Fr
10
Dez
2010
ARGE Hohenstein-Ernstthal glänzt mit Untätigkeit und schießt dann noch den Vogel ab - 2
Stellungnahme Versicherungsmakler:
Sehr geehrte Frau ..........,
leider kann der Schaden nicht über Ihre Versicherung beglichen werden, da keine versicherte
Gefahr zu dem Schaden geführt hat.
Versicherte Gefahren sind Brand, Blitzschlag, Überspannung, Leitungswasser und Diebstahl,
der aufgetretene Schaden kann keiner dieser Gefahren zugeordnet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg







