Fr

15

Apr

2011

Betrugsfälle bei Hartz IV gestiegen – betrügen Jobcenter nicht viel mehr?

Eine der letzten Meldungen der Medien lautete, dass der Hartz IV-Betrug zugenommen hat. Doch was ist mit den Jobcentern? Hier wird in viel größerem Maße betrogen und das schon von 2005 an. Durch weglassen von Informationen erschleichen sich die Ämter Millionen, dabei haben sie Aufklärungs- und Beratungspflicht. Alles gesetzlich geregelt und trotzdem hält sich keiner dran.

Bei den Kosten der Unterkunft ist das gleiche Bild festzustellen. Die Verwaltungsvorschriften taugen, wenn überhaupt, als Klopapier. Gerichte stellen immer wieder fest, dass sie den Gesetzlichkeiten nicht entsprechen und den Betroffenen wesentlich höhere Leistungen zustehen. So lauten dann auch die Urteile der Sozialgerichte. Das stört aber die Jobcenter überhaupt nicht, sie machen einfach so weiter, gerade so, als ob es die Sozialgerichte überhaupt nicht gibt. Wenn das kein organisierter Betrug ist, weiß ich auch nicht weiter.

 

Ein sehr schönes Beispiel liefert das Jobcenter Zwickau Stadt. Bei der Nebenkostenabrechnung wälzen sie die Warmwasserkosten auf die Betroffenen ab. Darüber haben wir schon mehrfach berichtet. Vor ein paar Wochen hat das SG Chemnitz das Jobcenter zur Übernahme der kompletten Warmwasserkosten aus der Nebenkostenabrechnung verurteilt. Dies sicher auch nicht zum ersten Mal. Jetzt bekommt eine Betroffene folgenden Widerspruchsbescheid.

Der neue Geschäftsführer der Jobcenter im Zwickauer Land, Mario Müller, ist Volljurist, was der wohl dazu sagt? Es ist aber nicht nur Betrug, sondern auch mutwillige Herbeiführung von Gerichtsprozessen und Steuerverschwendung. Ob die eingesparten Mittel bei denen die sich nicht wehren, die verursachten Kosten decken?

 

Auch grobe Fehlentscheidungen, man könnte beinahe schon Willkür vermuten, sind in Zwickau an der Tagesordnung. Da bekommt ein Kunde einen Entwurf der Eingliederungsvereinbarung überreicht und nimmt ihn zur Prüfung mit nach Hause. Da ihm diese so nicht gefällt, schreibt er Frau Strobel und nennt die Gründe und Bedenken. Als letzter Satz steht in dem Schreiben:

„Sollten Sie die Notwendigkeit sehen, mit mir eine EGV zu vereinbaren, bin ich selbstverständlich unter Beachtung aller Vorschriften und Gesetze bereit, diese mit Ihnen zu verhandeln und bei ordnungsgemäßem Zustandekommen auch abzuschließen. Da ich ausdrücklich meine Bereitschaft erkläre besteht im übrigen auch keine Handhabe für einen die EinV ersetzenden VA. Sollten Sie dennoch einen VA erlassen werde ich sofort rechtliche Schritte einleiten.“

 

3 Tage später kam dann von Frau Strobel der die Eingliederungsvereinbarung ersetzende Verwaltungsakt. Was haben eigentlich arbeitslose Menschen verbrochen, sich so behandeln zu lassen? Frau Strobel muß sich hier wirklich fragen lassen, was sie zu diesem Schritt bewogen hat. In dem Verwaltungsakt steht auch noch, „ … da eine Eingliederungsvereinbarung nicht zustande gekommen ist.“ Das ist zynisch, denn wie soll sie denn zustande kommen, wenn es überhaupt nicht versucht wurde. Oder ist sie der Meinung, bei einem aushandelbaren Vertrag genügt es, wenn das Amt einen vorgefertigten Vorschlag unterbreitet, der dann so angenommen werden muß.

 

Jedenfalls wurde sofort Widerspruch eingelegt und notfalls wird auch geklagt. Weiter wurde Dienstaufsichtsbeschwerde eingereicht und ein Befangenheitsantrag gestellt. Abzuwarten bleibt, ob Dienstaufsichtsbeschwerde und Befangenheitsantrag mit dem üblich seichten Erklärungsversuchen abgetan werden.

 

Ebenfalls in die gleiche Kategorie gehört der nächste Fall. Ein Ehepaar erhält eine Einladung mit dem üblichen Text der zu klärenden Bewerbungssituation, von Frau Kubitz aus dem Jobcenter Zwickau Stadt, zugeschickt. Leider war dann nicht drin, was draufstand. Hier könnte man annehmen, dass das so gewollt war.

 

Das Ehepaar berichtete, dass ihnen eröffnet wurde, dass gegen sie eine anonyme Anzeige eingegangen war. Sie würden in einer zu großen Wohnung wohnen und hätten einen PKW, den sie nicht angegeben hätten. Zur Erklärung muß gesagt werden, dass der PKW ihrem Vater gehört hatte und nach dem Tod des Vaters, der Mutter. Sie ist gehbehindert und hat den PKW dem Sohn zur Verfügung gestellt, um für sie Erledigungen zu tätigen und dem Bruder steht er auch zur Verfügung.

Völlig überrascht und einigermaßen perplex über die unerwartete Situation hätte dann Frau Kubitz gefragt ob sie tatsächlich diesen PKW fahren und ihn ohne weitere Umstände in die Akten eingetragen. Von der hinzugerufenen Leistungssachbearbeiterin Frau Pinkert kam noch der Hinweis, dass sie in Zukunft keinerlei Nebenkostenabrechnungen mehr einreichen bräuchten, es würde nichts mehr übernommen. Auch die Frage nach Einsicht der anonymen Anzeige bzw. nach einer Kopie wurde verneint. Soweit die Schilderung der Betroffenen.

 

Das Ehepaar suchte bei uns um Beistand nach und 3 Tage später statteten wir dem Jobcenter einen Besuch ab, um die Sache zu klären. Der Rest ist schnell erzählt. Frau Kubitz nahm selbstverständlich den PKW aus den Akten und erklärte, dass das kein Problem darstelle. Frau Pinkert holte die Anzeige und überlies sie dem Betroffenen zum Lesen und nach Intervention des Beistandes bekam der Betroffene auch noch seine Kopie, denn er will Strafanzeige gegen den Schreiber einreichen, der sich ganz klar aus der Anzeige identifizieren läßt.

 

Hinsichtlich der zu großen Wohnung sei angemerkt, dass das Jobcenter nun wirklich nichts angeht, wenn man den Rest der zu großen Wohnung selbst bezahlt. Hier wurden keine Leistungen erschlichen, wohingegen man bei den Jobcentern, wie oben berichtet, nicht so sicher sein kann.

 

A. Pianski

Kommentar schreiben

Kommentare: 3

  • #1

    rotrot (Sonntag, 17 April 2011 11:05)

    Hallo,

    zwei Dinge fallen mir hier auf:

    - Ihr nennt Namen von Betroffenen? Datenschutz?

    - Ihr beschwert Euch darüber, was das Jobcenter mit den Leuten macht. Jedoch kommt von keiner von Euch auf die Idee, daß offensichtlich in beiden hier genannten Fällen die Leistungsbezieher OHNE Beistände im Jobcenter waren und deshalb auch von dessen Mitarbeitern übern Tisch gezogen werden konnten.

    Warum begleitet Ihr die Leute nicht zum Jobcenter und klärt die Dinge?

    rotrot

  • #2

    Annika (Sonntag, 17 April 2011 18:32)

    Hi rotrot,

    wie mir bekannt ist, hat Gegenwind e. V. von einer Stelle die über Recht und Gesetz urteilt, gesagt bekommen, dass die Namen genannt werden sollten. Da es sich um Mitarbeiter des Jobcenters handelt, sind diese ja auch nicht unbekannt, da das Namensschild am Platz steht und von Datenschutz würde ich nicht ein Wort verlieren, vor allem nicht in so einem Zusammenhang.

    Diese Betroffenen sind doch mit Beistand gewesen, wenn die Betroffenen sich erst nach einem Debakel melden kann doch nicht gefragt werden, warum waren die ohne Beistand. Es kann auch kein Betroffener vor seinem Termin zu 100% wissen, was auf ihn zukommt, hier hat man es ja gekonnt verschwiegen. Also erstmal richtig einlesen und dann Meinung äußern. Viele haben auch noch den guten Glauben, das ist eine Behörde u. die haben recht, Irrtum oder.

  • #3

    bf11 (Dienstag, 19 April 2011 09:36)

    Auch ich habe dieses Schreiben mit gleichem Worttext, nur veränderten Zahlen betreffs der Warmwasserkostenabrechnung erhalten. Ich zog im vergangenen Jahr vor dem SG Chemnitz.Dort wurde ich gefragt, was ich überhaupt dort wolle. Warmwasser wäre in der Regelleistung drin. Und ich dankbar sein solle, da mir die ARGE noch hätte 20€ berechnen müssen. So wurde die Klage abgewiesen.

  • loading