Mi
20
Apr
2011
Glaubhaftigkeit Behördenmitarbeiter - Harzi
Hier braucht man eigentlich nicht viele Worte zu verlieren. Erwähnenswert ist nur die Tatsache, dass trotz Hinweis auf Zeugen aus den Reihen der Betroffenen dies nicht für notwendig erachtet wurde.
Kommentare: 4
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#1
Ja, ja die Frau Hohmann. Generell lehnt diese offensichtlich nicht arbeitswillige Dame die Strafanzeigen gegen die ARGE / Jobcenter generell ab. In anderen Fällen wurden noch nicht mal Ermittlungen geführt. Das ist VEREITELUNG DER STRAFVERFOLGUNG im AMT. Die mafiosen Struktur der Staatsanwaltschaft liegen seit JAHREN offen, nur keiner will ermitteln. Unsere Gesetze sind halt nur Fassade. Hartz 4 Empfänger sind doch nur die neuen Juden des 21. Jahrhunderts.
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#2
In der umgekehrten Folge, wenn die Anzeigestellerin Mitarbeiterin des Jobcenter gewesen wäre und sich von einem Kunden genötigt gefühlt hätte, dann wäre die Sache vermeitlich anders gekommen.
Da ist auch schnell ein Strafbefehl ausgestellt. Was haben Jobcentermitarbeiter, was Hartz-Betroffene nicht haben? Nach mehr Geld und mehr Macht, kann es doch nicht gehen. Der teilweise begangene Machtmissbrauch, den Mitarbeiter begehen wenn keine Zeugen vor Ort sind, über den sieht auch unser Recht hinweg. Denn man könnte meinen, hast du Hartz IV, hast du genug, was brauchst du Recht. -
#3
Ja, was im Sachverhalt geschildert wurde, stellt eindeutig Nötigung dar. Wenn Geld da ist, würde ich eine Privatklage wagen, sprich eine Klageerzwingungsverfahren starten.
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#4
Das ist ja bald wie im dritten Reich. Da war die Justiz auch Handlanger der Diktatur (die wir ja inzwischen haben).

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






