Sa

09

Apr

2011

Landkreis Zwickauer Land mischt jetzt auch noch kräftig bei der Bestrafung Sanktionierter mit

Personen von Gegenwind e.V. sind sehr aktiv als Beistand. Bei einem solchen Beistand einer alleinerziehenden Mutter teilte der Arbeitsvermittler (bei dem Wort Arbeitsvermittler bekomme ich immer Bauchschmerzen) der Mutter mit, dass er dem Jugendamt eine Meldung machen müsse, wenn sie eine Sanktion von 30 % oder darüber bekomme.

Herangetreten war sie an uns, weil sie sich trotz erheblicher Ängste mit unserer Hilfe gegen die Machenschaften des Jobcenters und gegen eine neu anstehende EinV wehren wollte. Diese Mitteilung löste bei ihr aber die schlimmsten Befürchtungen und Ängste aus, zumal überhaupt keine Erklärung dazu kam, welche Konsequenzen daraus folgen würden. Dies scheint auch in der Absicht der Jobcenter zu liegen, da ja die eingetretene Reaktion der Mutter, die so oder so ähnlich bei vielen Müttern gleich sein wird, gewollt ist.

 

Was kann man einer Mutter schlimmeres antun, als bei ihr den Eindruck zu erwecken, dass man ihr ihr Kind wegnehmen könnte. Wochen, Monate und vielleicht Jahre mit dieser zusätzlichen Angst leben, das macht krank und raubt Lebensqualität die einem niemand zurückgeben kann.

 

Wir fragten deshalb telefonisch beim Jobcenter Zwickau nach und bekamen von der Teamleitern des Servicebereiches die Auskunft, dass es eine derartige Vereinbarung zwischen dem Jobcenter und dem Landkreis Zwickauer Land mit seinem Landrat Herrn Scheurer gibt. Deshalb wandten wir uns schriftlich an den Landrat, mit der Bitte einer Auskunft. Die Antwort war etwas ernüchternd.

Mit dieser Verschieberei der Zuständigkeit soll nach unserer Ansicht nur wieder Zeit gewonnen werden um die wirklichen Tatsachen zu verschleiern und nichts an die Öffentlichkeit kommen zu lassen. Letztendlich müßte der Landrat selbst Bescheid wissen, da er den Vorsitz beim Sozialauschuss inne hat und ebenso die Verantwortung für alles trägt.

 

Jedenfalls ist schon einmal herauszuhören, oder besser zu lesen, dass es nur um das Wohl des Kindes geht. Wie zynisch das ist, begreift man, wenn man die Mutter erlebt hat. Jetzt reichen nicht mal mehr die perfiden Hartz IV-Gesetze, nein, jetzt muß sich auch noch der Landkreis mit beteiligen und es wird nicht mehr lange dauern, da werden die Gemeinden auch noch Maßnahmen gegen Hartz IV-Bezieher ergreifen.

 

Überwacht bis in die Privatsphäre, sämtliche Daten preisgegeben und gespeichert, bevormundet bis in die Privatsphäre, bei eigenem Willen sanktioniert bis zum Tod und keinerlei Rechte bei den eigenen Kindern, dass ist perfekte Überwachung oder doch schon offenes Lager als Vorstufe zum richtigen Arbeitslosenlager.

 

Diese unmenschlichen Verhältnisse hat es in Deutschland schon einmal gegeben und es ist nicht ausgeschlossen, dass die Geschichte sich wiederholt. Die Denkweisen sind aller Orten festzustellen, nur will es keiner wahrhaben, wie auch schon einmal geschehen.

 

A. Pianski

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Kommentare: 4

  • #1

    Annika (Sonntag, 10 April 2011 14:12)

    Seit ich von dieser Sache Kenntnis habe, geht mir es genauso, ich habe Bauchschmerzen, weil ich so eine Antwort fast befürchtet habe.
    Die Mutti um die es hier geht ist eine Bekannte und es ist mir vollkommen klar, dass sie nie wieder allein dieses Jobcenter betreten wird. Was denken sich die Oberen des Landkreises und Jobcenters, oder denken sie überhaupt noch.
    Kindeswohl, eine dicke fette, dunkle Wolke im Hintergrund, Kindesentzug, will man so Alleinerziehende willig machen, alles aber auch alles zu unterschreiben. Wie mir bekannt ist kam der Hinweis beim Abschluss einer EGV. Diese Sache vermeintlich im Sozialausschuss beschlossen mit CDU-Übermacht und einem Landrat der gleichen Partei, diese Sache „zum Kindeswohl“ ist eine neue Kampagne gegen Hartz IV-Betroffene.
    Hier hat man sich ein ganz empfindliches Klientel herausgesucht, Alleinerziehende, die wenn es um ihre Kinder geht noch besonders empfinden, ebenso wie es mir von der Betroffenen bekannt ist, die alles für ihr Kind tut und bei sich verzichtet.
    Diese Machenschaften zwischen Jobcenter und Landkreis sollten einer breiten Öffentlichkeit bekannt werden. Es ist eine Schande, dass es diese Bestrafung in Form von Sanktionen überhaupt gibt aber das reicht nicht man legt noch nach, mit Bedrohung!

  • #2

    Siggi (Sonntag, 10 April 2011 17:21)

    Mir fällt da eigentlich nur dieser § ein:
    § 240 Nötigung
    (1) Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder
    durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt,

    wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
    (2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.
    (3) Der Versuch ist strafbar.
    (4) In besonders schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren. Ein besonders schwerer Fall liegt in der Regel vor, wenn der Täter

    1. eine andere Person zu einer sexuellen Handlung oder zur Eingehung der Ehe nötigt,
    2. eine Schwangere zum Schwangerschaftsabbruch nötigt oder
    3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht.

    Ich sehe hier eine ganz klare nötigung, da einer Mutter in Rechtswidriger weise mit einem Empfindlichem übel ( der wegnahme des Kindes) getroht wird, wenn auch mit vorgehaltener Hand.
    Hier ist in meinen Augen sogar eine besonderst schwere Tat: Ziotat: "3. seine Befugnisse oder seine Stellung als Amtsträger mißbraucht."

    Gruß Siggi

  • #3

    Andreas Kreuz (Montag, 11 April 2011 09:23)

    Jedes System hat seine Methoden, Menschen gefügig zu machen und ihnen einen fremden Willen aufzuzwingen. Natürlich immer unter dem Deckmantel, dass man es gut meint und es gibt keine perfide Methode, die nicht angewandt wird, wie man hier sieht. Zuerst zünde ich dir dein Haus an, dann verkaufe ich dir das Löschwasser und am Ende nehme ich dir die Kinder weg, weil sie bei dir nicht mehr sicher sind.

    Man darf gespannt sein, was in nächster Zeit noch so alles passiert, denn es schauen alle dem Treiben noch gelassen zu und meinen, mir kann nichts geschehen. In Abwandlung einer Weisheit: Wenn ich dann betroffen bin, ist keiner mehr da, um mir zu helfen.

    Eine schöne friedliche Woche wünsche ich Ihnen.

  • #4

    seazo (Donnerstag, 08 Dezember 2011 23:38)

    hallo, uns passiert gerade etwas ähnliches. mein mann, bezieht argeleistungen und die hat man ihm (aus willkür!) in voller höhe gesperrt! sogar krankenkassenbeiträge miete und strom wurden sanktioniert. er ging daraufhin zum sozialamt, um dort vorrübergehend hilfe zu erhalten und dort sagte man, dass das dem jugendamt wegen kindeswohlgefährtdung gemeldet werden würde. ich habe echt meinen glauben an den staat verloren. ich bin absolut ratlos, was wir noch tun können und haben natürlich auch angst vor dem jugendamt. die arge ist schon schuld daran, dass wir unsere wohnung verloren haben, da sie die miete nicht bezahlt hat. seit wir einen anwalt eingeschalten haben, ist er nun nicht mehr "leistungsberechtigt" und bekommt überhaupt nichts mehr. nun wird gedroht die kinder zu entziehen???? armes deutschland!

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