So
13
Feb
2011
Wegfall des Armutsgewöhnungszuschlages per 01.01.2011
An dieser Stelle sei noch einmal darauf hingewiesen, dass der so genannte Armutsgewöhnungszuschlag, das ist der zweijährige Zuschlag vom Übergang ALG I zu ALG II zum Jahresende 2010 ersatzlos weggefallen ist.
Dabei kann es aber sein, dass etlichen Betroffenen zusätzliche Belastungen entstanden sind, da sie nicht mehr rechtzeitig ihre Gebührenbefreiung für Januar 2011 beantragen konnten. Denn mit Wegfall dieses Zuschlages steht jedem ALG II-Bezieher die Befreiung von der GEZ zu.
Wer seinen Bewilligungsbescheid, oder seinen Änderungsbescheid erst in 2011 bekommen hat, oder die letzten Tage in 2010, der sollte unbedingt den Rechtsweg beschreiten. Die Chancen vorm Sozialgericht die GEZ Gebühren für Januar 2011 zurückzubekommen stehen dabei nicht schlecht. In Anbetracht der vielen Kürzungen und Entrechtungen bei Hartz IV sollte man auch selbst nicht auf kleinste Summen, die einem zustehen, verzichten.
A. Pianski
Kommentare: 1
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#1
Du sprichst mir aus der Seele.Kürzungen gehen so still und leise von statten.
Möglichst unbemerkt von der Öffentlichkeit.Warum nur? 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






