Fr

28

Jan

2011

Abartig Teil 2

Bundesregierung: Hartz IV Sanktionen gegen Schwangere rechtmäßig. Jobcenter können mit Rückendeckung der Bundesregierung schon Ungeborene sanktionieren.

Unglaublich was uns diese Bundesregierung alles zumutet, kaum ist ein kritischer Beitrag fertig geschrieben, muss der Nächste folgen. Die Linke und ihr Chef Klaus Ernst haben sich in diesem Fall sehr schnell geregt und eine Anfrage an die Bundesregierung gestellt, hier der Wortlaut:

 

„Wie begründet die Bundesregierung die Zuweisung von Ein-Euro-Jobs an Schwangere und deren Sanktionierung vor dem Hintergrund der gesetzlichen Zweckbestimmung von Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung (AGH-MAE) nach § 16d SGB II in Verbindung mit Abs. 1 SGB II, wonach die Zuweisung von Eingliederungsmaßnahmen, wie 1-Euro-Jobs, nicht nur an den Zweck der „Eingliederung in Arbeit" gebunden ist, sondern auch „die individuelle Lebenssituation, insbesondere die familiäre Situation" zu berücksichtigen ist und welchen Sinn macht es dann aus Sicht der Bundesregierung, Schwangeren 1-Euro-Jobs zuzuweisen, wo doch absehbar ist, dass sie spätestens mit Eintreten in den gesetzlichen Mutterschutz nicht mehr dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen können, dies vor dem Hintergrund, dass in den vergangen Tagen mehreren Schwangeren im ALG II-Bezug vollständig die Leistungen gekürzt wurde und vom Jobcenter eine Verkürzung der Sanktionen verwehrt wurde, weil durch die Sanktionierung ein „Interesse für die Allgemeinheit" besteht.

 

Die Antwort der Bundesregierung, hier auch insbesondere, die des BMAS unter der Übermutter Ursula von der Leyen. Alle Bezieher von Leistungen im Bereich Hartz IV sind dazu angehalten, jede Arbeit und jede Maßnahme anzunehmen. Eine Schwangerschaft an sich, führt noch zu keiner Unzumutbarkeit, Einzelfälle sind unter Umständen zu berücksichtigen. Diese Bundesregierung bestehend aus den schwarz/gelben Gruseltypen, bei denen der Mensch erst anfängt wenn er Tausende auf dem Konto hat, entscheidet so:

 

Eine Schwangerschaft an sich führt noch nicht zur Unzumutbarkeit, zu berücksichtigen sind alle Umstände des Einzelfalls.“ Somit erkennt die Koalition keinen Grund, Schwangere oder auch Hochschwangere nicht zu sanktionieren. „Soweit es sich um eine zumutbare Arbeitsgelegenheit handelt, führt die Ablehnung dieser Tätigkeit zu einer Sanktion nach § 31 SGB II, wenn Leistungsberechtigte keinen wichtigen Grund für ihr Verhalten nachweisen.“

 

Diese Antwort der Bundesregierung ist eine Schande, hier wird schon bei Ungeborenen entschieden, wo sie einmal hingehören! Es verschlägt einem die Sprache über so viel Abgehobenheit einer Handvoll „Menschen“ die über unser Wohl und Wehe entscheiden.

 

M. Madaus

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading