Mo
18
Apr
2011
Achtung 1- Euro Job
Immer wieder werden Hartz IV Betroffene in sogenannte Ein-Euro-Jobs (Arbeitsgelegenheiten, AGH) gedrängt, obwohl der Arbeitgeber eigentlich eine reguläre Arbeitsstelle schaffen müsste. Nun hat das Bundessozialgericht in Kassel zu mindestens in einem Fall dieser Praxis einen Riegel vorgeschoben. Wird ein Arbeitslosengeld II Bezieher durch das Jobcenter in einen Ein-Euro-Job vermittelt, der rechtswidrig, also im Sinne des Gesetzgebers nicht „zusätzlich“ ist, hat der Betroffene einen Anspruch auf einen regulären tarifrechtlichen Lohn. Allerdings wird der Lohn dann wieder als Einkommen angerechnet.
Der Betroffene klagte seit 2005
Im vorliegenden Fall klagte ein erwerbsloser Mann aus Mannheim. Im Jahre 2005 - kurz nach der Einführung der Hartz IV Reformen - wurde dem Kläger eine Ein-Euro-Jobs-Maßnahme seitens der Behörde angeboten. Bei der Tätigkeit sollte der Kläger bei einem Umzug des Fachbereichs Gesundheit der Stadt Mannheim helfen. Der Kläger trat die „Maßnahme“ an und reichte gleichzeitig eine Klage gegen die Stadt ein. Denn die Arbeitsgelegenheit war nicht wie im SGB II verankert „zusätzlich“. Neben Erwerbslosen wurden auch kommerzielle Umzugsfirmen beauftragt, bei denen regulär sozialversicherungspflichtige Beschäftige arbeiteten. Da die Tätigkeit also keineswegs „zusätzlich“ war, klagte der Mann auf einen regulären Tariflohn.
Zunächst wurde die Klage am Amtsgericht Mannheim abgewiesen. Dort sahen die Richter in dem Ein-Euro-Job kein reguläres Arbeitsverhältnis im eigentlichen Sinne. Daher bestünde kein Anspruch auf einen Tariflohn. Der Weg in weitere höhere Instanzen blieb allerdings offen.
Ein-Euro-Job war nicht „zusätzlich“
Daher legte der Betroffene Rechtsmittel ein und klagte sich durch alle Instanzen bis zum Bundessozialgericht. Die obersten Sozialrichter folgten der Argumentationen des Klägers. Denn die ausgeübte Tätigkeit stellte keine zusätzliche Arbeit dar, ohne eine reguläre Beschäftigung zu vertreiben. Daher habe der Kläger für die Zeit der Tätigkeit einen Anspruch auf einen Tariflohn wie er für Umzugshelfer Branchenüblich ist. Das Jobcenter ist nun dazu verpflichtet, das Gehalt hierfür zu zahlen. Allerdings wird nun mehr das Jobcenter den Lohn als Einkommen an den regulären Hartz IV Bezug anrechnen, so dass dem Kläger nichts mehr bleibt, als Gerechtigkeit. (sb)
Kommentare: 1
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#1
Dazu der RA Ludwig Zimmermann im Nomos Fach Forum:
http://www.existenzsicherung.de/forum/viewtopic.php?f=5&t=79
und
Stiftung Warentest - test.de:
Urteil zu Hartz IV-Ein Euro-Jobs: Nachträglich voller Lohn
Zahlreiche Ein-Euro-Jobber können von ihrer Hartz IV-Behörde eine satte Nachzahlung für Jobs ab 2008 verlangen. Voraussetzung: Es handelte sich nicht wie vorgeschrieben um zusätzliche Arbeit und die Betroffenen haben Widerspruch eingelegt und geklagt. Laut Bundesrechnungshof gilt das für etwa die Hälfte aller Ein-Euro-Jobs. test.de informiert und gibt Tipps.
http://tinyurl.com/43h9yua
Tipps von test.de:
test.de erklärt, wie Sie die Nachzahlung beantragen und durchsetzen.
http://tinyurl.com/3j5lhva

Gegenwind e. V.
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