So

13

Mär

2011

Wird Wohnen Luxus?

Die Kommunen können Leistungen für die Hartz IV Kosten der Unterkunft (KdU) künftig niedriger als bisher und unterhalb der Vorgaben der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts festlegen. Denn den Kommunen soll es über landesgesetzliche Regelungen ermöglicht werden, die Angemessenheit der Wohnkosten in einer kommunalen Satzung selbst neu und abweichend von der bisherigen Rechtslage zu definieren. Dabei sollen erstmals auch abgeltende Pauschalen für Wohn- und Heizkosten möglich sein.

Per Landesgesetz können die Bundesländer Kreise und kreisfreie Städte ermächtigen, aufgrund einer Satzung zu bestimmen wie hoch die Kosten der Unterkunft u. Heizung angemessen sind. Mit anderen Worten, es wird nur noch monatliche Pauschalen geben

 

Bisher sind Pauschalen zur Deckung von Unterkunfts- und Heizkosten verboten. Das BSG begründete die Unzulässigkeit von Pauschalen sowohl inhaltlich (die Kosten sind ihrem Wesen nach für eine Pauschalierung ungeeignet) als auch damit, dass bisher eine gesetzliche Grundlage für Pauschalen fehlte. Zukünftig werden Pauschalen ausdrücklich zugelassen.

 

Grundsätzlich soll darauf geachtet werden, dass auf dem örtlichen Wohnungsmarkt „ausreichend freie Wohnungen zu Verfügung stehen“. Langsam müsste es bei der Politik angekommen sein, dass es Wohnraum für Hartz IV-Kriterien so gut wie nicht gibt, um nicht zu sagen es gibt überhaupt keinen Wohnraum der passt. Hinzufügend wird noch gesagt „die Pauschalierung muss dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit entsprechen (§ 22a Abs. 2 SGB II)“.

 

Das Gesetz enthält nur einige wenige, vage formulierte Vorgaben zum Zustandekommen und zum Inhalt der kommunalen Satzungen (§§ 22a – c SGB II). Insbesondere fehlt es an qualitativen Vorgaben und Kriterien im Sinne von Mindeststandards, die bei der Bestimmung der Angemessenheit der Kosten zu erfüllen sind. Es wird lediglich vorgegeben, dass in den Satzungen Sonderregelungen getroffen werden müssen für Personen mit einem besonderen Bedarf. Dies betrifft beispielsweise Behinderte oder Elternteile, die ihr Umgangsrecht mit ihrem Kind ausüben (§ 22 b Abs. 3 SGB II). Zwar soll bei der Bestimmung der Angemessenheit auch die „Schaffung und Erhaltung sozial ausgeglichener Bewohnerstrukturen“2 berücksichtigt werden. Diese Vorgabe ist aber laut Gesetzesbegründung keine „objektive Rechtmäßigskeitsvoraussetzung“ für den Erlass einer Satzung.

 

Dieser Gesetzentwurf öffnet alle Türen, dass Leistungsberechtigte im Hartz IV, nur noch Wohnungen bekommen, die der prekären Situation entsprechen. Es wird aufgrund dieser Gesetzgebung sollte sie so umgesetzt werden eine „Ghettobildung“ geben.

 

Die bisherige Rechtslage war:

Angemessen sind die Kosten, die das Bundessozialgericht (BSG) für angemessen hält. Zukünftig gilt, sofern von der Satzungsermächtigung Gebrauch gemacht wird: Angemessen sind nur noch die Kosten, die die jeweilige Kommune als angemessen sieht.

 

Bisher mussten in die Berechnung der Angemessenheitsgrenzen als ein Faktor die nach Haushaltsgröße gestaffelten Wohnflächen einfließen, die auch in den Landesgesetzen zur Wohnungsbauförderung gelten (z.B. in der Regel 45 qm für einen Single-Haushalt). Die Kommunen können jetzt nach eigenen Regeln die Wohnraumgröße herabsetzen.

Im Großen und Ganzen zusammengefasst, bedeutet das, liegen die Kosten für Wohnraum über der eventuell festgesetzten Pauschale, zahlt der Leistungsberechtigte aus seinem Regelsatz drauf.

 

Eine Wahnsinn für alle Betroffenen, wie soll aus diesem zusammen geschusterten Regelsatz mit seiner 5 Euro Erhöhung, das alles finanziert werden? Da unsere Kommunen alle leere Kassen haben, werden sie diesen Gesetzentwurf sicherlich nicht außen vor lassen, denn so kann man sich auf Kosten der Armen sanieren. Gesamter Bericht unter:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-absenkung-von-leistungen-fuer-wohnkosten-8900.php

 

M.Madaus

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Kommentare: 10

  • #1

    Marit (Freitag, 18 März 2011 14:51)

    Die erfahrung mache ich gerade ich liege 40,-Euro drüber bin HarzIV empfänger und es liegen wieder steine im weg das Jobcenter stellt sich quer mit denn Umzugskosten und die Genossenschaft muss erst denn Vorstand fragen da die aus erwählte Whg in einer gehobenen gegend liegt! Man fühlt sich wie der letzte Dreck!

  • #2

    Marit (Sonntag, 27 März 2011 11:52)

    So habe gestern schriftlich bescheid bekommen vom Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Sachsenring eG
    mit folgendem Wortlaut:bfür das Arrbeitsamt ist die o.g Wohnung für Sie und ihre Kinder in der Grundmiete unangemessenD.h.Sie müssen jeden Monat zusätzlich ca. 40.00 Euro dafür aufbringen.
    Einer Anmietung kann daher nicht zugestimmt werden.
    Preiswerteren Wohnraum finden Sie im Wohngebiet Ost ( Neubaugebiet in Ernstthal) welcher auch voll vom Arbeitsamt übernommen wird.
    Ich wohne jetzt schon in einer Wohnung wo ich drauf zahle und ich habe damit kein Problem!
    Da sieht man mal das man wie der letzte Dreck behandelt wird und denn Stempel Hartz IV gleich Assi,Arbeitsscheu und Du hast hier nix verloren drauf hat!

  • #3

    ali-gegenwind (Montag, 28 März 2011 21:10)

    Hallo Marit,
    melden Sie sich bitte einmal bei uns oder senden Sie uns Ihre E-Mailadresse über das Kontaktformular. Wir würden gern etwas gegen diese Wohnungsbaugenossenschaft unternehmen.

  • #4

    Marit (Dienstag, 29 März 2011 18:56)

    marit.patzeltczech@googlemail.com

  • #5

    Marit (Donnerstag, 31 März 2011 13:24)

    Also was ich in der letzten Zeit erlebe ist der absolute hohn hier erst Wird man von der einen Wohnungsgenossenschaft abserviert bekommt man heute die nächste absage die Wohnung ist leider schon vermietet und die gute Frau hätte Urlaub gehabt und keine Zeit ihre Mitarbeiter darüber zu informieren das die Wohnung vermietet ist! Was hat man denn Leuten getan nur weil man nicht ins Ernstthaler Getto möchte weil man hier unten in der Stadt alles hat! Ich fühle mich in Hohenstein-Ernstthal einfach nicht mehr wohl überall wird man behandelt wie ein Assi,Arbeitsscheuer,Schwerverbrecher,!

  • #6

    Marit (Freitag, 01 April 2011 13:08)

    Großzügige 4-Raum-Wohnung mitten im Grünen!
    Wohnung Objekt Nr.: 2070 / 59 / 39
    Anschrift
    Fritz-Heckert-Siedlung 59
    09337 Hohenstein-Ernstthal
    Ortsteil: Hohenstein
    2. Obergeschoss

    Standort zeigen...

    Größe
    4 Zimmer
    69.28 m² Wohnfläche

    Ja, diese Wohnung interessiert mich!
    Ihr Ansprechpartner:
    Frau Irmscher
    e-mail: info@wg-hot.de
    Telefon: 03723/497315
    Fax: 03723/497326

    www.wg-hot.de
    Ausstattung
    Objektzustand: vollsaniert
    Bad: WC, Wanne, Fliesen: voll gefliest
    mit Fenster
    Küche: Elektroanschluss
    mit Fenster
    Heizung: Fernheizung
    TV-Anschluss:
    Telefon:
    Haustiere: Kabel
    vorhanden
    auf Anfrage
    Nebengelass: Keller
    Preise
    Kaltmiete:
    Kaltmiete pro m²:

    Betriebskosten:
    Heizkosten:

    Gesamtmiete:

    Kaution:
    335,00 €
    4,84 €

    76,00 €
    83,00 €

    494,00 €

    keine

    Bemerkungen
    Das Objekt ist verfügbar ab sofort.
    Sehr ruhiges Wohngebiet mit viel Grün! Die Innenstadt von Hohenstein-Ernstthal ist fußläufig in ca. 10 min zu erreichen! Die Wohnung ist komplett renoviert!
    So steht das Angebot heute immer noch auf der Seite von der Wohnungsgenossenschaft und mir wurde gestern via Telefon mitgeteilt das diese Wohnung vermietet ist wie darf ich das verstehen?

  • #7

    Marit (Dienstag, 12 April 2011 15:55)

    Also mittlerweile sind wir soweit das ich das gefühl habe das ich aus Hohenstein-Ernstthal verekelt werden soll beide Wohnungsgenossenschaften stellen sich quer wenn es um Wohnraum anfragen geht auch andere Vermieter haben keinen passenden Wohnraum und der passenden kaltmiete 308,- Euro! Aber das das dem hiessigen Bürgermeister egal ist verwundert mich schon etwas denn er meint wenn es mir nicht passt soll ich wegziehen! Es ist nur noch peinlich wie man behandelt wird!

  • #8

    Marit (Mittwoch, 13 April 2011 21:03)

    So nun ist es amtlich die beiden Wohnungen sind vermietet und ich sitze mit meinen beiden Kindern in der Wohnung fest wo mir im Januar die gesamte Foderfront dank Schneeschmelze abgesoffen ist und nun sich der Schimmel breit macht! Der Vermieter des Hauses ist in Insolvenz und sämtliche Firmen weigern sich hier in dem Haus was zu machen da der gute überall Schulden hat!

  • #9

    Marit (Montag, 16 Mai 2011 08:56)

    Endlich weiß ich wem wir in Hohenstein-Ernstthal das zu verdanken haben das ALG II;Sozialhilfeempfänger alleinstehend,Alleinerziehend oder als Familie keinen passenden Wohnraum für uns finden! Danke Frau Bretschneider vom Sozialamt Landkreis-Zwickau und die Arge das habt ihr fein gemacht so kann man das auch machen! Und dann wundern das viele durch drehen oder gesundheitlich dran kaputt gehen! Tauscht mit uns mal die Seiten lebt unser Leben um erst mal zu fühlen wie das ist wenn man nix passendes findet!

  • #10

    Marit (Freitag, 27 Mai 2011 20:08)

    Werte Frau Madaus was ist dran an dem gesetz vom januar 2010 mit der neuen gesetzes regelung der wohnraum größen? Weil ich finde in hohenstein keine wohnung die einzige wohnung die ich gefunden habe ist 80 qm groß kostet 540,- euro warm und die vermieter bräuchten eine zusage vom amt das das amt die miete zahlt! ich habe denn team leiter herrn lindner vor kurzen am telefon gehabt er ist der meinung nur weil ich ihn drauf aufmerksam gemacht habe das mir laut 2010 eine größe von 80 qm zu steht würde ich dem jobcenter widersprechen! ich komme einfach nicht weiter bei meiner anwältin liegen genug klagen wegen dem wohnungsproblem vor!

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