Sa

16

Apr

2011

Über Sanktionen ...

Quelle: Quergedacht! v 2.0

 

Madame-Cherie hat einen interessanten Beitrag über die Folgen von Sanktionen bei Hartz-IV gebracht, den ich hier einmal aufgreifen möchte. Und zwar geht es dabei um einen als Explorationsstudie eingereichten Forschungsbericht des Dipl. Sozialpädagogen Nicolas Griessmeier, in dem erstmalig die Folgen von Totalsanktionen - also 100 % Sanktionen - bei Hartz-IV-Abhängigen untersucht werden. Zum besseren Verständnis:

Mit der Agenda 2010 wurde von 2003 bis 2005 seitens der SPD-Grünen-Regierung (Schröder, Clement etc.) der Sozialstaat vernichtet. Das geschah vor dem Hintergrund, dass staatlicherseits nicht mehr hinreichend viele Mittel zur Unterstützung der Arbeitslosen vorhanden waren. Die Arbeitslosenzahl hatte Rekordhöhen erreicht, weil Arbeitsplatzangebot und wirtschaftlicher Gewinn aufgrund von fortschreitender Automatisierung schon vor Jahrzehnten voneinander entkoppelt worden waren. Zudem hatte die Misswirtschaft der lobbyistisch geprägten Vorgängerregierung die Staatsfinanzen in arge Begrängnis gebracht.

 

Um nun Steuereinkünfte durch die Wirtschaft zu fördern, setzte man einfach bei denen, die auch heute noch über keine Lobby verfügen, an. Das war simpel und erschien seinerzeit gewinnträchtiger. Auf diese Weise wurden Millionen von Arbeitnehmern, die in die Arbeitslosenversicherung hatten zwangseinzahlen müssen, um die ihnen zustehenden Versicherungsleistungen vorsätzlich betrogen. Dieser Betrug an den Arbeitnehmern wird auch heute noch von der schwarz-gelben Regierung munter fortgesetzt. SPD und Grüne hingegen haben sich bislang nicht zu einer Korrektur des von ihnen angerichteten Schadens durchringen können - ganz im Gegenteil, sie befürworten das noch immer!

 

Der Euphemismus "aktivierender Sozialstaat" gestand im Jahr 2005 denjenigen, die länger als ein Jahr arbeitslos waren (mithin: die aufgrund der durch Staatsmittel subventionierten Automatisierung nicht mehr gebraucht wurden) ein vermeintliches "Existenzminimum" zu, das auf dem Warenkorb des Jahres 1996 ermittelt und somit beim Inkrafttreten bereits nicht mehr zeitgemäß war - doch es handelte sich um den mit Abstand preiswertesten Warenkorb, den man zugrunde legen konnte. Dieses vermeintliche Existenzminimum (das völlig im Gegensatz zu den Zahlen steht, die Gewerkschaften und Sozialverbände mehrfach publiziert haben) wurde offiziell als ALG-II und umgangssprachlich als Hartz-IV bezeichnet.

 

Lt. Wikipedia definiert sich das Existenzminimum wie folgt: "Als Existenzminimum (auch: Notbedarf) bezeichnet man die Mittel, die zur Befriedigung der materiellen Bedürfnisse notwendig sind, um physisch zu überleben; dies sind vor allem Nahrung, Kleidung, Wohnung und eine medizinische Notfallversorgung." Oder, anders ausgedrückt: Von Hartz-IV kann man vielleicht gerade so irgendwie überleben, aber nicht leben. Überleben bedeutet, an Mobilität zu verlieren (kein Auto), keine neue Kleidung zu haben (sondern Gebrauchtwaren), eine Wohnung als reines "Dach über dem Kopf" (mit Sperrmülleinrichtung anstelle von Möbeln), ungesunde - weil billig-minderwertige - Nahrung usw. Alles Faktoren, die einer erneuten Arbeitsaufnahme zuwider laufen und die künftige Folgeprobleme beinhalten. Oder, als Folgerung: Die Reduzierung der Bedürfnisse eines Menschen auf ein Existenzminimum in Hartz-IV-Höhe setzt die Art. 1 bis 7 GG de facto außer Kraft, indem es sie ignoriert.

 

Die betroffenen Menschen werden - ohne selbst etwas dafür zu können - stigmatisiert. Sie können mangels Möglichkeiten nicht mehr am sozialen Miteinander teilhaben. Zeitgleich - und völlig paradox! - verlangt der Staat von ihnen aber zusätzliche Ausgaben für die eigene Arbeitssuche. Ausgaben für "bessere" Bekleidung bei Vorstellungsgesprächen (nicht finanzierbar), für Mobilität (nachdem die zuvor beseitigt worden ist), für reichliche Bewerbungs-Schriftwechsel (nicht finanzierbar) usw. Aufgrund des Sachzwanges der nicht ausreichenden Mittel ist es vielen der Arbeitslosen nicht möglich, den Forderungen seitens des Staates nachzukommen. Anstatt hier auf Abhilfe zu sinnen, setzt die Politik jedoch auf vollkommen sinn- und nutzlosen Zwang in Form von Sanktionen. D. h. das ohnehin schon zu gering bemessene und - da die Art. 1 bis 7 des GG de facto ignorierende - menschenrechtswidrige Existenzminimum wird gekürzt. Bis hin zum Nullpunkt. Es existiert nicht mehr!


Um von der durch Hartz-IV-Sanktionen legalisierten Menschenrechtsverletzung abzulenken, bedient der Staat sich der Polemik und Diffamierung unter Mithilfe der Medien. "Spätrömische Dekadenz", "Sozialschmarotzer", "ungebildet und arbeitsunwilig", "faul" usw. sind nur einige der Schagwörter, die in diesem Zusammenhang immer wieder fallen. Es sind längst widerlegte Schutzbehauptungen, die einzig nur noch zu dem Zweck aufrecht erhalten werden, eine einmal in Gang gesetzte Vermögensumverteilung von unten nach oben so lange wie nur irgend möglich weiterlaufen zu lassen. Sanktionen werden daher gerade auch - wie mir aus eigener Erfahrung bekannt ist - getreu dem alten Goethe-Wort "... und bist du nicht willig, so brauch ich Gewalt ..." zur Disziplinierung von Mitmenschen verwendet, die sich einen allerletzten persönlichen Luxus, nämlich eine eigene Meinung, bewahrt haben. Denn so etwas mag unser Staat offensichtlich nicht. Denkende Wähler scheinen ihm suspekt zu sein. Die Folgen für die Sanktionierten selbst sind allerdings fatal.

 

- Es gibt keine medizinische Versorgung mehr. Wer erkrankt, hat die besten Chancen, auch an Lappalien zu versterben. M. E. ist das vorsätzliche, fahrlässige Tötung durch den Staat.
- Es gibt keine Nahrung und keine Getränke mehr. Wer Essen und Trinken will, der muss Betteln oder Stehlen. Beides ist illegal. Der Staat kriminalisiert seine Bürger hier vorsätzlich. Das ist m. E. zumindest Nötigung in Verbindung mit einer Anstiftung zur Straftat.
- Den Betroffenen werden aufgrund von Strom- und Telefonabschaltung die Kommunikationsmöglichkeiten genommen, hinzu kommt die Neuauflage der NS-Residenzpflicht per EGV. Auch ist ihre Wohnung unfinanzierbar geworden. Damit setzt man die Art. 8 bis 17 GG außer Kraft. Mit anderen Worten: Durch Hartz-IV in Kombination mit sinnlosen Sanktionen ignoriert der Staat ausgerechnet die Teile des Grundgesetzes, die ihn selbst vor der erneuten Ausbildung totalitärer, antidemokratischer Strukturen schützen sollten. Bildhaft ausgedrückt bedeutet das, dass er mit aller Kraft den Ast absägt, auf dem er selbst gerade sitzt. (BTW: "Der Staat" sind wir zwar theoretisch alle, aber in diesem Kontext beinhaltet er m. E. die Arbeitslosen nicht mehr, weil die absichtlich ausgegrenzt worden sind.)

 

Erschwerend kommt für den Sanktionierten noch hinzu, dass Sanktionen real eine neue Form der Sippenhaftung darstellen, denn sie betreffen auch unbeteiligte Dritte. Das lässt sich unschwer an zwei Beispielen festmachen: Im ersten Fall seien es Sohn oder Tocher einer Familie, der bzw. die sanktioniert werden. Hier werden die Eltern alles daran setzen, dem bzw. der Sanktionierten irgendwie ein Überleben zu ermöglichen, auch wenn sie dafür ihren eigenen Lebensstandard aufgeben müssen. Im zweiten Fall seien es die Kinder eines sanktionierten Elternteils. Es wird eben durch die Sanktion den Kindern unmöglich gemacht, in der Schule noch mithalten zu können, weil es einfach an den Mitteln dazu fehlt. Das nun aber wirkt sich auf deren gesamtes, künftiges Leben aus. Anders gesagt: Sanktionen betreffen nicht die Einzelperson, sondern Generationen. Die dadurch praktizierte Sippenhaft stellt einen Rückfall in nationalsozialistische Rechtssprechung dar. Seinerzeit wurde sie bemüht, um unliebsame Mitmenschen auf Nimmerwiedersehen in Konzentrationslagern verschwinden zu lassen, bildete mithin also die Vorstufe zum Mord. BTW: Mit dem Konstrukt der "Bedarfsgemeinschaft" sieht es kein Stück besser aus!

 

Die mit ganz großem Abstand größte Hirnrissigkeit aber ist in der Tatsache zu sehen, dass die Sanktion das wirksamste Mittel überhaupt zur Verhinderung jeglicher Arbeitsaufnahme ist. Hier sichert sich die BA selbst ihre Kundschaft! Warum? Ein Sanktionierter hat nicht mal mehr die Möglichkeit, sich auf einen Job hin zu bewerben - selbst dann nicht, wenn es den perfekt auf ihn zugeschnittenen Job geben sollte und der ihm seitens der BA auch mitgeteilt wird. Einfach schon deswegen, weil er über keinerlei Mittel mehr verfügt. Er ist auf den reinen, biologischen Selbsterhaltungstrieb reduziert worden und selbst dieser Urtrieb wird ihm per Gesetz nicht zugestanden, treibt ihn daher in daher in die Illegalität. Der Existenzentzugs-Paragraf 31 SGB II (in letzter Konsequenz nichts weiter als eine verdeckte Form von Todesstrafe gegen Unschuldige) ist daher mit dem Recht auf Leben unvereinbar. Aber: Jeder Totalsanktionierte fällt komplett aus der Arbeitslosenstatistik heraus und gilt nicht mehr als arbeitslos. Auf diese Weise werden Sanktionen zum Schönen von Beschäftigungszahlen heran gezogen, mit denen sich unsere Volksverteter dann brüsten können - der Gipfel der Verachtung für das "gemeine Stimmvieh"!

 

Hartz-IV allerdings basiert alleinig auf uneingeschränktem Zwang. Derart, dass die ausführende Behörde mangels Erfolgen sogar schon lancierte Zeitungsmeldungen braucht, um die eigene Existenz - nämlich die Verwaltung zum reinen Selbstzweck - begründen zu können. Ohne den Existenzentzugs-Paragrafen wird Hartz-IV zum reinen Papiertiger. Da ist es nur sinnvoll und logisch, diesen Fehltritt deutscher Politik gleich ganz abzuschaffen und dauerhaft durch ein BGE zu ersetzen. Die Konsequenz muss daher lauten:

 

BGE statt Hartz-IV!

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