Mo
17
Jan
2011
Betrug durch die Jobcenter des Landkreises Zwickau.
Seit längerer Zeit kommen ständig Betroffene in unsere Infosprechstunden, bei denen man die Betriebskostenabrechnung vom Vermieter nicht voll übernimmt. Es wird dann großspurig vorgerechnet, wieviel der Hilfebedürftige im Jahr schon mit der Warmwasserpauschale aus der Regelleistung, Warmwasser bezahlt hat. Demgegenüber wird das warme Wasser aus der Betriebskostenabrechnung gestellt und den Rest soll dann der Hilfebedürftige selbst tragen.
Es wird somit die Betriebskostenabrechnung nicht in voller Höhe erstattet, mit dem Argument, dass warmes Wasser aus der Regelleistung zu bezahlen sei. Wir haben mehrfach darauf hingewiesen, auch an dieser Stelle, dass dies nicht zutreffend ist und dass man gegen solche Machenschaften Rechtsmittel einlegen soll. Zumindestens die, die in unserer Infosprechstunde waren, haben dies getan.
Als Pauschale zahlt jeder der sein warmes Wasser nicht selbst erwärmt einen gewissen Betrag im Monat, der von den Kosten der Unterkunft abgezogen wird. Erfasst der Vermieter die konkrete Energiemenge, die zur Erwärmung des Wassers benötigt wird, müsste in der Tat der Hilfebedürftige das warme Wasser aus dem Regelsatz bezahlen. Da dies aber in den allermeisten Fällen nicht so ist, es wird lediglich die Wassermenge gemessen und mit einer Formel umgerechnet, muss diese Kosten das Jobcenter übernehmen. Dass wissen auch die Mitarbeiter in den Jobcentern, wie uns schon bestätigt wurde. Bei der Ablehnung handelt man einzig und allein auf Weisung von oben.
In einem aktuellen Fall bekam eine Hilfebedürftige, wie es so üblich bei einer Klage vorm Sozialgericht ist, die Eingangsbestätigung, dass die Klage aufgenommen wurde und gleichzeitig zur Kenntnisnahme eine Hinweisverfügung, gerichtet an das Jobcenter, die wir anschließend im Wortlaut wiedergeben wollen.
Mit dieser Hinweisverfügung wird dem Jobcenter unmissverständlich klargemacht, dass es so nicht geht. Da die Geschäftsleitungen und ihre Justiziare das angesprochene Urteil des BSG vom 27.02.2008 kennen, muss man vermuten, dass hier mit erheblicher krimineller Energie Betrug zum Nachteil vieler hunderter Hilfeempfänger begangen wird. Das Geschäftsleitungen dieser Jobanstalten nicht so zimperlich sind, wenn es um ihre Interessen und deren Durchsetzung geht, das bestätigte im Übrigen auch Herr Klaus Große, Geschäftsführer des Jobcenters Zwickau Stadt. Stimmt die Aussage, die er der Freien Presse gegenüber gemacht hat, ist es eine glatte Lüge, dass er uns persönlich und höflichst aufgefordert hat, unseren Stand vor der ARGE abzubauen, der lediglich aus einem Klappstuhl bestand (Lach). Daraufhin erfolgte bekanntermaßen das Verbot der Stadt Zwickau, Flyer vor dem Jobcenter zu verteilen. Der Fisch stinkt immer vom Kopf her, sagt ein Sprichwort und da kann man noch weiter in der Hierarchie gehen, denn die Kosten der Unterkunft sind Sache der Kommunen und hier im speziellen des Landkreises mit seinem Landrat Herrn Scheurer. Wie zu vermuten ist, dürfte er letztendlich die Verantwortung dieses kriminellen Handelns tragen.
Erstaunlich ist nur, dass aus der Richtung der Parteien und der vielen Wohlfahrtsverbände und gemeinnützigen Vereine alles so hingenommen wird. Hier könnte man glatt denken, Hartz-IV-Bezieher interessieren niemanden, außer man kann durch sie Gewinn generieren. Selbst offensichtlicher Betrug staatlicher Stellen hebt hier niemanden mehr an, auch nicht die, für die es eigentlich eine Steilvorlage sein müsste.
A. Pianski
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg








