch war zu bemerken, dass dieser Mann wahrscheinlich ein Alkoholproblem hat und dies ist eine anerkannte Krankheit, die wiederum so eine Behandlung auch nicht rechtfertigt.
Wir wissen nicht, weshalb er ein Hausverbot hat, aber es kann gut sein, dass er durch die Arbeitslosigkeit und durch die Servicebehörde Jobcenter ein Alkoholproblem bekommen hat und in Folge dessen auch das Hausverbot. Da macht es sich natürlich ganz gut, wenn man ihn über 1 Stunde vor der Tür stehen lässt. Erst heizt man seine Kunden richtig auf und wenn sie dann aggressiv reagieren haben sie den schwarzen Peter.
Das zeigt einmal mehr, dass mit freundlichen Versprechen noch keinerlei Taten einhergehen müssen, wobei die Freundlichkeit schon manchmal etwas peinlich wirkt, da sie aufgesetzt und antrainiert scheint.
A. Pianski
Kommentare: 1
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#1
Zum obigen Thema,
bei dem ich zugegen war ist meine Meinung, dass es völlig egal ist wie oft der Betroffene u. warum er im Jobcenter erscheint, er kann u. muss seine Probleme wie im Beitrag geschrieben erledigen dürfen.
Wenn wie in diesem Fall ein Hausverbot bestehen soll, muss der Security-Mitarbeiter den Betroffenen darauf aufmerksam machen, dass er sich an der Info melden soll u. er dann dort geholt wird.
Da das sicherlich auch keine so problematische Sache wäre, kann er sich ja daneben stellen, aber anscheinend ist das vor die Tür setzen, die einfachste Lösung. Da wir mit Frau Gläser gesprochen hatten u. Sie die Zusicherung gab sich zu kümmern, darf es nicht sein, dass der Betroffene ca. 1 Stunde vor der Tür steht u. nur durch uns erfahren hat, dass sich um Ihn gekümmert würde. Dem Mann ist anzurechnen, dass er vollkommen ruhig gewartet hat, wenn nicht schon demütig. Andere in so einer Situation lassen das nicht so über sich ergehen und dann sollte sich keiner in der Behörde wundern, dass es Ausraster gibt.
Für mich war die Sache menschenunwürdiges Verhalten, der obergenannten Mitarbeiterin und des Herrn der Security. Warum ein Hausverbot besteht ist für das Verhalten am 28.04.11 nicht relevant.

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






