Sa

09

Apr

2011

Es geht doch

Dass, es nicht immer Tränen geben muss bei Terminen im Jobcenter Zwickau Leipziger Str., haben wir am 07.04.erlebt. Als Beistand beim Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung für eine U25 Jährige.

Da sie die EGV postalisch zugestellt bekommen hatte, konnte sie zur Vereinbarung nichts beitragen. Aus diesem Grund hatte sie die Unterschrift mit einem ergänzenden und erklärenden Schreiben verweigert, da ihre Interessen keinerlei Berücksichtigung gefunden hatten.

 

Aufgrund dessen war sie von ihrer Vermittlerin zu einem Gespräch über die EGV geladen. Die Vermittlerin hatte kurze Startschwierigkeiten, was dann folgte war ein Gespräch mit der U25 Jährigen bei dem die Vorschläge der jungen Frau zu 100% anerkannt und in die Vereinbarung eingeflossen sind.

Es werden ihr alle Möglichkeiten gegeben eine 2. Ausbildung zu beginnen, wenn ein Ausbildungsplatz vorhanden ist. Die Förderungen die ihr bei Aufnahme einer 2. Ausbildung zustehen sind genau beschrieben wurden, die unklaren Formulierungen in der vorgefertigten EGV waren somit klar zu verstehen.

Beim Erstellen des Profilings wurde von der Vermittlerin hinterfragt ob es Probleme gibt u. a. bei bundesweiter Vermittlung, als das mit Ja beantwortet wurde u. begründet, war eine nur auf Regional abgestellte Vermittlung ohne weitere Diskussion möglich.

 

Während des Gespräches kam auch nur ein kleiner Hinweis auf eventuelle Leistungskürzungen und das im Zusammenhang mit Vermittlungsangeboten und Aufnahme eines Jobs, wenn es mit der 2. Ausbildung nicht klappen sollte. Da die junge Frau eine abgeschlossene Ausbildung hat, bei der sie aber keinen Vollzeitjob bekommt, weil es nur eine schulische Ausbildung ist ohne genügend Praxiserfahrung, müsste sie dann dem Arbeitsmarkt voll zur Verfügung stehen, mit allen Einschränkungen.

Dieser ganze Passus wurde in der EGV nicht festgeschrieben, da hier voll und ganz auf die 2. Ausbildung abgestellt wurde.

Die Erstellung dieser Eingliederungsvereinbarung, bei der die Betroffene ihre Ideen u. Wünsche mit einbringen konnte und die eben auch Berücksichtigung fanden, war eine Vereinbarung wie es sein soll. Die Vermittlerin ist den Vorgaben, die zur Erstellung einer EGV  und zu deren Abschluss führen sollen kompetent nachgekommen.

Nach Abschluss des Gespräches konnte die erstellte EGV mit nach Hause genommen werden um diese nochmals in aller Ruhe zu überprüfen.

 

Eine Frage stellt sich hier ganz von selbst, wäre das ohne Beistand genau so gelaufen?

 

M. Madaus

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Kommentare: 2

  • #1

    Katy49 (Samstag, 23 April 2011 10:53)

    Es scheinen teilweise eigenartige Menschen auf der Seite unterwegs zu sein. Da habe ich öfters gelesen, dass sich über diese angeblich immer nur negativen Beiträge zu Hartz IV aufgeregt wird, leider kann man ja nun wenige Krümel positiv finden, ist nun mal so. Nun lese ich hier einen positiven Beitrag, bei dem die Vermittlerin als kompetent bezeichnet wird, weil sie anscheinend einen guten Job gemacht hat. Ich wundere mich nun, dass die ewigen Kritiker dieser Seite, hierzu nicht mal etwas verfassen, ist doch selten genug, dass ein Jobcenter-Mitarbeiter mal positiv auffällt.

  • #2

    ali-gegenwind (Samstag, 23 April 2011)


    Naja, dass ist eigentlich ganz einfach. Wird man von seinen Feinden gelobt, muß man etwas falschgemacht haben. Das kann man dann nicht noch an die große Glocke hängen.

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