So

24

Okt

2010

Wochenbericht 42. Kalenderwoche

Gegenwind e. V. hat sich in der Woche Argegerecht verhalten, das stellen wir gleich an den Anfang, damit es die Mitarbeiter auch lesen können.

Denn unsere Homepage scheint zur Pflichtlektüre zu gehören. Gegenwind hat sich aber in keiner Weise gelegt, das ist eine, sagen wir kreative Pause oder Ruhe vor dem Sturm, eine nach allen Seiten offene Frage.

Die Sprechstunden waren in Zwickau und Glauchau gut besucht.

Der Gesundheitstag der ARGE Zwickauer Land für die Teilnehmer der Aktion 50 plus, als Informationstag in der Presse deklariert, kann so nicht stehen bleiben.

 

Die Teilnehmer der Aktion 50 plus wurden unter Androhung von Leistungskürzungen zu diesem Tag  ins Gesundheitsamt  gezwungen. Wenn es eine positive Infoveranstaltung gewesen sein sollte, warum dann mit § 31 SGB II drohen?

 

Es ist leider so, dass es noch immer Erwerbslose gibt, die glauben durch solche Maßnahmen eine Arbeit zu bekommen. Hier muss sich etwas tun, die kritischen  Erwerblosen werden durch solcherlei Dinge auch noch verunsichert, dass immer mehr Daten von ihnen gesammelt werden.

Unsere Meinung ist, es muss jeder im Rahmen seiner Möglichkeiten auf Jobsuche gehen. Dass, der Markt prozentual nur prekäre Beschäftigung hergibt, versucht man von Seiten der Behörden zu wiederlegen aber es ist leider so.

 

Kommen wir nochmal zur Sprechstunde zurück, mit der Frage, wann werden endlich die Betriebskosten in voller Höhe von den ARGEn übernommen? Das Ganze mit Angemessenheit usw. können wir uns sparen, es wird sich einfach verweigert und es muss wieder das Sozialgericht entscheiden. Diese Verschwendung von Geldern sollte jeden Mitarbeiter der gegen gesetzliche Festlegungen entscheidet vom Gehalt abgezogen werden. In dem Fall der uns vorliegt, ist es vollkommen klar, dass über den Klageweg die Kosten übernommen werden müssen.

 

M. Madaus

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Kommentare: 1

  • #1

    Willem Vogel (Montag, 25 Oktober 2010 13:31)

    Zu Informationsveranstaltungen:
    Meldezweck kann auch eine gemeinschaftliche Informationsveranstaltung sein.
    Der Meldeort ist nicht auf die Diensträume der Leistungsträger (LT) beschränkt; es kann z.B. auch eine Meldung in den Räumen des Bildungsträgers verlangt werden, aber nur, wenn dort Mitarbeiter des LT die Meldung entgegennehmen (LSG Sachsen-Anhalt vom 24.1.2002 - L 2 AL 9/00, info also 2002, S. 106). Der LT darf Sie nicht mit der Drohung einer Sperrzeit zum Bildungsträger einladen.
    S.a. Landessozialgericht Hamburg, B.v. 13.02.2007 - L 5 B 43/07 ER AS.
    Zu den kommunalen Richtlinien KDU und Heizkosten:
    In seinem Terminbericht 58/10 zu den Revisionen vom 19.10.2010 hat das BSG in zwei Fällen ausdrücklich erklärt, dass die vom beklagten Grundsicherungsträger herangezogenen Ausführungsvorschriften (AV-Wohnen) zur Bestimmung eines angemessenen Quadratmeterpreises innerhalb des örtlichen Vergleichsmaßstabs (des gesamten Stadtgebiets von Berlin) nicht geeignet waren. Sie beruhen nicht auf einem schlüssigen Konzept, das eine hinreichende Gewähr dafür bietet, dass es die aktuellen Verhältnisse des örtlichen Wohnungsmarktes wiedergibt.
    Dies dürfte z.Z. bei allen Richtlinien der LT deutschlandweit zutreffen!!!
    Die Vorgaben des BSG werden nur unzureichend oder gar nicht umgesetzt (s. Uwe Berlit in info also 5/2010 - Sicherung einheitlicher Unterkunftskosten durch Rechtsprechung (insb. des BSG) und kommunale Vielfalt?)

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