Mi

09

Feb

2011

Hartz IV – Job-Center Wilhelmshaven – Kosten der Unterkunft

Wir wurden gebeten, diesen Aufruf für Wilhelmshavener ALG II Bezieher zu veröffentlichen, was wir an dieser Stelle gern tun.

Betreff: Hartz IV – Job-Center Wilhelmshaven – Kosten der Unterkunft

 

Eilig! Betroffene sollten sofort handeln!

 

Im Dezember 2010 wurde der langjährige Rechtsstreit um die Kosten der Unterkunft (KdU) in Wilhelmshaven endlich durch einen Vergleich beigelegt. Für die Jahre 2007 bis 2009 stehen jetzt endgültig folgende Mietobergrenzen fest:


für einen 1-Personen-Haushalt:  286 Euro

für einen 2-Personen-Haushalt:  332 Euro

für einen 3-Personen-Haushalt:  397 Euro

für einen 4-Personen-Haushalt:  458 Euro

für einen 5-Personen-Haushalt:  506 Euro


Es handelt sich um die Brutto-Kaltmiete, also um den Mietzins plus Nebenkosten, aber ohne Heizkosten.


Diejenigen, deren Miete in diesen Jahren höher als der vom Job-Center bewilligte Betrag war und die gegen die zu geringen KdU Widerspruch eingelegt und geklagt haben, bekommen jetzt die von ihnen selbst aus dem Regelsatz gezahlten Mietanteile bis zur Höhe der jetzt festgesetzten Mietobergrenzen erstattet.


Diejenigen, die sich nicht juristisch gewehrt haben, können jetzt noch schnell einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen..

Das sollten sie jetzt aber sofort, am besten noch heute, tun. Denn unter den Themen, die derzeit im Vermittlungsausschuss verhandelt werden, ist genau dieser Paragraf.

 

Nach dem Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Gesetz zur Ermittlung von Regelbedarfen und zur Änderung des Zweiten und Zwölften Buches Sozialgesetzbuch vom 20.09.2010 sind erhebliche Änderungen des Sozialgesetzbuches II beabsichtigt.

Bei näherer Betrachtung sind massive Einschnitte in die bisherigen rechtlichen Möglichkeiten der Antragsteller geplant. Dazu ist u.a. die Neufassung des § 40 SGB II in der Planung. Dieser soll dann lauten:

„…§ 40 Anwendung von Verfahrensvorschriften

(1) Für das Verfahren nach diesem Buch gilt das Zehnte Buch. Abweichend von Satz 1 gilt § 44 Absatz 4 Satz 1 des Zehnten Buches mit der Maßgabe, dass an Stelle des Zeitraums von vier Jahren ein Zeitraum von einem Jahr tritt…”

In den Übergangsvorschriften (§77) sind dazu keine Sonderregelungen geplant. Dies bedeutet, dass mit Erlass des Gesetzes die Regelung sofort Anwendung findet. (Quelle: www.tacheles-sozialhilfe.de)

 

Beispielrechnung: Wer als Einzelperson 286 Euro Miete oder mehr gezahlt hat, aber nur 265 Euro vom Job-Center erstattet bekommen hat, kann sich durch einen schnell gestellten Überprüfungsantrag 756 Euro zurückholen..

Sobald der Vermittlungsausschuss seine Arbeit abgeschlossen hat, gibt es die 4-Jahre-Regelung nicht mehr, und die Jahre 2007 bis 2009 können durch einen solchen Antrag nicht mehr erfasst werden.

 

Also: Beeilt euch, und sagt es den Betroffenen, die ihr kennt!

 

So könnte ein Überprüfungsantrag lauten:

 

Fritz XXXXX

XXXXXstraße XXX

XXXXX Wilhelmshaven

BG-Nr. XXXXX

 

An das Job-Center

Herderstraße 10

26382 Wilhelmshaven

 

 

 

Überprüfungsantrag gemäß § 44 SGB X

 

Hiermit beantrage ich die Überprüfung sämtlicher Bescheide für die Bewilligungszeiträume 2007 bis 2009 hinsichtlich der Kosten der Unterkunft.

Im Dezember 2010 wurde vor dem Landessozialgericht ein Vergleich  bezüglich der Kosten der Unterkunft in den Jahren 2007 bis 2009 geschlossen. Demzufolge war für meine Bedarfsgemeinschaft eine Bruttokaltmiete bis zur Höhe von (entsprechende Zahl, s.o.) zu erstatten. Ich habe jedoch nur KdU in Höhe von ... erhalten.

 

Wilhelmshaven, den XXXX. Februar 2011

 

Fritz XXXXX

 

 

Den Antrag am besten persönlich am Empfang des Job-Centers abgeben, eine Kopie mit Eingangsvermerk versehen lassen!

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