Sa

15

Jan

2011

Weggezaubert

Bei Herrn Geduldig kommt ein neuer Bewilligungsbescheid ins Haus.

Herr Geduldig hat noch nicht so lange ALG II, also schaut er sich den Bescheid an und will nicht so richtig glauben was er da sieht. Der Auszahlungsbetrag den die ARGE, neu Jobcenter berechnet hat ist um 160 EURO gekürzt.

Herr Geduldig überlegt und dann stellt er fest, das kann doch der Summe nach, das Übergangsgeld/Armutgewöhnungszuschlag von ALG I zu ALG II sein. Aber wieso, das Gesetz welches die Änderungen beinhaltet ist doch noch nicht rechtskräftig?

 

Herr Geduldig geht in sein Jobcenter um seine Leistungssachbearbeiterin zu fragen. Ja nun hat er aber ein Problem, seine Sachbearbeiterin in so eine Falle laufen zu lassen ist schon nicht ganz fair. Denn die Sachbearbeiterin kann und soll oder darf o. ä. Herrn Geduldig die Sachlage nicht genau erklären.

Sie sagt nur so viel, wir haben da eine Anweisung der BA, wir dürfen das aufgrund des HbeglG, was ist denn das, fragt Herr Geduldig.

 

Die Antwort, das ist das Haushaltsbegleitgesetz. Hier hat die BA eine Hintertür gefunden und will den Leistungsbeziehern somit, ohne Skrupel in die Taschen greifen.

 

Also mit anderen Worten die BA umgeht die Novellierung des Gesetzes zu den Änderungen im Bereich SGB II, indem sie durch die Hintertür den Leistungsbeziehern glaubhaft machen will, das ist beschlossen.

 

Der Wegfall des Übergangsgeldes ist keineswegs beschlossen. Der Bundesrat hat dem Wegfall des Zuschlages nach § 24 SGB II am 17.12.2010 nicht zugestimmt. Die Streichung des Zuschlags ist rechtswidrig, dagegen sollte jeder Betroffene Widerspruch, Überprüfungsantrag oder Eilantrag/Klage beim zuständigen Sozialgericht einlegen.

 

Es muss hier die Rechtmäßigkeit und Verfassungskonformität geprüft werden. Jeder sollte sich hier seine Rechte sichern, denn noch sind diese Dinge im Vermittlungsausschuss anhängig und kein novelliertes Gesetz!

 

M. Madaus

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Kommentare: 3

  • #1

    Michael (Sonntag, 16 Januar 2011 21:08)

    Die Abschaffung des § 24 SGB II steht im Haushaltbegleitgesetz. Ebenso der Wegfall des RV Zuschusses und die Regelung zur Anrechnung des Elterngeldes. Dieses Gesetz ist noch 2010 in Kraft getreten

  • #2

    Maik (Montag, 17 Januar 2011 08:38)

    Gruß Dich Michael,

    ich muss Dir an dieser Stelle Recht geben. Frau M. hat hier nicht richtig recherchiert. Das ganze Ding ist rechtskräftig seit 2010 und der jetzige Vermittlungsausschuss hat keinerlei Entscheidungsbefugnis über den Wegfall des Zuschlages.

    Dennoch handelt es sich um eine Sauerei, da gerade Menschen über 50J. so ganz schnell Richtung Alterarmut fallen.

    Sehr traurig diese Art von Politik.

  • #3

    M. Madaus (Montag, 17 Januar 2011 11:54)

    Die Übergangsleistungen vom Arbeitslosengeld I zu Hartz IV wurden gestrichen. Hier hat man ohne viel Öffentlichkeit ein Gesetz durch die Hintertür eines anderen Gesetzes geändert. Das 1. Gesetz hat sich einer eingehenden demokratischen Prüfung durch das Parlament entzogen. Hier ist klammheimlich ein Teil der SGB II-Novellierung, getarnt durch das Haushaltsbegleitgesetz (HbeglG), durch das Parlament gemogelt worden.
    Die Devise, die Hartz IV-Betroffenen durchschauen das eh nicht ist der Eindruck erweckt worden, als sei am 17 Dezember die Gesetzesnovelle von Hartz IV im Bundesrat nicht gescheitert sondern verabschiedet worden. Dass, am 9. Dezember das Haushaltbegleitgesetz verabschiedet wurde wird unter den Teppich gekehrt. Weil man hier schon einige Änderungen untergeschoben hat: Wegfall RV-Beiträge, Elterngeld u. eben § 24 SGB II. www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-uebergangsleistung-gestrichen-652.php alles genau nachzulesen unter diesem Link.

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