So

03

Apr

2011

„Arbeit macht frei“ nur zumeist nicht vom Jobcenter

Laut den Hartz IV Gesetzen ist Arbeit grundsätzlich zumutbar, wenn der Hilfebedürftige dazu geistig, seelisch und körperlich in der Lage ist. Hartz IV Empfänger/innen dürfen NICHT einen Job ablehnen, weil er nicht der Ausbildung entspricht, der Arbeitsort weiter entfernt ist als der frühere oder weil die Bedingungen "subjektiv" ungünstig scheinen. Eine zum Teil subjektive Entscheidung fällt jedoch der Vermittler. Auch eine Entlohnung unterhalb des Tariflohns oder des ortsüblichen Entgelts ist nicht von vornherein Grund zur Ablehnung, laut Hartz IV.

Laut Jobcenter sind alle Jobs zumutbar, die zur Verringerung oder Beendigung der Hilfebedürftigkeit führen. Es fragt keiner mehr ob Arbeit sittenwidrig ist, weil die Bezahlung mehr als 30% unter der ortsüblichen Bezahlung liegt, nein Hauptsache diese sogenannten „Sozialschmarotzer“ sind endlich untergebracht.

Nur weg bekommt das Jobcenter die Menschen nicht, denn mit den Bezahlungen der meisten Arbeitgeber, kann keiner sein Leben finanzieren. Das Jobcenter behält so seine Daseinsberechtigung, denn ohne Aufstockung mit Hartz IV, können die meisten nicht leben. Wenn man sich jetzt die sogenannten Eingliederungsvereinbarungen anschaut, die das Jobcenter den Hilfebedürftigen vorlegt, steht dann unter den Leistungen die das Jobcenter erbringen soll:

„Jobangebote nach Marktlage“.

Wie ist die Marktlage und was vermittelt das Jobcenter, wenn es das überhaupt mal tut. Das sind Zeitarbeit, befristete Jobs, prekäre Beschäftigungen aller Art. Vollzeitjobs mit einer Bezahlung von der ein Mensch leben kann u. der Gang zum Jobcenter nicht mehr von Nöten ist, diese Vermittlungen können wir uns nur noch erträumen. Diese ganze Arbeitsmarklage ist gewollt, die Menschen die in Arbeit sind werden ausgenutzt und wenn sie nicht mehr so können oder wollen, ist ja noch der Zeitarbeiter z. B., der die Arbeit für den halben Lohn macht, oder die, die man für noch weniger arbeiten lassen kann.

Hier werden die ersten Gruppen geschaffen, die sich dann gegenseitig unterschwellig oder auch ganz offen bekämpfen, Mobben. Der Verlierer in diesem Kampf ist klar, dass ist der, der noch eine gute Bezahlung hatte, denn wenn das Angebot an Niedriglöhnern so groß ist, dann greifen doch die Arbeitgeber gern zu.

Einige Bevölkerungsteile sind immer noch der Ansicht, Hartz IV-Betroffene haben es gut und wollen keine Arbeit, denn sie leben doch vom Staat. Diese Ansicht ist Dank auch an unsere Medien so etwas von daneben, weil sich auch niemand vorstellen kann, wie schwer es ist eine gerechte Arbeit zu finden. Es ist genug Arbeit da wird getönt, stimmt, aber zu welchen Bedingungen, das hinterfragen die wenigsten. Arbeitgeber kassieren Fördergelder damit sie Einstellungen vornehmen, laufen diese Förderungen aus, ist auch der Arbeitnehmer ein Auslaufobjekt, er landet dann zumeist wieder in Hartz IV. So dreht sich das Karussell auf dem Arbeitsmarkt, Menschen werden hin und her geschoben und immer wieder ist am Ende, der Weg ins Jobcenter.

 

Die Konsequenzen bei abgelehnter Jobannahme sind hart:

 

Bei der ersten „Pflichtverletzung“ (außer Meldeversäumnissen) wird das ALG II um 30 % der maßgebenden Regelleistung gekürzt, bei der zweiten Pflichtverletzung innerhalb eines Jahres (bisher drei Monate) um 60 % der maßgebenden Regelleistung und bei der dritten wird das ALG II (komplette Leistung einschließlich Kosten der Unterkunft, Mehrbedarfe) vollständig gestrichen. Es kann der vollständigen Leistungsentzug in eine Kürzung in Höhe von 60 % der Regelleistung abgemildert werden, wenn der Betreffende sich „nachträglich bereit erklärt, seinen Pflichten nachzukommen“. Bei unter 25 jährigen fallen diese Bestrafungen noch härter aus, da wird gekürzt bis auf null.

Hier besteht ein Zwang sich auch für den geringsten „Obolus“ vermarkten zu lassen, denn es ist alles zumutbar, weil es das Amt und die Politik, die hier mit aller Härte umgesetzt wird, so will.

MINDESTLOHN FÜR ALLE BRANCHEN SOLLTE ENDLICH MÖGLICH SEIN!

 

M. Madaus

 

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Kommentare: 2

  • #1

    Marit (Sonntag, 03 April 2011 21:30)

    Ich habe mir was gesucht es hängt zwar ein halbes jahr weiterbildung dran aber die haben bis jetzt jeden in Arbeit vermittelt wurde uns zu gesichert! Aber das Jobcenter verwehrt uns die Bildungsgutscheine mit der begründung legt uns eine bescheinigung eines Potenziellen Atrbeitgebers vor der euch nach dem halbenjahr einstellt! Welcher Arbeitgeber gibt Dir diesen Schein?

  • #2

    Marit (Donnerstag, 12 Mai 2011 12:58)

    Seid Januar kämpfe ich um einen Bildungsgutschein erst muss ich mich mich mit einen gewissen Herrn Peetz auseinandersetzen dann hatte ich hoffnung durch die Gleichstellungsbeauftragte mehr zu erreichen aber das war auch ein Satz mit X dann hatte ich einen Termin bei Frau Kunze aber die konnte durch einen anderen Kunden nicht beauftragte eine Mitarbeiterin sie zu vertreten die versuchte mir dann ein zu reden das man sicher kein Mensch zweiter Klasse ist und das die Weiterbildungseinrichtungen alles nur schön reden mit ihren wir haben bis jetzt jeden in eine Arbeit vermittelt! Sie wären nur auf das Geld vom Jobcenter aus und mir haben sie dann angeboten doch eine Ausbildung zur Altenpflegerin machen das wäre doch besser und rentabler für Sie! Bloß ich eigne mich nicht zum Altenpfleger ich bewundere viele die das machen ich kann es leider nicht tut mir leid!

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