So
17
Okt
2010
Darmstadt: Noch mehr Strafanzeigen...
Quelle: indymedia
Die Polizei Darmstadt ermittelt erneut gegen die Gewerkschaftliche Arbeitsloseninitiative Darmstadt (GALIDA).
Grund: Die Initiative hat die Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Darmstadt zur spätrömischen Dekadenz Aktion in der Geschäftsstelle der FDP Darmstadt auf ihre Internetseite gestellt. Diese Anklageschrift zu veröffentlichen, ist aber verboten...
Das geht auch der Darmstädter Polizei nicht anders, so dass deren Abteilung für Staatsschutz regelmäßiger Gast auf unserer GALIDA-Homepage ist. Es könnte ja etwas unerhörtes passieren, die Römer könnten wieder einer Orgie in der FDP-Geschäftsstelle feiern oder auch generell: Wer die Bundesregierung kritisiert, ist verdächtig. Nicht das wir hier noch Stuttgarter Verhältnisse bekommen.
Bei einer dieser Polizei-Recherchen im Internet ist dann wohl aufgefallen, dass wir eine Kopie der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft Darmstadt zu unserer FDP-Römer Aktion als PDF auf unsere Seite gestellt haben.
Nämlich hier: http://galida.wordpress.com/2010/09/01/pyrrhussieg-der-fdp-gegen-galida-staatsanwaltschaft-klagt-an/
Das ist, so hat die Polizei ermittelt, aber illegal: http://dejure.org/gesetze/StGB/353d.html
Ist ja auch klar: Wenn schon im „Namen des Volkes“ ermittelt und geurteilt wird, soll eben auch keiner so richtig mitbekommen, welche juristischen Kunststücke die Staatsanwaltschaft sich so ausdenkt.
Daher wird jetzt ermittelt, wer der Betreiber der GALIDA-Seite ist. Mehrere GALIDA-Aktivisten haben Vorladungen als Zeuge bekommen. Denen werden sie aber nicht folgen.
Die GALIDA wird auch weiterhin die Schreiben von Staatsanwaltschaft und Gericht veröffentlichen, da wir der Ansicht sind, dass die Öffentlichkeit mitbekommen sollte, wie gegen uns ermittelt wird.
Eines ist schon jetzt sicher: Es wird ein interessanter Prozess werden…
Eines ist noch zu bemerken. Zunächst einmal solidarisiert sich Gegenwind mit den Kollegen aus Darmstadt und wir wünschen Ihnen auch das Durchhaltevermögen, Schreiben weiter zu veröffentlichen. Nur wenn die Öffentlichkeit von behördlichen Schreiben Kenntnis erhält, kann man sich ein umfassendes Bild machen und sieht, wie behördlicherseits mit dem Bürger umgegangen wird.
Kommentare: 1
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#1
Besonderer Teil (§§ 80 - 358)
30. Abschnitt - Straftaten im Amt (§§ 331 - 358)
auch das läßt sich mit ein bischen Rafinesse umgehen. 
Gegenwind e. V.
Arbeitsloseninitiative
Glauchau-Zwickau-Cloppenburg






