So eine Pressemeldung des Deutschen Mieterbundes vom 23.02.2011. Der Mieterbund-Direktor wendet sich hierin gegen die neue Regelung, dass die Kommunen und Landkreise berechtigt sind, Pauschalen für Miete und Heizkosten festlegen zu dürfen.
Der Mieterbund-Direktor appelliert an die Länderparlamente, keine dahingehenden Gesetze zu erlassen. Dies ist ein Vorstoß in die richtige Richtung, wenn auch so ein Apell ungehört verhallen wird. Tatsächlich ist es so, dass auf alle ALG II-Bezieher in Sachen Unterkunftskosten eine mehr oder weniger große Katastrophe zukommen wird. Erleben wir doch schon heute, dass sich die Arbeitszentren und Landkreise einen Dreck um Gesetze oder irgendeine Rechtsprechung scheren. Ziel ist und bleibt die Einsparung und da werden die Betroffenen eben betrogen, oder im Jargon der Arbeitszentren, „Da haben wir eben eine andere Auffassung“.
Für den Landkreis Zwickauer Land erfährt man zum Beispiel aus der „Freien Presse“ vom 01.03.2011, dass sich das Defizit im Haushalt 2011 mit 1,6 Millionen Euro, verdoppelt hat. Bei den geplanten Einsparungen kommt man unter anderem auch auf die glorreiche Idee. 310.000 Euro weniger für Hartz-IV-Mieten einzuplanen. Wie aber will ich denn einsparen, wenn ein fester, gesetzlich gesicherter, Bedarf besteht? Da bis jetzt schon an gesetzlichen Vorgaben und an der Rechtsprechung vorbei einfach nach Kassenlage bewilligt wird, könnten Betroffene noch mehr als jetzt schon betrogen werden. Die jetzige Verwaltungsvorschrift des Zwickauer Landes ist nach Aussage des Sozialgerichtes Chemnitz Null und Nichtig und man kann nur jedem raten, dessen Kosten der Unterkunft und Heizung nicht in voller Höhe übernommen werden, rechtliche Schritte einzuleiten. Und hören sie nicht auf Aussagen der Arbeitszentren-Mitarbeiter. In den allermeisten Fällen wird ihnen eine Lüge aufgetischt.
Angesichts der klammen Kassen wird es bestimmt nicht lange dauern, dass der Landkreis vom nun eingeräumten Recht, Pauschalierungen vorzunehmen, Gebrauch macht und die Unterkunftskosten drastisch sinken werden. Da wird ein mancher ALG II-Bezieher einen großen Teil der Regelleistung aufwenden müssen, um ein Dach über dem Kopf zu haben. Mit der Gewissheit, dass Fußballer im Winter durch die Rasenheizung keine kalten Füße bekommen, oder das eine oder andere Prestige-Objekt entsteht, kann man doch auch damit leben, oder?
A. Pianski
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg







