Fr

17

Dez

2010

Kosten der Unterkunft im Einzugsgebiet des Sozialgerichtes Chemnitz

Alle, für die das SG Chemnitz zuständig ist, gibt es eine frohe Botschaft. Sämtliche Verwaltungsvorschriften der ARGEn entsprechen nicht den Anforderungen an eine sachgerechte Ermittlung für die Kosten der Unterkunft und werden, so die Ausführungen der Richterin Fischer in einer Verhandlung, vom SG Chemnitz nicht anerkannt.

Am Donnerstag hatte ich die Gelegenheit an zwei Verhandlungen teilzunehmen, in denen die Kosten der Unterkunft eine Rolle spielten. Im ersten Fall machte die Richterin Fischer in ihren Ausführungen klar, dass sämtliche Verwaltungsvorschriften der Landkreise und Städte, für die das Sozialgericht Chemnitz zuständig ist, den Anforderungen an eine sachgerechte Ermittlung der Kosten der Unterkunft, nicht entsprechen. Die Richter am SG Chemnitz seien sich daher einig, dass diese Verwaltungsvorschriften keinen Maßstab bilden können. Als Maßstab für die Kosten der Unterkunft kommt stattdessen die Wohngeldtabelle, rechte Spalte, plus 10% zum Ansatz.

 

Im zweiten Fall bestätigte auch dort die Richterin, dass bei der Berechnung der Kosten der Unterkunft die Wohngeldtabelle heranzuziehen ist. Dies betraf im ersten Fall die ARGE Chemnitz und im zweiten die ARGE Chemnitzer Land. In beiden Fällen akzeptierten die Vertreter der ARGE diese Vorgehensweise und gaben auch zu verstehen, dass dies ihnen sehr wohl bekannt ist. Und dennoch setzen die ARGEn bei den Betroffenen ihre Verwaltungsvorschriften durch, ganz so nach dem Motto, wer vor Gericht geht bekommt halt Recht und wer nicht hat Pech gehabt. Da viele nicht vor Gericht gehen hat der Landkreis oder die Stadt immer noch gespart.

 

Was bedeutet dies nun für ALG II BezieherInnen? Es sollten alle prüfen, ob sie die vollen Kosten der Unterkunft erstattet bekommen. Wenn nicht, sollten sie für aktuelle Bescheide sofort Widerspruch einlegen. Für bis zu 4 Jahre zurückliegende Bescheide können sie einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen. Hier ist aber Eile geboten, denn wenn das neue Gesetz in Kraft tritt, geht die Rückwirkung nur noch für ein Jahr. Also möglichst noch in 2010 reagieren. Sie können aber auch in unsere Infosprechstunde in Glauchau oder Zwickau kommen. Wem das nicht möglich ist, der kann auch über das Kontaktformular oder per E-Mail Kontakt aufnehmen.

Auch für Leute, die aktuell umziehen ist eine höhere Miete als in der Verwaltungsvorschrift angegeben in Ansatz zu bringen und damit dürften die Chancen, eine passende Wohnung zu finden, steigen. Die, die eine Kostensenkungsaufforderung bekommen haben, sollten prüfen, ob diese gerechtfertigt ist.

 

Was aber noch viel schlimmer ist, ist die Tatsache, dass die ALG II BezieherInnen von unseren Kommunalvertretern, sprich Landräten, Bürgermeistern und Kreistagsabgeordneten und da besonders die in den Sozialausschüssen, wissentlich betrogen werden. Hier sollte man schon bei den nächsten Wahlen darauf achten, wem man seine Stimme gibt. Das gilt besonders bei der Wahl des Landrates und der Kreistagsabgeordneten.

 

A. Pianski

Kommentar schreiben

Kommentare: 0

  • loading