Mi
02
Mär
2011
Zusammenfassung der bisherigen Wochen in 2011
In Cloppenburg war einiges los, oder besser gesagt in Bewegung. Auch die ARGE, sorry – die heißen ja seit dem 01.01.2011 alle Jobcenter. Soll angeblich einen moderneren Klang haben, und unser deutsches Wortgut, das immer mehr dem Anglizismus verfällt, ergänzen.
Allerdings frage ich mich dann, wenn man schon die Jobcenter modernisieren will, warum man dann nicht diese gänzlich abschafft und zu einem modernen, schon längst überfälligen Grundeinkommen, wechselt. Wenn ich mir das so recht überlege was da an „Euronen“ eingespart werden kann, dann ist die Schließung aller Jobcenter schon längst überfällig. Die Arbeitnehmer dieser schikanösen Verwaltungsapparate brauchen keine Angst vor der Arbeitslosigkeit haben, denn sie erhalten dann ja das moderne Grundeinkommen.
Aber das nur am Rande. Nun zu den eigentlichen Themen.
Unbemerkt von den Cloppenburger Hartz-IV-Beziehern wurde in den Richtlinien für die Kosten der Unterkunft der Betrag für die Heizkosten von 1,07 €/qm auf stolze 1,25 €/qm mit Wirkung ab dem 01.01.2011 angehoben. Auf Grund der enorm gestiegenen Kosten für die Heizenergie war diese Erhöhung allerdings längst überfällig.
Das war aber auch schon alles bzgl. der Änderungen dieser Richtlinien. Leider wurden alle anderen Punkte der alten Richtlinien für die Zukunft wieder übernommen. Dabei sind darin etliche Punkte gesetzwidrig, und widersprechen einer Vielzahl von Urteilen und Beschlüssen der Sozialgerichts-barkeit, einschließlich der Urteile des Bundessozialgerichts. Ich kann hier nur jedem ans Herz legen, diese Richtlinien so nicht zu akzeptieren, und erst recht nicht zu unterschreiben. Auch dann nicht, wenn der Sachbearbeiter des Jobcenter (zukünftig JC abgekürzt) dies von Ihnen verlangt.
Die Mietobergrenzen, die in den Richtlinien manifestiert sind, entsprechen nicht mehr den heutigen, am Markt gängigen, Mietpreisen. Durch die Variante, dass lediglich die Bruttokaltmieten genannt werden, ist es für die Wohnungssuchenden unmöglich im Rahmen der Produkttheorie eine geeignete Wohnung zu finden. Abgesehen von der Wohnungsgröße und der Personenzahl für die Wohnung, sollen die Nettokaltmiete, die kalten Nebenkosten (Betriebskosten) und die Heizkosten für jeden ersichtlich sein.
Laut dem Deutschen Mieter Bund e.V. lag die Summe aller Nebenkosten, also inklusiv der Heizkosten, für das Kalenderjahr 2008 im Durchschnitt bei 3,02 Euro/qm. Ziehen wir davon die Heizkosten, die lt. den Cloppenburger Richtlinien da noch bei 1,07 €/m² lagen ab, dann blieben für die Betriebskosten noch 1,95 €/m² über. Das ist also der Durchschnittswert der kalten Nebenkosten für die alten Bundesländer pro Quadratmeter.
Hier ein Beispiel nach den Cloppenburgern Richtlinien für einen 3-Personen-Haushalt:
- 3-Zimmer mit max. 75 qm zu einer Bruttokaltmiete von 409,00 € = 5,45 €/m²
- von diesem Betrag 5,45€/m² müssten jetzt 1,95 €/m² für die Betriebskosten in Abzug gebracht werden.
- Damit verbleibt eine Nettokaltmiete von 3,50 €/m²!!!
Der Durchschnittswert der Cloppenburger Wohnungen für diese Wohnungsgröße liegt laut Mietspiegel von www.Immowelt.de im Dezember 2010 bei 5,51 Euro pro qm für die Nettokaltmiete (min. 3,72 €/m² – max. 6,75 €/m², siehe Anlage).
Ich persönlich kann mir kaum vorstellen, dass im Kreis Cloppenburg Wohnungen in der Größe zu diesem Preis anzumieten sind. Damit dürfte bewiesen sein, dass die Richtlinien des Kreises von der Realität des Wohnungsmarktes weit entfernt sind.
Hinzu kommen, wie bereits weiter oben erwähnt, die gesetzeswidrigen Passagen. Im einzelnen sind dies z.B. die Umzugskosten. Bei einer Umzugsaufforderung durch das JC (bisherige Wohnung zu teuer), bei Vergrößer- und Verkleinerung einer Familie, Umzug aus gesundheitlichen Gründen, bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit und anderen wichtigen Umzugsgründen, muss das JC sämtliche Umzugskosten übernehmen. Dazu gehören u.a. alle Kosten bei der Wohnungssuche, Kaution, Renovierungskosten der alten und neuen Wohnung, die reinen Umzugskosten (LKW, Spedition) und alle weiteren Kosten (z.B. neue Arbeitsplatte für die Küche, neue Gardinen weil die Alten nicht mehr passen usw., usw.).
Selbst die Provision für einen Makler muss das JC übernehmen. Das aber auch nur dann, wenn nur ein Makler über eine angemessene, oder annähernd angemessene Wohnung verfügt.
Mal abgesehen von der „gigantischen“ 5,00 Euro Regelsatzerhöhung und dem zusätzlichen Bildungspaket, müssen alle ALG-II-Empfänger weitere gravierende Einschnitte ihrer, im Grundgesetz festgelegten Rechte, hinnehmen. Wir, als Arbeitsloseninitiative Gegenwind e.V. raten Ihnen gegen alle Leistungs- und Änderungsbescheide sofort Widerspruch einzulegen, da die Regelsatzerhöhung mit den Vorgaben des Urteils durch das Bundesverfassungsgericht vom 09.02.2010 nicht übereinstimmt. Nicht nur das keine Übereinstimmung vorhanden ist, nein, das Urteil wurde sogar bewusst falsch interpretiert und mit Füßen getreten.
Gleiches trifft auf die Anrechnung des Elterngeldes zu. Alle Bezieher des Elterngeldes, die auch gleichzeitig das ALG II erhalten, sollten gegen die Anrechnung des Elterngeldes Widerspruch einlegen, da dies gegen das Gleichstellungs- und Grundgesetz verstößt.
Sollten Sie nicht wissen wie man einen Widerspruch schreibt, dann kommen Sie zu uns in die Sprechstunde. „Hier werden Sie geholfen!“
Erstaunlich ist der derzeitige Andrang in unserer Cloppenburger Sprechstunde. Waren es in 2010 durchschnittlich 8 Hilfesuchende an einem Sprechtag, so ist die Anzahl der Hilfesuchenden in 2011 bereits auf 11 Personen in 2011 im Schnitt angestiegen.
Auch der Schritt, Hilfesuchenden über ein Grundlagenseminar ihre Rechte beim Bezug von Hartz IV näher zu verdeutlichen, war ein großer Erfolg. Daher werden wir dieses Seminar am
Samstag, den 26. März 2011 von 09 bis 18 Uhr
in unserem Räumen beim DGB in der Soestestr. 10 wiederholen.
In weiteren, separaten Seminaren, werden wir dann noch ganz speziell auf die Bereiche
Kosten der Unterkunft, Sanktionen, Auf- und Rückrechnungen durch das JC, Mehrbedarfe, Eingliederungsvereinbarung, den Beistand, die Rechtsmittel wie Widerspruch und Klage, und ganz besonders auf die Sonderregelungen für unter 25-Jährige
eingehen. Diese Themen werden wir dann auch durch Urteile der Sozialgerichte untermauern und näher erläutern. Die Termine für diese Seminare werden wir rechtzeitig an dieser Stelle und in der Presse veröffentlichen.
Ganz besonders freue ich mich darüber, dass inzwischen einige unserer Mitglieder auch aktiv mitarbeiten. Seit dem 01.01.2011 ist die Anzahl unserer Mitglieder schon wieder um acht Neue in Cloppenburg angewachsen.
Die weiteren Aussichten für das restliche Jahr zeigen schon jetzt, dass unsere Hilfe immer mehr in Anspruch genommen wird. Das ist aber auch gut so, denn alle sollen ihre Rechte gegenüber der Leistungsbehörde durchsetzen können.
Hans-Jürgen Reglitzki
Mietspiegel Cloppenburg Wohnungen
Dieser Mietspiegel von immowelt.de ist kein offizieller Mietspiegel der Stadt/Gemeinde Cloppenburg
Cloppenburg: Entwicklung der Monatsmieten Wohnungen
Tendenz:
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Mietspiegel Cloppenburg, Entwicklung der Monatsmiete Wohnungen
Hinweis:
Die Daten für den Mietspiegel Cloppenburg (Preise in €) sind nicht repräsentativ für den deutschen Immobilienmarkt. Sie basieren auf einer Auswertung der über das Immobilienportal www.immowelt.de angebotenen und nachgefragten Immobilien.
Kommentare: 1
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#1
Ist ja echt astronomisch-hyper-mega , wie sich die Anzahl der Hilfesuchenden bei euch entwickelt hat!!! Das spricht natürlich eindeutig für euren Einfluss und eure Kompetenz!

Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






